Mannheimer AG Holding Übernahme ! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.11.11 08:46:55 von
neuester Beitrag 14.03.13 19:41:42 von
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WKN: 842800
Continentale will Mannheimer-Gruppe von UNIQA erwerben
Dortmund (ots) - Der Versicherungsverbund Die Continentale
beabsichtigt, den rund 92-prozentigen Anteil der österreichischen
UNIQA Versicherungen an der Mannheimer AG Holding zu erwerben.
Continentale und UNIQA haben eine gemeinsame Absichtserklärung
unterzeichnet.
Rolf Bauer, Vorstandsvorsitzender der Continentale: 'Wir
erhoffen
uns von diesem Schritt eine wesentliche strategische Ergänzung,
insbesondere in der Sachversicherung, und eine nachhaltige Stärkung
unseres Verbundes wie auch der Mannheimer im Versicherungsmarkt.'
Zur Mannheimer-Gruppe gehören neben der Holding die
Mannheimer
Versicherung AG, die Mannheimer Krankenversicherung AG und die mamax
Lebensversicherung AG.
Die Continentale hielt von 2003 bis 2005 bereits 51 Prozent der
Anteile der Mannheimer Krankenversicherung. 'Wir haben die damalige
Partnerschaft in ausgesprochen guter Erinnerung und sehen sie als
Basis einer für alle Beteiligten positiven Zusammenarbeit in der
Zukunft', so Rolf Bauer.
Nach Abschluss der derzeit laufenden Verhandlungen wird es
weitere, detailliertere Informationen geben.
Originaltext: Continentale Krankenversicherung a.G.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/12076
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_12076.rss2
Pressekontakt:
Bernd Goletz
Versicherungsverbund Die Continentale
Leiter Unternehmenskommunikation
Tel.: 0231/919-2255
presse@continentale.de
4 - 5 € sollten drin sein ! Muß ja ein Pflichtangebot kommen !
Wo steht da, wie in Deiner Headline, etwas von Übernahme ?
Der Versicherungsverbund Die Continentale
beabsichtigt, den rund 92-prozentigen Anteil der
Continentale und UNIQA haben eine gemeinsame Absichtserklärung
unterzeichnet.
eine Absichtserklärung ist keine Übernahme sonder nur ein Absicht !!!!
Der Versicherungsverbund Die Continentale
beabsichtigt, den rund 92-prozentigen Anteil der
Continentale und UNIQA haben eine gemeinsame Absichtserklärung
unterzeichnet.
eine Absichtserklärung ist keine Übernahme sonder nur ein Absicht !!!!
Hallo Trading_Alert alias Printmedien alias Paradiso,
bist ja gerade wieder ordentlich am pus--- ääähhh posten.
Ich finde den aktuellen Aufschlag schon als sehr ordentlich bei Mannheimer. Sollte erstmal reichen.
Schau dir doch mal lieber die Werte an, die völlig am Boden liegen.
bist ja gerade wieder ordentlich am pus--- ääähhh posten.
Ich finde den aktuellen Aufschlag schon als sehr ordentlich bei Mannheimer. Sollte erstmal reichen.
Schau dir doch mal lieber die Werte an, die völlig am Boden liegen.
Pflichtangebot liegt aber nur bei ca. 3€
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.392.870 von Sharesman am 24.11.11 10:05:31Das ist doch sein eigentliches Interesse. Er eröffnet einen positiven Thread um die Kurs noch ein Stück höher zu bekommen. Wenn dann genug Käufe drin sind und allen klar wird, das der Kurs nur fallen kann, dann deckt er irgendwann seine Leerverkäufe.
Seit er den Eignern von "seinem" Board damals mit einer großen Investition geholfen hat, kann er sich das Spiel erlauben.
Seit er den Eignern von "seinem" Board damals mit einer großen Investition geholfen hat, kann er sich das Spiel erlauben.
Hallo Leute,
hier mal etwas zum Durchblicken. Der Uniqa geht es wie vielen anderen Versicherungen s...., Kosten e.c., Sie haben der Conti ein Angebot gemacht und diese werden es eingehen. Im übrigen sollte die Annahmepolitik der Conti mal mit der Mannheimer verglichen werden. Die passen zu 100%. Könnt ja mal euer Auto bei der Mannheimer rechnen lassen. Solltet ihr sparen, dann kauft vom Restgeld...
LG Guffe
hier mal etwas zum Durchblicken. Der Uniqa geht es wie vielen anderen Versicherungen s...., Kosten e.c., Sie haben der Conti ein Angebot gemacht und diese werden es eingehen. Im übrigen sollte die Annahmepolitik der Conti mal mit der Mannheimer verglichen werden. Die passen zu 100%. Könnt ja mal euer Auto bei der Mannheimer rechnen lassen. Solltet ihr sparen, dann kauft vom Restgeld...
LG Guffe
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.402.096 von guffe am 25.11.11 22:56:23Es ist soweit:
Mo, 16.04.1214:11
ots.CorporateNews: Continentale Krankenversicherung a.G. / Kaufvertrag perfekt: Mannheimer ...
Kaufvertrag perfekt: Mannheimer Versicherungen werden Bestandteil des
Continentale Versicherungsverbundes
Dortmund (ots) - Der Continentale Versicherungsverbund hat heute
mit den österreichischen UNIQA Versicherungen einen Vertrag über den
Erwerb von rund 92 Prozent der Anteile an der Mannheimer AG Holding
unterzeichnet. Eine entsprechende gemeinsame Absichtserklärung hatten
die Parteien bereits im November abgeschlossen.
'Wir freuen uns sehr über den erfolgreichen Abschluss der
Gespräche. Die Mannheimer Gruppe ist eine wertvolle Bereicherung
unseres Verbundes, vor allem im Hinblick auf weiteres Wachstum. Die
Übernahme sehen wir als wichtige strategische Stärkung an, aber auch
als Basis für den langfristigen Erfolg der Mannheimer und für ein
gemeinsames Wachstumskonzept von Continentale und Mannheimer. Wir
wollen alle Ressourcen nutzen und sowohl mit der Continentale wie
auch der Mannheimer auf Wachstumskurs bleiben', so Rolf Bauer,
Vorstandsvorsitzender der Continentale.
Arbeitsplätze sind sicher:
Die Arbeitsplätze der Mitarbeiter aller Verbundunternehmen, auch
der Mannheimer, sind sicher. Rolf Bauer: 'Betriebsbedingte
Kündigungen sind für den Continentale Versicherungsverbund aus seinem
Selbstverständnis heraus keine Option. Sorgen um seine berufliche
Zukunft muss sich niemand machen.' Die Marke 'Mannheimer', der
Standort in Mannheim und der Vertrieb bleiben erhalten, der Vorstand
bleibt im Amt.
Vertrieb bleibt eigenständig:
Auch der Vertrieb der Mannheimer wird eigenständig fortgeführt.
Den Vermittlern von Mannheimer und Continentale werden bestimmte
Produkte wechselseitig über Ventillösungen zur Verfügung stehen.
'Damit können beide Vertriebe weiterhin ihre individuellen Stärken im
Markt einsetzen. Wir respektieren die Unternehmenskultur der
Mannheimer und werden den Vertrieb weiter erfolgreich arbeiten
lassen', betonte Rolf Bauer.
Kundenrechte bleiben erhalten:
Die Rechte der Kunden der Mannheimer bleiben im vollen Umfang
erhalten. Rolf Bauer: 'Die Continentale sieht sich als einen
Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit. Davon profitieren die
Kunden aller Verbundunternehmen, selbstverständlich auch die der
Mannheimer.'
Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.
Über den Continentale Versicherungsverbund: Die Continentale ist
kein Konzern im üblichen Sinne, denn sie versteht sich als ein
'Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit'. Dieses Grundverständnis
bestimmt das Handeln in allen Bereichen und in allen Unternehmen. Es
fußt auf der Rechtsform der Obergesellschaft: An der Spitze des
Verbundes steht die Continentale Krankenversicherung a.G. (gegründet
1926), ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit - und ein
Versicherungsverein gehört seinen Mitgliedern, den Versicherten. Dank
dieser Rechtsform ist die Continentale gefeit gegen Übernahmen und in
ihren Entscheidungen unabhängig von Aktionärsinteressen.
Originaltext: Continentale Krankenversicherung a.G.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/12076
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_12076.rss2
Pressekontakt:
Bernd Goletz
Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit
Leiter Unternehmenskommunikation
Tel.: 0231/919-2255
presse@continentale.de
Quelle: dpa-AFX
Mo, 16.04.1214:11
ots.CorporateNews: Continentale Krankenversicherung a.G. / Kaufvertrag perfekt: Mannheimer ...
Kaufvertrag perfekt: Mannheimer Versicherungen werden Bestandteil des
Continentale Versicherungsverbundes
Dortmund (ots) - Der Continentale Versicherungsverbund hat heute
mit den österreichischen UNIQA Versicherungen einen Vertrag über den
Erwerb von rund 92 Prozent der Anteile an der Mannheimer AG Holding
unterzeichnet. Eine entsprechende gemeinsame Absichtserklärung hatten
die Parteien bereits im November abgeschlossen.
'Wir freuen uns sehr über den erfolgreichen Abschluss der
Gespräche. Die Mannheimer Gruppe ist eine wertvolle Bereicherung
unseres Verbundes, vor allem im Hinblick auf weiteres Wachstum. Die
Übernahme sehen wir als wichtige strategische Stärkung an, aber auch
als Basis für den langfristigen Erfolg der Mannheimer und für ein
gemeinsames Wachstumskonzept von Continentale und Mannheimer. Wir
wollen alle Ressourcen nutzen und sowohl mit der Continentale wie
auch der Mannheimer auf Wachstumskurs bleiben', so Rolf Bauer,
Vorstandsvorsitzender der Continentale.
Arbeitsplätze sind sicher:
Die Arbeitsplätze der Mitarbeiter aller Verbundunternehmen, auch
der Mannheimer, sind sicher. Rolf Bauer: 'Betriebsbedingte
Kündigungen sind für den Continentale Versicherungsverbund aus seinem
Selbstverständnis heraus keine Option. Sorgen um seine berufliche
Zukunft muss sich niemand machen.' Die Marke 'Mannheimer', der
Standort in Mannheim und der Vertrieb bleiben erhalten, der Vorstand
bleibt im Amt.
Vertrieb bleibt eigenständig:
Auch der Vertrieb der Mannheimer wird eigenständig fortgeführt.
Den Vermittlern von Mannheimer und Continentale werden bestimmte
Produkte wechselseitig über Ventillösungen zur Verfügung stehen.
'Damit können beide Vertriebe weiterhin ihre individuellen Stärken im
Markt einsetzen. Wir respektieren die Unternehmenskultur der
Mannheimer und werden den Vertrieb weiter erfolgreich arbeiten
lassen', betonte Rolf Bauer.
Kundenrechte bleiben erhalten:
Die Rechte der Kunden der Mannheimer bleiben im vollen Umfang
erhalten. Rolf Bauer: 'Die Continentale sieht sich als einen
Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit. Davon profitieren die
Kunden aller Verbundunternehmen, selbstverständlich auch die der
Mannheimer.'
Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.
Über den Continentale Versicherungsverbund: Die Continentale ist
kein Konzern im üblichen Sinne, denn sie versteht sich als ein
'Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit'. Dieses Grundverständnis
bestimmt das Handeln in allen Bereichen und in allen Unternehmen. Es
fußt auf der Rechtsform der Obergesellschaft: An der Spitze des
Verbundes steht die Continentale Krankenversicherung a.G. (gegründet
1926), ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit - und ein
Versicherungsverein gehört seinen Mitgliedern, den Versicherten. Dank
dieser Rechtsform ist die Continentale gefeit gegen Übernahmen und in
ihren Entscheidungen unabhängig von Aktionärsinteressen.
Originaltext: Continentale Krankenversicherung a.G.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/12076
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Bernd Goletz
Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit
Leiter Unternehmenskommunikation
Tel.: 0231/919-2255
presse@continentale.de
Quelle: dpa-AFX
längere Zeit seit der News stand in Frankfurt ein Block von über 12000 Aktien beim Kurs von 3,80 Euro im Brief. Ich dachte eigentlich, dass dauert einige Tage bis der gehandelt wird. Nun gab s aber vor einigen Mnuten Umsatz von 13000 Stück im Block
Mannheimer AG Holding: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Mannheimer AG Holding
23.04.2012 15:07
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP -
ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Veröffentlichung gem. § 26 Abs. 1 WpHG
Stimmrechtsmitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG
Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 19.04.2012
erhalten:
1. Angaben zum Emittenten:
Mannheimer AG Holding, Augustaanlage 66, 68165 Mannheim
2. Angaben zum mitteilungspflichtigen Unternehmen:
deutsche internet versicherung aktiengesellschaft, Dortmund, Deutschland
3.1 Grund der Mitteilung:
Erwerb
3.2 Art der Schwellenberührung:
Schwellenüberschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen:
5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 %, 75 %
5. Datum der Schwellenberührung:
16.04.2012
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
Stimmrechtsanteil: 91,68 % (entspricht: 57833230 Stimmrechten)
bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten i.H.v. 63077564
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
7.1 (Finanz-/sonstige) Instrumente nach § 25a WpHG: 91,68 % (entspricht
57833230 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten: 0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
7.2 (Finanz-/sonstige) Instrumente nach § 25 WpHG: 0 % (entspricht: 0
Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten: 0 % (entspricht: 0 Stimmrechten)
7.3 Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 0 % (entspricht: 0
Stimmrechten)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
8.1 Kette der kontrollierten Unternehmen:
./.
8.2 ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments:
Kaufvertrag
23.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Mannheimer AG Holding
Augustaanlage 66
68165 Mannheim
Deutschland
Internet: http://www.mannheimer.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
Mannheimer AG Holding
23.04.2012 15:07
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP -
ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Veröffentlichung gem. § 26 Abs. 1 WpHG
Stimmrechtsmitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG
Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 19.04.2012
erhalten:
1. Angaben zum Emittenten:
Mannheimer AG Holding, Augustaanlage 66, 68165 Mannheim
2. Angaben zum mitteilungspflichtigen Unternehmen:
deutsche internet versicherung aktiengesellschaft, Dortmund, Deutschland
3.1 Grund der Mitteilung:
Erwerb
3.2 Art der Schwellenberührung:
Schwellenüberschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen:
5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 %, 75 %
5. Datum der Schwellenberührung:
16.04.2012
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
Stimmrechtsanteil: 91,68 % (entspricht: 57833230 Stimmrechten)
bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten i.H.v. 63077564
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
7.1 (Finanz-/sonstige) Instrumente nach § 25a WpHG: 91,68 % (entspricht
57833230 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten: 0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
7.2 (Finanz-/sonstige) Instrumente nach § 25 WpHG: 0 % (entspricht: 0
Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten: 0 % (entspricht: 0 Stimmrechten)
7.3 Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 0 % (entspricht: 0
Stimmrechten)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
8.1 Kette der kontrollierten Unternehmen:
./.
8.2 ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments:
Kaufvertrag
23.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Mannheimer AG Holding
Augustaanlage 66
68165 Mannheim
Deutschland
Internet: http://www.mannheimer.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Antwort auf Beitrag Nr.: 43.078.370 von pjone am 24.04.12 00:09:10Nachricht vom 15.05.2012 | 12:26
Mannheimer AG Holding:
Mannheimer AG Holding / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
15.05.2012 12:26
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Zwischenmitteilung zum 31. März 2012:
Mannheimer Konzern setzt Beitragswachstum fort
Geschäftsentwicklung im ersten Quartal 20121
Wir verzeichnen im ersten Quartal 2012 einen erfreulichen Geschäftsverlauf.
Im Mannheimer Konzern stiegen die gebuchten Bruttobeiträge um 5,2 Prozent
auf 181,8 (i.V. 172,7) Mio EUR. Alle drei operativen
Versicherungsgesellschaften - Mannheimer Versicherung AG, Mannheimer
Krankenversicherung AG und mamax Lebensversicherung AG - erreichten ein
deutliches Beitragswachstum. Der Kapitalanlagenbestand unseres Konzerns
erhöhte sich auf 1.209,6 (i.V. 1.140,2) Mio EUR. Das Kapitalanlageergebnis
verbesserte sich auf 10,4 (i.V. 8,9) Mio EUR. Die Anzahl der Mitarbeiter
beträgt 839 (i.V. 838).
Die Ertragslage des Konzerns ist stabil. Die Finanz- und die Vermögenslage
sind ausgewogen. Die aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsanforderungen sind
voll erfüllt.
Unser Schaden- und Unfallversicherer, die Mannheimer Versicherung AG,
konnte die gebuchten Bruttobeiträge bis zum 31. März 2012 um 5,0 Prozent
auf 141,4 (i.V. 134,6) Mio EUR steigern. Die höchsten Zuwachsraten
erzielten wir hierbei mit unseren Markenprodukten REGNUM für
Immobilienverwalter und Wohnungsbauunternehmen, HOSTIMA für Hotels und
Pensionen, LUMIT für Solaranlagen, SINFONIMA im Bereich Musik und mit
ARTIMA, unserem Versicherungsprogramm rund um die Kunst. Unser umfassendes
Produkt für Privatkunden, die VertrauensPartnerschaft, fand ebenfalls
wieder großen Anklang.
Die Bruttoschadenquote beträgt zum Quartalsende 54,8 (i.V. 55,0) Prozent.
