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    Verlustvortrag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.10.10 16:38:03 von
    neuester Beitrag 22.09.14 22:54:37 von
    Beiträge: 37
    ID: 1.160.721
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      Avatar
      schrieb am 25.10.10 16:38:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      habe einen Verlustvortrag aus Aktienverkäufen in 2008.
      Kann der Verlustvortrag auch mit Kursgewinnen von Rentenpapieren, die in 2010 realisiert werden, verrechnet werden?

      Grüße
      Sparfuchs
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.10.10 18:31:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.385.079 von sparfuchs326 am 25.10.10 16:38:03Ja, wenn der Verlust festgestellt wurde.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 17.09.12 19:51:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      Verlustvortrag-Negativ Einkommen-was nun?????

      Bei der Abgabe meine Einkommenssteuererklärung wurde bei mir ein ( doch sehr hoher) Verlustvortrag festgestellt. Diese Festellung kommt aus meiner nicht sehr erfolgreichen Tätigekeit als Immobilienhändler und Bauherr.
      Hat jemand eine Idee wie mit diesem enormen Verlust einen Neuanfang starten könnte- ich meine einen erfolgreichen und gewinnbringend.
      Avatar
      schrieb am 18.09.12 00:02:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo flieger362,

      was willst du denn jetzt hören? Du musst nur irgendeinen Gewinn erzielen, egal wie (beispielsweise ganz einfach durch Arbeit).

      Und dieser Gewinn wäre dann bis zur Höhe des Verlustvortrages steuerfrei (u.U. sogar zuzüglich des Grundfreibetrages, kommt darauf an, ob du mehrere Jahre brauchst oder nicht).

      Eine Geschäftsidee wirst du hier jedenfalls nicht bekommen können.

      MfG Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.09.12 14:38:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.614.803 von reckoner am 18.09.12 00:02:59Hallo Stefan

      danke dir für deine Antwort, nun aber ist mein Verlust sehr hoch und ich glaube nicht dass ich soviel Gewinne erzielen werde. Ich habe mehr daran gedacht ob es jemnad gibt der genau das entgegengesetze Problem hat


      Gruß Dean

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      Avatar
      schrieb am 18.09.12 18:30:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo flieger362,

      Ich habe mehr daran gedacht ob es jemnad gibt der genau das entgegengesetze Problem hat
      Ja und, willst du den dann heiraten, oder wie?
      Oder willst du auf anderen Wegen Steuern verschieben (von anderen auf dich)? Mir ist keine Möglichkeit bekannt, das legal hinzubekommen.

      Übrigens sind Gewinne - im Gegensatz zu Verlusten - in der Regel kein Problem. Man muss sie halt versteuern, aber was solls, es bleibt ja noch eine Menge übrig.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 05.11.12 16:59:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      bei meiner tochter besteht ein bescheinigter verlustsvortrag nach $ 10 d Abs. 4 EStG aus dem Jahre 2008 in Höhe von 18.271 euro

      in der steuererklärungvon 2011 habe ich eine verrechnung der altverluste in Zeile 59 angekreuzt. leider wurde dies nicht berückichtigt. daraufin rief ich an und man gab mir die auskunft dass ich verluste aus § 23 nicht mit gewinnen aus § 20 StG verrechnen kann.
      die steuerbescheinigung lautet

      Höhe der kapitalerträge Zeile 7 29.423 euro
      davon: Gewinne aus Kapitalerträgen § 20 Zeile 8 22.207 euro
      davon: Gewinne aus Aktienveräusser § 20 Zeile 9 6.265 euro

      lt. meinen recherchen kann man ausser Zinsen un Dividenden alles verrechen.
      das müsste doch Zeile 8 und 9 sein.

      stimmt das so? wer kann mir weiterhelfen?
      Avatar
      schrieb am 06.11.12 00:37:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo,

      [qoute]und man gab mir die auskunft dass ich verluste aus § 23 nicht mit gewinnen aus § 20 StG verrechnen kann.[/quote]Diese Auskunft ist definitiv falsch, siehe §20 Abs. 6 Satz 1 EStG gemeinsam mit §23 Abs. 3 Satz 9 und 10 EStG.

