Staatshaftung 100.000€ pro bank oder pro Staatsbürger? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.10.13 13:15:52 von
neuester Beitrag 05.11.13 10:43:45 von
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Ist die Staatshaftung zu 100.000€ eigentlich pro Bank oder pro Person? Das ist schwer rauszubekommen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Einlagensicherung
Jetzt mal einfach dieses Scenario:
Ein Einwohner Deutschlands hat 5 Aktiendepots, zu je 100.000 Euro, auf fünf Banken aus Sicherheitsgründe verteilt. Es kommt zu ein Domino Effekt, und es entsteht folgender Schaden:
Bank 1 50.000 Euro verloren
Bank 2 90.000 Euro verloren
Bank 3 10.000 Euro verloren
Bank 4 nicht Pleite
Bank 5 20.000 Euro verloren
Der Anleger hat also 170.000 Euro verloren.
Springt jetzt der Staat zu maximal 100.000 Euro pro Bank ein, oder pro Person? Im Letzten Fall verbleibt dann ein Schaden von 70.000 Euro.
Auch stellt sich die Frage, wo die Aktien bleiben im Falle eines Bankenpleites. Die sind ja nur da in Verwahrung. Ich habe mal gehört aber, dass die Banken deine Aktien beleihen dürfen, die Zustimmung hast du im Kleingedruckten unterschrieben. So dass dann der Geldgeber die Aktien natürlich nicht hergibt wenn deine Bank den Schuld nicht bedient. Somit kann ein Aktiendepot ja auch insgesamt verloren gehen. (Wenn das wahr ist). Dann wäre der Schaden 400.000 Euro im o.g. Beispiel, minus das was der Insolvenzverwalter noch rausholt. Es kann also leicht auf mehr als 170.000 Euro Schaden hinauslaufen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Einlagensicherung
Jetzt mal einfach dieses Scenario:
Ein Einwohner Deutschlands hat 5 Aktiendepots, zu je 100.000 Euro, auf fünf Banken aus Sicherheitsgründe verteilt. Es kommt zu ein Domino Effekt, und es entsteht folgender Schaden:
Bank 1 50.000 Euro verloren
Bank 2 90.000 Euro verloren
Bank 3 10.000 Euro verloren
Bank 4 nicht Pleite
Bank 5 20.000 Euro verloren
Der Anleger hat also 170.000 Euro verloren.
Springt jetzt der Staat zu maximal 100.000 Euro pro Bank ein, oder pro Person? Im Letzten Fall verbleibt dann ein Schaden von 70.000 Euro.
Auch stellt sich die Frage, wo die Aktien bleiben im Falle eines Bankenpleites. Die sind ja nur da in Verwahrung. Ich habe mal gehört aber, dass die Banken deine Aktien beleihen dürfen, die Zustimmung hast du im Kleingedruckten unterschrieben. So dass dann der Geldgeber die Aktien natürlich nicht hergibt wenn deine Bank den Schuld nicht bedient. Somit kann ein Aktiendepot ja auch insgesamt verloren gehen. (Wenn das wahr ist). Dann wäre der Schaden 400.000 Euro im o.g. Beispiel, minus das was der Insolvenzverwalter noch rausholt. Es kann also leicht auf mehr als 170.000 Euro Schaden hinauslaufen.
sorry... ist im falschen Forum gelandet... Vielleich kann ein Moderator das Thema noch verschieben? Danke!
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.723.015 von pechstein1 am 30.10.13 13:15:52Aktien sind Sondervermögen und von einer Pleite nicht betroffen.
Hier bleibt überhaupt kein Schaden ausser Kursverluste der Aktien.
Wäre nur dumm wenn du in jedem Depot Aktien von der Pleitebank hättest und das noch mit hoher Gewichtung.
Wäre nur dumm wenn du in jedem Depot Aktien von der Pleitebank hättest und das noch mit hoher Gewichtung.
Das gilt pro Bank, deshalb lautet auch die Empfehlung aller Fachzeitschriften die Sichteinlagen zu verteilen.
Siehe auch Einlagensicherungsgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/eaeg/__4.html
Spannend wird es wenn 100 TEUR bei der Commersbank udn 100 TEUR bei der Comdirect liegen :-)
Siehe auch Einlagensicherungsgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/eaeg/__4.html
Spannend wird es wenn 100 TEUR bei der Commersbank udn 100 TEUR bei der Comdirect liegen :-)
Ein Deutscher mit einem Depotwert von 0,5 Mio EUR wird solche Fragen nicht stellen. Weiß Bescheid ?, 1erhart ja.
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.725.365 von Kettenfett am 30.10.13 17:16:27MF Global war ja auch keine Bank.