Die Nettoschadenquote (nach Abrechnung mit den Rückversicherern) ermäßigte
sich auf 56,9 (i.V. 58,9) Prozent. Die Aufwendungen für den
Versicherungsbetrieb (brutto) nahmen moderat auf 33,7 (i.V. 33,4) Mio EUR
zu. Der Kapitalanlagenbestand der Mannheimer Versicherung AG beläuft sich
zum 31. März 2012 auf 415,1 (i.V. 416,3) Mio EUR. Das Kapitalanlageergebnis
unseres Schaden- und Unfallversicherers bewegt sich mit 2,9 (i.V. 3,0) Mio
EUR nahezu auf Vorjahresniveau.
Auch die Mannheimer Krankenversicherung AG erzielte im ersten Quartal 2012
ein erhebliches Beitragsplus von 5,0 Prozent. Die gebuchten Bruttobeiträge
erhöhten sich von 33,9 auf 35,6 Mio EUR. Bei den Aufwendungen für
Versicherungsfälle (brutto) ergab sich ein Anstieg auf 19,1 (i.V. 18,1) Mio
EUR. Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (brutto) gingen von 4,9
auf 4,7 Mio EUR zurück. Das Kapitalanlageergebnis erhöhte sich zum Stichtag
auf 5,7 (i.V. 5,0) Mio EUR.
Bei der mamax Lebensversicherung AG verzeichnen wir ein Wachstum der
gebuchten Bruttobeiträge von 2,9 auf 3,5 Mio EUR. Dies entspricht einer
Steigerungsrate von 20,2 Prozent. Die Aufwendungen für Versicherungsfälle
(brutto) betragen 0,8 (i.V. 0,6) Mio EUR. Die Aufwendungen für den
Versicherungsbetrieb (brutto) betragen 0,7 (i.V. 0,6) Mio EUR. Unser
Lebensversicherer weist zum Quartalsende ein Kapitalanlageergebnis von 0,6
(i.V. 0,4) Mio EUR aus.
Die Mannheimer AG Holding erzielt ihre Erträge hauptsächlich aus ihren
Beteiligungen. Maßgeblich bedingt durch die höhere Gewinnabführung der
Mannheimer Versicherung AG stieg das Kapitalanlageergebnis der Holding im
Vergleich zum Vorjahr auf 5,6 (i.V. 1,9) Mio EUR. Es ist wegen der
zeitlichen Abgrenzung bei unterjähriger Betrachtung jedoch nur bedingt
aussagekräftig.
Prognose für das Gesamtjahr 2012
Im Mannheimer Konzern erwarten wir für das Gesamtjahr einen Anstieg der
Beitragseinnahmen, der über den aktuellen Wachstumserwartungen des
Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für den
Gesamtmarkt liegt. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen - ein zwar
abgeschwächtes, aber anhaltendes Wirtschaftswachstum und die weiterhin
freundliche Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt - werden sich günstig auf die
Beitragsentwicklung auswirken. Darüber hinaus werden unsere vielfältigen
Maßnahmen im Vertrieb Wirkung zeigen, die wir im Rahmen unserer
Strategiefokussierung eingeleitet haben. Dazu gehört vor allem die
Konzentration auf unsere ertragreichen Markenprodukte.
Das Kapitalanlageergebnis des Konzerns war 2011 von Sondereinflüssen
geprägt, insbesondere von den Abschreibungen auf Griechenlandanleihen. Für
2012 erwarten wir keine vergleichbaren Belastungen, so dass wir mit einem
steigenden Kapitalanlageergebnis rechnen.
Die Mannheimer Versicherung AG wird sich nach unserer Einschätzung trotz
des intensiven Wettbewerbs und der hohen Versicherungsdichte in unseren
Zielmärkten gut behaupten. Nach unserer aktuellen Einschätzung gehen wir
von einem Beitragswachstum aus, das in etwa auf dem Niveau des vom GDV
erwarteten Marktdurchschnitts liegt. Das versicherungstechnische Ergebnis
wird sich im Vergleich zum Vorjahr verbessern - dies unter der
Voraussetzung, dass im weiteren Jahresverlauf keine außergewöhnlichen
Belastungen durch Großschäden oder Schäden aus Naturereignissen eintreten.
Bei der Mannheimer Krankenversicherung AG rechnen wir wieder mit einer
Steigerung der gebuchten Bruttobeiträge von voraussichtlich mehr als 5
Prozent. Das Wachstum würde somit ebenfalls über dem vom Verband der
Privaten Krankenversicherung prognostizierten Marktdurchschnitt liegen. Für
das laufende Geschäftsjahr erwarten wir wie im Vorjahr ein befriedigendes
Geschäftsergebnis.
Die mamax Lebensversicherung AG wird nach unseren Erwartungen bis zum
Jahresende ein kräftiges, weit überdurchschnittliches Beitragswachstum
erreichen. Ihr Geschäftsergebnis wird sich auf dieser Basis stabil
entwickeln und wird positiv sein.
In diesem Jahr beginnt für die Mannheimer ein neues Kapitel in der
Unternehmensgeschichte. Der Versicherungsverbund 'Die Continentale',
Dortmund, wird die Mehrheitsbeteiligung der österreichischen UNIQA Group an
der Mannheimer AG Holding von rund 91,7 Prozent übernehmen. Der
Aktienkaufvertrag wurde Mitte April unterzeichnet. Dr. Marcus Kremer,
Vorstandsvorsitzender der Mannheimer AG Holding, zum bevorstehenden
Aktionärswechsel: 'Wir freuen uns, dass sich die Continentale so
überzeugend zu den Stärken des Mannheimer Geschäftsmodells bekennt. Mit
unserer Zielgruppen- und Markenstrategie sehen wir mit Continentale neue
Wachstumspotenziale.'
Zusätzliche Informationen zu unserer Einschätzung der Geschäftsjahre 2012
und 2013 finden sich im Chancen- und Prognosebericht unseres
Geschäftsberichts 2011, den wir im Internet unter www.mannheimer.de für Sie
bereitgestellt haben. Sie können sich den Bericht dort herunterladen oder
ihn per E-Mail an pir@mannheimer.de bestellen.
Mannheim, 15. Mai 2012
Mannheimer AG Holding
Der Vorstand
Investor Relations
Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben.
Mannheimer AG Holding
Augustaanlage 66
68165 Mannheim
Unternehmenskommunikation
Telefon 06 21. 4 57 43 59
Telefax 06 21. 4 57 40 60
E-Mail pir@mannheimer.de
Vorbehalt bei zukunftsbezogenen Aussagen
Diese Zwischenmitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf
aktuellen Einschätzungen des Managements über künftige Entwicklungen
beruhen. Solche Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheiten, die
außerhalb der Möglichkeiten der Mannheimer AG Holding in Bezug auf eine
Kontrolle oder eine präzise Entscheidung liegen, wie die
gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, das künftige Marktumfeld und das
Verhalten der übrigen Marktteilnehmer. Sollte eine dieser oder sollten
andere Unsicherheitsfaktoren oder Unwägbarkeiten eintreten, oder sollten
sich die Annahmen, auf denen diese Aussagen basieren, als unrichtig
erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesen
Aussagen explizit genannten oder implizit enthaltenen Ergebnissen
abweichen. Es ist von der Mannheimer weder beabsichtigt, noch übernimmt die
Mannheimer eine gesonderte Verpflichtung, zukunftsbezogene Aussagen zu
aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Datum
dieser Mitteilung anzupassen.
15.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Mannheimer AG Holding:
Mannheimer AG Holding / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
15.05.2012 12:26
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Zwischenmitteilung zum 31. März 2012:
Mannheimer Konzern setzt Beitragswachstum fort
Geschäftsentwicklung im ersten Quartal 20121
Wir verzeichnen im ersten Quartal 2012 einen erfreulichen Geschäftsverlauf.
Im Mannheimer Konzern stiegen die gebuchten Bruttobeiträge um 5,2 Prozent
auf 181,8 (i.V. 172,7) Mio EUR. Alle drei operativen
Versicherungsgesellschaften - Mannheimer Versicherung AG, Mannheimer
Krankenversicherung AG und mamax Lebensversicherung AG - erreichten ein
deutliches Beitragswachstum. Der Kapitalanlagenbestand unseres Konzerns
erhöhte sich auf 1.209,6 (i.V. 1.140,2) Mio EUR. Das Kapitalanlageergebnis
verbesserte sich auf 10,4 (i.V. 8,9) Mio EUR. Die Anzahl der Mitarbeiter
beträgt 839 (i.V. 838).
Die Ertragslage des Konzerns ist stabil. Die Finanz- und die Vermögenslage
sind ausgewogen. Die aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsanforderungen sind
voll erfüllt.
Unser Schaden- und Unfallversicherer, die Mannheimer Versicherung AG,
konnte die gebuchten Bruttobeiträge bis zum 31. März 2012 um 5,0 Prozent
auf 141,4 (i.V. 134,6) Mio EUR steigern. Die höchsten Zuwachsraten
erzielten wir hierbei mit unseren Markenprodukten REGNUM für
Immobilienverwalter und Wohnungsbauunternehmen, HOSTIMA für Hotels und
Pensionen, LUMIT für Solaranlagen, SINFONIMA im Bereich Musik und mit
ARTIMA, unserem Versicherungsprogramm rund um die Kunst. Unser umfassendes
Produkt für Privatkunden, die VertrauensPartnerschaft, fand ebenfalls
wieder großen Anklang.
Die Bruttoschadenquote beträgt zum Quartalsende 54,8 (i.V. 55,0) Prozent.
Die Nettoschadenquote (nach Abrechnung mit den Rückversicherern) ermäßigte
sich auf 56,9 (i.V. 58,9) Prozent. Die Aufwendungen für den
Versicherungsbetrieb (brutto) nahmen moderat auf 33,7 (i.V. 33,4) Mio EUR
zu. Der Kapitalanlagenbestand der Mannheimer Versicherung AG beläuft sich
zum 31. März 2012 auf 415,1 (i.V. 416,3) Mio EUR. Das Kapitalanlageergebnis
unseres Schaden- und Unfallversicherers bewegt sich mit 2,9 (i.V. 3,0) Mio
EUR nahezu auf Vorjahresniveau.
Auch die Mannheimer Krankenversicherung AG erzielte im ersten Quartal 2012
ein erhebliches Beitragsplus von 5,0 Prozent. Die gebuchten Bruttobeiträge
erhöhten sich von 33,9 auf 35,6 Mio EUR. Bei den Aufwendungen für
Versicherungsfälle (brutto) ergab sich ein Anstieg auf 19,1 (i.V. 18,1) Mio
EUR. Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (brutto) gingen von 4,9
auf 4,7 Mio EUR zurück. Das Kapitalanlageergebnis erhöhte sich zum Stichtag
auf 5,7 (i.V. 5,0) Mio EUR.
Bei der mamax Lebensversicherung AG verzeichnen wir ein Wachstum der
gebuchten Bruttobeiträge von 2,9 auf 3,5 Mio EUR. Dies entspricht einer
Steigerungsrate von 20,2 Prozent. Die Aufwendungen für Versicherungsfälle
(brutto) betragen 0,8 (i.V. 0,6) Mio EUR. Die Aufwendungen für den
Versicherungsbetrieb (brutto) betragen 0,7 (i.V. 0,6) Mio EUR. Unser
Lebensversicherer weist zum Quartalsende ein Kapitalanlageergebnis von 0,6
(i.V. 0,4) Mio EUR aus.
Die Mannheimer AG Holding erzielt ihre Erträge hauptsächlich aus ihren
Beteiligungen. Maßgeblich bedingt durch die höhere Gewinnabführung der
Mannheimer Versicherung AG stieg das Kapitalanlageergebnis der Holding im
Vergleich zum Vorjahr auf 5,6 (i.V. 1,9) Mio EUR. Es ist wegen der
zeitlichen Abgrenzung bei unterjähriger Betrachtung jedoch nur bedingt
aussagekräftig.
Prognose für das Gesamtjahr 2012
Im Mannheimer Konzern erwarten wir für das Gesamtjahr einen Anstieg der
Beitragseinnahmen, der über den aktuellen Wachstumserwartungen des
Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für den
Gesamtmarkt liegt. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen - ein zwar
abgeschwächtes, aber anhaltendes Wirtschaftswachstum und die weiterhin
freundliche Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt - werden sich günstig auf die
Beitragsentwicklung auswirken. Darüber hinaus werden unsere vielfältigen
Maßnahmen im Vertrieb Wirkung zeigen, die wir im Rahmen unserer
Strategiefokussierung eingeleitet haben. Dazu gehört vor allem die
Konzentration auf unsere ertragreichen Markenprodukte.
Das Kapitalanlageergebnis des Konzerns war 2011 von Sondereinflüssen
geprägt, insbesondere von den Abschreibungen auf Griechenlandanleihen. Für
2012 erwarten wir keine vergleichbaren Belastungen, so dass wir mit einem
steigenden Kapitalanlageergebnis rechnen.
Die Mannheimer Versicherung AG wird sich nach unserer Einschätzung trotz
des intensiven Wettbewerbs und der hohen Versicherungsdichte in unseren
Zielmärkten gut behaupten. Nach unserer aktuellen Einschätzung gehen wir
von einem Beitragswachstum aus, das in etwa auf dem Niveau des vom GDV
erwarteten Marktdurchschnitts liegt. Das versicherungstechnische Ergebnis
wird sich im Vergleich zum Vorjahr verbessern - dies unter der
Voraussetzung, dass im weiteren Jahresverlauf keine außergewöhnlichen
Belastungen durch Großschäden oder Schäden aus Naturereignissen eintreten.
Bei der Mannheimer Krankenversicherung AG rechnen wir wieder mit einer
Steigerung der gebuchten Bruttobeiträge von voraussichtlich mehr als 5
Prozent. Das Wachstum würde somit ebenfalls über dem vom Verband der
Privaten Krankenversicherung prognostizierten Marktdurchschnitt liegen. Für
das laufende Geschäftsjahr erwarten wir wie im Vorjahr ein befriedigendes
Geschäftsergebnis.
Die mamax Lebensversicherung AG wird nach unseren Erwartungen bis zum
Jahresende ein kräftiges, weit überdurchschnittliches Beitragswachstum
erreichen. Ihr Geschäftsergebnis wird sich auf dieser Basis stabil
entwickeln und wird positiv sein.
In diesem Jahr beginnt für die Mannheimer ein neues Kapitel in der
Unternehmensgeschichte. Der Versicherungsverbund 'Die Continentale',
Dortmund, wird die Mehrheitsbeteiligung der österreichischen UNIQA Group an
der Mannheimer AG Holding von rund 91,7 Prozent übernehmen. Der
Aktienkaufvertrag wurde Mitte April unterzeichnet. Dr. Marcus Kremer,
Vorstandsvorsitzender der Mannheimer AG Holding, zum bevorstehenden
Aktionärswechsel: 'Wir freuen uns, dass sich die Continentale so
überzeugend zu den Stärken des Mannheimer Geschäftsmodells bekennt. Mit
unserer Zielgruppen- und Markenstrategie sehen wir mit Continentale neue
Wachstumspotenziale.'
Zusätzliche Informationen zu unserer Einschätzung der Geschäftsjahre 2012
und 2013 finden sich im Chancen- und Prognosebericht unseres
Geschäftsberichts 2011, den wir im Internet unter www.mannheimer.de für Sie
bereitgestellt haben. Sie können sich den Bericht dort herunterladen oder
ihn per E-Mail an pir@mannheimer.de bestellen.
Mannheim, 15. Mai 2012
Mannheimer AG Holding
Der Vorstand
Investor Relations
Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben.
Mannheimer AG Holding
Augustaanlage 66
68165 Mannheim
Unternehmenskommunikation
Telefon 06 21. 4 57 43 59
Telefax 06 21. 4 57 40 60
E-Mail pir@mannheimer.de
Vorbehalt bei zukunftsbezogenen Aussagen
Diese Zwischenmitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf
aktuellen Einschätzungen des Managements über künftige Entwicklungen
beruhen. Solche Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheiten, die
außerhalb der Möglichkeiten der Mannheimer AG Holding in Bezug auf eine
Kontrolle oder eine präzise Entscheidung liegen, wie die
gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, das künftige Marktumfeld und das
Verhalten der übrigen Marktteilnehmer. Sollte eine dieser oder sollten
andere Unsicherheitsfaktoren oder Unwägbarkeiten eintreten, oder sollten
sich die Annahmen, auf denen diese Aussagen basieren, als unrichtig
erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesen
Aussagen explizit genannten oder implizit enthaltenen Ergebnissen
abweichen. Es ist von der Mannheimer weder beabsichtigt, noch übernimmt die
Mannheimer eine gesonderte Verpflichtung, zukunftsbezogene Aussagen zu
aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Datum
dieser Mitteilung anzupassen.
15.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Mannheimer AG Holding
Augustaanlage 66
68165 Mannheim
Deutschland
Internet: http://www.mannheimer.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
Mannheimer AG Holding: Verkauf der Mehrheitsbeteiligung von UNIQA an der Mannheimer AG Holding heute vollzogen
Mannheimer AG Holding / Schlagwort(e): Sonstiges
29.06.2012 12:41
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Die UNIQA Versicherungen AG, Wien, hat heute eine Ad-hoc-Mitteilung über
den Verkauf ihrer über die UNIQA International Beteiligungs-Verwaltungs
GmbH gehaltenen Beteiligung an der Mannheimer AG Holding veröffentlicht.
