Antwort auf Beitrag Nr.:
42.541.746 von AdHick am 03.01.12
08:48:43Manche Leute haben Probleme ... 
Aus einer juristischen Bewertung:
"Nach herrschender Ansicht hat die BRD spätestens nach der
Wiedervereinigung die volle Souveränität erlangt. Die BRD wird auch
von anderen Staaten als souverän anerkannt. In der
völkerrechtlichen Praxis bezweifelt heute niemand, dass sie BRD ein
souveräner Staat ist."
http://www.frag-einen-anwalt.de/Ist-die-BRD-nun-endlich-voel…
Klingt erst mal logisch.
Aber der Hund hat ein paar Flöhe.
Völkerrecht geht vor Nationalrecht.
Und da müssen Gesetze eine neben noch ein paar anderen Bedingengen
einen
Geltungsbereich beinhalten.
Sonst könnte ja Luxembourg ein Gesetz erlassen und Jeder könnte
nach freiem Ermessen behaupten, das Gesetz gilt in Schweden.
Und dieser spitzfindige, für den Laien kaum erkennbare Trick wurde
angewand.
Mit Streichung des Artikel 23 GG.
"Der Art. 23 GG a. F., die vermeintliche gesetzliche Grundlage
dieser Beitrittserklärung, wurde jedoch bereits vor dem 03.10.1990
außer Kraft gesetzt."
Kannst Dir gerne die gesamte Quelle durchlesen, dann begreufst Du
vielleicht, warum Wissen Macht ist:
http://www.ra-kotz.de/bussgeldsachsen.htm
Mit Empfehlung zum weiteren Studium
Kohlenzieher