      [qoute]das müsste doch Zeile 8 und 9 sein[/quote]Nicht ganz, es ist nur Zeile 8 (weil Zeile 9 in Zeile 8 bereits enthalten ist). Aber in deinem Fall ist das ja egal, Zeile 8 reicht ja schon.

      Fazit: Einspruch einlegen, meist kommt die Sache dann in die Rechtsbehelfsabteilung, und vielleicht kennt man sich dort besser aus.

      MfG Stefan

      PS: Poste bitte das Ergebnis.
      Avatar
      schrieb am 06.11.12 15:56:35
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo Reckoner


      vielen dank für die info. nachdem ich die fakten mit den §§ hatte, rief mich das finanzamt zurück und lenkte ein.


      danke nochmal
      Avatar
      schrieb am 09.11.12 11:48:06
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ist zwar nicht genau dasselbe Thema, aber ich versuchs mal hier.

      Ich habe bei einer Bank relativ hohe Verluste im Aktienverlusttopf, aber in der "Sonstigen-Abteilung" nur Gewinne. Ich glaube auch nicht, dass ich im nächsten Jahr die Aktienverluste ausgleichen werde.

      Wenn ich mir für 2012 eine Verlustbescheinigung ausstellen lasse, dann kann das doch über die Steuererklärung mit den anderen Gewinnen / gezahlter Abgeltungssteuer verrechnet werden - oder liege ich da falsch ?

      Vielen Dank im voraus.
      Avatar
      schrieb am 09.11.12 15:46:27
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo florentin,

      Wenn ich mir für 2012 eine Verlustbescheinigung ausstellen lasse, dann kann das doch über die Steuererklärung mit den anderen Gewinnen / gezahlter Abgeltungssteuer verrechnet werden - oder liege ich da falsch ?
      Ja, da liegst du falsch.
      Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden, daran ist nichts zu ändern.

      Du wirst nicht drum herum kommen, weiter in Aktien zu investieren, oder die Verluste bleiben - steuerlich - ungenutzt.

      Eine Strategie, die einen kleinen Bonus bringt, könnte sein, anstelle von Aktien lieber Discountzertifikate zu kaufen und dabei auf einen höheren Cap zu achten (du willst nicht, dass er erreicht wird). Entscheidend ist dabei noch, das physisch geliefert wird, also kein Barausgleich.
      Damit kannst du dann - zusätzlich zum wirklichen Kursgewinn - einen Betrag in Höhe des Discounts in den Aktientopf schieben.
      Wichtig ist aber: Es bleibt ein fast reines Aktieninvestment und du solltest sowieso von dem Wert überzeugt sein, der Verlusttopf darf immer nur ein Nebenaspekt sein.
      Falls du interessiert bist, dann nenn' mir mal ein paar Basiswerte (am besten DAX-Werte), in die du etwas längerfristig* investieren würdest.

      *ein paar Monate sollten es schon sein, sonst gibt es keinen nennenswerten Discount

      Eine andere Strategie könnte noch sein (speziell wenn du Aktien mit hoher Dividende hälst), kurz vor der Dividendenzahlung zu verkaufen und danach wieder zurückzukaufen. Indirekt kassierst du damit auch die Dividende, jedoch in Form von Kursgewinnen (wenn die Aktien im Minus stehen, kannst du dir das natürlich schenken, das wäre sogar kontraproduktiv).

      Und wie immer bei solchen Strategien: Die Spesen im Auge behalten, es muss sich auch im Endeffekt lohnen.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 11.11.12 10:34:27
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo Reckoner,

      vielen Dank für die ausführliche Antwort.