UNIQA teilt darin mit, dass der mit Aktienkaufvertrag vom 16. April 2012
vereinbarte Verkauf der von UNIQA an der börsenotierten Mannheimer AG
Holding gehaltenen Mehrheitsbeteiligung (rund 91,7%) an den Continentale
Versicherungsverbund am 29. Juni 2012 rechtlich vollzogen wurde. Diese
Transaktion sei eine Maßnahme zur Umsetzung der Wachstumsstrategie von
UNIQA.
In diesem Zusammenhang haben die Herren Hannes Bogner und Wolfgang Deml
ihre Aufsichtsratsmandate bei uns, der Mannheimer AG Holding, niedergelegt.
29.06.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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E-Mail: pir@mannheimer.de
Internet: http://www.mannheimer.de
ISIN: DE0008428004
WKN: 842800
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Mannheimer AG Holding / Schlagwort(e): Sonstiges
29.06.2012 12:41
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die UNIQA Versicherungen AG, Wien, hat heute eine Ad-hoc-Mitteilung über
den Verkauf ihrer über die UNIQA International Beteiligungs-Verwaltungs
GmbH gehaltenen Beteiligung an der Mannheimer AG Holding veröffentlicht.
UNIQA teilt darin mit, dass der mit Aktienkaufvertrag vom 16. April 2012
vereinbarte Verkauf der von UNIQA an der börsenotierten Mannheimer AG
Holding gehaltenen Mehrheitsbeteiligung (rund 91,7%) an den Continentale
Versicherungsverbund am 29. Juni 2012 rechtlich vollzogen wurde. Diese
Transaktion sei eine Maßnahme zur Umsetzung der Wachstumsstrategie von
UNIQA.
In diesem Zusammenhang haben die Herren Hannes Bogner und Wolfgang Deml
ihre Aufsichtsratsmandate bei uns, der Mannheimer AG Holding, niedergelegt.
29.06.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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03.07.2012, 17:15 dpa-AFX
DGAP-WpÜG: Kontrollerwerb; DE0008428004
Zielgesellschaft: Mannheimer Aktiengesellschaft Holding; Bieter: deutsche internet versicherung aktiengesellschaft
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über die Mannheimer Aktiengesellschaft Holding gemäß § 35 Absatz 1 i.V.m. § 10 Absatz 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Kontrollerwerber: deutsche internet versicherung aktiengesellschaft Ruhrallee 92 44139 Dortmund Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 14652
Zielgesellschaft: Mannheimer Aktiengesellschaft Holding Augustaanlage 66 68165 Mannheim Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 37 ISIN DE0008428004 MANNHEIMER AG HOL.O.N.VNA (WKN 842800)
Die deutsche internet versicherung aktiengesellschaft mit Sitz in Dortmund ('deutsche internet versicherung ag') hat am 29. Juni 2012 57.833.230 auf den Namen lautende Stückaktien der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding mit Sitz in Mannheim ('Mannheimer AG Holding') mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie (ISIN DE0008428004 (WKN 842800)) (die 'Mannheimer AG Holding-Aktien') erworben. Damit hält die deutsche internet versicherung ag seitdem - einschließlich von der Mannheimer AG Holding gehaltener 2.436 eigener Aktien - unmittelbar und mittelbar einen Stimmrechtsanteil in Höhe von rund 91,69 % der Stimmrechte an dem in 63.080.000 Stückaktien eingeteilten Grundkapital der Mannheimer AG Holding.
Damit hat die deutsche internet versicherung ag am 29. Juni 2012 die Kontrolle gemäß §§ 29 Absatz 2, 35 Absatz 1 WpÜG über die Mannheimer AG Holding erlangt.
Mit dem vorgenannten Erwerb haben auch (i) die Continentale Holding Aktiengesellschaft mit Sitz in Dortmund ('Continentale Holding AG') und (ii) die Continentale Krankenversicherung a.G. mit Sitz in Dortmund ('Continentale Krankenversicherung a.G.', Continentale Holding AG und Continentale Krankenversicherung a.G. nachfolgend gemeinsam auch die 'Weiteren Kontrollierenden Personen') infolge einer Zurechnung sämtlicher von der deutsche internet versicherung ag wie vorstehend beschrieben gehaltener oder zugerechneter Aktien und Stimmrechte an der Mannheimer AG Holding nach § 30 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG am 29. Juni 2012 mittelbar die Kontrolle über die Mannheimer AG Holding erlangt. Die vorliegende Veröffentlichung erfolgt daher auch zugleich im Namen der Weiteren Kontrollierenden Personen.
Die Continentale Krankenversicherung a.G. hält zudem über einen rund 41,13 %igen Miteigentumsanteil an einem Spezial-Sondervermögen im Sinne des § 2 Abs. 3 InvG, zu dem 9.300 Mannheimer AG Holding-Aktien gehören, rund 41,13 % der Stimmrechte an diesen 9.300 Mannheimer AG Holding-Aktien; dies entspricht einem rechnerischen Anteil von gerundet 3.825 Mannheimer AG Holding-Aktien und somit einem Stimmrechtsanteil in Höhe von rund 0,0061 % der Stimmrechte an der Mannheimer AG Holding. Die restlichen Miteigentumsanteile an diesem Spezial-Sondervermögen werden von Tochterunternehmen der Continentale Krankenversicherung a.G. gehalten. Die von diesen über das Spezial-Sondervermögen gehaltenen Mannheimer AG Holding-Aktien (insgesamt gerundet 5.475 Aktien) werden der Continentale Krankenversicherung a.G. daher gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet. Die Continentale Krankenversicherung a.G. hält daher unmittelbar (gerundet 3.825 Aktien) und mittelbar (gerundet 57.841.141 Aktien (einschließlich der von der Mannheimer AG Holding gehaltenen eigenen Aktien)) einen Stimmrechtsanteil von rund 91,70 % des in 63.080.000 Stückaktien eingeteilten Grundkapitals der Mannheimer AG Holding.
Die Continentale Holding AG hält zudem über einen rund 2,24 %igen Miteigentumsanteil an dem vorgenannten Spezial-Sondervermögen im Sinne des § 2 Abs. 3 InvG rund 2,24 % der Stimmrechte an den zu dem Spezial-Sondervermögen gehörenden 9.300 Mannheimer AG Holding-Aktien; dies entspricht einem rechnerischen Anteil von gerundet 208 Mannheimer AG Holding-Aktien und somit einen Stimmrechtsanteil in Höhe von rund 0,00033 % der Stimmrechte an der Mannheimer AG Holding. Insgesamt rund 8,29 % der Miteigentumsanteile an diesem Spezial-Sondervermögen werden von Tochterunternehmen der Continentale Holding AG gehalten. Die von diesen über das Spezial-Sondervermögen gehaltenen Mannheimer AG Holding-Aktien (insgesamt gerundet 771 Aktien) werden der Continentale Holding AG daher gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet. Die Continentale Holding AG hält daher unmittelbar (gerundet 208 Aktien) und mittelbar (gerundet 57.836.437Aktien (einschließlich der von der Mannheimer AG Holding gehaltenen eigenen Aktien)) einen Stimmrechtsanteil von rund 91,69 % des in 63.080.000 Stückaktien eingeteilten Grundkapitals der Mannheimer AG Holding.
Die deutsche internet versicherung ag wird gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein Pflichtangebot an die außenstehenden Aktionäre der Mannheimer AG Holding veröffentlichen (nachfolgend das 'Pflichtangebot'). Das Pflichtangebot wird im Wege eines Barangebots erfolgen. Die deutsche internet versicherung ag beabsichtigt, den Aktionären der Mannheimer AG Holding vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen der Angebotsunterlage anzubieten, die von ihnen gehaltenen Mannheimer AG Holding-Aktien zu einem Preis je Mannheimer AG Holding-Aktie in Höhe des gesetzlichen Mindestpreises, d.h. in Höhe des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der Mannheimer AG Holding-Aktien während der letzten drei Monate vor Veröffentlichung der Kontrollerlangung in bar zu erwerben.
Die deutsche internet versicherung ag wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der Weiteren Kontrollierenden Personen erfüllen. Diese werden kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien der Mannheimer AG Holding veröffentlichen.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Pflichtangebot und weiterer das Pflichtangebot betreffender Informationen erfolgt im Internet unter
http://www.deutscheinternetversicherung.de/mannheimer
Wichtige Informationen:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Mannheimer AG Holding-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Pflichtangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Mannheimer AG Holding-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Dortmund, den 3. Juli 2012
deutsche internet versicherung aktiengesellschaft
Ende der WpÜG-Meldung
03.07.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Zielgesellschaft: Mannheimer Aktiengesellschaft Holding; Bieter: deutsche internet versicherung aktiengesellschaft
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Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über die Mannheimer Aktiengesellschaft Holding gemäß § 35 Absatz 1 i.V.m. § 10 Absatz 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
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eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 14652
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eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 37 ISIN DE0008428004 MANNHEIMER AG HOL.O.N.VNA (WKN 842800)
Die deutsche internet versicherung aktiengesellschaft mit Sitz in Dortmund ('deutsche internet versicherung ag') hat am 29. Juni 2012 57.833.230 auf den Namen lautende Stückaktien der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding mit Sitz in Mannheim ('Mannheimer AG Holding') mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie (ISIN DE0008428004 (WKN 842800)) (die 'Mannheimer AG Holding-Aktien') erworben. Damit hält die deutsche internet versicherung ag seitdem - einschließlich von der Mannheimer AG Holding gehaltener 2.436 eigener Aktien - unmittelbar und mittelbar einen Stimmrechtsanteil in Höhe von rund 91,69 % der Stimmrechte an dem in 63.080.000 Stückaktien eingeteilten Grundkapital der Mannheimer AG Holding.
Damit hat die deutsche internet versicherung ag am 29. Juni 2012 die Kontrolle gemäß §§ 29 Absatz 2, 35 Absatz 1 WpÜG über die Mannheimer AG Holding erlangt.
Mit dem vorgenannten Erwerb haben auch (i) die Continentale Holding Aktiengesellschaft mit Sitz in Dortmund ('Continentale Holding AG') und (ii) die Continentale Krankenversicherung a.G. mit Sitz in Dortmund ('Continentale Krankenversicherung a.G.', Continentale Holding AG und Continentale Krankenversicherung a.G. nachfolgend gemeinsam auch die 'Weiteren Kontrollierenden Personen') infolge einer Zurechnung sämtlicher von der deutsche internet versicherung ag wie vorstehend beschrieben gehaltener oder zugerechneter Aktien und Stimmrechte an der Mannheimer AG Holding nach § 30 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG am 29. Juni 2012 mittelbar die Kontrolle über die Mannheimer AG Holding erlangt. Die vorliegende Veröffentlichung erfolgt daher auch zugleich im Namen der Weiteren Kontrollierenden Personen.
Die Continentale Krankenversicherung a.G. hält zudem über einen rund 41,13 %igen Miteigentumsanteil an einem Spezial-Sondervermögen im Sinne des § 2 Abs. 3 InvG, zu dem 9.300 Mannheimer AG Holding-Aktien gehören, rund 41,13 % der Stimmrechte an diesen 9.300 Mannheimer AG Holding-Aktien; dies entspricht einem rechnerischen Anteil von gerundet 3.825 Mannheimer AG Holding-Aktien und somit einem Stimmrechtsanteil in Höhe von rund 0,0061 % der Stimmrechte an der Mannheimer AG Holding. Die restlichen Miteigentumsanteile an diesem Spezial-Sondervermögen werden von Tochterunternehmen der Continentale Krankenversicherung a.G. gehalten. Die von diesen über das Spezial-Sondervermögen gehaltenen Mannheimer AG Holding-Aktien (insgesamt gerundet 5.475 Aktien) werden der Continentale Krankenversicherung a.G. daher gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet. Die Continentale Krankenversicherung a.G. hält daher unmittelbar (gerundet 3.825 Aktien) und mittelbar (gerundet 57.841.141 Aktien (einschließlich der von der Mannheimer AG Holding gehaltenen eigenen Aktien)) einen Stimmrechtsanteil von rund 91,70 % des in 63.080.000 Stückaktien eingeteilten Grundkapitals der Mannheimer AG Holding.
Die Continentale Holding AG hält zudem über einen rund 2,24 %igen Miteigentumsanteil an dem vorgenannten Spezial-Sondervermögen im Sinne des § 2 Abs. 3 InvG rund 2,24 % der Stimmrechte an den zu dem Spezial-Sondervermögen gehörenden 9.300 Mannheimer AG Holding-Aktien; dies entspricht einem rechnerischen Anteil von gerundet 208 Mannheimer AG Holding-Aktien und somit einen Stimmrechtsanteil in Höhe von rund 0,00033 % der Stimmrechte an der Mannheimer AG Holding. Insgesamt rund 8,29 % der Miteigentumsanteile an diesem Spezial-Sondervermögen werden von Tochterunternehmen der Continentale Holding AG gehalten. Die von diesen über das Spezial-Sondervermögen gehaltenen Mannheimer AG Holding-Aktien (insgesamt gerundet 771 Aktien) werden der Continentale Holding AG daher gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet. Die Continentale Holding AG hält daher unmittelbar (gerundet 208 Aktien) und mittelbar (gerundet 57.836.437Aktien (einschließlich der von der Mannheimer AG Holding gehaltenen eigenen Aktien)) einen Stimmrechtsanteil von rund 91,69 % des in 63.080.000 Stückaktien eingeteilten Grundkapitals der Mannheimer AG Holding.
Die deutsche internet versicherung ag wird gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein Pflichtangebot an die außenstehenden Aktionäre der Mannheimer AG Holding veröffentlichen (nachfolgend das 'Pflichtangebot'). Das Pflichtangebot wird im Wege eines Barangebots erfolgen. Die deutsche internet versicherung ag beabsichtigt, den Aktionären der Mannheimer AG Holding vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen der Angebotsunterlage anzubieten, die von ihnen gehaltenen Mannheimer AG Holding-Aktien zu einem Preis je Mannheimer AG Holding-Aktie in Höhe des gesetzlichen Mindestpreises, d.h. in Höhe des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der Mannheimer AG Holding-Aktien während der letzten drei Monate vor Veröffentlichung der Kontrollerlangung in bar zu erwerben.
Die deutsche internet versicherung ag wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der Weiteren Kontrollierenden Personen erfüllen. Diese werden kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien der Mannheimer AG Holding veröffentlichen.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Pflichtangebot und weiterer das Pflichtangebot betreffender Informationen erfolgt im Internet unter
http://www.deutscheinternetversicherung.de/mannheimer
Wichtige Informationen:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Mannheimer AG Holding-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Pflichtangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Mannheimer AG Holding-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Dortmund, den 3. Juli 2012
deutsche internet versicherung aktiengesellschaft
Ende der WpÜG-Meldung
03.07.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart
heute vormittag lebhafter Handel in der Aktie. Über 10000 Aktien wurden alleine am Handelsplatz Frankfurt umgesetzt. Dabei war ein Block von 6098 Stücken der zum Tageshoch von 3,99 Euro über den Tisch ging
3,70 euro werden geboten
Kontrollerwerb; <DE0008428004>
Zielgesellschaft: Mannheimer Aktiengesellschaft Holding; Bieter: deutsche internet versicherung aktiengesellschaft
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Ergänzung zur Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über die
Mannheimer Aktiengesellschaft Holding gemäß § 35 Absatz 1 i.V.m. § 10
Absatz 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Kontrollerwerber:
deutsche internet versicherung aktiengesellschaft
Ruhrallee 92
44139 Dortmund
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 14652
Zielgesellschaft:
Mannheimer Aktiengesellschaft Holding
Augustaanlage 66
68165 Mannheim
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 37
ISIN DE0008428004 (WKN 842800)
Die deutsche internet versicherung aktiengesellschaft mit Sitz in Dortmund
('deutsche internet versicherung ag') hat am 29. Juni 2012 57.833.230 auf
den Namen lautende Stückaktien der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding
mit Sitz in Mannheim ('Mannheimer AG Holding') mit einem rechnerischen
Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie (ISIN DE0008428004
(WKN 842800)) (die 'Mannheimer AG Holding-Aktien') erworben. Damit hält die
deutsche internet versicherung ag seitdem - einschließlich von der
Mannheimer AG Holding gehaltener 2.436 eigener Aktien - unmittelbar und
mittelbar einen Stimmrechtsanteil in Höhe von rund 91,69 % der Stimmrechte
an dem in 63.080.000 Stückaktien eingeteilten Grundkapital der Mannheimer
AG Holding.
Damit hat die deutsche internet versicherung ag am 29. Juni 2012 die
Kontrolle gemäß §§ 29 Absatz 2, 35 Absatz 1 WpÜG über die Mannheimer AG
Holding erlangt.
Mit dem vorgenannten Erwerb haben auch (i) die Continentale Holding
Aktiengesellschaft mit Sitz in Dortmund ('Continentale Holding AG') und
(ii) die Continentale Krankenversicherung a.G. mit Sitz in Dortmund
('Continentale Krankenversicherung a.G.', Continentale Holding AG und
Continentale Krankenversicherung a.G. nachfolgend gemeinsam auch die
'Weiteren Kontrollierenden Personen') infolge einer Zurechnung sämtlicher
von der deutsche internet versicherung ag wie vorstehend beschrieben
gehaltener oder zugerechneter Aktien und Stimmrechte an der Mannheimer AG
Holding nach § 30 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG am 29. Juni 2012
mittelbar die Kontrolle über die Mannheimer AG Holding erlangt. Die
vorliegende Veröffentlichung erfolgt daher auch zugleich im Namen der
Weiteren Kontrollierenden Personen.
