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Steuererklärung ... Frist 4 Jahre ??
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schrieb am 22.09.10 14:12:20
Mal eine kurze Frage, die sicher schnell zu beantworten ist ...
Man liest leider widersprüchige Informationen ...
Wie lange habe ich als normaler, nicht-selbständiger Arbeitnehmer
(St. Kl. 1) Zeit für meine Steuererklärung?
2 oder 4 Jahre ??
Frage bezieht sich auf alle Steuerklärungen ab 2006 ...
Gab es da irgendwann mal eine Änderung?
schrieb am 22.09.10 22:11:50
Antwort auf Beitrag Nr.:
40.192.093 von KLumpur am 22.09.10
14:12:204 Jahre, also bis 31.12.2010.
Zinsen bekommst du auch noch.
schrieb am 22.09.10 22:24:55
wie sieht's aus wenn man die steuererklärung für 2007 noch nicht
gemacht hat, da dann aber raus kommt, dass das amt noch geld von
mir bekommt?
geht das mit der einreichfrist bis ende 2010 dann trotzdem noch in
ordnung?
muss man mit strafen/gebühren rechnen?
schrieb am 23.09.10 06:37:58
Antwort auf Beitrag Nr.:
40.195.379 von KLumpur am 22.09.10
22:24:55Wenn Du keinen Freibetrag auf der
Lohnsteuerkarte hattest oder nicht arbeitslos warst, dann solltest
du nichts nachzahlen müssen, wobei sich das Finanzamt da eh bei dir
gemeldet hätte.
Wenn Du Geld mit anderen Sachen, ausser nichtselbständiger Arbeit
"verdient" hast, brauchst du auf jeden Fall einen
Steuerberater.
http://www.steuerkanzlei-wilm.de/articles/abgabe-der-steuere…
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=40695&cchec…
schrieb am 23.09.10 10:28:28
wieso sollte man dann nihts nachzahlen müssen?
wenn man viel gewinn mit aktien gemacht hat passiert's doch
schnell, dass man nachzahlen muss ...
schrieb am 24.09.10 00:55:25
tPod, ich muss nochmal nachfragen ... wieso meinst du muss man
nichts nachzahlen?
habe ich nicht verstanden ...
wenn ich 1000e euro gewinn habe ...
da wird wohl selbst der beste steuerrechner nicht so rechnen und
drehen,
dass ich am ende steuerfrei raus komme ...
oder meinst du doch?
schrieb am 06.10.10 21:49:53
hi.
kann mir einer sagen, wie lange ein trader die abgabe der
steuererklärung hinauszögern kann?
cu
schrieb am 07.10.10 16:58:19
das richtet sich danach, ob du der antragsveranlagung oder der
pflichtveranlagung unterliegst. für beides gibt es unterschiedliche
fristen.
schrieb am 07.10.10 17:01:05
schrieb am 08.10.10 14:58:40
Antwort auf Beitrag Nr.:
40.192.093 von KLumpur am 22.09.10
14:12:20bitte schön meister:
7 jahre
www.wallstreet-online.de/diskussion/1135560-51-60/zweijahresfrist-fuer-antragsveranlagung-gekippt#neuster_beitrag
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