checkAd

    0% Steuern auf Kapitalertraege, z.B. auf Aktienverkaeufe in Europa... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.11.11 15:22:04 von
    neuester Beitrag 04.12.11 17:55:25 von
    Beiträge: 19
    ID: 1.170.634
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.627
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 26.11.11 15:22:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      moin

      ich habe schon in verschiedenen foren gefragt, aber *keine* befriedigende antwort erhalten. daher noch ein letztes mal:

      - in welchem land in europa muss mensch *keine* steuern auf aktienverkaeufe zahlen?

      z.b. aktien zu € 100.000 gekauft und fuer € 200.000 verkauft = gewinn € 100.000 = 100%

      nein, ich frage *nicht* nach versteuerung von anleihen, dividenden... oder sonst irgend etwas! *ausschliesslich* aktienverkauf und der daraus resultierende gewinn!

      fallen in dem land steuern an, wo das depot liegt oder wo der hauptwohnsitz des aktieninhabers ist. hauptwohnsitz ist *nicht* deutschland!

      z.b. eine deutsche lebt in belgien, das depotkonto ist in deutschland

      thx
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.11.11 15:33:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich glaube in Griechenland (!), Malta und der Schweiz sind sog. Spekulationsgewinne (Kursgewinne) steuerfrei.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.11.11 16:15:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.403.337 von Geneta am 26.11.11 15:33:57danke, aber gilt der hauptwohnsitz oder der depotsitz als veranlagungsort?

      mit anderen worten. wenn ich z.b. in belgien lebe = 0% kapitalertragsteuer auf kursgewinne?!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.11.11 16:41:14
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.403.388 von Before am 26.11.11 16:15:05Wohnsitz Belgien:

      Steuern in Deutschland zahlen und in Belgien zurück holen. Falls es nicht noch weitere Gesetze gibt.

      Früher war das in Belgien steuerfrei.

      Transferiere das Depot nach Belgien.

      Verstehe nicht wie man als Belgier so blöd sein kann in Deutschland sein Kapital an zu legen.

      Hoe zeggen ze dat in Belgie: Maff of zo iets.

      Oder deutsche Minderheit?
      Avatar
      schrieb am 26.11.11 17:33:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      mh, hab' nun weiter gesucht und dieses gefunden:

      http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeltungsteuer#Europ.C3.A4isch…

      laut tabelle muss man *keine* steuern aus kursgewinnen in belgien bezahlen. was ich nicht weiss ist, wie aktuell diese information ist?!

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1775EUR -7,07 %
      CEO lässt auf “X” die Bombe platzen!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 26.11.11 17:45:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      Das entscheidende ist, welche Staatsbürgerschaft zugrunde gelegt ist :

      Für Deutschland "Deutsche Staatsbürgerschaft im Inland bzw. Ausland" :

      § 1: Steuerpflicht
      Absatz (1)

      [1] Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. [2] Zum Inland im Sinne dieses Gesetzes gehört auch der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil am Festlandsockel, soweit dort Naturschätze des Meeresgrundes und des Meeresuntergrundes erforscht oder ausgebeutet werden oder dieser der Energieerzeugung unter Nutzung erneuerbarer Energien dient.

      Absatz (2)

      [1] Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind auch deutsche Staatsangehörige, die

      1.
      im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und


      2.
      zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen,

      sowie zu ihrem Haushalt gehörende Angehörige, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder keine Einkünfte oder nur Einkünfte beziehen, die ausschließlich im Inland einkommensteuerpflichtig sind. [2] Dies gilt nur für natürliche Personen, die in dem Staat, in dem sie ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, lediglich in einem der beschränkten Einkommensteuerpflicht ähnlichen Umfang zu einer Steuer vom Einkommen herangezogen werden.