Die Continentale Krankenversicherung a.G. hält zudem über einen rund 41,13
%igen Miteigentumsanteil an einem Spezial-Sondervermögen im Sinne des § 2
Abs. 3 InvG, zu dem 9.300 Mannheimer AG Holding-Aktien gehören, rund 41,13
% der Stimmrechte an diesen 9.300 Mannheimer AG Holding-Aktien; dies
entspricht einem rechnerischen Anteil von gerundet 3.825 Mannheimer AG
Holding-Aktien und somit einem Stimmrechtsanteil in Höhe von rund 0,0061 %
der Stimmrechte an der Mannheimer AG Holding. Die restlichen
Miteigentumsanteile an diesem Spezial-Sondervermögen werden von
Tochterunternehmen der Continentale Krankenversicherung a.G. gehalten. Die
von diesen über das Spezial-Sondervermögen gehaltenen Mannheimer AG
Holding-Aktien (insgesamt gerundet 5.475 Aktien) werden der Continentale
Krankenversicherung a.G. daher gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG
zugerechnet. Die Continentale Krankenversicherung a.G. hält daher
unmittelbar (gerundet 3.825 Aktien) und mittelbar (gerundet 57.841.141
Aktien (einschließlich der von der Mannheimer AG Holding gehaltenen eigenen
Aktien)) einen Stimmrechtsanteil von rund 91,70 % des in 63.080.000
Stückaktien eingeteilten Grundkapitals der Mannheimer AG Holding.
Die Continentale Holding AG hält zudem über einen rund 2,24 %igen
Miteigentumsanteil an dem vorgenannten Spezial-Sondervermögen im Sinne des
§ 2 Abs. 3 InvG rund 2,24 % der Stimmrechte an den zu dem
Spezial-Sondervermögen gehörenden 9.300 Mannheimer AG Holding-Aktien; dies
entspricht einem rechnerischen Anteil von gerundet 208 Mannheimer AG
Holding-Aktien und somit einen Stimmrechtsanteil in Höhe von rund 0,00033 %
der Stimmrechte an der Mannheimer AG Holding. Insgesamt rund 8,29 % der
Miteigentumsanteile an diesem Spezial-Sondervermögen werden von
Tochterunternehmen der Continentale Holding AG gehalten. Die von diesen
über das Spezial-Sondervermögen gehaltenen Mannheimer AG Holding-Aktien
(insgesamt gerundet 771 Aktien) werden der Continentale Holding AG daher
gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet. Die Continentale Holding
AG hält daher unmittelbar (gerundet 208 Aktien) und mittelbar (gerundet
57.836.437Aktien (einschließlich der von der Mannheimer AG Holding
gehaltenen eigenen Aktien)) einen Stimmrechtsanteil von rund 91,69 % des in
63.080.000 Stückaktien eingeteilten Grundkapitals der Mannheimer AG
Holding.
Die deutsche internet versicherung ag hat am 3. Juli 2012 gemäß § 35 Absatz
1 i.V.m. § 10 Absatz 3 WpÜG mitgeteilt, dass sie gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG
nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein Pflichtangebot an die
außenstehenden Aktionäre der Mannheimer AG Holding (nachfolgend das
'Pflichtangebot') veröffentlichen werde. Das Pflichtangebot werde im Wege
eines Barangebots erfolgen. Die deutsche internet versicherung ag
beabsichtige, den Aktionären der Mannheimer AG Holding vorbehaltlich der
übrigen Bestimmungen der Angebotsunterlage anzubieten, die von ihnen
gehaltenen Mannheimer AG Holding-Aktien zu einem Preis je Mannheimer AG
Holding-Aktie in Höhe des gesetzlichen Mindestpreises, d.h. in Höhe des
gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der Mannheimer AG
Holding-Aktien während der letzten drei Monate vor Veröffentlichung der
Kontrollerlangung in bar zu erwerben.
Die deutsche internet versicherung ag werde mit der Durchführung des
Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der
Weiteren Kontrollierenden Personen erfüllen. Diese werden kein gesondertes
Pflichtangebot für die Aktien der Mannheimer AG Holding veröffentlichen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat der deutsche
internet versicherung ag heute mitgeteilt, dass der gewichtete
durchschnittliche inländische Börsenkurs der Mannheimer AG Holding-Aktien
während der letzten drei Monate vor dem Tag der Veröffentlichung der
Erlangung der Kontrolle über die Mannheimer AG Holding am 3. Juli 2012 EUR
3,70 beträgt. Die deutsche internet versicherung ag wird daher im Rahmen
des Pflichtangebots als Gegenleistung für den Erwerb der Mannheimer AG
Holding-Aktien die Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 3,70 je
Mannheimer AG Holding-Aktie anbieten.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Pflichtangebot und
weiterer das Pflichtangebot betreffender Informationen erfolgt im Internet
unter
http://www.deutscheinternetversicherung.de/mannheimer
Wichtige Informationen:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Mannheimer AG
Holding-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das
Pflichtangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der
Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Mannheimer
AG Holding-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle
sonstigen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot stehenden Dokumente zu
lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige
Informationen enthalten werden.
Dortmund, den 12. Juli 2012
deutsche internet versicherung aktiengesellschaft
Ende der WpÜG-Meldung
12.07.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart
Kontrollerwerb; <DE0008428004>
Zielgesellschaft: Mannheimer Aktiengesellschaft Holding; Bieter: deutsche internet versicherung aktiengesellschaft
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Ergänzung zur Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über die
Mannheimer Aktiengesellschaft Holding gemäß § 35 Absatz 1 i.V.m. § 10
Absatz 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Kontrollerwerber:
deutsche internet versicherung aktiengesellschaft
Ruhrallee 92
44139 Dortmund
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 14652
Zielgesellschaft:
Mannheimer Aktiengesellschaft Holding
Augustaanlage 66
68165 Mannheim
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 37
ISIN DE0008428004 (WKN 842800)
Die deutsche internet versicherung aktiengesellschaft mit Sitz in Dortmund
('deutsche internet versicherung ag') hat am 29. Juni 2012 57.833.230 auf
den Namen lautende Stückaktien der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding
mit Sitz in Mannheim ('Mannheimer AG Holding') mit einem rechnerischen
Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie (ISIN DE0008428004
(WKN 842800)) (die 'Mannheimer AG Holding-Aktien') erworben. Damit hält die
deutsche internet versicherung ag seitdem - einschließlich von der
Mannheimer AG Holding gehaltener 2.436 eigener Aktien - unmittelbar und
mittelbar einen Stimmrechtsanteil in Höhe von rund 91,69 % der Stimmrechte
an dem in 63.080.000 Stückaktien eingeteilten Grundkapital der Mannheimer
AG Holding.
Damit hat die deutsche internet versicherung ag am 29. Juni 2012 die
Kontrolle gemäß §§ 29 Absatz 2, 35 Absatz 1 WpÜG über die Mannheimer AG
Holding erlangt.
Mit dem vorgenannten Erwerb haben auch (i) die Continentale Holding
Aktiengesellschaft mit Sitz in Dortmund ('Continentale Holding AG') und
(ii) die Continentale Krankenversicherung a.G. mit Sitz in Dortmund
('Continentale Krankenversicherung a.G.', Continentale Holding AG und
Continentale Krankenversicherung a.G. nachfolgend gemeinsam auch die
'Weiteren Kontrollierenden Personen') infolge einer Zurechnung sämtlicher
von der deutsche internet versicherung ag wie vorstehend beschrieben
gehaltener oder zugerechneter Aktien und Stimmrechte an der Mannheimer AG
Holding nach § 30 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG am 29. Juni 2012
mittelbar die Kontrolle über die Mannheimer AG Holding erlangt. Die
vorliegende Veröffentlichung erfolgt daher auch zugleich im Namen der
Weiteren Kontrollierenden Personen.
Die Continentale Krankenversicherung a.G. hält zudem über einen rund 41,13
%igen Miteigentumsanteil an einem Spezial-Sondervermögen im Sinne des § 2
Abs. 3 InvG, zu dem 9.300 Mannheimer AG Holding-Aktien gehören, rund 41,13
% der Stimmrechte an diesen 9.300 Mannheimer AG Holding-Aktien; dies
entspricht einem rechnerischen Anteil von gerundet 3.825 Mannheimer AG
Holding-Aktien und somit einem Stimmrechtsanteil in Höhe von rund 0,0061 %
der Stimmrechte an der Mannheimer AG Holding. Die restlichen
Miteigentumsanteile an diesem Spezial-Sondervermögen werden von
Tochterunternehmen der Continentale Krankenversicherung a.G. gehalten. Die
von diesen über das Spezial-Sondervermögen gehaltenen Mannheimer AG
Holding-Aktien (insgesamt gerundet 5.475 Aktien) werden der Continentale
Krankenversicherung a.G. daher gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG
zugerechnet. Die Continentale Krankenversicherung a.G. hält daher
unmittelbar (gerundet 3.825 Aktien) und mittelbar (gerundet 57.841.141
Aktien (einschließlich der von der Mannheimer AG Holding gehaltenen eigenen
Aktien)) einen Stimmrechtsanteil von rund 91,70 % des in 63.080.000
Stückaktien eingeteilten Grundkapitals der Mannheimer AG Holding.
Die Continentale Holding AG hält zudem über einen rund 2,24 %igen
Miteigentumsanteil an dem vorgenannten Spezial-Sondervermögen im Sinne des
§ 2 Abs. 3 InvG rund 2,24 % der Stimmrechte an den zu dem
Spezial-Sondervermögen gehörenden 9.300 Mannheimer AG Holding-Aktien; dies
entspricht einem rechnerischen Anteil von gerundet 208 Mannheimer AG
Holding-Aktien und somit einen Stimmrechtsanteil in Höhe von rund 0,00033 %
der Stimmrechte an der Mannheimer AG Holding. Insgesamt rund 8,29 % der
Miteigentumsanteile an diesem Spezial-Sondervermögen werden von
Tochterunternehmen der Continentale Holding AG gehalten. Die von diesen
über das Spezial-Sondervermögen gehaltenen Mannheimer AG Holding-Aktien
(insgesamt gerundet 771 Aktien) werden der Continentale Holding AG daher
gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet. Die Continentale Holding
AG hält daher unmittelbar (gerundet 208 Aktien) und mittelbar (gerundet
57.836.437Aktien (einschließlich der von der Mannheimer AG Holding
gehaltenen eigenen Aktien)) einen Stimmrechtsanteil von rund 91,69 % des in
63.080.000 Stückaktien eingeteilten Grundkapitals der Mannheimer AG
Holding.
Die deutsche internet versicherung ag hat am 3. Juli 2012 gemäß § 35 Absatz
1 i.V.m. § 10 Absatz 3 WpÜG mitgeteilt, dass sie gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG
nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein Pflichtangebot an die
außenstehenden Aktionäre der Mannheimer AG Holding (nachfolgend das
'Pflichtangebot') veröffentlichen werde. Das Pflichtangebot werde im Wege
eines Barangebots erfolgen. Die deutsche internet versicherung ag
beabsichtige, den Aktionären der Mannheimer AG Holding vorbehaltlich der
übrigen Bestimmungen der Angebotsunterlage anzubieten, die von ihnen
gehaltenen Mannheimer AG Holding-Aktien zu einem Preis je Mannheimer AG
Holding-Aktie in Höhe des gesetzlichen Mindestpreises, d.h. in Höhe des
gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der Mannheimer AG
Holding-Aktien während der letzten drei Monate vor Veröffentlichung der
Kontrollerlangung in bar zu erwerben.
Die deutsche internet versicherung ag werde mit der Durchführung des
Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der
Weiteren Kontrollierenden Personen erfüllen. Diese werden kein gesondertes
Pflichtangebot für die Aktien der Mannheimer AG Holding veröffentlichen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat der deutsche
internet versicherung ag heute mitgeteilt, dass der gewichtete
durchschnittliche inländische Börsenkurs der Mannheimer AG Holding-Aktien
während der letzten drei Monate vor dem Tag der Veröffentlichung der
Erlangung der Kontrolle über die Mannheimer AG Holding am 3. Juli 2012 EUR
3,70 beträgt. Die deutsche internet versicherung ag wird daher im Rahmen
des Pflichtangebots als Gegenleistung für den Erwerb der Mannheimer AG
Holding-Aktien die Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 3,70 je
Mannheimer AG Holding-Aktie anbieten.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Pflichtangebot und
weiterer das Pflichtangebot betreffender Informationen erfolgt im Internet
unter
http://www.deutscheinternetversicherung.de/mannheimer
Wichtige Informationen:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Mannheimer AG
Holding-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das
Pflichtangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der
Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Mannheimer
AG Holding-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle
sonstigen im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot stehenden Dokumente zu
lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige
Informationen enthalten werden.
Dortmund, den 12. Juli 2012
deutsche internet versicherung aktiengesellschaft
Ende der WpÜG-Meldung
12.07.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart
Von 79% auf c. 92 % ohne Meldung Uni. 2004- 2012 ???????????
Unglaublich! Das Pflichtangebot wurde fast für 1 Mio Aktien angenommen (siehe Unten). Dabei wurde die Kür doch schon angekündigt (umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out).
Aus den Bundesanzeiger
deutsche internet versicherung aktiengesellschaft
Dortmund
Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Die deutsche internet versicherung aktiengesellschaft (die „Bieterin“) hat am 7. August 2012 die Angebotsunterlage für ihr Pflichtangebot an die Aktionäre der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding, Mannheim, (die „Mannheimer AG Holding“) zum Erwerb der auf den Namen lautenden Stückaktien an der Zielgesellschaft, ISIN DE0008428004 / WKN 842800 (zusammen die „Mannheimer AG Holding-Aktien“ und einzeln eine „Mannheimer AG Holding-Aktie“) – soweit diese nicht bereits unmittelbar von der Bieterin gehalten werden – gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 3,70 je Mannheimer AG Holding-Aktie veröffentlicht (das „Pflichtangebot“). Die Annahmefrist des Pflichtangebotes endete am 5. September 2012, 24:00 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit („MESZ“).
1.
Bis zum 5. September 2012, 24:00 Uhr (MESZ), (das „Ende der Annahmefrist“) wurde das Pflichtangebot für 991.089 Mannheimer AG Holding-Aktien angenommen. Dies entspricht einem Anteil von rund 1,57116 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Mannheimer AG Holding.
2.
Die Bieterin hielt zum Ende der Annahmefrist unmittelbar 57.833.230 Mannheimer AG Holding-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von rund 91,68 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Mannheimer AG Holding. Die Stimmrechte aus den vorgenannten, von der Bieterin unmittelbar gehaltenen Mannheimer AG Holding-Aktien werden der Continentale Krankenversicherung a.G., Dortmund, und der Continentale Holding Aktiengesellschaft, Dortmund, jeweils gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet.
3.
Darüber hinaus hielt die Mannheimer AG Holding zum Ende der Annahmefrist 2.436 eigene Aktien. Dies entspricht einem Anteil von rund 0,00386 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding. Diese Stimmrechte werden der Bieterin gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet. Die Stimmrechte aus den vorgenannten, von der Bieterin mittelbar gehaltenen Mannheimer AG Holding-Aktien werden der Continentale Krankenversicherung a.G. und der Continentale Holding Aktiengesellschaft jeweils gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet.
4.
Darüber hinaus hielten die Continentale Krankenversicherung a.G. sowie verschiedene ihrer direkten und indirekten Tochtergesellschaften zum Ende der Annahmefrist wie folgt Miteigentumsanteile an einem Spezial-Sondervermögen im Sinne des § 2 Abs. 3 Investmentgesetz (VKV, verwaltet durch die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH (INKA), Düsseldorf), zu dem 9.300 Mannheimer AG Holding-Aktien gehören:
(i) Continentale Krankenversicherung a.G., Dortmund, (Beteiligungsquote am Sondervermögen: 41,13 %, dies entspricht rund 0,00606 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Mannheimer AG Holding);
(ii) Continentale Lebensversicherung AG, München, (Beteiligungsquote am Sondervermögen: 48,34 %, dies entspricht rund 0,00713 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Mannheimer AG Holding);
(iii) Continentale Holding Aktiengesellschaft, Dortmund, (Beteiligungsquote am Sondervermögen: 2,24 %, dies entspricht rund 0,00033 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Mannheimer AG Holding);
(iv) Continentale Sachversicherung Aktiengesellschaft, Dortmund, (Beteiligungsquote am Sondervermögen: 1,81 %, dies entspricht rund 0,00027 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Mannheimer AG Holding);
(v) EUROPA Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Köln, (Beteiligungsquote am Sondervermögen: 5,93 %, dies entspricht rund 0,00087 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Mannheimer AG Holding);
(vi) EUROPA Versicherung Aktiengesellschaft, Köln, (Beteiligungsquote am Sondervermögen: 0,55 %, dies entspricht rund 0,00008 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Mannheimer AG Holding).
Die von der Continentale Lebensversicherung AG, der Continentale Holding Aktiengesellschaft, der Continentale Sachversicherung Aktiengesellschaft, der EUROPA Lebensversicherung Aktiengesellschaft und der EUROPA Versicherung Aktiengesellschaft gehaltenen Stimmrechte aus Mannheimer AG Holding-Aktien sind der Continentale Krankenversicherung a.G. gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zuzurechnen. Die Continentale Krankenversicherung a.G. hält somit über ihren eigenen Miteigentumsanteil sowie die Miteigentumsanteile ihrer Tochterunternehmen unmittelbar und mittelbar weitere 9.300 Mannheimer AG Holding-Aktien; dies entspricht einem Anteil von rund 0,0147 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der Mannheimer AG Holding. Die Continentale Krankenversicherung a.G. hält daher unmittelbar und mittelbar (kraft Zurechnung gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG) 57.844.966 Aktien der Mannheimer AG Holding; dies entspricht einem Anteil von rund 91,70 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Mannheimer AG Holding.
