Stewardessenparagraph § 8 Abs 3 - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.07.12 17:44:06 von
neuester Beitrag 10.07.12 08:52:19 von
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Hey, meine Frage
Stewardessen, die berufsbedingt von Land zu Land fliegen, dort zählt doch nicht der §8 Abs 3 EstG
Geldwerter Vorteil ist, wenn der Empfänger ein Entlohnungscharakter, zur Verfügungsstellung seiner Arbeitskraft hat. Dagegen spricht, wenn die betriebliche Zielsetzung im Vordergrund steht und die vermögensmehrung beim Empfänger nur notwendige Begleiterscheinung ist.
Das subjektive Vorteilsempfinden spielen beim empfänger keine Rolle, vielmehr ist entscheidend, ob ein objektiver 3ter den Lohn in Geldeswert als Vorteil ansieht.
Wenn ich jetzt genau des durchkontrolliere, was ich aus den BFH Urteilen raushab, komm ich zu der Erkenntnis, das Flugbegleiter durch das beruflich bedingte hin und herfliegen kein geldwerter Vorteil bezieht, weil ja die berufliche Zielsetzung im Vordergrund steht richtig?
Wie würdet ihr den Rabatt von z.B. BMW an seine AN beim Kauf eines Autos ansehen bzw. bewerten, denn das ein Vorteil in geldeswert besteht, steht für mich außer Frage?
vielen Dank schonmal
Stewardessen, die berufsbedingt von Land zu Land fliegen, dort zählt doch nicht der §8 Abs 3 EstG
Geldwerter Vorteil ist, wenn der Empfänger ein Entlohnungscharakter, zur Verfügungsstellung seiner Arbeitskraft hat. Dagegen spricht, wenn die betriebliche Zielsetzung im Vordergrund steht und die vermögensmehrung beim Empfänger nur notwendige Begleiterscheinung ist.
Das subjektive Vorteilsempfinden spielen beim empfänger keine Rolle, vielmehr ist entscheidend, ob ein objektiver 3ter den Lohn in Geldeswert als Vorteil ansieht.
Wenn ich jetzt genau des durchkontrolliere, was ich aus den BFH Urteilen raushab, komm ich zu der Erkenntnis, das Flugbegleiter durch das beruflich bedingte hin und herfliegen kein geldwerter Vorteil bezieht, weil ja die berufliche Zielsetzung im Vordergrund steht richtig?
Wie würdet ihr den Rabatt von z.B. BMW an seine AN beim Kauf eines Autos ansehen bzw. bewerten, denn das ein Vorteil in geldeswert besteht, steht für mich außer Frage?
vielen Dank schonmal
was hat §8EStG eigentl.mit Stewardessen zu tun???????
§8 Abs 3 EstG bei stewardessen regelt nur das sie alle dienstleistungen , egal welcher art am passagier vorführen müssen
jetzt reichts echt, des is des dümmste aber wirklich dümmste forum des es im internet gibt, andere leute, welche keine ahnung haben schreiben einfach nix und n paar idioten posten hier einfach nen müll, ich meld mich von dem scheiß w:o ab, des is nur no lächerlich was für dumme leute da rumlaufen
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