      Absatz (3)

      [1] Auf Antrag werden auch natürliche Personen als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, soweit sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 haben. [2] Dies gilt nur, wenn ihre Einkünfte im Kalenderjahr mindestens zu 90 % der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte den Grundfreibetrag nach § 32 a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 nicht übersteigen; dieser Betrag ist zu kürzen, soweit es nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat des Steuerpflichtigen notwendig und angemessen ist. [3] Inländische Einkünfte, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nur der Höhe nach beschränkt besteuert werden dürfen, gelten hierbei als nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegend. [4] Unberücksichtigt bleiben bei der Ermittlung der Einkünfte nach Satz 2 nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegende Einkünfte, die im Ausland nicht besteuert werden, soweit vergleichbare Einkünfte im Inland steuerfrei sind. [5] Weitere Voraussetzung ist, dass die Höhe der nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte durch eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde nachgewiesen wird. [6] Der Steuerabzug nach § 50 a ist ungeachtet der Sätze 1 bis 4 vorzunehmen.

      Absatz (4)

      Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 und des § 1 a beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 haben.
      ---------------
      Weitere Infos stehen im deutschen Einkommenssteuergestz :

      http://steuernetz.de/aav_steuernetz/steuern/gesetzeUndUrteil…

      Viel Spaß beim durcharbeiten
      :cool:
      Avatar
      schrieb am 26.11.11 18:04:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      was passiert denn, wenn mensch die deutsche staatsbuergerschaft aufgibt? ist mensch dann in dem staat steuerpflichtig, in welchem ueberwiegend gelebt wird?
      Avatar
      schrieb am 26.11.11 18:08:26
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.403.319 von Before am 26.11.11 15:22:04Steuern auf Veräußerungsgewinne fallen da an, wo man auch sonst steuerpflichtig ist. Daneben gibt es Quellenbesteuerung, diese ist im europäischen Raum aber reglemäßig begrenzt bzw. teilweise erstattbar. M.W. gibt es aber bei Veräußerungsgewinnen keine Quellenbesteuerung.

      Auf keinen Fall ist der Sitz derDepotbank maßgeblich.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.11.11 21:21:16
      Beitrag Nr. 9 ()
      @taxadviser

      thx. dass heisst also, um bei meinem beispiel zu bleiben, wohnsitz (ueberwiegender aufenthalt) belgien... *keine* steuern auf veraeusserungsgewinne beim verkauf von aktien!

      danke, damit kann ich gut leben!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.11.11 10:33:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.403.613 von Taxadvisor am 26.11.11 18:08:26Ah ha. Bin also Belgier und habe mein Depot in Deutschland und dann führen die Banken nach wohin ab? Depotwechsel ... wohin geht dann das Geld.

      Staatsbürgerschaft aufgeben. Dann lassen sie Dich als Ex Deutscher auch nicht nach Belgien rein.

      Kompliziert.
      Avatar
      schrieb am 27.11.11 10:35:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.403.944 von Before am 26.11.11 21:21:16Also Deutscher, der in Belgien lebt.

      Steuern erstatten lassen?
      Avatar
      schrieb am 27.11.11 10:53:19
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ich kann dir mit 100 prozentiger Sicherheit sagen ,dass du keine Seuern auf Veräusserungsgewinne zahlen musst, wenn du in Belgien deinen Wohnsitz hast.

      Dass,was Kaltfront unter 6 geschrieben hat, trifft auch für Belgien nicht zu ,da das Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien demgegenüber Vorrang hat, und ausserdem es dem Gebot der Freizügigkeit innerhalb der EU widerspricht, also innerhalb der EU sowieso nicht gilt. Im Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien steht, das Gewinne aus Kapitalerträgen nur in dem Land besteuert werden dürfen ,in dem der Steuerpflichtige blebt. Ich hoffe, ich konnte helfen.

      Um in Belgien wohnen zu können, muss man jedoch erstmal eine Aufenthltsgenehmigung bekommen.

      Wenn du aber nur einen Scheinwohnsitz in Belgien hast, und in Wirklichkeit in Deutschland lebst, kriegst du gewaltige Probleme.

      In Belgien gibt es eine Finanztransaktionssteuer, die fällt jedoch nur an,wenn du in belgien lebst und deine Depotführende Bank in Belgien ist, sollte deine Bank in Deutschland sein, fällt keine derartige Steuer an.