Die von der Continentale Sachversicherung Aktiengesellschaft, der EUROPA Lebensversicherung Aktiengesellschaft und der EUROPA Versicherung Aktiengesellschaft gehaltenen Stimmrechte aus Mannheimer AG Holding-Aktien sind der Continentale Holding Aktiengesellschaft gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zuzurechnen. Die Continentale Holding Aktiengesellschaft hält somit über ihren eigenen Miteigentumsanteil sowie die Miteigentumsanteile ihrer Tochterunternehmen unmittelbar und mittelbar weitere 979 Mannheimer AG Holding-Aktien; dies entspricht einem Anteil von rund 0,00155 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der Mannheimer AG Holding. Die Continentale Holding Aktiengesellschaft hält daher unmittelbar und mittelbar (kraft Zurechnung gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG) 57.836.645 Aktien der Mannheimer AG Holding; dies entspricht einem Anteil von rund 91,69 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der Mannheimer AG Holding.
5.
Die Gesamtzahl der Mannheimer AG Holding-Aktien, für die das Pflichtangebot bis zum Ende der Annahmefrist angenommen worden ist (vgl. Ziff. 1), (i) zuzüglich der Anzahl an Mannheimer AG Holding-Aktien, die die Bieterin am Ende der Annahmefrist unmittelbar hält (vgl. Ziff. 2), (ii) zuzüglich den von der Mannheimer AG Holding am Ende der Annahmefrist gehaltenen eigenen Aktien (vgl. Ziff. 3), sowie (iii) zuzüglich der sonstigen von der Continentale Krankenversicherung a.G., der Continentale Lebensversicherung AG, der Continentale Holding Aktiengesellschaft, der Continentale Sachversicherung Aktiengesellschaft, der EUROPA Lebensversicherung Aktiengesellschaft und der EUROPA Versicherung Aktiengesellschaft am Ende der Annahmefrist unmittelbar und mittelbar gehaltenen Mannheimer AG Holding-Aktien (vgl. Ziff. 4) beläuft sich folglich auf 58.836.055 Mannheimer AG Holding-Aktien und entspräche somit einem Anteil von rund 93,27 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Mannheimer AG Holding. Über den vorstehend genannten Aktienbesitz hinaus hält weder die Bieterin noch eine der mit der Bieterin im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen oder deren Tochterunternehmen Aktien oder Stimmrechte der Mannheimer AG Holding und es sind diesen auch keine weiteren Stimmrechte aus Mannheimer AG Holding-Aktien zuzurechnen. Instrumente im Sinne der §§ 25, 25a Wertpapierhandelsgesetz werden weder von der Bieterin noch von mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen oder deren Tochterunternehmen gehalten.
Bezüglich der vorstehenden Anteilsangaben weisen wir darauf hin, dass der Mannheimer AG Holding aus den von ihr gehaltenen eigenen Aktien gemäß § 71b Aktiengesetz keine Rechte, insbesondere keine Stimmrechte, zustehen.
Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: http://www.deutscheinternetversicherung.de/mannheimer
im Internet am: 10.09.2012.
Dortmund, den 10. September 2012
deutsche internet versicherung aktiengesellschaft
Aus den Bundesanzeiger
deutsche internet versicherung aktiengesellschaft
Dortmund
Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Die deutsche internet versicherung aktiengesellschaft (die „Bieterin“) hat am 7. August 2012 die Angebotsunterlage für ihr Pflichtangebot an die Aktionäre der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding, Mannheim, (die „Mannheimer AG Holding“) zum Erwerb der auf den Namen lautenden Stückaktien an der Zielgesellschaft, ISIN DE0008428004 / WKN 842800 (zusammen die „Mannheimer AG Holding-Aktien“ und einzeln eine „Mannheimer AG Holding-Aktie“) – soweit diese nicht bereits unmittelbar von der Bieterin gehalten werden – gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 3,70 je Mannheimer AG Holding-Aktie veröffentlicht (das „Pflichtangebot“). Die Annahmefrist des Pflichtangebotes endete am 5. September 2012, 24:00 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit („MESZ“).
1.
Bis zum 5. September 2012, 24:00 Uhr (MESZ), (das „Ende der Annahmefrist“) wurde das Pflichtangebot für 991.089 Mannheimer AG Holding-Aktien angenommen. Dies entspricht einem Anteil von rund 1,57116 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Mannheimer AG Holding.
2.
Die Bieterin hielt zum Ende der Annahmefrist unmittelbar 57.833.230 Mannheimer AG Holding-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von rund 91,68 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Mannheimer AG Holding. Die Stimmrechte aus den vorgenannten, von der Bieterin unmittelbar gehaltenen Mannheimer AG Holding-Aktien werden der Continentale Krankenversicherung a.G., Dortmund, und der Continentale Holding Aktiengesellschaft, Dortmund, jeweils gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet.
3.
Darüber hinaus hielt die Mannheimer AG Holding zum Ende der Annahmefrist 2.436 eigene Aktien. Dies entspricht einem Anteil von rund 0,00386 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding. Diese Stimmrechte werden der Bieterin gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet. Die Stimmrechte aus den vorgenannten, von der Bieterin mittelbar gehaltenen Mannheimer AG Holding-Aktien werden der Continentale Krankenversicherung a.G. und der Continentale Holding Aktiengesellschaft jeweils gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet.
4.
Darüber hinaus hielten die Continentale Krankenversicherung a.G. sowie verschiedene ihrer direkten und indirekten Tochtergesellschaften zum Ende der Annahmefrist wie folgt Miteigentumsanteile an einem Spezial-Sondervermögen im Sinne des § 2 Abs. 3 Investmentgesetz (VKV, verwaltet durch die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH (INKA), Düsseldorf), zu dem 9.300 Mannheimer AG Holding-Aktien gehören:
(i) Continentale Krankenversicherung a.G., Dortmund, (Beteiligungsquote am Sondervermögen: 41,13 %, dies entspricht rund 0,00606 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Mannheimer AG Holding);
(ii) Continentale Lebensversicherung AG, München, (Beteiligungsquote am Sondervermögen: 48,34 %, dies entspricht rund 0,00713 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Mannheimer AG Holding);
(iii) Continentale Holding Aktiengesellschaft, Dortmund, (Beteiligungsquote am Sondervermögen: 2,24 %, dies entspricht rund 0,00033 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Mannheimer AG Holding);
(iv) Continentale Sachversicherung Aktiengesellschaft, Dortmund, (Beteiligungsquote am Sondervermögen: 1,81 %, dies entspricht rund 0,00027 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Mannheimer AG Holding);
(v) EUROPA Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Köln, (Beteiligungsquote am Sondervermögen: 5,93 %, dies entspricht rund 0,00087 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Mannheimer AG Holding);
(vi) EUROPA Versicherung Aktiengesellschaft, Köln, (Beteiligungsquote am Sondervermögen: 0,55 %, dies entspricht rund 0,00008 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Mannheimer AG Holding).
Die von der Continentale Lebensversicherung AG, der Continentale Holding Aktiengesellschaft, der Continentale Sachversicherung Aktiengesellschaft, der EUROPA Lebensversicherung Aktiengesellschaft und der EUROPA Versicherung Aktiengesellschaft gehaltenen Stimmrechte aus Mannheimer AG Holding-Aktien sind der Continentale Krankenversicherung a.G. gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zuzurechnen. Die Continentale Krankenversicherung a.G. hält somit über ihren eigenen Miteigentumsanteil sowie die Miteigentumsanteile ihrer Tochterunternehmen unmittelbar und mittelbar weitere 9.300 Mannheimer AG Holding-Aktien; dies entspricht einem Anteil von rund 0,0147 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der Mannheimer AG Holding. Die Continentale Krankenversicherung a.G. hält daher unmittelbar und mittelbar (kraft Zurechnung gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG) 57.844.966 Aktien der Mannheimer AG Holding; dies entspricht einem Anteil von rund 91,70 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Mannheimer AG Holding.
Die von der Continentale Sachversicherung Aktiengesellschaft, der EUROPA Lebensversicherung Aktiengesellschaft und der EUROPA Versicherung Aktiengesellschaft gehaltenen Stimmrechte aus Mannheimer AG Holding-Aktien sind der Continentale Holding Aktiengesellschaft gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zuzurechnen. Die Continentale Holding Aktiengesellschaft hält somit über ihren eigenen Miteigentumsanteil sowie die Miteigentumsanteile ihrer Tochterunternehmen unmittelbar und mittelbar weitere 979 Mannheimer AG Holding-Aktien; dies entspricht einem Anteil von rund 0,00155 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der Mannheimer AG Holding. Die Continentale Holding Aktiengesellschaft hält daher unmittelbar und mittelbar (kraft Zurechnung gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG) 57.836.645 Aktien der Mannheimer AG Holding; dies entspricht einem Anteil von rund 91,69 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der Mannheimer AG Holding.
5.
Die Gesamtzahl der Mannheimer AG Holding-Aktien, für die das Pflichtangebot bis zum Ende der Annahmefrist angenommen worden ist (vgl. Ziff. 1), (i) zuzüglich der Anzahl an Mannheimer AG Holding-Aktien, die die Bieterin am Ende der Annahmefrist unmittelbar hält (vgl. Ziff. 2), (ii) zuzüglich den von der Mannheimer AG Holding am Ende der Annahmefrist gehaltenen eigenen Aktien (vgl. Ziff. 3), sowie (iii) zuzüglich der sonstigen von der Continentale Krankenversicherung a.G., der Continentale Lebensversicherung AG, der Continentale Holding Aktiengesellschaft, der Continentale Sachversicherung Aktiengesellschaft, der EUROPA Lebensversicherung Aktiengesellschaft und der EUROPA Versicherung Aktiengesellschaft am Ende der Annahmefrist unmittelbar und mittelbar gehaltenen Mannheimer AG Holding-Aktien (vgl. Ziff. 4) beläuft sich folglich auf 58.836.055 Mannheimer AG Holding-Aktien und entspräche somit einem Anteil von rund 93,27 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Mannheimer AG Holding. Über den vorstehend genannten Aktienbesitz hinaus hält weder die Bieterin noch eine der mit der Bieterin im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen oder deren Tochterunternehmen Aktien oder Stimmrechte der Mannheimer AG Holding und es sind diesen auch keine weiteren Stimmrechte aus Mannheimer AG Holding-Aktien zuzurechnen. Instrumente im Sinne der §§ 25, 25a Wertpapierhandelsgesetz werden weder von der Bieterin noch von mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen oder deren Tochterunternehmen gehalten.
Bezüglich der vorstehenden Anteilsangaben weisen wir darauf hin, dass der Mannheimer AG Holding aus den von ihr gehaltenen eigenen Aktien gemäß § 71b Aktiengesetz keine Rechte, insbesondere keine Stimmrechte, zustehen.
Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: http://www.deutscheinternetversicherung.de/mannheimer
im Internet am: 10.09.2012.
Dortmund, den 10. September 2012
deutsche internet versicherung aktiengesellschaft
Die drücken aber auf die Tube...ich finde das die Aktie nur einen sehr geringen Auschlag zum SQ gebot hat..und damit zu günstig ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.731.407 von Sly1962 am 19.10.12 16:22:21man versucht das ganze tatsächlich für 3,73 Euro pro Aktien durchzuziehen. Aus dem Bundesanzeiger:
Mannheimer Aktiengesellschaft Holding
Mannheim
Wertpapier-Kenn-Nr. 842800
ISIN DE 0008428004
Wir laden unsere Aktionäre ein zur
außerordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, dem 18. Dezember 2012, 10.00 Uhr, im Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim.
TAGESORDNUNG
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding auf die deutsche internet versicherung aktiengesellschaft mit Sitz in Dortmund (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz
Gemäß § 62 Abs. 5 Umwandlungsgesetz (UmwG) i.V.m. §§ 327a ff. Aktiengesetz (AktG) kann die Hauptversammlung einer übertragenden Aktiengesellschaft im Zusammenhang mit einer Verschmelzung auf eine übernehmende Aktiengesellschaft, der Aktien in Höhe von mindestens 90% des Grundkapitals der übertragenden Aktiengesellschaft gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (sog. umwandlungsrechtlicher Squeeze-out).
Mit Schreiben vom 16. Juli 2012 hat die deutsche internet versicherung aktiengesellschaft mit Sitz in Dortmund ("div") den Vorstand der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding ("MAG") darüber unterrichtet, dass sie zum Zwecke der Vereinfachung der Konzernstruktur beabsichtige, eine Verschmelzung der MAG (als übertragende Gesellschaft) auf die div (als übernehmende Gesellschaft) durchzuführen, in deren Zusammenhang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der MAG nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG erfolgen solle. Die div ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 14652 und mit der Geschäftsanschrift Ruhrallee 92, 44139 Dortmund. In ihrem Schreiben erklärte die div, sie halte derzeit unmittelbar 57.833.230 Stückaktien der MAG (mithin mehr als 90% des Grundkapitals der MAG) und sei damit Hauptaktionärin der MAG im Sinne von § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG. Der angegebene Aktienbestand der div entspricht dem Stand des Aktienregisters der MAG zum 16. Juli 2012.
Am 24. Oktober 2012 haben die MAG und die div zur Niederschrift des Notars Dr. Armin Hauschild mit Amtssitz in Düsseldorf (UR-Nr. H2807/2012) einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, mit dem die MAG ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG auf die div überträgt. Der Verschmelzungsvertrag enthält die Angabe nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der MAG als übertragender Gesellschaft erfolgen soll. Der Verschmelzungsvertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der zur Beschlussfassung vorgeschlagene Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MAG auf die div in das Handelsregister des Sitzes der MAG mit dem Vermerk nach § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG, dass dieser Übertragungsbeschluss erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes der div wirksam wird, eingetragen wird. Die Verschmelzung erfolgt als Konzernverschmelzung ohne eine Anteilsgewährung.
Die div hat die Barabfindung der Minderheitsaktionäre nach Durchführung einer Unternehmensbewertung auf 3,73 EUR je Stückaktie der MAG festgelegt.
Die div hat mit Schreiben vom 19. Oktober 2012 an den Vorstand der MAG ihre Absicht, einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre der MAG im Zusammenhang mit der Verschmelzung herbeizuführen, bestätigt und den Vorstand der MAG über die voraussichtliche Höhe der festgelegten Barabfindung, die den Minderheitsaktionären der MAG für die Übertragung ihrer Aktien auf die div als Hauptaktionärin zu zahlen ist, informiert. Das Schreiben vom 19. Oktober 2012 enthält ein Verlangen der div gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Mit Schreiben vom 25. Oktober 2012 an den Vorstand der MAG hat die div ihr Verlangen gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG nochmals bestätigt und die Höhe der Barabfindung endgültig festgelegt. Dem vorgenannten Schreiben war eine Depotbestätigung beigefügt, nach der die div mit nunmehr 58.824.319 Aktien der MAG weiterhin mehr als 90% des Grundkapitals der MAG hält; dies entspricht dem Stand des Aktienregisters der MAG im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung.
Die div hat dem Vorstand der MAG zudem mit Schreiben vom 25. Oktober 2012 eine Erklärung der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf ("HSBC"), gemäß § 327b Abs. 3 AktG i.V.m. § 62 Abs. 5 UmwG übermittelt, mit der HSBC im Wege eines selbstständigen Garantieversprechens die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der div übernimmt, den Minderheitsaktionären der MAG nach Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die auf die div übergegangenen Aktien der MAG zu zahlen.
Die div hat der Hauptversammlung der MAG einen schriftlichen Bericht erstattet, in dem die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet werden.
Der vom Landgericht Mannheim gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327c Abs. 2 Satz 2, 3 AktG ausgewählte und bestellte sachverständige Prüfer Rölfs RP AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, hat die Angemessenheit der Barabfindung bestätigt.
Die Eintragung des zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Sitzes der MAG ist nach § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG mit dem Vermerk zu versehen, dass der Übertragungsbeschluss erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes der div wirksam wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding (Minderheitsaktionäre) werden gemäß § 62 Abs. 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der deutsche internet versicherung aktiengesellschaft mit Sitz in Dortmund (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von 3,73 EUR je auf den Namen lautender Stückaktie der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding auf die Hauptaktionärin übertragen.
Weitere Informationen zur Einberufung
1.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der MAG in 63.080.000 Stückaktien eingeteilt, die jeweils eine Stimme gewähren. Die MAG hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2.436 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 63.077.564.
2.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
An der Hauptversammlung kann jeder im Aktienregister der MAG eingetragene Aktionär teilnehmen und das Stimmrecht ausüben, der sich bis spätestens zum Ablauf des 11. Dezember 2012 (24.00 Uhr) bei der MAG unter einer der nachfolgenden Adressen
Post: Mannheimer Aktiengesellschaft Holding
Aktienverwaltung
Augustaanlage 66
D-68165 Mannheim
Telefax: +49 (0) 621.457-4395
Internet: www.mannheimer.de/hv
angemeldet hat.
Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren erhalten die Aktionäre auf dem Anmeldeformular oder auf der genannten Internetseite.
