MyHammer Holding AG !
eröffnet am 26.05.10 07:00:30 von
neuester Beitrag 24.04.24 16:54:39 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 75.676.401 von Flieger65 am 24.04.24 16:42:55
Du kannst aus nichts mehr aussteigen. Das erste Verfahren hat mit dem zweiten Verfahren auch nichts zu tun.
Zum besseren Verständnis: Wird im ersten Verfahren festgestellt, dass das Umtauschverhältnis besser zugunsten der MyHammer-Aktionäre ausfällt, dann gibt es eine Nachzahlung in Cash. Davon unberührt bleibt das zweite Verfahren, bei dem ja dann nur noch die Werthaltigkeit der Aktie Instapro II überprüft wird. Hier das gleiche Spiel. Kommt der Richter auf einen höheren Wert, dann gibt es eine Nachzahlung.
Du kannst also jetzt nur noch zugucken und warten wie die Abfindung der Instapro II ausfällt und wie die Spruchverfahren enden.
Zitat von Flieger65:Zitat von straßenköter: ...
Das Verfahren zur Verschmelzung läuft bereits. In diesem werden die Bewertungen beider Unternehmen überprüft und bei Anpassungsbedarf gibt es eine Nachzahlung. Das zweite Verfahren wird es dann nach dem Gesellschafterausschluss geben.
Ist es dann günstiger mit einer evtl. Anpassung der Abfindung auszusteigen oder sollte man dann noch das zweite Verfahren abwarten?
Du kannst aus nichts mehr aussteigen. Das erste Verfahren hat mit dem zweiten Verfahren auch nichts zu tun.
Zum besseren Verständnis: Wird im ersten Verfahren festgestellt, dass das Umtauschverhältnis besser zugunsten der MyHammer-Aktionäre ausfällt, dann gibt es eine Nachzahlung in Cash. Davon unberührt bleibt das zweite Verfahren, bei dem ja dann nur noch die Werthaltigkeit der Aktie Instapro II überprüft wird. Hier das gleiche Spiel. Kommt der Richter auf einen höheren Wert, dann gibt es eine Nachzahlung.
Du kannst also jetzt nur noch zugucken und warten wie die Abfindung der Instapro II ausfällt und wie die Spruchverfahren enden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.676.329 von straßenköter am 24.04.24 16:34:03
Ist es dann günstiger mit einer evtl. Anpassung der Abfindung auszusteigen oder sollte man dann noch das zweite Verfahren abwarten?
Zitat von straßenköter:Zitat von Flieger65: Soll in dem anstehenden Spruchverfahren nicht das Umtauschverhältnis My Hammer / Instapro II von einem neutralen Gutachter geprüft werden?
Das Verfahren zur Verschmelzung läuft bereits. In diesem werden die Bewertungen beider Unternehmen überprüft und bei Anpassungsbedarf gibt es eine Nachzahlung. Das zweite Verfahren wird es dann nach dem Gesellschafterausschluss geben.
Ist es dann günstiger mit einer evtl. Anpassung der Abfindung auszusteigen oder sollte man dann noch das zweite Verfahren abwarten?
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.676.278 von Flieger65 am 24.04.24 16:28:24
Das Verfahren zur Verschmelzung läuft bereits. In diesem werden die Bewertungen beider Unternehmen überprüft und bei Anpassungsbedarf gibt es eine Nachzahlung. Das zweite Verfahren wird es dann nach dem Gesellschafterausschluss geben.
Zitat von Flieger65: Soll in dem anstehenden Spruchverfahren nicht das Umtauschverhältnis My Hammer / Instapro II von einem neutralen Gutachter geprüft werden?
Das Verfahren zur Verschmelzung läuft bereits. In diesem werden die Bewertungen beider Unternehmen überprüft und bei Anpassungsbedarf gibt es eine Nachzahlung. Das zweite Verfahren wird es dann nach dem Gesellschafterausschluss geben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.662.964 von straßenköter am 22.04.24 18:48:14Soll in dem anstehenden Spruchverfahren nicht das Umtauschverhältnis My Hammer / Instapro II von einem neutralen Gutachter geprüft werden?