      Was genau würde passieren, wenn ich diese Aktienverluste in der Steuererklärung angebe ? Gibt es potentiell 2 getrenne Verlustvorträge im Bescheid (einen für Aktien, einen für Sonstige) ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.11.12 10:38:31
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.811.068 von florentin am 11.11.12 10:34:27Nachtrag:

      Ich habe gerade nochmals Frage 1 und Antwort 2 in diesem Thread gelesen. Das wäre doch in etwa mein Fall: bestätigte Aktienverluste und Gewinne bzw. Einkommen sonst. Warum kann das nicht miteinander verrechnet werden ?


      Besten Dank !
      Avatar
      schrieb am 11.11.12 12:34:02
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo florentin,

      Was genau würde passieren, wenn ich diese Aktienverluste in der Steuererklärung angebe ?
      Ja, auch beim Finanzamt kann es mehrere Verlusttöpfe geben (etwa sonstige Verluste, Aktienverluste, Altverluste, ...).
      Und der Nachteil eines Verlustvortrages beim Finanzamt ist auch, dass zukünftig nicht sofort verrechnet wird, sondern erst über die Steuererklärung (im Schnitt also ein Jahr später).
      Es gibt aber auch Gründe für eine Verlustbescheinigung, das würde aber hier zu weit führen.

      Ich habe gerade nochmals Frage 1 und Antwort 2 in diesem Thread gelesen. Das wäre doch in etwa mein Fall: bestätigte Aktienverluste und Gewinne bzw. Einkommen sonst. Warum kann das nicht miteinander verrechnet werden ?
      Weil es da um Altverluste ging, du hast aber Neuverluste (Kauf 2009 und später).

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 29.04.13 16:06:14
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ich komme nochmal auf die Frage vom November zurück.

      Tatsächlich habe ich für 2012 einen hohen VVT1 (Aktien) bei der Bank stehen (Commerzbank und Praktiker sei Dank ...), muss aber für die sonstigen Gewinne Steuer zahlen. Ich sehe auch nicht, wie ich das wieder reinholen kann.

      "Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden, daran ist nichts zu ändern."

      Warum ist das eigentlich so? Verstösst das nicht gegen irgendein Gleichbehandlungsprinzip?

      Vielen Dank!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.04.13 14:36:52
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.532.971 von florentin am 29.04.13 16:06:14Das ist fiskalisch motiviert. Bei voller Verrechnung der Aktienverluste hat man zu hohe Steuerausfälle befürchtet. Klagen könnte man, Erfolgsaussichten sind sicherlich nicht so schlecht..

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 30.04.13 16:20:58
      Beitrag Nr. 17 ()
      Läuft denn dazu schon eine Klage?

      Ist für 2012 leider schon zu spät, aber hätte es Sinn, das für 2013 zu versuchen ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.04.13 16:37:14
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.541.757 von florentin am 30.04.13 16:20:58Für 2012 zu spät? Dann müsste die Einspruchsfrist ja bereits gestern abgelaufen sein, der Bescheid also von Ende März?

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 02.05.13 09:47:01
      Beitrag Nr. 19 ()
      Für mich ist es zu spät, weil ich mir die Verluste 2012 nicht habe ausweisen lassen.

      Oder doch nicht zu spät ??
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.10.13 13:19:58
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.551.321 von florentin am 02.05.13 09:47:01Ich hole dieses Thema nochmal hoch, weil sich für mich nichts geändert hat: nach wie vor hoher Verlust im Aktientopf, daneben aber fast ebenso hoher Gewinn bei den Sonstigen.

      Ich denke jetzt daran, mir den Aktienverlust ausweisen zu lassen und in der Steuererklärung anzugeben, hinterher evtl. Einspruch zu erheben.

      Gibt es denn neue Erkenntnisse über etwaige Klagen gegen diese Nichtverrechenbarkeit?


      Andere Frage:

      Angenommen, ich würde (nach Pensionierung) ins europäische Ausland ziehen und wäre dann in D nicht mehr steuerpflichtig. Was würde dann mit dem angesammelten Verlustvortrag passieren?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.11.13 10:48:20
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.637.321 von florentin am 16.10.13 13:19:58Ich hole die Frage nochmal hoch.

