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    In 10 Schritten schweizerische Quellensteuer am Beispiel von Novartis zurückfordern (Seite 19)

    eröffnet am 13.10.11 16:39:33 von
    neuester Beitrag 31.07.22 17:36:58 von
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      Avatar
      schrieb am 20.12.14 01:16:39
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.619.727 von Steveguied am 19.12.14 22:42:22
      Zitat von Steveguied: Jetzt könntest du, wenn du wirklich in meinem Thread auch was konstruktives beitragen willst, bei Consors nachfragen ob die 20 Euro eine Pauschale sind oder ne Mindestgebühr... oder wie sich denn diese 20 Euro Umrechnungsgebühr bei Consors zusammensetzen?


      Hier im Strang wurde auch mal darauf hingewiesen, daß man sich bei vielen online-brokern kostenlos ein Währungskonto in CHF einrichten lassen kann. Gibt man dieses als Erstattungskonto an, entfällt zumindest die Umrechnungsgebühr....

      @pegru:
      Wenn Du von der oben erwähnten Möglichkeit keinen Gebrauch machen willst und noch ein "normales" Konto bei einer Sparkasse oä hast, könntest Du dieses als Erstattungskonto angeben. Meine Sparkasse berechnete nur 5 € als Gebühr.
      Avatar
      schrieb am 19.12.14 22:42:22
      Beitrag Nr. 49 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.550.403 von pegru am 11.12.14 20:02:08Also ich weiß nicht, ob du dazu gelernt hast? Schau, du hast einfach bloß meine Anleitung befolgt. Aber könntest du für ein anderes Land es jetzt selbstständig machen? Wohl kaum. Lerneffekt: nahe null

      Ich hätte dir gleich sagen können, dass es bei deinen Beträgen nichts zu holen gibt. Jetzt hat Consors beim Umrechnen auch noch voll zugeschlagen. Bei der Diba wird der amtliche Umrechnungskurs genommen plus einem Aufschlag der extrem gering ausfällt. Bei der HypoVereinsbank sind es so um die 5 Euro die drauf gehen.

      Jetzt könntest du, wenn du wirklich in meinem Thread auch was konstruktives beitragen willst, bei Consors nachfragen ob die 20 Euro eine Pauschale sind oder ne Mindestgebühr... oder wie sich denn diese 20 Euro Umrechnungsgebühr bei Consors zusammensetzen?

      Ich bin bisschen konsterniert. Was hast du dir denn erhofft? Es sollten schon Beträge sein, wo es sich lohnt. Damit meine ich keine großen Vermögen, aber ein bisschen was, sollte schon hängen bleiben.

      mfg
      Steve!
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.12.14 20:02:08
      Beitrag Nr. 48 ()
      Hi an alle Quellensteuer-Zurückholer,

      bei mir ging es um gewaltige 30,75 Schweizer Franklen Rückerstattung.
      Ich bin Kunde bei Consors. Heute kam die Meldung, dass diese Quellensteuer rückerstattet worden ist.

      30,75 Franken sind 25,55 Euro
      davon ab
      19,95 Euro :cry: Provision (für Consors):mad:

      ergibt eine Gutschrift :) von 5,60 Euro.

      Per Saldo habe ich trotz Portokosten nicht draufgezahlt, habe halt dazugelernt und Consors hat dazuverdient.

      Bis zum nächsten Mal
      pegru
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.12.14 12:11:50
      Beitrag Nr. 47 ()
      Nein, es sind keine Einkünfte aus Kapitalvermögen, sondern die Rückerstattung zuviel einbehaltener Steuern. Wenn Du z.B. keinen Freistellungsauftrag erteilst und Dir werden zunächst 25% Abgeltungssteuer einbehalten, die Du im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zurückerhälst, sind das auch keine Einkünfte.

      Die Schweiz hat zunächst 35% einbehalten, darf nach Doppelbesteuerungsabkommen aber nur 15% einbehalten und erstattet Dir jetzt den Differenzbetrag. Die steuerpflichtige Bruttohöhe der Zinsen oder Dividenden ändert sich dadurch ja nicht.
      Avatar
      schrieb am 09.12.14 10:01:27
      Beitrag Nr. 46 ()
      Muss man den als Rückerstattung erhaltenen Betrag in der nächsten EStE als Einnahme angeben und somit versteuern?
      Nach meiner Logik sind es ja zusätzliche Einnahmen; und das FA weiß sowieso Bescheid.

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      Avatar
      schrieb am 31.08.14 19:57:44
      Beitrag Nr. 45 ()
      Die Bescheinigung vom FA kam ratz-fatz.
      Habe gestern den Brief in die Schweiz zur Post gegeben. Das Porto war sauteuer (3,45 €), da ich alles in einen großen Umschlag packte. Hätte besser eine kleinen Umschlag nehmen sollen. Wass soll's.
      Jetzt heißt es Abwarten und Tee trinken.
      pegru
      Avatar
      schrieb am 16.08.14 16:32:01
      Beitrag Nr. 44 ()
      So, der Tax Voucher ist heut per Post gekommen, ging ja ratzfatz.
      Jetzt fehlt nur noch Bescheinigung des FA, dann kann es losgehen.
      Schönes Wochenende
      pegru
      Avatar
      schrieb am 13.08.14 19:44:34
      Beitrag Nr. 43 ()
      Ich halte Euch mal auf dem Laufenden. Das wird aber etwas dauern.

      Zunächst warte ich auf Post vom Finanzamt. Die Bestätigung, dass ich ein braver Steuerbürger bin, wird hoffentlich bald kommen.

      Die Schweiz verlangt einen Tax Voucher, (was immer das ist).
      Consors wird ihn bald liefern, musste vorher aber einige Daten (Jahren, Aktie, WKN usw.) per Email nachliefern. (Übrigens, der Email-Kontakt mit consors ist voll in Ordnung:).
      Wenn dann alles da ist, werde ich Post in die Schweiz schicken, um meine Quellensteuer zurück zu holen.

      Wie gesagt, es geht um fast nichts, ich möchte nur wissen, wie es geht, falls mich mal jemand danach fragt.
      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 13.08.14 19:28:07
      Beitrag Nr. 42 ()
      Zitat von pegru: Kommt es in Franken an, dürfte es ja schön langsam für mich teuer werden (Umtausch usw.)


      Bei mir wurde auf dem Girokonto von der Sparkasse eine Gebühr von 5 € abgezogen. Zwar nicht schön, aber hält sich noch im Rahmen.

      Man kann sich aber auch bei einem online-broker ein CHF-Konto einrichten lassen. Da werden dann die Dividenden in ebenfalls in CHF gutgeschrieben und bei der Rücküberweisung der Verrechnungssteuer fallen keine Gebühren an.
      Avatar
      schrieb am 12.08.14 20:19:51
      Beitrag Nr. 41 ()
      Swiss zahlt ohne Abzüge aus.
      Überhaupt sehr flexibel die Eidgenossen. Meine Nestle liegen bei der DAB in München, bin Ösi.
      Habe es auf mein Girokonto auszahlen lasse in Wien. Angekommen sind Franken, meine Bank hat konvertiert.
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