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    Rechtsterrorismus in neuer Form! (Seite 32)

    eröffnet am 12.11.11 12:43:03 von
    neuester Beitrag 14.12.23 12:45:31 von
    Beiträge: 1.607
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      Avatar
      schrieb am 10.12.15 07:51:44
      Beitrag Nr. 1.297 ()
      Zurück zum Thema:

      Moralische Mitschuld? Ja. Beteiligung an Morden und Anschlägen? Nein. Antworten auf quälende Fragen? Schon gar nicht. Im NSU-Prozess stellt sich Beate Zschäpe als ohnmächtige Mitläuferin dar.

      Die Taktik kapiere ich nicht. Erst 2 1/2 Jahre Schweigen und nun die Unschuld vom Land spielen? Das hätte sie auch früher haben können.

      Und durchkommen wird sie mit der Nummer wohl auch nicht...

      http://www.spiegel.de/panorama/justiz/beate-zschaepe-im-nsu-…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.12.15 19:51:35
      Beitrag Nr. 1.296 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.272.940 von Doppelvize am 09.12.15 16:15:43
      Gruppenzherapie für Dopelvize...
      Zitat von Doppelvize: unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen, etwa Muslime oder Deutscher

      Mit Verlaub, aber das stammt von dir! DU sprichst hier von unterschiedlichen Gruppen! Immer schön bei der Wahrheit bleiben...

      Ach ne, für dich als PEGIDIANER ist die Wahrheit ja von fremden Mächte gesteuert... Und Doppelvize ist ein Programm:D

      Ja, die Welt ist böse...Setzt dir doch einfach schön deinen Aluhut auf und beiss in deinen Christstollen...

      Der soll ja gut sein Dresden. Da haben noch keine böse Muslime im Teig rumgerührt...

      Wobei... Weiß mans? :eek:


      Ok. Wo ist da die Unwahrheut? Selbstverständlich sind Mislime und Deujsche Gruppen, die sich durch gewisse, (aber nicht notwendig alle) Beispiel für Doofe: Schwule Sioux-Indianer und lesbische Niewderbayerinnen sind zweifellos umgangssprachlich korrekt als zwei unterschiedliche Gruppen von Menschen zu bezeichen. Dass beide jeweils Arme, Beine und Köpfe haben (also gemeinsame Merkmale) macht diese Aussage nicht falsch. Begriffen, DV? Mengenlehre und formale Logik war für gewisse Wessis schon immer ein Problem, nicht erst seit PISA.

      Muslime und Deutsche sind zweifellos unterschiedliche Gruppen von Menschen, die sich durch gewisse (aber nicht notwendig alle) spezifische Merkmale unterscheiden. Dass es je nach Mengenspezifikation unterschiedliche Schnittmengen (Muslime deutscher Staatsangehörigkeit) gibt, ist dafür nicht erheblich. Und jeder weis natürlich, was gemeint ist, außer DV, der sich lieber in Spitzfindigkeiten gefällt. Aber zum eigentlichen Thma - der unterschiedlichen juristischen Behandlung gleicher Tatbestände bei unterschiedlichen "Täter"gruppen - is ihm immer noch nix eingefallen.

      DV, versuch doch nicht immer, mich mit solchen weit hergeholten Sophistereien zu erwischen. Darin bin ich halt bei Bedarf echt besser, Sorry....:keks:

      Mrhode Doppelvize: Wenn einem zum Thema die Argumente fehlen - einfach zu einem anderen wchseln. Grht auch das schief, gehen wir zum nächsten Thema. Erinnert irgendwie an bestimmte missionseiftige Besucher, die dann und wann an unsere Türen klopfen.:mad:

      Der beste Stollen :cool: kommt aus der Umgebung von Chemnitz am Fuss des Erzgebirges. Dort hat der Weltmeister sein Bäckergeschäft. (Na gut, googeln ergibt, dsss das mehrere für sich in Anpsuch nehmen. Wenn ich genauer recherchiert habe - ich werde morgen bei meinen Kollegen nachhaken- , weiteres dazu. ich will ja nicht, dass mir DV mal wirklich eine Unwahrheit nachweisen kann, wo er sich doch schon so lange erfolhlos eine Riesenmühe gibt und nun sogar argumentativ zu solchen Alberbheiten wie Aluhüten :cry::cry:Zuflucht nehmen muss.)

      Ob ein Muslim meinen Stollen geknetet hätte, wär mir echt sch...egal. Hauptsache schmeckt. Aber die sollen ruhig beim Döner bleiben, den find ich nämlich auch ne echte Bereicherung bei meinem netten Türken:lick:

      Gruss Oreganogold
      Avatar
      schrieb am 09.12.15 16:15:43
      Beitrag Nr. 1.295 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.272.841 von oreganogold am 09.12.15 16:06:59unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen, etwa Muslime oder Deutscher

      Mit Verlaub, aber das stammt von dir! DU sprichst hier von unterschiedlichen Gruppen! Immer schön bei der Wahrheit bleiben...