      Gibt es denn dazu keine Erkenntnisse / Meinungen?

      Vielen Dank!
      Avatar
      schrieb am 05.12.13 16:27:45
      Beitrag Nr. 22 ()
      wie erkenne ich ob ich ein verlustvortag in alter oder neuer Fassung vorliegen habe.
      es steht folgendes in Feststellungsbescheid

      Der verbleibende Verlustvortrag wird nach § 10 d. ABS. 4 EStG für die Einkünfte aus Kapitalvermögen (Veräusserung von Aktien) auf
      Euro ....

      Einkünfte aus privaten Veräusserungsgeschäften i.s.d. $ 23 EStG in der ab 01.01.09 anzuwendenden Fassung auf Euro .... festgestellt.

      der 2. Absatz ist mir klar, hier steht ja neue Fassung ab 1.1.09 aber beim 1. Absatz weiss ich es nicht.

      wird eigentlich falls es die alte (vor 2008 ) alte Fassung sit. der altverlust zuerst verrechnet?
      Avatar
      schrieb am 05.12.13 16:47:35
      Beitrag Nr. 23 ()
      Hallo,

      das sind ziemlich eindeutig Neuverluste.
      Erstens zählten früher die Spekulationsgeschäfte nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (sondern zu den Veräußerungs-/Spekulationsgeschäften).
      Und zweitens steht da ausdrücklich "... von Aktien" (die Differenzierung Aktien vs. Sonstige gab es nach alter Rechtslage nicht).

      Zitat des Textes für Altverluste aus einem meiner Feststellungsbescheide: "Der verbleibende Verlustvortrag wird nach §10 d Abs. 4 EStG für die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften auf ... festgestellt."

      wird eigentlich falls es die alte (vor 2008 ) alte Fassung sit. der altverlust zuerst verrechnet?
      Altverlust geht vor.

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 06.12.13 08:51:58
      Beitrag Nr. 24 ()
      danke stefan

      habe gerade mit dem Finanzamt telefoniert. er meinte auch dass es neuverluste sind, aber 100% sicher war er sich nicht.

      wir kamen dann noch auf den 2. Absatz zu sprechen
      Einkünfte aus privaten veräusserungsgeschäften ab 01.01.09.

      ich fragte mit was ich das verrechnen kann. er sagte nur dass es aus anlage SO enstanden ist (Verkauf einer Finanzinnovation Buenos Aires anleihe), konnte mir aber nicht sagen mit was ich das verrechnen kann.
      zinsen und gewinne aus anleihen glaube ich sind es nicht. die hätte ich gehabt, wurden aber nicht berücksichtigt.

      ich stell mir jetzt die frage ob ich noch aktiengewinne kreiren soll in diesem jahr damit ich sicher bin dass es selbst wenn es altverluste sind noch verrechnen kann?
      und mit was ich die im 2. Absatz verluste verrechnen könnte?

      du kennst dich super aus, wie würdest du vorgehen?
      Avatar
      schrieb am 06.12.13 16:38:30
      Beitrag Nr. 25 ()
      Hallo,

      ich fragte mit was ich das verrechnen kann.
      Na mit dem was es ist, also Spekulationsgeschäfte (Immobilien, physische Rohstoffe, Fremdwährungen etc. - aber Haltefrist von 1 bzw. 10 Jahren beachten).

      er sagte nur dass es aus anlage SO enstanden ist (Verkauf einer Finanzinnovation Buenos Aires anleihe)
      Und wie ist das Ding in die Anlage SO gekommen? Hast du das dort erklärt?
      Wann gekauft? Wie lange gehalten? Ausländische Bank?

      ich stell mir jetzt die frage ob ich noch aktiengewinne kreiren soll in diesem jahr damit ich sicher bin dass es selbst wenn es altverluste sind noch verrechnen kann?
      Das dürfte in diesem Fall nichts bringen, §23-Verluste sind grundsätzlich nicht mit Kapitalerträgen verrechenbar (nur für die Altverluste - die liefen auch unter dem (alten) §23 - gab es eine Sonderregelung).
      Aber bitte lass' uns erstmal klären, um was es sich überhaupt handelt (siehe den Absatz zuvor und meine Fragen), vielleicht hat ja das Finanzamt in den falschen Topf gebucht?

