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    Timburgs Langfristdepot - Start 2012 (Seite 737)

    eröffnet am 16.03.12 05:51:51 von
    neuester Beitrag 08.05.24 18:12:53 von
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      Avatar
      schrieb am 01.04.21 12:57:20
      Beitrag Nr. 49.414 ()
      Dödel :-))
      Dow Jones | 33.014,00 PKT
      Avatar
      schrieb am 01.04.21 12:28:32
      Beitrag Nr. 49.413 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.679.524 von Timburg am 01.04.21 12:12:19Etwas einseitig ausgerichtet - aber der "grüne" Gedanke ist schon mal erkennbar und wir haben ja heute erst den 01. so dass noch einige Tage im Monat für die weitere Diversifikation bleiben. ;-)
      Dow Jones | 33.040,00 PKT
      Avatar
      schrieb am 01.04.21 12:12:19
      Beitrag Nr. 49.412 ()
      Depotupdate NBIM-II
      Hallo allerseits,

      bin zwar nach wie vor voll im Umzugsstress, aber so eine weitreichende Strategieänderung wollte ich Euch nicht bis in den Frühsommer vorenthalten. Vielen dank für die zahlreichen Tipps, wie man eine "Schröpfung" durch einen zukünftigen grünen Kanzler vermeiden kann. Und da es bei mir speziell die Dividenden sind welche steuerrelevant ins Gewicht fallen (Kursgewinne sind ja eher sporadisch und die große Ausnahme :p ), hab ich mein Depot bissle neu ausgerichtet um mittel- und langfristig KEST auf Dividenden zu vermeiden. Will Euch die neue Depot-Zusammensetzung mal vorstellen und bin auf Eure geschätzte Meinung (und auch Kritik) gespannt:

      http://www.comdirect.de/inf/musterdepot/pmd/freunde.html?por…

      Schönen Tag noch
      Timburg
      Dow Jones | 33.044,00 PKT
      9 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 01.04.21 11:27:48
      Beitrag Nr. 49.411 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.673.815 von MrGurke am 31.03.21 22:24:09Bei diesem "Modell" aber das (noch) geltende Teileinkünfteverfahren auf Ebene der natürlichen Person beachten......auch eine Art "Zinsabschlagsteuer", aber weit höher.....

      Unsere "Steuersozialisten" wollen ja möglichst bald, bei passenden Mehrheiten, den ganzen Komplex "reformieren", in der Praxis = Steuererhöhungen und weitere Verkomplizierungen zu erwarten.

      Früheres System (Vollanrechnung der Steuern juristische Person) auf den persönlichen Steuersatzlevel natürliche Person war und ist denen leider zu "einfach".
      Dow Jones | 33.060,00 PKT
      Avatar
      schrieb am 01.04.21 11:19:57
      Beitrag Nr. 49.410 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.675.459 von Taxadvisor am 01.04.21 08:22:52
      Zitat von Taxadvisor:
      Zitat von MrGurke: GewSt fällt bei einer rein vermögensverwaltenden GmbH nicht an, sondern ausschließlich KSt.
      Dafür können Aufwendungen (insb. Zinsaufwendungen) zum Abzug gebracht werden. Die nachgelagerten Besteuerung mit dem pers. Steuersatz würde aber bestehen bleiben. Man müsste also so lange die Gewinne thesaurieren und in der GmbH behalten bis der Steuersatz wieder günstiger ist :)


      Das GewStG kennt keine Befreiung für vermögensverwaltende GmbH, es besteht Gewerbesteuerpflicht qua Rechtsform (§ 2 Abs. 1, 2 GewStG). Es gibt lediglich eine Befreiung für Immobiliengesellschaften, die neben der Verwaltung eigenen Immobilienbesitzes max. noch Kapitaleinkünfte erzielen. Diese bezieht sich aber auch "nur" auf den Ertrag aus den Immobilien.

      § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG An Stelle der Kürzung nach Satz 1 tritt auf Antrag bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung, errichten und veräußern, die Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.

      Gruß
      Taxadvisor


      Hast natürlich vollkommen recht. Die GewSt-Freiheit tritt nur dann ein, wenn die Kapitalerträge neben(!) der Verwaltung des Grundbesitzes erfolgt.
      Hatte da gestern Abend einen Aussetzer :)
      Dow Jones | 33.062,00 PKT

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      Avatar
      schrieb am 01.04.21 10:54:53
      Beitrag Nr. 49.409 ()
      HOCHTIEF
      Baukonzern Vinci will Energiegeschäft vom spanischen ACS-Konzern übernehmen
      PARIS/MADRID (dpa-AFX) - Der französische Mischkonzern Vinci will in einem Milliardendeal das Energiegeschäft des spanischen Rivalen ACS übernehmen. Die Franzosen legen dafür einen Kaufpreis von rund 4,9 Milliarden Euro auf den Tisch, wie das Unternehmen am Donnerstag in Paris mitteilte. Die eigenen und zu übernehmenden Geschäfte passten gut zusammen, auch regional, hieß es von Vinci. Mit dem Zukauf würden sich die Franzosen einen zusätzlichen Umsatz von mehr als sechs Milliarden Euro und rund 45 000 Mitarbeiter ins Haus holen. Beim Geschäft mit erneuerbaren Energien wollen die beiden Konzerne ein Gemeinschaftsunternehmen unter Führung von Vinci aushandeln.