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.665.097 von _Hajo am 23.04.24 08:02:37
Die einzige Frage ist, wie sich die Zahlen 2023 gestaltet haben. Das schaut wohl eher positiv aus.
Zitat von _Hajo: Wenn hier 31,50€ rauskommen, können wir schon zufrieden sein. Zeitpunkt und Vorgehensweise mit Verschmelzung+SO sind rückblickend sehr günstig für die Amis.
Hajo
Die einzige Frage ist, wie sich die Zahlen 2023 gestaltet haben. Das schaut wohl eher positiv aus.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.662.964 von straßenköter am 22.04.24 18:48:14Wenn hier 31,50€ rauskommen, können wir schon zufrieden sein. Zeitpunkt und Vorgehensweise mit Verschmelzung+SO sind rückblickend sehr günstig für die Amis.
Hajo
Hajo
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.662.862 von JoeW am 22.04.24 18:33:04
Je Instapro II Aktie natürlich. myHammer gibt es nicht mehr. Und deren ehemaliger Börsenkurs also von myhammer, spielt keinerlei Rolle. 42 Euro halte ich für völliges Wunschdenken.
Zitat von JoeW: Zitat: Rechne eher mit 28 Euro je Aktie.
Meinst du mit den 28 Euro je Aktie die MyHammer-Aktie, oder die Instapro 2-Aktie ?
Instapro 2 hat ja seine eigenen, nicht börsengehandelten, Aktien mit 31,50 Euro angesetzt.
Je Instapro II Aktie natürlich. myHammer gibt es nicht mehr. Und deren ehemaliger Börsenkurs also von myhammer, spielt keinerlei Rolle. 42 Euro halte ich für völliges Wunschdenken.
Wenn die Amis freundlich sind, dann lassen sie einen Wert von 31,50€ ermitteln. Dann haben sie vielleicht auch keinen Diskussionsbedarf mit ihrem Prüfer. Ansonsten werden die bei dem stark gestiegene Zinsnivesu gute Jarten haben, einen tieferen Wert ermitteln zu lassen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.662.718 von jungster am 22.04.24 18:04:30
Das wird kaum möglich sein. Denn wir wurden ja bei den MyHammer-Aktien schon quasi ohne Rechte enteignet.
Die Banken machen was sie wollen / sollen.
Bei Thomas Cook wurden die Aktien zeitgleich bei allen Banken wertlos ausgebucht und man konnte sich auch nicht dagegen wehren. TC gibt es ja nun nicht mehr, die Gebäude in Oberursel stehen weiterhin leer. Aber mit der wertlosen Ausbuchung hatte ich ein Schreiben mit einer Zahl in Euro meiner Bank und konnte mit der Einkommenssteuererklärung im Folgejahr den Verlust mit Gewinnen gegenrechnen.
Zitat von jungster: Was willst du tun, wenn dir weniger angeboten werden? Hast du eine Möglichkeit, deine Aktien zu behalten, außer immer weiter zu klagen?
Das wird kaum möglich sein. Denn wir wurden ja bei den MyHammer-Aktien schon quasi ohne Rechte enteignet.
Die Banken machen was sie wollen / sollen.
Bei Thomas Cook wurden die Aktien zeitgleich bei allen Banken wertlos ausgebucht und man konnte sich auch nicht dagegen wehren. TC gibt es ja nun nicht mehr, die Gebäude in Oberursel stehen weiterhin leer. Aber mit der wertlosen Ausbuchung hatte ich ein Schreiben mit einer Zahl in Euro meiner Bank und konnte mit der Einkommenssteuererklärung im Folgejahr den Verlust mit Gewinnen gegenrechnen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.662.760 von Returnhunter am 22.04.24 18:11:20Zitat: Rechne eher mit 28 Euro je Aktie.
Meinst du mit den 28 Euro je Aktie die MyHammer-Aktie, oder die Instapro 2-Aktie ?
Instapro 2 hat ja seine eigenen, nicht börsengehandelten, Aktien mit 31,50 Euro angesetzt.
Meinst du mit den 28 Euro je Aktie die MyHammer-Aktie, oder die Instapro 2-Aktie ?
Instapro 2 hat ja seine eigenen, nicht börsengehandelten, Aktien mit 31,50 Euro angesetzt.