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 08.12.13 10:07:48
      Beitrag Nr. 26 ()
      Hallo Stefan

      also ich habe jetzt beschlossen, dass ich auf nummer sicher gehe und soviel aktiengewinne realisiere damit ich den verlust weitgehend aufbrauche.
      gewinne sind so vorhanden dass das geht, also ist punkt 1 erledigt.


      zu dem anderen punkt. wie ist das ding in anlage so gekommen?

      also definitiv war es eine anleihe buenos aires (A0GJKZ) die ich in 2006 gekauft und in 2010 mit entsprechendem verlust verkauft hatte. nach mehreren einsprüchen (zuerst wurde es gar nicht berücksichtigt) landete es offensichtlich in Anlage SO als verlustvortrag.
      ich kenn mich zu wenig aus und kann nicht beurteilen ob das richtig ist

      angenommen es ist falsch verbucht worden, hätte ich überhaupt eine chance hier was zu erreichen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.12.13 09:34:58
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.004.454 von 174 am 08.12.13 10:07:48die bank hab ich noch vergessen. es war eine deutsche bank (Inland)
      Avatar
      schrieb am 10.12.13 13:32:12
      Beitrag Nr. 28 ()
      Hallo,

      also ich habe jetzt beschlossen, dass ich auf nummer sicher gehe und soviel aktiengewinne realisiere damit ich den verlust weitgehend aufbrauche.
      Wie schon gesagt dürfte das meiner Ansicht nach nicht funktionieren, Veräußerungsverluste nach §23 EStG sind - mit Ausnahme von Altverlusten - nicht mit Kapitalerträgen verrechenbar.
      Imho wären die realisierten Aktiengewinne steuerpflichtig, die Verluste blieben jedoch unverändert.

      also definitiv war es eine anleihe buenos aires (A0GJKZ)
      Ich hab' mir diese Anleihe mal kurz angeschaut, allerdings ohne den Prospekt zu lesen. Und ich bin der Meinung, dass das keine Finanzinnovation (FI) ist (lasse mich aber gerne korrigieren, vielleicht weiß jemand anderes mehr dazu?).
      Was ist denn das für ein Tilgungsplan, von dem die Börse Stuttgart schreibt?

      Noch mal grundsätzlich, es gibt imho nur 3 Möglichkeiten, als was der Verlust gewertet wird:
      1. Altgeschäft und keine FI: Dann wäre es aufgrund der über einjährigen Haltezeit steuerfrei.
      2. Altgeschäft (FI): Normale Verluste gem. §20 EStG
      3. Neugeschäft: Normale Verluste gem. §20 EStG (kommt aber beim Kauf vor 2009 nicht in Frage)
      Ich sehe nicht, wo hier der §23 EStG ins Spiel kommen kann.

      War der Verlust denn in der Steuerbescheinigung der Bank enthalten? Oder hast du selber die Steuerbescheinigung korrigiert?

      angenommen es ist falsch verbucht worden, hätte ich überhaupt eine chance hier was zu erreichen.
      Dazu wage ich keine Prognose. Aber der Versuch ist es allemal wert.
      Ich würde mich weiterhin unwissend stellen und im nächsten Jahr die Nichtverrechnung der Aktiengewinne bemängeln. Dann muss das Finanzamt vielleicht den eigenen Fehler eingestehen und könnte kulant reagieren.