      Bei den ACS-Geschäften geht es vorwiegend um den Anlagenbau, Energienetze und deren -technik, aber auch um Mautanlagen. ACS ist damit stark in Spanien und Lateinamerika vertreten.

      Vinci ist ein großer Baukonzern, betreibt daneben aber auch viele Mautstraßen. Die Übernahme braucht noch den Segen von den Behörden und soll gegen Ende des Jahres abgeschlossen werden. Zum Kaufpreis könnten unter bestimmten Bedingungen noch bis zu 0,6 Milliarden Euro hinzukommen, hieß es. ACS ist auch bekannt als Mehrheitseigentümer des deutschen Baukonzerns Hochtief mit gut 50 Prozent der Anteile./men/jha/

      Freefloat bei Hochtief 30%
      Aktienrückkauf von10% des gesamten Grundkapitals läuft gerade an was wird ACS wohl mit den 5 Mrd anstellen ?
      Bin jetzt mit max. Einsatz ( 5%) dabei hoffe es kommt auch so.
      Dow Jones | 33.060,00 PKT
      Avatar
      schrieb am 01.04.21 08:22:52
      Beitrag Nr. 49.408 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.673.815 von MrGurke am 31.03.21 22:24:09
      Zitat von MrGurke: GewSt fällt bei einer rein vermögensverwaltenden GmbH nicht an, sondern ausschließlich KSt.
      Dafür können Aufwendungen (insb. Zinsaufwendungen) zum Abzug gebracht werden. Die nachgelagerten Besteuerung mit dem pers. Steuersatz würde aber bestehen bleiben. Man müsste also so lange die Gewinne thesaurieren und in der GmbH behalten bis der Steuersatz wieder günstiger ist :)


      Das GewStG kennt keine Befreiung für vermögensverwaltende GmbH, es besteht Gewerbesteuerpflicht qua Rechtsform (§ 2 Abs. 1, 2 GewStG). Es gibt lediglich eine Befreiung für Immobiliengesellschaften, die neben der Verwaltung eigenen Immobilienbesitzes max. noch Kapitaleinkünfte erzielen. Diese bezieht sich aber auch "nur" auf den Ertrag aus den Immobilien.

      § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG An Stelle der Kürzung nach Satz 1 tritt auf Antrag bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung, errichten und veräußern, die Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.

      Gruß
      Taxadvisor
      Dow Jones | 33.008,00 PKT
      Avatar
      schrieb am 31.03.21 22:24:09
      Beitrag Nr. 49.407 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.668.745 von Taxadvisor am 31.03.21 15:53:24
      Zitat von Taxadvisor:
      Zitat von Mr-Diamond: Ja das mit der Steuer egal wo man wohnt, hab ich auch schon mitbekommen.
      Ich hoffe mal, dass ist dann doch eine Nummer zu groß für die Grün*innen.


      Das GmbH Model habe ich mir auch schon überlegt.
      Weiß jemand, wo da die großen Vorteile sind?

      Dann zahle ich ja Köst und ggf. Gewerbesteuer oder? Und wenn ich mir was ausschütte bin ich wieder mit meinem persönlichen Steuersatz fällig. Man kann zwar Kosten dagegen rechnen, aber die halten sich eher in Grenzen.


      Bei der GmbH fällt nur auf 5% der Veräußerungsgewinne und auf 100% der Dividenden KSt und GewSt an.

      Gruß
      Taxadvisor


      GewSt fällt bei einer rein vermögensverwaltenden GmbH nicht an, sondern ausschließlich KSt.
      Dafür können Aufwendungen (insb. Zinsaufwendungen) zum Abzug gebracht werden. Die nachgelagerten Besteuerung mit dem pers. Steuersatz würde aber bestehen bleiben. Man müsste also so lange die Gewinne thesaurieren und in der GmbH behalten bis der Steuersatz wieder günstiger ist :)
      Dow Jones | 33.006,00 PKT
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 31.03.21 16:27:08
      Beitrag Nr. 49.406 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.668.079 von Oberkassel am 31.03.21 15:11:32Zu Thema Teladoc Health habe ich mir als Pendant noch Hims & Hers heraus gesucht. Decken den Bereich E-Commerce, Online-Health und Abo-Modell ab inklusiver Online-Apotheke. Gutes Wachstum, sind bereits fast profitabel und haben im Vergleich zu den Peers ein niedrigeres KUV, sind von der MK her allerdings auch wesentlich kleiner.

      Frohe Ostern 🐉
      Dow Jones | 33.052,00 PKT
      Avatar
      schrieb am 31.03.21 15:53:24
      Beitrag Nr. 49.405 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 67.668.595 von Mr-Diamond am 31.03.21 15:42:58
      Zitat von Mr-Diamond: Ja das mit der Steuer egal wo man wohnt, hab ich auch schon mitbekommen.
      Ich hoffe mal, dass ist dann doch eine Nummer zu groß für die Grün*innen.


      Das GmbH Model habe ich mir auch schon überlegt.
      Weiß jemand, wo da die großen Vorteile sind?

      Dann zahle ich ja Köst und ggf. Gewerbesteuer oder? Und wenn ich mir was ausschütte bin ich wieder mit meinem persönlichen Steuersatz fällig. Man kann zwar Kosten dagegen rechnen, aber die halten sich eher in Grenzen.


      Bei der GmbH fällt nur auf 5% der Veräußerungsgewinne und auf 100% der Dividenden KSt und GewSt an.

      Gruß
      Taxadvisor
      Dow Jones | 33.092,00 PKT
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