Im Verhältnis zur MAG gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tage der Hauptversammlung maßgeblich. Aus arbeitstechnischen Gründen werden allerdings im Zeitraum vom Ablauf des 11. Dezember 2012 bis zum Schluss der Hauptversammlung keine Umschreibungen vorgenommen (sogenannter Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am 11. Dezember 2012. Bis zur Umschreibung bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 11. Dezember 2012 bei der MAG eingehen, können daher Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.
3.
Vertretung bei Stimmrechtsausübung oder Teilnahme
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung i.S.d. § 135 AktG, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen.
Auch im Fall der Stimmrechtsvertretung sind eine fristgemäße Anmeldung und die Eintragung des Aktionärs im Aktienregister erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der MAG bedürfen der Textform. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen können Ausnahmen oder Besonderheiten zu beachten sein, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Wir bitten daher Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Eine Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der MAG können der MAG an die Anschrift:
Mannheimer Aktiengesellschaft Holding
Aktienverwaltung
Augustaanlage 66
D-68165 Mannheim
Telefax: +49 (0) 621.457-4395
oder per Internet gemäß dem von der MAG festgelegten Verfahren unter
www.mannheimer.de/hv
übermittelt werden.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die MAG eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die MAG bietet den Aktionären die Möglichkeit, ihre Stimmrechte durch von der MAG benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung nach ihren Weisungen ausüben zu lassen. Diese können in Textform oder per Internet unter www.mannheimer.de/hv bevollmächtigt werden. Sollen die von der MAG benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, so muss der Aktionär diesen in jedem Fall Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung entsprechender Weisungen üben die von der MAG benannten Stimmrechtsvertreter die Stimmrechtsvollmacht nicht aus. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden.
Über die von der MAG benannten Stimmrechtsvertreter kann nicht an Abstimmungen über Anträge zum Verfahren in der Hauptversammlung, in der Hauptversammlung gestellte Gegenanträge oder nicht ordnungsgemäß vor der Hauptversammlung von Aktionären mitgeteilte Anträge i.S.v. § 126 AktG teilgenommen werden. Die von der MAG benannten Stimmrechtsvertreter nehmen auch keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.
4.
Von der MAG angebotene Formulare für Anmeldung und Vollmachtserteilung
Für die Anmeldung und die Vollmachtserteilung kann das von der MAG hierfür bereitgestellte Formular verwendet werden. Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, erhalten das Formular per Post zugesandt.
Mit dem Anmeldeformular werden auch eine Aktionärsnummer und ein entsprechendes Hauptversammlungs-Online-Passwort übermittelt, mit dem die Aktionäre unter der Internetadresse www.mannheimer.de/hv online ihre Aktien anmelden und Vollmachten erteilen oder widerrufen können.
Zudem kann für die Erteilung einer Vollmacht auch das auf der Eintrittskarte enthaltene Vollmachtsformular verwendet werden.
5.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 131 Abs. 1 AktG
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5%) des Grundkapitals (dies entspricht 3.154.000 Aktien an der MAG oder 3.154.000 EUR) oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen (das entspricht 500.000 Aktien an der MAG), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der MAG zu richten und muss der MAG spätestens am 17. November 2012 (24.00 Uhr) zugehen; später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
Mannheimer Aktiengesellschaft Holding
– Vorstand –
c/o Aktienverwaltung
Augustaanlage 66
D-68165 Mannheim
Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien ist/sind. Bei der Berechnung dieser Frist ist § 70 AktG zu beachten.
Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie bei der Einberufung.
Anträge von Aktionären nach § 126 Abs. 1 AktG
Aktionäre der MAG können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung übersenden. Solche Anträge i. S. v. § 126 AktG sind ausschließlich an:
Mannheimer Aktiengesellschaft Holding
Aktienverwaltung
Augustaanlage 66
D-68165 Mannheim
oder per Telefax an: +49(0)621.457-4395
zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.
Spätestens am 3. Dezember 2012 (24.00 Uhr) unter vorstehender Adresse zugegangene und ordnungsgemäße Anträge von Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse
www.mannheimer.de/hv
veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung der MAG werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die MAG absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge, die der MAG vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die MAG zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht des Aktionärs nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand der MAG Auskunft über Angelegenheiten der MAG verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der MAG zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage der Mannheimer-Gruppe und der in den Konzernabschluss der Mannheimer-Gruppe einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen.
Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, zum Beispiel wenn die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der MAG oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.
6.
Weitergehende Erläuterungen zu Aktionärsrechten
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre finden sich auch auf der Internetseite der MAG unter www.mannheimer.de/hv.
7.
Zugänglich gemachte Unterlagen/Informationen gemäß § 124a AktG
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung liegen in den Geschäftsräumen der MAG zur Einsichtnahme der Aktionäre aus:
•
der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;
•
die Jahresabschlüsse und Lageberichte der MAG jeweils für die Geschäftsjahre 2009, 2010 und 2011, nebst der Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte der MAG jeweils für die Geschäftsjahre 2009, 2010 und 2011;
•
der von der div in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin der MAG gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG erstattete schriftliche Bericht über die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MAG auf die div und zur Erläuterung und Begründung der Angemessenheit der Barabfindung vom 25. Oktober 2012 einschließlich seiner Anlagen;
•
die Gewährleistungserklärung der HSBC vom 24. Oktober 2012 gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327b Abs. 3 AktG;
•
der gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht Mannheim ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers Rölfs RP AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung anlässlich der beabsichtigten Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der MAG (Minderheitsaktionäre) auf die div vom 26. Oktober 2012;
•
der Verschmelzungsvertrag zwischen der div als übernehmender Gesellschaft und der MAG als übertragender Gesellschaft vom 24. Oktober 2012;
•
die Jahresabschlüsse und Lageberichte der div jeweils für die Geschäftsjahre 2009, 2010 und 2011;
•
die Zwischenbilanz der MAG zum 30. September 2012;
•
die Zwischenbilanz der div zum 31. Juli 2012;
•
der Halbjahresfinanzbericht der MAG nach §§ 37w, 37y WpHG zum 30. Juni 2012;
•
der nach § 8 UmwG vorsorglich erstattete gemeinsame Verschmelzungsbericht der Vorstände der div und der MAG vom 24. Oktober 2012 einschließlich seiner Anlagen;
•
der nach § 60 UmwG i.V.m. § 12 UmwG vorsorglich erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht Mannheim ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers Rölfs RP AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, für beide an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger über die Prüfung des Verschmelzungsvertrages zwischen der div als übernehmender Gesellschaft und der MAG als übertragender Gesellschaft vom 24. Oktober 2012.
Die vorgenannten Unterlagen sind ebenfalls auf der Internetseite der MAG unter www.mannheimer.de/hv zugänglich. Sie liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen zugesandt. Entsprechende Verlangen bitten wir zu richten an:
Mannheimer Aktiengesellschaft Holding
Aktienverwaltung
Augustaanlage 66
D-68165 Mannheim
oder per Telefax an: +49 (0)621.457-4395
Auf der Internetseite der MAG unter www.mannheimer.de/hv sind außerdem die gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen zugänglich.
Mannheim, im November 2012
Mannheimer Aktiengesellschaft Holding
Der Vorstand
Mannheimer Aktiengesellschaft Holding
Mannheim
Wertpapier-Kenn-Nr. 842800
ISIN DE 0008428004
Wir laden unsere Aktionäre ein zur
außerordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, dem 18. Dezember 2012, 10.00 Uhr, im Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim.
TAGESORDNUNG
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding auf die deutsche internet versicherung aktiengesellschaft mit Sitz in Dortmund (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz
Gemäß § 62 Abs. 5 Umwandlungsgesetz (UmwG) i.V.m. §§ 327a ff. Aktiengesetz (AktG) kann die Hauptversammlung einer übertragenden Aktiengesellschaft im Zusammenhang mit einer Verschmelzung auf eine übernehmende Aktiengesellschaft, der Aktien in Höhe von mindestens 90% des Grundkapitals der übertragenden Aktiengesellschaft gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (sog. umwandlungsrechtlicher Squeeze-out).
Mit Schreiben vom 16. Juli 2012 hat die deutsche internet versicherung aktiengesellschaft mit Sitz in Dortmund ("div") den Vorstand der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding ("MAG") darüber unterrichtet, dass sie zum Zwecke der Vereinfachung der Konzernstruktur beabsichtige, eine Verschmelzung der MAG (als übertragende Gesellschaft) auf die div (als übernehmende Gesellschaft) durchzuführen, in deren Zusammenhang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der MAG nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG erfolgen solle. Die div ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 14652 und mit der Geschäftsanschrift Ruhrallee 92, 44139 Dortmund. In ihrem Schreiben erklärte die div, sie halte derzeit unmittelbar 57.833.230 Stückaktien der MAG (mithin mehr als 90% des Grundkapitals der MAG) und sei damit Hauptaktionärin der MAG im Sinne von § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG. Der angegebene Aktienbestand der div entspricht dem Stand des Aktienregisters der MAG zum 16. Juli 2012.
Am 24. Oktober 2012 haben die MAG und die div zur Niederschrift des Notars Dr. Armin Hauschild mit Amtssitz in Düsseldorf (UR-Nr. H2807/2012) einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, mit dem die MAG ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG auf die div überträgt. Der Verschmelzungsvertrag enthält die Angabe nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der MAG als übertragender Gesellschaft erfolgen soll. Der Verschmelzungsvertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der zur Beschlussfassung vorgeschlagene Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MAG auf die div in das Handelsregister des Sitzes der MAG mit dem Vermerk nach § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG, dass dieser Übertragungsbeschluss erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes der div wirksam wird, eingetragen wird. Die Verschmelzung erfolgt als Konzernverschmelzung ohne eine Anteilsgewährung.
Die div hat die Barabfindung der Minderheitsaktionäre nach Durchführung einer Unternehmensbewertung auf 3,73 EUR je Stückaktie der MAG festgelegt.
Die div hat mit Schreiben vom 19. Oktober 2012 an den Vorstand der MAG ihre Absicht, einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre der MAG im Zusammenhang mit der Verschmelzung herbeizuführen, bestätigt und den Vorstand der MAG über die voraussichtliche Höhe der festgelegten Barabfindung, die den Minderheitsaktionären der MAG für die Übertragung ihrer Aktien auf die div als Hauptaktionärin zu zahlen ist, informiert. Das Schreiben vom 19. Oktober 2012 enthält ein Verlangen der div gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Mit Schreiben vom 25. Oktober 2012 an den Vorstand der MAG hat die div ihr Verlangen gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG nochmals bestätigt und die Höhe der Barabfindung endgültig festgelegt. Dem vorgenannten Schreiben war eine Depotbestätigung beigefügt, nach der die div mit nunmehr 58.824.319 Aktien der MAG weiterhin mehr als 90% des Grundkapitals der MAG hält; dies entspricht dem Stand des Aktienregisters der MAG im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung.
Die div hat dem Vorstand der MAG zudem mit Schreiben vom 25. Oktober 2012 eine Erklärung der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf ("HSBC"), gemäß § 327b Abs. 3 AktG i.V.m. § 62 Abs. 5 UmwG übermittelt, mit der HSBC im Wege eines selbstständigen Garantieversprechens die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung der div übernimmt, den Minderheitsaktionären der MAG nach Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die auf die div übergegangenen Aktien der MAG zu zahlen.
Die div hat der Hauptversammlung der MAG einen schriftlichen Bericht erstattet, in dem die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet werden.
Der vom Landgericht Mannheim gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327c Abs. 2 Satz 2, 3 AktG ausgewählte und bestellte sachverständige Prüfer Rölfs RP AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, hat die Angemessenheit der Barabfindung bestätigt.
Die Eintragung des zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Sitzes der MAG ist nach § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG mit dem Vermerk zu versehen, dass der Übertragungsbeschluss erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes der div wirksam wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding (Minderheitsaktionäre) werden gemäß § 62 Abs. 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der deutsche internet versicherung aktiengesellschaft mit Sitz in Dortmund (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von 3,73 EUR je auf den Namen lautender Stückaktie der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding auf die Hauptaktionärin übertragen.
Weitere Informationen zur Einberufung
1.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der MAG in 63.080.000 Stückaktien eingeteilt, die jeweils eine Stimme gewähren. Die MAG hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2.436 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 63.077.564.
2.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
An der Hauptversammlung kann jeder im Aktienregister der MAG eingetragene Aktionär teilnehmen und das Stimmrecht ausüben, der sich bis spätestens zum Ablauf des 11. Dezember 2012 (24.00 Uhr) bei der MAG unter einer der nachfolgenden Adressen
Post: Mannheimer Aktiengesellschaft Holding
Aktienverwaltung
Augustaanlage 66
D-68165 Mannheim
Telefax: +49 (0) 621.457-4395
Internet: www.mannheimer.de/hv
angemeldet hat.
Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren erhalten die Aktionäre auf dem Anmeldeformular oder auf der genannten Internetseite.
Im Verhältnis zur MAG gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tage der Hauptversammlung maßgeblich. Aus arbeitstechnischen Gründen werden allerdings im Zeitraum vom Ablauf des 11. Dezember 2012 bis zum Schluss der Hauptversammlung keine Umschreibungen vorgenommen (sogenannter Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am 11. Dezember 2012. Bis zur Umschreibung bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 11. Dezember 2012 bei der MAG eingehen, können daher Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.
3.
Vertretung bei Stimmrechtsausübung oder Teilnahme
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung i.S.d. § 135 AktG, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen.
Auch im Fall der Stimmrechtsvertretung sind eine fristgemäße Anmeldung und die Eintragung des Aktionärs im Aktienregister erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der MAG bedürfen der Textform. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen können Ausnahmen oder Besonderheiten zu beachten sein, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Wir bitten daher Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.
Eine Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der MAG können der MAG an die Anschrift:
Mannheimer Aktiengesellschaft Holding
Aktienverwaltung
Augustaanlage 66
D-68165 Mannheim
Telefax: +49 (0) 621.457-4395
oder per Internet gemäß dem von der MAG festgelegten Verfahren unter
www.mannheimer.de/hv
übermittelt werden.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die MAG eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die MAG bietet den Aktionären die Möglichkeit, ihre Stimmrechte durch von der MAG benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung nach ihren Weisungen ausüben zu lassen. Diese können in Textform oder per Internet unter www.mannheimer.de/hv bevollmächtigt werden. Sollen die von der MAG benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, so muss der Aktionär diesen in jedem Fall Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung entsprechender Weisungen üben die von der MAG benannten Stimmrechtsvertreter die Stimmrechtsvollmacht nicht aus. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden.
Über die von der MAG benannten Stimmrechtsvertreter kann nicht an Abstimmungen über Anträge zum Verfahren in der Hauptversammlung, in der Hauptversammlung gestellte Gegenanträge oder nicht ordnungsgemäß vor der Hauptversammlung von Aktionären mitgeteilte Anträge i.S.v. § 126 AktG teilgenommen werden. Die von der MAG benannten Stimmrechtsvertreter nehmen auch keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.
4.
Von der MAG angebotene Formulare für Anmeldung und Vollmachtserteilung
Für die Anmeldung und die Vollmachtserteilung kann das von der MAG hierfür bereitgestellte Formular verwendet werden. Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, erhalten das Formular per Post zugesandt.
Mit dem Anmeldeformular werden auch eine Aktionärsnummer und ein entsprechendes Hauptversammlungs-Online-Passwort übermittelt, mit dem die Aktionäre unter der Internetadresse www.mannheimer.de/hv online ihre Aktien anmelden und Vollmachten erteilen oder widerrufen können.
Zudem kann für die Erteilung einer Vollmacht auch das auf der Eintrittskarte enthaltene Vollmachtsformular verwendet werden.
5.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 131 Abs. 1 AktG
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5%) des Grundkapitals (dies entspricht 3.154.000 Aktien an der MAG oder 3.154.000 EUR) oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR erreichen (das entspricht 500.000 Aktien an der MAG), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der MAG zu richten und muss der MAG spätestens am 17. November 2012 (24.00 Uhr) zugehen; später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:
Mannheimer Aktiengesellschaft Holding
– Vorstand –
c/o Aktienverwaltung
Augustaanlage 66
D-68165 Mannheim
Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien ist/sind. Bei der Berechnung dieser Frist ist § 70 AktG zu beachten.
Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie bei der Einberufung.
Anträge von Aktionären nach § 126 Abs. 1 AktG
Aktionäre der MAG können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung übersenden. Solche Anträge i. S. v. § 126 AktG sind ausschließlich an:
Mannheimer Aktiengesellschaft Holding
Aktienverwaltung
Augustaanlage 66
D-68165 Mannheim
oder per Telefax an: +49(0)621.457-4395
zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.
Spätestens am 3. Dezember 2012 (24.00 Uhr) unter vorstehender Adresse zugegangene und ordnungsgemäße Anträge von Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse
www.mannheimer.de/hv
veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung der MAG werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die MAG absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge, die der MAG vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die MAG zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht des Aktionärs nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand der MAG Auskunft über Angelegenheiten der MAG verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der MAG zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage der Mannheimer-Gruppe und der in den Konzernabschluss der Mannheimer-Gruppe einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen.
Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, zum Beispiel wenn die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der MAG oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.
6.
Weitergehende Erläuterungen zu Aktionärsrechten
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre finden sich auch auf der Internetseite der MAG unter www.mannheimer.de/hv.
7.