      Ach ne, für dich als PEGIDIANER ist die Wahrheit ja von fremden Mächte gesteuert... Und Doppelvize ist ein Programm:D

      Ja, die Welt ist böse...Setzt dir doch einfach schön deinen Aluhut auf und beiss in deinen Christstollen...

      Der soll ja gut sein Dresden. Da haben noch keine böse Muslime im Teig rumgerührt...

      Wobei... Weiß mans? :eek:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.12.15 16:06:59
      Beitrag Nr. 1.294 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.270.753 von Doppelvize am 09.12.15 12:36:57Schon der Satz ist Blödsinn, da es viele muslimische Deutsche oder Deutsche Muslime? gibt:rolleyes:

      Denk nochmal nach bevor du über gesellschaftliche Gruppen schreibst...:rolleyes:


      Erstens wäee das, wenn überhaupt, dann nur eine Frage der Definition (welche Eigenschaften kennzeichnen die Gruppe bzw. sind für die Gruppenzugehörigkeit eines Individuums ausschlaggebend?)

      Zwietens wäre nach Deiner Lesart dann auch die Formulierung des Volksverhetzungsparagraphen §130 StGB inhaltlicher Unsinn:

      "Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
      1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert ......"

      Drittens kann ein Mensch durchaus auch zu zwei gesellschaftlichen Gruppen gleichzeitig gehören, also z.B. Muslim und deutscher Staatsbürger sein Das nennt man dann Schnittmenge.(siehe die kurze EInführung in die Mengenlehre, die ich Dir kürzlich im PEGIDA-Thread erteilt habe.)

      Du solltest mich langsam soweit kennen, dass Du mich mit derartigen jesuitischen Spitzfindigkeiten nicht hinter die Fichte führst.

      Aber ich verstehe Dich schon. Af die zugrunde liegende Frage, ob es im derzeitigen strafrechtlichen Umgang mit vergleichbaren Sachverhalten bei verschiednene "Täter"gruppen ungerechtfertigte nichtrechtssstaatliche Differenzierungen zuungunsten missliebiger "Rechter" gibt, willst Du lieber nicht eingehen. :eek::eek:

      Oder der mutmaßliche chatterbot kannst es gar nicht, da sein Algorithmus für das maschinelle Verstehen von Aussagen eben nur auf wenige Schlüsselworte programmiert ist und er daher nicht in der Lage ist, auf Argumentationen von mehr als 1/2 Zeilenlänge inhaltskonsistent einzugehen. Stattdessen wird auf einen Nebenkriegsschauplatz "reagiert", der mit dem Hauptgegenstand der Diskussion nix zu tun hat, um einen angeblich menschlichen Diskussionspartner vorzugaukeln und sich nicht als chatterbot zu enttarnen.

      Wäre das nur Paranoia, dann wäre das Ganze "ohne Mehrwert für die Diskussion" (so ein belibter Moderatorenwitz) . Es ist aber eine reale Gefahr. ich verweise auf:

      http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article149665357/Die-u…

      Die Gefahr der Unterwanderung öffentlicher Diskussionsforen durch automatische Chat-Programme, die der Vortäuschung bestimmter Sachverhalte im Interesse politischer Akteure aus dem in diesem Thread diskuttierten Spektrum dienen, ist in letzter Zeit gewachsen. Einige der Teilnehmer hier zeigen deutlich diagnostizierbare Merkmale eines zumindest teilweise und zeitweise maschinellen Verhaltens, wie etwa Claptoni, Cmeise, Doppelvize. Man sollte das im Auge behalten. :look:

      Gruss Oreganogold
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.12.15 12:36:57
      Beitrag Nr. 1.293 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.270.552 von oreganogold am 09.12.15 12:15:39Besteht der Unterschied etwa in der Schutzwürdigkeit unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen, etwa Muslime oder Deutscher?

      Schon der Satz ist Blödsinn, da es viele muslimische Deutsche oder Deutsche Muslime? gibt:rolleyes:

      Denk nochmal nach bevor du über gesellschaftliche Gruppen schreibst...:rolleyes:

      Ungleichbehandlung? Natürlich! An jeder Ecke! Aber wirklich auch an jeder!


      Hat aber nichts mit dem Beitragsthema zu tun.
      3 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 09.12.15 12:15:39
      Beitrag Nr. 1.292 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.081.525 von abgemeldet-524174 am 13.11.15 13:29:58
      [b]Zweierlei Maß im deutschen Rechtsstaat[/b]
      Zitat von function: http://www.morgenpost.de/berlin/article206569765/Razzia-gege…
      Was zu Recht verfolgt wurde, Mordaufrufe und Lynchjustiz sind das Letzte, was es als Lösung des Problems braucht.
      Da sicherlich aber mit zweierlei Maß gemessen wird, muss man halt wissen, welchem Spektrum die Täter zuzuordnen sind, bevor man sie bewertet. Nicht das man dann auch zum Täter gemacht wird.
      Und vielleicht eine höhere Strafe bekommt, als das Pack selber :rolleyes:.