      LG

      superdaytrader
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.11.11 17:11:54
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.404.447 von superdaytrader am 27.11.11 10:53:19Das was Kaltfront eingestellt hat, ist der Passus für den diplomatischen Dienst....


      M.W. brauche ich innerhalb Europas keine Aufenthaltserlaubnis bzw. dies stellt lediglich eine formale Hürde dar, selbst in der Schweiz habe ich Anspruch darauf, wenn ich nachweise, dass ich krankenversichert bin und mich selbst unterhalten kann.

      Die Staatsangehörigkeit ist jedenfalls m.W. in keinem Land Anknüpfungspunkt, das kennen so nur die USA.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 27.11.11 19:18:31
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ich bin nicht der Vollprofi in dieser Frage, aber vielleicht hilft das noch etwas weiter :
      Quelle-> Wikipedia
      Das Welteinkommensprinzip besagt, dass die in einem Land (z. B. auf Grund ihres Wohnsitzes) Steuerpflichtigen auf ihr weltweites Einkommen steuerpflichtig sind, unabhängig davon, wo die Einkünfte erzielt worden sind.
      Deutschland gehört zu den Staaten, die prinzipiell nach Welteinkommensprinzip besteuern. Das Welteinkommensprinzip gilt in Deutschland nur bei unbeschränkter Steuerpflicht gemäß §1 Absatz 1 EStG (Einkommensteuergesetz).
      Zur Vermeidung von Härtefällen bei Steuerpflichtigen, die in mehreren Staaten steuerpflichtiges Einkommen erzielt haben, haben die meisten Staaten, die nach Welteinkommensprinzip besteuern, mit anderen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Nach den meisten Doppelbesteuerungsabkommen werden Konfliktfälle unterschiedlicher nationaler Regelungen geregelt. Ebenfalls können Steuern, die an andere Staaten bezahlt werden, unter bestimmten Umständen mit der Steuerschuld im Inland verrechnet werden.
      Das Welteinkommenprinzip wird häufig verwechselt mit der wohnsitzunabhängigen Steuerpflicht aller Staatsangehörigen, die beispielsweise in den USA gilt.
      ----
      Wie das jetzt speziell in dem Belgien-Fall aussieht, kann ich leider nicht sagen
      Gruß
      :cool:
      Avatar
      schrieb am 29.11.11 15:57:07
      Beitrag Nr. 15 ()
      ganz was banales-(bin neu in diesem Forum)
      wie gehe ich vor, wenn ich 2010 Gewinne mit Aktien gemacht habe, diese auch versteuert habe-und 2011 nun Verlsute habe. Kann ich die dagegen aufrechnen, und wie/wann geht das ggf??
      Vielen Dank schon mal
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.11.11 16:10:37
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.414.343 von paulixchen am 29.11.11 15:57:07Das ist Pech, das nächste Mal erst Verluste machen und dann Gewinne...

      Der Verlust wird von der Bank vorgetragen und mit Gewinnen noch in 2011 oder Folgejahren verrechnet. Soweit es sich um Aktien handelt, sind die Verluste allerdings nur mit Aktiengewinnen verrechenbar. Alternativ kann eine Verlustbescheinigung (Termin: 15.12.!!!) beantragt werden, mit der die Verluste bei Bank A mit Aktiengewinnen bei Bank B verrechnet werden können.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 01.12.11 23:41:41
      Beitrag Nr. 17 ()
      GmbH gründen --> Steuerberater
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.12.11 08:27:23
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.428.041 von tt100 am 01.12.11 23:41:41Was soll das bringen? In die GmbH bekommt man die Verluste nicht rein, und in der GmbH unterliegen sie nur der GewSt (zzgl. KSt auf 5%), dass ist u.U. zwar eine schöne Spardose, aber für bereits entstandene Verluste?....

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 04.12.11 17:55:25
      Beitrag Nr. 19 ()
      Kann mensch in Bruessel einigermassen "gut" leben? und falls ja, in welchem Stadtteil oder hat jemand ggfs. andere Vorschlaege?

      Mir wurde Ixelles in Bruessel vorgeschlagen.

      Thx


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      0% Steuern auf Kapitalertraege, z.B. auf Aktienverkaeufe in Europa...