Zugänglich gemachte Unterlagen/Informationen gemäß § 124a AktG
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung liegen in den Geschäftsräumen der MAG zur Einsichtnahme der Aktionäre aus:
•
der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;
•
die Jahresabschlüsse und Lageberichte der MAG jeweils für die Geschäftsjahre 2009, 2010 und 2011, nebst der Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte der MAG jeweils für die Geschäftsjahre 2009, 2010 und 2011;
•
der von der div in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin der MAG gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG erstattete schriftliche Bericht über die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MAG auf die div und zur Erläuterung und Begründung der Angemessenheit der Barabfindung vom 25. Oktober 2012 einschließlich seiner Anlagen;
•
die Gewährleistungserklärung der HSBC vom 24. Oktober 2012 gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327b Abs. 3 AktG;
•
der gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht Mannheim ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers Rölfs RP AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung anlässlich der beabsichtigten Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der MAG (Minderheitsaktionäre) auf die div vom 26. Oktober 2012;
•
der Verschmelzungsvertrag zwischen der div als übernehmender Gesellschaft und der MAG als übertragender Gesellschaft vom 24. Oktober 2012;
•
die Jahresabschlüsse und Lageberichte der div jeweils für die Geschäftsjahre 2009, 2010 und 2011;
•
die Zwischenbilanz der MAG zum 30. September 2012;
•
die Zwischenbilanz der div zum 31. Juli 2012;
•
der Halbjahresfinanzbericht der MAG nach §§ 37w, 37y WpHG zum 30. Juni 2012;
•
der nach § 8 UmwG vorsorglich erstattete gemeinsame Verschmelzungsbericht der Vorstände der div und der MAG vom 24. Oktober 2012 einschließlich seiner Anlagen;
•
der nach § 60 UmwG i.V.m. § 12 UmwG vorsorglich erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht Mannheim ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers Rölfs RP AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, für beide an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger über die Prüfung des Verschmelzungsvertrages zwischen der div als übernehmender Gesellschaft und der MAG als übertragender Gesellschaft vom 24. Oktober 2012.
Die vorgenannten Unterlagen sind ebenfalls auf der Internetseite der MAG unter www.mannheimer.de/hv zugänglich. Sie liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen zugesandt. Entsprechende Verlangen bitten wir zu richten an:
Mannheimer Aktiengesellschaft Holding
Aktienverwaltung
Augustaanlage 66
D-68165 Mannheim
oder per Telefax an: +49 (0)621.457-4395
Auf der Internetseite der MAG unter www.mannheimer.de/hv sind außerdem die gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen zugänglich.
Mannheim, im November 2012
Mannheimer Aktiengesellschaft Holding
Der Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.792.685 von Muckelius am 06.11.12 18:31:41
Mannheimer AG Holding:
Mannheimer AG Holding / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
15.11.2012 10:31
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Zwischenmitteilung zum 30. September 2012:
Mannheimer Konzern setzt Beitragswachstum fort
Geschäftsentwicklung zum dritten Quartal 2012
Der Mannheimer Konzern konnte in den ersten neun Monaten 2012 die
Beitrageinnahmen der drei operativen Versicherungsgesellschaften -
Mannheimer Versicherung AG, Mannheimer Krankenversicherung AG und mamax
Lebensversicherung AG - merklich steigern. Die gebuchten Bruttobeiträge im
Mannheimer Konzern nahmen um 3,6 Prozent auf 370,8 (i.V. 357,8) Mio EUR zu.
Der Kapitalanlagenbestand im Konzern erhöhte sich zum Stichtag auf ein
Volumen von 1.233,2 (i.V. 1.151,3) Mio EUR. Das im Vorjahr durch den
Sondereffekt von Abschreibungen auf griechische Staatsanleihen belastete
Kapitalanlageergebnis verbesserte sich auf 29,4 (i.V. 18,2) Mio EUR. Zum
Quartalsende waren 843 (i.V. 842) Mitarbeiter im Mannheimer Konzern
beschäftigt.
Die Vermögens- und die Finanzlage des Mannheimer Konzerns sind ausgewogen.
Die Ertragslage ist von einem ungeplant hohen Schadenaufwand in der
Schaden- und Unfallversicherung beeinflusst. Die aufsichtsrechtlichen
Solvabilitätsanforderungen sind voll erfüllt.
Der Schaden und Unfallversicherer unseres Konzerns, die Mannheimer
Versicherung AG, konnte die gebuchten Bruttobeiträge zum 30. September 2012
um 2,5 Prozent auf 258,6 (i.V. 252,4) Mio EUR steigern. Die
Bruttoschadenquote liegt zum Ende des dritten Quartals mit 68,4 (i.V.72,0)
Prozent unter dem Vorjahresniveau. Die Nettoschadenquote (nach Abrechnung
mit den Rückversicherern) ging auf 71,1 (i.V. 75,8) Prozent zurück.
Allerdings ist die Schadenbelastung stärker als geplant, unter anderem
bedingt durch die drei Sommerstürme Lisa, Mina und Yva. Die Aufwendungen
für den Versicherungsbetrieb (brutto) liegen mit 76,6 (i.V. 76,1) Mio EUR
trotz des Umsatzwachstums fast auf Vorjahresniveau. Der
Kapitalanlagenbestand der Mannheimer Versicherung AG beläuft sich zum 30.
September 2012 auf 403,9 (i.V. 397,3) Mio EUR. Das Kapitalanlageergebnis
reduzierte sich zum Stichtag auf 10,2 (i.V. 12,3) Mio EUR.
Die Mannheimer Krankenversicherung AG erreichte im Berichtszeitraum eine
Steigerung der gebuchten Bruttobeiträge von 4,2 Prozent auf 96,4 (i.V.
92,5) Mio EUR. Die Aufwendungen für Versicherungsfälle (brutto) stiegen auf
51,2 (i.V. 49,5) Mio EUR. Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
(brutto) verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr von 13,1 auf 12,6 Mio
EUR. Der Kapitalanlagenbestand nahm auf 664,0 (i.V. 607,7) Mio EUR zu. Das
Kapitalanlageergebnis erhöhte sich ebenfalls und beträgt zum Stichtag 18,4
(i.V. 10,7) Mio EUR.
Die mamax Lebensversicherung AG konnte im Berichtszeitraum eine Steigerung
der gebuchten Bruttobeiträge von 31,1 Prozent verzeichnen. Zum Stichtag
weist die Gesellschaft gebuchte Bruttobeiträge in Höhe von 12,0 (i.V. 9,1)
Mio EUR aus. Die Aufwendungen für Versicherungsfälle (brutto) belaufen sich
auf 1,7 (i.V. 1,1) Mio EUR. Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
(brutto) erhöhten sich auf 2,2 (i.V. 1,7) Mio EUR. Das
Kapitalanlageergebnis der mamax Lebensversicherung AG liegt zum 30.
September 2012 bei 1,8 (i.V. 0,3) Mio EUR.
Die Mannheimer AG Holding erzielt ihre Erträge hauptsächlich aus ihren
Beteiligungen. Das Kapitalanlageergebnis der Holding ist deshalb im
Wesentlichen von deren Ergebnissen beeinflusst. Die Holding weist zum
Stichtag 30. September 2012 ein Kapitalanlageergebnis von 1,7 (i.V. 0,8)
Mio EUR aus. Dieses ist aufgrund der zeitlichen Abgrenzung bei
unterjähriger Betrachtung jedoch nur bedingt aussagekräftig.
Prognose für das Gesamtjahr 2012
Wir erwarten, dass sich die bisherige Beitragsentwicklung des Mannheimer
Konzerns bis zum Jahresende 2012 fortsetzen wird. Mit unserer
Strategiefokussierung sehen wir uns auf dem richtigen Weg. Unsere gezielten
Maßnahmen und die zunehmende Konzentration auf ertragreiche Sparten haben
bei der Mannheimer Versicherung AG bislang zu einer Verbesserung der
Schadenquote geführt. Aufgrund des Schadenverlaufs - unter anderem infolge
der Sommerstürme - wird die Gesellschaft zum Jahresende ihr Ergebnis
allerdings nicht in dem Maße steigern können wie ursprünglich geplant.
Daher wird die Mannheimer AG Holding ihr Ergebnis aus heutiger Sicht zwar
verbessern, aber für das Geschäftsjahr 2012 wahrscheinlich noch kein
positives Ergebnis ausweisen.
Außerordentliche Hauptversammlung
Am 18. Dezember 2012 findet im Congress Center Rosengarten in Mannheim eine
außerordentliche Hauptversammlung der Mannheimer AG Holding statt. Auf der
Tagesordnung steht die Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die deutsche internet
versicherung aktiengesellschaft - einem Unternehmen des Continentale
Versicherungsverbundes - gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung.
Mannheim, 15. November 2012
Mannheimer AG Holding
Der Vorstand
Investor Relations
Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben.
Mannheimer AG Holding
Augustaanlage 66
68165 Mannheim
Unternehmenskommunikation
Telefon 06 21. 4 57 43 59
Telefax 06 21. 4 57 40 60
E-Mail pir@mannheimer.de
Die Quartalszahlen des Konzerns wurden auf der Basis der International
Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelt. Die Berichterstattung über
die Holding und ihre Tochtergesellschaften erfolgt dagegen gemäß den
handelsrechtlichen Vorschriften.
Vorbehalt bei zukunftsbezogenen Aussagen
Diese Zwischenmitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf
aktuellen Einschätzungen des Managements über künftige Entwicklungen
beruhen. Solche Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheiten, die
außerhalb der Möglichkeiten der Mannheimer AG Holding in Bezug auf eine
Kontrolle oder eine präzise Entscheidung liegen, wie die
gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, das künftige Marktumfeld und das
Verhalten der übrigen Marktteilnehmer. Sollte eine dieser oder sollten
andere Unsicherheitsfaktoren oder Unwägbarkeiten eintreten, oder sollten
sich die Annahmen, auf denen diese Aussagen basieren, als unrichtig
erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesen
Aussagen explizit genannten oder implizit enthaltenen Ergebnissen
abweichen. Es ist von der Mannheimer weder beabsichtigt, noch übernimmt die
Mannheimer eine gesonderte Verpflichtung, zukunftsbezogene Aussagen zu
aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Datum
dieser Mitteilung anzupassen.
15.11.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Mannheimer AG Holding
Augustaanlage 66
68165 Mannheim
Deutschland
Internet: http://www.mannheimer.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Mannheimer AG Holding:
Mannheimer AG Holding / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
15.11.2012 10:31
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Zwischenmitteilung zum 30. September 2012:
Mannheimer Konzern setzt Beitragswachstum fort
Geschäftsentwicklung zum dritten Quartal 2012
Der Mannheimer Konzern konnte in den ersten neun Monaten 2012 die
Beitrageinnahmen der drei operativen Versicherungsgesellschaften -
Mannheimer Versicherung AG, Mannheimer Krankenversicherung AG und mamax
Lebensversicherung AG - merklich steigern. Die gebuchten Bruttobeiträge im
Mannheimer Konzern nahmen um 3,6 Prozent auf 370,8 (i.V. 357,8) Mio EUR zu.
Der Kapitalanlagenbestand im Konzern erhöhte sich zum Stichtag auf ein
Volumen von 1.233,2 (i.V. 1.151,3) Mio EUR. Das im Vorjahr durch den
Sondereffekt von Abschreibungen auf griechische Staatsanleihen belastete
Kapitalanlageergebnis verbesserte sich auf 29,4 (i.V. 18,2) Mio EUR. Zum
Quartalsende waren 843 (i.V. 842) Mitarbeiter im Mannheimer Konzern
beschäftigt.
Die Vermögens- und die Finanzlage des Mannheimer Konzerns sind ausgewogen.
Die Ertragslage ist von einem ungeplant hohen Schadenaufwand in der
Schaden- und Unfallversicherung beeinflusst. Die aufsichtsrechtlichen
Solvabilitätsanforderungen sind voll erfüllt.
Der Schaden und Unfallversicherer unseres Konzerns, die Mannheimer
Versicherung AG, konnte die gebuchten Bruttobeiträge zum 30. September 2012
um 2,5 Prozent auf 258,6 (i.V. 252,4) Mio EUR steigern. Die
Bruttoschadenquote liegt zum Ende des dritten Quartals mit 68,4 (i.V.72,0)
Prozent unter dem Vorjahresniveau. Die Nettoschadenquote (nach Abrechnung
mit den Rückversicherern) ging auf 71,1 (i.V. 75,8) Prozent zurück.
Allerdings ist die Schadenbelastung stärker als geplant, unter anderem
bedingt durch die drei Sommerstürme Lisa, Mina und Yva. Die Aufwendungen
für den Versicherungsbetrieb (brutto) liegen mit 76,6 (i.V. 76,1) Mio EUR
trotz des Umsatzwachstums fast auf Vorjahresniveau. Der
Kapitalanlagenbestand der Mannheimer Versicherung AG beläuft sich zum 30.
September 2012 auf 403,9 (i.V. 397,3) Mio EUR. Das Kapitalanlageergebnis
reduzierte sich zum Stichtag auf 10,2 (i.V. 12,3) Mio EUR.
Die Mannheimer Krankenversicherung AG erreichte im Berichtszeitraum eine
Steigerung der gebuchten Bruttobeiträge von 4,2 Prozent auf 96,4 (i.V.
92,5) Mio EUR. Die Aufwendungen für Versicherungsfälle (brutto) stiegen auf
51,2 (i.V. 49,5) Mio EUR. Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
(brutto) verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr von 13,1 auf 12,6 Mio
EUR. Der Kapitalanlagenbestand nahm auf 664,0 (i.V. 607,7) Mio EUR zu. Das
Kapitalanlageergebnis erhöhte sich ebenfalls und beträgt zum Stichtag 18,4
(i.V. 10,7) Mio EUR.
Die mamax Lebensversicherung AG konnte im Berichtszeitraum eine Steigerung
der gebuchten Bruttobeiträge von 31,1 Prozent verzeichnen. Zum Stichtag
weist die Gesellschaft gebuchte Bruttobeiträge in Höhe von 12,0 (i.V. 9,1)
Mio EUR aus. Die Aufwendungen für Versicherungsfälle (brutto) belaufen sich
auf 1,7 (i.V. 1,1) Mio EUR. Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
(brutto) erhöhten sich auf 2,2 (i.V. 1,7) Mio EUR. Das
Kapitalanlageergebnis der mamax Lebensversicherung AG liegt zum 30.
September 2012 bei 1,8 (i.V. 0,3) Mio EUR.
Die Mannheimer AG Holding erzielt ihre Erträge hauptsächlich aus ihren
Beteiligungen. Das Kapitalanlageergebnis der Holding ist deshalb im
Wesentlichen von deren Ergebnissen beeinflusst. Die Holding weist zum
Stichtag 30. September 2012 ein Kapitalanlageergebnis von 1,7 (i.V. 0,8)
Mio EUR aus. Dieses ist aufgrund der zeitlichen Abgrenzung bei
unterjähriger Betrachtung jedoch nur bedingt aussagekräftig.
Prognose für das Gesamtjahr 2012
Wir erwarten, dass sich die bisherige Beitragsentwicklung des Mannheimer
Konzerns bis zum Jahresende 2012 fortsetzen wird. Mit unserer
Strategiefokussierung sehen wir uns auf dem richtigen Weg. Unsere gezielten
Maßnahmen und die zunehmende Konzentration auf ertragreiche Sparten haben
bei der Mannheimer Versicherung AG bislang zu einer Verbesserung der
Schadenquote geführt. Aufgrund des Schadenverlaufs - unter anderem infolge
der Sommerstürme - wird die Gesellschaft zum Jahresende ihr Ergebnis
allerdings nicht in dem Maße steigern können wie ursprünglich geplant.
Daher wird die Mannheimer AG Holding ihr Ergebnis aus heutiger Sicht zwar
verbessern, aber für das Geschäftsjahr 2012 wahrscheinlich noch kein
positives Ergebnis ausweisen.
Außerordentliche Hauptversammlung
Am 18. Dezember 2012 findet im Congress Center Rosengarten in Mannheim eine
außerordentliche Hauptversammlung der Mannheimer AG Holding statt. Auf der
Tagesordnung steht die Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die deutsche internet
versicherung aktiengesellschaft - einem Unternehmen des Continentale
Versicherungsverbundes - gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung.
Mannheim, 15. November 2012
Mannheimer AG Holding
Der Vorstand
Investor Relations
Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben.
Mannheimer AG Holding
Augustaanlage 66
68165 Mannheim
Unternehmenskommunikation
Telefon 06 21. 4 57 43 59
Telefax 06 21. 4 57 40 60
E-Mail pir@mannheimer.de
Die Quartalszahlen des Konzerns wurden auf der Basis der International
Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelt. Die Berichterstattung über
die Holding und ihre Tochtergesellschaften erfolgt dagegen gemäß den
handelsrechtlichen Vorschriften.
Vorbehalt bei zukunftsbezogenen Aussagen
Diese Zwischenmitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf
aktuellen Einschätzungen des Managements über künftige Entwicklungen
beruhen. Solche Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheiten, die
außerhalb der Möglichkeiten der Mannheimer AG Holding in Bezug auf eine
Kontrolle oder eine präzise Entscheidung liegen, wie die
gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, das künftige Marktumfeld und das
Verhalten der übrigen Marktteilnehmer. Sollte eine dieser oder sollten
andere Unsicherheitsfaktoren oder Unwägbarkeiten eintreten, oder sollten
sich die Annahmen, auf denen diese Aussagen basieren, als unrichtig
erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesen
Aussagen explizit genannten oder implizit enthaltenen Ergebnissen
abweichen. Es ist von der Mannheimer weder beabsichtigt, noch übernimmt die
Mannheimer eine gesonderte Verpflichtung, zukunftsbezogene Aussagen zu
aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Datum
dieser Mitteilung anzupassen.