      Zweierlei Maß:

      Fall A:
      http://www.morgenpost.de/berlin/article206569765/Razzia-gege…
      Ein Gericht in Passau verurteilte ihn (wegen Volksverhetzung) zu einer Geldstrafe von 7500 Euro:eek::eek:. Der Mann hatte einen über Facebook verbreiteten Spendenaufruf für Flüchtlinge mit den Worten kommentiert: "I hätt nu a Gasflasche und a Handgranate rumliegen für die Nichtsnutze. Lieferung frei Haus."

      Fall B:
      http://www.kn-online.de/News/Aktuelle-Nachrichten-Kiel/Nachr…
      Aushänge in Kiel: „Eure Kinder werden zu Allah beten oder sterben!“
      Das Kommissariat für Staatsschutz bei der Kieler Polizei habe den Satz bewertet, sagte Polizeisprecher Matthias Arends: „Strafrechtlich wird das nicht verfolgt.“ Die Beamten sähen in dem Inhalt weder Nötigung noch Verhetzung.


      Wer hier keine Diskrepanz der juristischen Bewertungen sieht, den verstehe ich nicht. Liebe Rechtsstaatgläubige, Bitte erläutert mir doch mal näher, wodurch die unterschiedliche rechtliche Bewertung dieser beieden Äußerungen begründet ist.

      Natürlich ist beides extrem geschmackos, ich denke, da besteht Einigkeit.. Aber ist der Passauer Fall wirklich so extrem anders zu bewerten als der Kieler? Kein vernünftiger Mensch wird dem Autor dieser saudamischen Zeilen ernsthaft unterstellen, nun loszulaufen, und mit der Handgranate Flüchtlinge umzubringen. Ich vermute, er hat in Wirklichkeit gar keine (was im Bedarfsfall leicht zu verifizieren wäre.)

      Bei dem Kieler Aufruf kann man sich bezüglich der realen Mordabsicht nicht ganz so sicher sein. Es geht ja das vage Gerüchht um :laugh::laugh:, es gäbe radikalsiierte Muslime, die solche Ideen tatsächlich in die Tat umzusetzen pflegten. Also wäre es zur Bewertung des Aufrufs zuminest erfordrlich, den persönlichen Hintergrund des Aitors zu ermitteln. Von vornherein eine strafrechtliche Relevanz auszuschließen, erscheint mir als einseitige, parteiliche Justizauffassung, nicht rechtsstaatlich jedenfalls.

      Saudumm vom Staatdschutz auch, dass die Bewertung klar eine andere sein müsste, würde sich der Text als fake von rechtsextremistischer Seite herausstellen, denn dann wären die Muslime ja ganz klar beleidigt, und dass beleidigte Muslime den öffentlichen Frieden ganz heftig stören können, ist ja sattsam bekannt.:cry::cry::cry::cry: Solls ja alles schon gegeben haben,

      Besteht der Unterschied etwa in der Schutzwürdigkeit unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen, etwa Muslime oder Deutscher? :confused::confused::confused::confused:

      neee, so was kann es ja in dieser Bundesrepublik nirgends geben, sonst stände es ja in der Zeitung, nösch, Doppelvize!.:D:D

      Gruss Oreganogold
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.12.15 11:28:24
      Beitrag Nr. 1.291 ()
      Und für die lächerliche Nummer hat sie so lange geschwiegen?

      http://www.spiegel.de/panorama/justiz/beate-zschaepe-im-nsu-…
      Avatar
      schrieb am 07.12.15 13:31:06
      Beitrag Nr. 1.290 ()
      Avatar
      schrieb am 03.12.15 09:51:24
      Beitrag Nr. 1.289 ()
      Prellungen, Schnittwunden, Knochenbrüche: 14 Männer und eine Frau müssen sich wegen einer Prügelattacke auf Partybesucher vor dem Landgericht Erfurt verantworten. Offenbar handelt es sich bei nahezu allen Angeklagten um Mitglieder der rechten Szene.

      http://www.spiegel.de/panorama/justiz/prozessauftakt-in-erfu…

      Pack!
      Avatar
      schrieb am 30.11.15 16:21:59
      Beitrag Nr. 1.288 ()
      Fünf Bürger aus Franken, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren, sehen sich mit fingierten Todesanzeigen konfrontiert. Betroffen sind unter anderem der Gewerkschaftssekretär Ulli Schneeweiß und die Sozialwissenschaftlerin Birgit Mair. Sie erhielten per Mail Links zu Botschaften eindeutigen Inhalts, versendet offenbar von einem Server in den USA.

      Über Mair, die seit Jahren über neonazistische Umtriebe informiert, ist dort zu lesen: "An Schulen betreibst du Gehirnwäsche an deutschen Kindern, hetzt gegen die nationalsozialistische Idee. Damit ist jetzt Schluss!" Die Anzeige ist mit einem Kreuz und der Parole "Keine Trauer, kein Vergeben" versehen. Gezeichnet ist sie vom "Nationalen Widerstand in Nürnberg" und dem "Nationalen Bündnis Franken".


      http://www.sueddeutsche.de/bayern/franken-todesdrohungen-geg…

      Das ist Stufe-II....
      Stufe-I wird m.E. gerade von den P..isten in Dresden angewandt wenn es heißt: "Merkt euch die Namen"

      Sich die Namen zu merken ist m.E. ein guter Tipp!
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