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 10.12.13 14:21:49
      Beitrag Nr. 29 ()
      also es war definitiv ein FI. ich musste auch einspruch erheben und die kauf und verkaufabrechnungen einreichen um den verlust anerkannt zu bekommen. in der Jahressteuerrechnung der bank war nichts ersichtlich

      meines erachtens kommt dann die 2. Möglichkeit in betracht und es hätte im topf mit § 20 und nicht in § 23 rein müssen.

      leider ist das für mich als "normaler " Steuerzahler nicht im Detail nachvollziehbar ob das richtig verbucht wurde.
      der bescheid ist rechtskräftig und somit nicht mehr änderbar fürchte ich.

      schöner mist.
      Avatar
      schrieb am 04.05.14 12:21:03
      Beitrag Nr. 30 ()
      Ich hole meine früheren Fragen bzgl. Nichtverrechenbarkeit von Aktienverlusten nochmals hoch.

      Ich habe mir die Verluste ausweisen lassen und in der ESt-Erklärung für 2013 angegeben. Gegen den Bescheid werde ich Einspruch einlegen (wenn er wie erwartet aussieht) und bei Abweisung klagen.

      für
      Zitat von Taxadvisor: Das ist fiskalisch motiviert. Bei voller Verrechnung der Aktienverluste hat man zu hohe Steuerausfälle befürchtet. Klagen könnte man, Erfolgsaussichten sind sicherlich nicht so schlecht..


      Bitte um konkrete Empfehlungen per PN: kann jemand einen wirklich fitten und motivierten Rechtsanwalt empfehlen, der in der Lage ist, die Klage bis zum BFH zu begleiten?

      Vielen Dank im voraus!
      Avatar
      schrieb am 04.05.14 20:21:59
      Beitrag Nr. 31 ()
      RA Tilp,Andreas
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.05.14 14:10:41
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.919.904 von orofino1 am 04.05.14 20:21:59Vielen Dank, sieht sehr interessant aus!
      Avatar
      schrieb am 15.05.14 15:31:31
      Beitrag Nr. 33 ()
      Die oben empfohlene Kanzlei scheint leider darauf doch nicht spezialisiert zu sein.
      Avatar
      schrieb am 09.07.14 18:47:47
      Beitrag Nr. 34 ()
      Wie werden Verlustvorträge gehandhabt, wenn Steuerbescheide nicht in chronologischer Reihenfolge erstellt werden?

      Angenommen jemand erhält seinen Einkommensteuerbescheid für 2013, es wird kein Verlustvortrag per Ende 2013 festgestellt, es war auch vor 2013 keiner vorhanden.
      Später folgt der Einkommensteuerbescheid für 2012, es wird ein Verlustvortrag aus Wertpapierveräußerungen per Ende 2012 festgestellt.
      Wird dieser VV nun automatisch mit passenden Gewinnen 2013 verrechnet ( d. h. Korrektur des 2013er Steuerbescheides) bzw. per Ende 2013 vorgetragen, falls es 2013 keine passenden Gewinne gab, oder muss der Steuerzahler hierfür selbst aktiv werden?
      Avatar
      schrieb am 09.07.14 20:05:03
      Beitrag Nr. 35 ()
      Hallo Plutokrat,

      die chronologisch(!) folgenden Bescheide sollten automatisch geändert werden (solange es für die Verrechnung keinen Antrag braucht, oder ein solcher bereits vorsorglich gestellt war).

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 22.09.14 15:35:44
      Beitrag Nr. 36 ()
      Altverlust oder Neuverlust ?
      Habe im Jahr 2006 ein paar Jack Whithe Productions AG gekauft.
      Im Jahr 2010 gab es eine Kapitalherabsetzung und Umwandlung in 7days music entertainment mit neuer WKN.
      Jetzt habe ich die Miniposition verkauft.
      Frage : Wird der Verkauf als Verlust bewertet oder ist der Erstkauf entscheidend und damit der Verlust hinfällig.
      Danke - mfg.
      Avatar
      schrieb am 22.09.14 22:54:37
      Beitrag Nr. 37 ()
      happymuck,
      für mich ist das steuerfreier Altbestand. Du wirst aber nichts dagegen haben, wenn deine Depotbank das als Verlust bewertet. Poste mal, was sie gemacht hat.


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