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    MyHammer Holding AG ! (Seite 2)

    eröffnet am 26.05.10 07:00:30 von
    neuester Beitrag 24.04.24 16:54:39 von
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      schrieb am 22.04.24 18:16:00
      Beitrag Nr. 21.187 ()
      Du kannst nichts tun. Es wird dieses Gutachten geben, und dafür wird man seine Aktien abgeben.

      Was dann an eventuell Abfindungen über das erste Spruch Verfahren (myHammer) und das zweite Spruch Verfahren (Verschmelzung Instapro zwei auf Instapro eins) rauskommen wird, muss man sehen.
      Das wird aber noch dauern……
      Avatar
      schrieb am 22.04.24 18:11:20
      Beitrag Nr. 21.186 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.662.352 von JoeW am 22.04.24 17:14:45
      Zitat von JoeW: Ich habe es mir einfacher gemacht und 27 Euro pro MyHammer-Aktie als Basis für die weiteren Berechnungen genommen.
      27 Euro * Anzahl meiner MyHammer-Aktien ergeben den Betrag xxxxxx Euro.
      Diesen Betrag von XXXXXX Euro dividiert durch die neue Anzahl Instapro 2-Aktien ergeben ziemlich genau 42 Euro pro Instapro 2-Aktie.
      Das ist der Mindestpreis für das erste Angebot. Mögliche Dividendenansprüche nicht mit eingerechnet.


      42 Euro halte ich für weit übertrieben. Operativ lief es zumindest in 2022 unter Plan. Dann sind seitdem die Zinsen gestiegen und die bewertungen anderer Unternehmen im mutzel maximal stabil geblieben. Rechne eher mit 28 Euro je Aktie.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.04.24 18:04:30
      Beitrag Nr. 21.185 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.662.352 von JoeW am 22.04.24 17:14:45Was willst du tun, wenn dir weniger angeboten werden? Hast du eine Möglichkeit, deine Aktien zu behalten, außer immer weiter zu klagen?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.04.24 17:14:45
      Beitrag Nr. 21.184 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.660.468 von JoeW am 22.04.24 13:03:04Ich habe es mir einfacher gemacht und 27 Euro pro MyHammer-Aktie als Basis für die weiteren Berechnungen genommen.
      27 Euro * Anzahl meiner MyHammer-Aktien ergeben den Betrag xxxxxx Euro.
      Diesen Betrag von XXXXXX Euro dividiert durch die neue Anzahl Instapro 2-Aktien ergeben ziemlich genau 42 Euro pro Instapro 2-Aktie.
      Das ist der Mindestpreis für das erste Angebot. Mögliche Dividendenansprüche nicht mit eingerechnet.
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.04.24 14:46:00
      Beitrag Nr. 21.183 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.660.468 von JoeW am 22.04.24 13:03:04Bei der Suche nach einem Kurs der Instapro 1 stiess ich auf folgende Seite:
      https://www.northdata.de/Instapro+I+AG,+Berlin/Amtsgericht+M…

      Die postalische Adresse der Instapro 1 ist identisch mit der Instapro 2 und MyHammer.

      Franklinstr. 28/29, D-10587 Berlin

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      schrieb am 22.04.24 13:03:04
      Beitrag Nr. 21.182 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.656.372 von 1234luft am 21.04.24 13:06:05Das wird ja ein richtig verschachtelter Dreisatz.
      31,50 Euro pro Instapro 2
      22,02 Euro + 2,xx Euro Nachschuss über das Spruchverfahren
      X?X Euro / USD pro Instapro 1
      7 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 21.04.24 13:06:05
      Beitrag Nr. 21.181 ()
      spruchstellenblog rechtsanwalt arendts
      Freitag, 19. April 2024
      Der Vorstand der Instapro II AG erhält Verlangen der Instapro I AG nach umwandlungsrechtlichem Squeeze-out
      Pressemitteilung

      Berlin, 10. April 2024 – Die Instapro I AG (“Instapro I”) hat dem Vorstand der Instapro II AG (“Instapro II”) das Verlangen nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG übermittelt, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Instapro II gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung der Instapro II auf die Instapro I durch Aufnahme (sog. umwandlungsrechtlicher Squeeze-out) durchzuführen und zu diesem Zweck innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die Hauptversammlung der Instapro II über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Instapro II beschließen zu lassen. Der Verschmelzungsvertrag wird eine Angabe nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG enthalten, wonach im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Instapro II als übertragendem Rechtsträger erfolgen soll. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die Instapro I den übrigen Aktionären der Instapro II für die Übertragung der Aktien gewähren wird, wird die Instapro I zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.

      Die Instapro I hat bestätigt, dass sie unmittelbar eine Beteiligung von über 90 % am Grundkapital der Instapro II hält und damit Hauptaktionärin im Sinne des § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG ist. Das Wirksamwerden des umwandlungsrechtlichen Squeeze-out hängt unter anderem von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Instapro II und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der Instapro I bzw. der Instapro II ab. Die Instapro I wird den Zeitpunkt der Hauptversammlung, die über den Squeeze-out beschließt, gesondert bekannt geben.

      ______________

      Anmerkung der Redaktion:

      Das Spruchverfahren zur Verschmelzung der MyHammer Holding AG auf die Instapro II AG läuft beim LG Berlin unter dem Aktenzeichen 102 O 108/22.
      Posted by RA Martin Arendts at 16:29 Diesen Post per E-Mail versendenBlogThis!In Twitter freigebenIn Facebook freigebenAuf Pinterest teilen
      Keine Kommentare:
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      Avatar
      schrieb am 16.04.24 18:38:42
      Beitrag Nr. 21.180 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.629.714 von Flieger65 am 16.04.24 18:09:56Wenige Tage vor dem Delisting / Übernahmeangebot war der Preis kurzfristig über 27 Euro pro MyHammer-Aktie gestiegen. Die Instapro wollen uns weich kochen, da es keinen Handel und damit keine objektive Bewertung der Instapro-Aktie gibt.

      Hier warte ich bis zum absoluten Ende >>> der Chart der Audi-AG spricht für sich.
      https://www.wallstreet-online.de/aktien/audi-aktie
      Avatar
      schrieb am 16.04.24 18:09:56
      Beitrag Nr. 21.179 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.629.138 von JoeW am 16.04.24 16:57:09Hallo,
      ich habe damals das Delisting-Angebot zu 22,02 Euro/MH Aktie nicht angenommen,in der Erwartung das die MH Aktie bei einem Spruchverfahren wesentlich besser abschneidet.
      Ist diese Hoffnung jetzt eine Illusion oder können wir hier Glück haben?
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      Avatar
      schrieb am 16.04.24 16:57:09
      Beitrag Nr. 21.178 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.628.058 von Flieger65 am 16.04.24 14:54:27Der Split 4:1 war am 13. Juni 2014 und damit Jahre vor dem Einstieg der Amis bei MyHammer. Hier war das Umtauschverhältnis 14 MyHammer zu 9 Instapro 2.
      Die Instapro2 hat sich mit 31,50 Euro bewerten lassen. Das vor mehr als 2 Jahren angestrebte Spruchverfahren sieht eine Neubewertung der MyHammer-Aktie mit einem ca. 2 Euro höheren Wert pro Aktie vor. Wenn dieses Spruchverfahren ausgestanden ist, so besteht die Hoffnung, dass diese Differenz bar ausgezahlt wird.

      Hier kann man noch einiges nachlesen:
      https://www.vzfk.de/myhammer-holding-ag-widerspruch-hv-am-23…
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