15.11.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Mannheimer AG Holding
Augustaanlage 66
68165 Mannheim
Deutschland
Internet: http://www.mannheimer.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Antwort auf Beitrag Nr.: 43.828.861 von Muckelius am 15.11.12 15:58:43Abstimmungsergebnisse der Hauptversammlung:
http://www.mannheimer.de/unternehmen/hv/Abstimmungsergebniss…
http://www.mannheimer.de/unternehmen/hv/Abstimmungsergebniss…
gestern enormer Umsatz in der Aktie, in Frankfurt über 31000 Aktien, Kurs bei 3,85 Euro. Da wird wohl in igendeiner Form mit einem Nachschlag gerechnet...
Es tut sich was bei dieser Abfindung ! Die 3,73 € Abfindung sind ja auch ein reines Gefälligkeitsgutachten.
aus dem Bundesanzeiger:
deutsche internet versicherung aktiengesellschaft
Dortmund
Bekanntmachung über die Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der
Mannheimer Aktiengesellschaft Holding
Mannheim
– WKN 842 800 –
– ISIN DE0008428004 –
Die außerordentliche Hauptversammlung der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding, Mannheim, hat am 18. Dezember 2012 im Rahmen eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out die Übertragung der auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin, die deutsche internet versicherung aktiengesellschaft, Dortmund, gegen Gewährung einer von der deutsche internet versicherung aktiengesellschaft zu zahlenden angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“). Die Mannheimer Aktiengesellschaft Holding als übertragender Rechtsträger und die deutsche internet versicherung aktiengesellschaft als übernehmender Rechtsträger hatten zuvor am 24. Oktober 2012 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, mit welchem die Mannheimer Aktiengesellschaft Holding ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 60ff. UmwG auf die deutsche internet versicherung aktiengesellschaft überträgt.
Der Übertragungsbeschluss wurde gemäß § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG am 8. März 2013 mit dem Vermerk, dass die Übertragung erst mit der Eintragung der Verschmelzung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam wird, in das Handelsregister der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 37 eingetragen. Mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der deutsche internet versicherung aktiengesellschaft beim Amtsgericht Dortmund unter HRB 14652 als übernehmendem Rechtsträger am 11. März 2013 sind der Übertragungsbeschluss und die Verschmelzung wirksam geworden. Zu diesem Zeitpunkt sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding in das Eigentum der deutsche internet versicherung aktiengesellschaft übergegangen und die Mannheimer Aktiengesellschaft Holding ist damit erloschen. Gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327 e AktG verbriefen die Aktien ab diesem Zeitpunkt nur noch den Anspruch der Minderheitsaktionäre auf Barabfindung. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding eine von der deutsche internet versicherung aktiengesellschaft zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 3,73 je auf den Namen lautender Stückaktie der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (Wertpapier-Kenn-Nummer 842 800 // ISIN DE0008428004). Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem unter www.handelsregisterbekanntmachungen.de an, nicht jedoch vor dem Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der deutsche internet versicherung aktiengesellschaft, mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
Die wertpapiertechnische Abwicklung der Barabfindung ist beim Bankhaus HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf, zentralisiert. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung und der Zinsen („Abfindungsbetrag“) nichts zu veranlassen, sofern die Aktien von einem depotführenden Institut in Streifband- oder Girosammelverwahrung verwahrt werden. Die Entgegennahme des Abfindungsbetrages sowie dessen Gutschrift auf dem Konto des jeweiligen ausgeschiedenen Minderheitsaktionärs wird von den jeweils depotführenden Instituten veranlasst. Der Abfindungsbetrag wird den depotführenden Instituten zur Gutschrift für die entsprechenden Kontoinhaber von der deutsche internet versicherung aktiengesellschaft Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, zur Verfügung gestellt.
Ausgeschiedene Aktionäre der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding, die effektive Aktienurkunden der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding selbst verwahren, bitten wir, diese zusammen mit den Gewinnanteilscheinen Nr. 70 ff. und Erneuerungsschein ab sofort bei ihrer Hausbank oder bei einem anderen Kreditinstitut zur Weiterleitung an die HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf, als zentrale Abwicklungsstelle oder direkt bei der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf, während der üblichen Schalterstunden einzureichen und gleichzeitig ihre Bankverbindung für die Vergütung der Barabfindung anzugeben. Nach Einreichung der Aktienurkunden erhalten diese ehemaligen Aktionäre die Barabfindung vergütet, sobald die üblichen Abwicklungsmaßnahmen, die mit der Einreichung von effektiven Aktienurkunden verbunden sind, durchgeführt worden sind.
Sollten Aktionäre ihre selbst verwahrten Aktienurkunden nicht innerhalb von drei Monaten nach Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses eingereicht haben, behält sich die deutsche internet versicherung aktiengesellschaft vor, die entsprechenden, noch nicht ausgezahlten Abfindungsbeträge für die Berechtigten unter Verzicht auf die Rücknahme gemäß §§ 372 ff. BGB zu hinterlegen.
Die Entgegennahme der Abfindung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre provisions- und spesenfrei.
Die Notierung der Aktien der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse und an den anderen Börsen, an denen die Aktien der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding in den Freiverkehr einbezogen sind, wird voraussichtlich zeitnah eingestellt. Die Preisfeststellung hat die Frankfurter Wertpapierbörse bereits am 11. März 2013 ausgesetzt.
Dortmund, im März 2013
deutsche internet versicherung aktiengesellschaft
Der Vorstand
deutsche internet versicherung aktiengesellschaft
Dortmund
Bekanntmachung über die Barabfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der
Mannheimer Aktiengesellschaft Holding
Mannheim
– WKN 842 800 –
– ISIN DE0008428004 –
Die außerordentliche Hauptversammlung der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding, Mannheim, hat am 18. Dezember 2012 im Rahmen eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out die Übertragung der auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin, die deutsche internet versicherung aktiengesellschaft, Dortmund, gegen Gewährung einer von der deutsche internet versicherung aktiengesellschaft zu zahlenden angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“). Die Mannheimer Aktiengesellschaft Holding als übertragender Rechtsträger und die deutsche internet versicherung aktiengesellschaft als übernehmender Rechtsträger hatten zuvor am 24. Oktober 2012 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, mit welchem die Mannheimer Aktiengesellschaft Holding ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 60ff. UmwG auf die deutsche internet versicherung aktiengesellschaft überträgt.
Der Übertragungsbeschluss wurde gemäß § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG am 8. März 2013 mit dem Vermerk, dass die Übertragung erst mit der Eintragung der Verschmelzung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam wird, in das Handelsregister der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 37 eingetragen. Mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der deutsche internet versicherung aktiengesellschaft beim Amtsgericht Dortmund unter HRB 14652 als übernehmendem Rechtsträger am 11. März 2013 sind der Übertragungsbeschluss und die Verschmelzung wirksam geworden. Zu diesem Zeitpunkt sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding in das Eigentum der deutsche internet versicherung aktiengesellschaft übergegangen und die Mannheimer Aktiengesellschaft Holding ist damit erloschen. Gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327 e AktG verbriefen die Aktien ab diesem Zeitpunkt nur noch den Anspruch der Minderheitsaktionäre auf Barabfindung. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding eine von der deutsche internet versicherung aktiengesellschaft zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 3,73 je auf den Namen lautender Stückaktie der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 (Wertpapier-Kenn-Nummer 842 800 // ISIN DE0008428004). Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem unter www.handelsregisterbekanntmachungen.de an, nicht jedoch vor dem Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der deutsche internet versicherung aktiengesellschaft, mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
Die wertpapiertechnische Abwicklung der Barabfindung ist beim Bankhaus HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf, zentralisiert. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung und der Zinsen („Abfindungsbetrag“) nichts zu veranlassen, sofern die Aktien von einem depotführenden Institut in Streifband- oder Girosammelverwahrung verwahrt werden. Die Entgegennahme des Abfindungsbetrages sowie dessen Gutschrift auf dem Konto des jeweiligen ausgeschiedenen Minderheitsaktionärs wird von den jeweils depotführenden Instituten veranlasst. Der Abfindungsbetrag wird den depotführenden Instituten zur Gutschrift für die entsprechenden Kontoinhaber von der deutsche internet versicherung aktiengesellschaft Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, zur Verfügung gestellt.
Ausgeschiedene Aktionäre der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding, die effektive Aktienurkunden der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding selbst verwahren, bitten wir, diese zusammen mit den Gewinnanteilscheinen Nr. 70 ff. und Erneuerungsschein ab sofort bei ihrer Hausbank oder bei einem anderen Kreditinstitut zur Weiterleitung an die HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf, als zentrale Abwicklungsstelle oder direkt bei der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf, während der üblichen Schalterstunden einzureichen und gleichzeitig ihre Bankverbindung für die Vergütung der Barabfindung anzugeben. Nach Einreichung der Aktienurkunden erhalten diese ehemaligen Aktionäre die Barabfindung vergütet, sobald die üblichen Abwicklungsmaßnahmen, die mit der Einreichung von effektiven Aktienurkunden verbunden sind, durchgeführt worden sind.
Sollten Aktionäre ihre selbst verwahrten Aktienurkunden nicht innerhalb von drei Monaten nach Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses eingereicht haben, behält sich die deutsche internet versicherung aktiengesellschaft vor, die entsprechenden, noch nicht ausgezahlten Abfindungsbeträge für die Berechtigten unter Verzicht auf die Rücknahme gemäß §§ 372 ff. BGB zu hinterlegen.
Die Entgegennahme der Abfindung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre provisions- und spesenfrei.
Die Notierung der Aktien der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse und an den anderen Börsen, an denen die Aktien der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding in den Freiverkehr einbezogen sind, wird voraussichtlich zeitnah eingestellt. Die Preisfeststellung hat die Frankfurter Wertpapierbörse bereits am 11. März 2013 ausgesetzt.
Dortmund, im März 2013
deutsche internet versicherung aktiengesellschaft
Der Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.254.020 von Muckelius am 14.03.13 19:38:22gleiche Quelle:
deutsche internet versicherung aktiengesellschaft
Dortmund
Bekanntmachung zur Nachbesserung an ehemalige Aktionäre der
Mannheimer Aktiengesellschaft Holding, Mannheim,
die das WpÜG-Pflichtangebot angenommen haben
Die außerordentliche Hauptversammlung der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding, Mannheim, („MAG“) hat am 18. Dezember 2012 im Rahmen eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MAG auf die Hauptaktionärin, die deutsche internet versicherung aktiengesellschaft, Dortmund, („div“) gegen Gewährung einer von der div zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 3,73 je Stückaktie gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde gemäß § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG am 8. März 2013 mit dem Vermerk, dass die Übertragung erst mit der Eintragung der Verschmelzung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam wird, in das Handelsregister der MAG beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 37 eingetragen. Mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der div beim Amtsgericht Dortmund unter HRB 14652 als übernehmendem Rechtsträger am 11. März 2013 sind der Übertragungsbeschluss und die Verschmelzung wirksam geworden.
Die div hat am 7. August 2012 ein Pflichtangebot gemäß § 35 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 und 3 WpÜG veröffentlicht. Der Angebotspreis betrug EUR 3,70. Unter Ziff. 4.3 der Angebotsunterlage ist vorgesehen, dass die Aktionäre, die das Pflichtangebot annehmen, unter den dort im Einzelnen genannten Voraussetzungen, eine etwaige Differenz zwischen dem Angebotspreis und der beim Squeeze-Out festgelegten Barabfindung erhalten. Zu den Einzelheiten wird auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage unter http://www.deutscheinternetversicherung.de/mannheimer verwiesen.
Hiermit geben wir die Einzelheiten zu der Abwicklung der sich aus Ziff. 4.3 der Angebotsunterlage ergebenden Zahlungsansprüche bekannt. Die Voraussetzungen für die Nachbesserung sind zwischenzeitlich eingetreten. Der Nachbesserungsbetrag beläuft sich auf EUR 0,03 je MAG-Aktie.
Die Abwicklung der Nachbesserung erfolgt automatisch über die Depotbanken, über welche die Aktien im Rahmen des Pflichtangebots eingereicht worden sind. Die Aktionäre brauchen grundsätzlich nichts zu veranlassen. Aktionäre, die das Pflichtangebot angenommen und bis zum 31. Mai 2013 keine Zahlung erhalten haben, sollten sich an die div (deutsche internet versicherung aktiengesellschaft, Ruhrallee 92, 44139 Dortmund, Ansprechpartner: Herr Holger Ehlers, Tel.: 0231/919-0, E-Mail: Recht@en.continentale.de) wenden.
Soweit eine Auszahlung der Nachbesserungsbeträge durch die Depotbanken nicht erfolgen kann (z. B. weil Aktionäre bei der Depotbank, über welche sie ihre Aktien im Rahmen des Pflichtangebots eingereicht haben, kein Depot mehr haben), behält sich die div vor, die Nachbesserungsbeträge unter Verzicht auf die Rücknahme gemäß §§ 372 ff. BGB zu hinterlegen.
Die Entgegennahme der Nachzahlung ist für die nachzahlungsberechtigten ehemaligen Aktionäre der MAG provisions- und spesenfrei. Die Nachbesserung kann unter Umständen steuerpflichtig sein. Die jeweilige steuerrechtliche Behandlung richtet sich nach den individuellen Verhältnissen des Steuerpflichtigen.
Da sich aus einem etwaigen Spruchverfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz ein weiterer Nachbesserungsanspruch ergeben kann, werden die Aktionäre, die das Pflichtangebot angenommen haben, gebeten, die Unterlagen über die Annahme des Pflichtangebots bis auf weiteres sorgfältig aufzubewahren.
Dortmund, im März 2013
deutsche internet versicherung aktiengesellschaft
Der Vorstand
deutsche internet versicherung aktiengesellschaft
Dortmund
Bekanntmachung zur Nachbesserung an ehemalige Aktionäre der
Mannheimer Aktiengesellschaft Holding, Mannheim,
die das WpÜG-Pflichtangebot angenommen haben
Die außerordentliche Hauptversammlung der Mannheimer Aktiengesellschaft Holding, Mannheim, („MAG“) hat am 18. Dezember 2012 im Rahmen eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MAG auf die Hauptaktionärin, die deutsche internet versicherung aktiengesellschaft, Dortmund, („div“) gegen Gewährung einer von der div zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 3,73 je Stückaktie gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde gemäß § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG am 8. März 2013 mit dem Vermerk, dass die Übertragung erst mit der Eintragung der Verschmelzung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam wird, in das Handelsregister der MAG beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 37 eingetragen. Mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der div beim Amtsgericht Dortmund unter HRB 14652 als übernehmendem Rechtsträger am 11. März 2013 sind der Übertragungsbeschluss und die Verschmelzung wirksam geworden.
Die div hat am 7. August 2012 ein Pflichtangebot gemäß § 35 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 und 3 WpÜG veröffentlicht. Der Angebotspreis betrug EUR 3,70. Unter Ziff. 4.3 der Angebotsunterlage ist vorgesehen, dass die Aktionäre, die das Pflichtangebot annehmen, unter den dort im Einzelnen genannten Voraussetzungen, eine etwaige Differenz zwischen dem Angebotspreis und der beim Squeeze-Out festgelegten Barabfindung erhalten. Zu den Einzelheiten wird auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage unter http://www.deutscheinternetversicherung.de/mannheimer verwiesen.
Hiermit geben wir die Einzelheiten zu der Abwicklung der sich aus Ziff. 4.3 der Angebotsunterlage ergebenden Zahlungsansprüche bekannt. Die Voraussetzungen für die Nachbesserung sind zwischenzeitlich eingetreten. Der Nachbesserungsbetrag beläuft sich auf EUR 0,03 je MAG-Aktie.
Die Abwicklung der Nachbesserung erfolgt automatisch über die Depotbanken, über welche die Aktien im Rahmen des Pflichtangebots eingereicht worden sind. Die Aktionäre brauchen grundsätzlich nichts zu veranlassen. Aktionäre, die das Pflichtangebot angenommen und bis zum 31. Mai 2013 keine Zahlung erhalten haben, sollten sich an die div (deutsche internet versicherung aktiengesellschaft, Ruhrallee 92, 44139 Dortmund, Ansprechpartner: Herr Holger Ehlers, Tel.: 0231/919-0, E-Mail: Recht@en.continentale.de) wenden.
Soweit eine Auszahlung der Nachbesserungsbeträge durch die Depotbanken nicht erfolgen kann (z. B. weil Aktionäre bei der Depotbank, über welche sie ihre Aktien im Rahmen des Pflichtangebots eingereicht haben, kein Depot mehr haben), behält sich die div vor, die Nachbesserungsbeträge unter Verzicht auf die Rücknahme gemäß §§ 372 ff. BGB zu hinterlegen.
Die Entgegennahme der Nachzahlung ist für die nachzahlungsberechtigten ehemaligen Aktionäre der MAG provisions- und spesenfrei. Die Nachbesserung kann unter Umständen steuerpflichtig sein. Die jeweilige steuerrechtliche Behandlung richtet sich nach den individuellen Verhältnissen des Steuerpflichtigen.
Da sich aus einem etwaigen Spruchverfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz ein weiterer Nachbesserungsanspruch ergeben kann, werden die Aktionäre, die das Pflichtangebot angenommen haben, gebeten, die Unterlagen über die Annahme des Pflichtangebots bis auf weiteres sorgfältig aufzubewahren.
Dortmund, im März 2013
deutsche internet versicherung aktiengesellschaft
Der Vorstand
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