Lehman übrigens bei sich zu Hause in den USA auch nicht.
Lehman übrigens bei sich zu Hause in den USA auch nicht.
Sicher ist:
A: Nichts ist sicher
B: Gesetze können sich über Nacht ändern
C: Denk selber nochmal nach, was ein "Gau" (grösster anzunehmender Unfall) für Dich bedeuten würde
D: Sei froh, dass Du froh bist
E: Wenn der Staat Dich ausplündern will, dann tut er das auch
F: Stelle Deine Frage dem "Milchmädchen". Sie wird davon mehr Ahnung haben, als viele "Möchte-gern", die hier auf dicke Hose machen
ENDE
A: Nichts ist sicher
B: Gesetze können sich über Nacht ändern
C: Denk selber nochmal nach, was ein "Gau" (grösster anzunehmender Unfall) für Dich bedeuten würde
D: Sei froh, dass Du froh bist
E: Wenn der Staat Dich ausplündern will, dann tut er das auch
F: Stelle Deine Frage dem "Milchmädchen". Sie wird davon mehr Ahnung haben, als viele "Möchte-gern", die hier auf dicke Hose machen
ENDE
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.726.679 von InEx am 30.10.13 19:17:45Punkt A und E sind ganz sicher
was noch sicher ist sind die Spareinlagen,hat Mutti gesagt
was noch sicher ist sind die Spareinlagen,hat Mutti gesagt
Einlagensicherung ist seit Zypern jedenfalls so zu verstehen, dass der Zugriff auf die Einlagen in irgendeiner Weise gesichert wird! Wer dieser Tage "IMF Sparguthaben" googelt, sieht sich schnell mit einem Szenario flächendeckender Enteignung konfrontiert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.727.281 von honigbaer am 30.10.13 20:03:04die Geschichte lehrt das Geld das Unsicherste ist was es gibt
Ich hab mal `ne Frage. Aktien sind Sondervermögen. Gehen also nicht in die Insolvenzmasse der Pleitebank. Wie und wann komme ich an nachher an meine Aktien?
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.727.933 von spielkind0815 am 30.10.13 21:12:38z.B.durch Depotübertrag an eine andere Bank
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.723.015 von pechstein1 am 30.10.13 13:15:52Gute Frage, aber meiner Ansicht nach falsch formuliert.
Wenn du Aktien besitzt, dann besitzt du kein Geld was ersetzt werden müsste. Wenn du die Summen in Cash auf der Bank hättest, dann wäre ich auch sehr gespannt auf die Antwort.
Wenn du Aktien besitzt, dann besitzt du kein Geld was ersetzt werden müsste. Wenn du die Summen in Cash auf der Bank hättest, dann wäre ich auch sehr gespannt auf die Antwort.
Danke für Eure Antworten. Etwas zum Lachen war auch noch dabei
Aktien sind Sondervermögen und somit von der 100.000 Euro Grenze eigentlich nicht betroffen. Eigentlich.... Denn das geht ja nur gut, wenn die Bank die Aktien brav auf's Depot verwahrte.
Ein Problem kann aber entstehen, wenn die Bank die Aktien beliehen hat. Erlaubt oder unerlaubt, und somit an den Aktien nicht mehr direkt ranzukommen ist.
Derjenige die sie dann hat, hat sie rechtmäßig bekommen, und dafür Geld ausgeliehen an deiner Bank. Die hat die Kohle vezockt, und weg ist es. Somit hängen deine Akien fest im Depot bei der anderen Bank. Wenn diese dann auch noch pleite geht, und deine Aktien dabei zwangsliquidiert werden, hast du ein Problem.
Das wäre ja dumm wenn beim Entschädigungsgesetz dann der Punkt 2 zum Tragen käme.
http://www.gesetze-im-internet.de/eaeg/__4.html
Wer hat da Informationen über Bankenpleiten in Deutschland? Einige Deutscjhe Banken sind in der Vergangenheit stillschweigend pleite gegangen.
Aktien sind Sondervermögen und somit von der 100.000 Euro Grenze eigentlich nicht betroffen. Eigentlich.... Denn das geht ja nur gut, wenn die Bank die Aktien brav auf's Depot verwahrte.
Ein Problem kann aber entstehen, wenn die Bank die Aktien beliehen hat. Erlaubt oder unerlaubt, und somit an den Aktien nicht mehr direkt ranzukommen ist.
Derjenige die sie dann hat, hat sie rechtmäßig bekommen, und dafür Geld ausgeliehen an deiner Bank. Die hat die Kohle vezockt, und weg ist es. Somit hängen deine Akien fest im Depot bei der anderen Bank. Wenn diese dann auch noch pleite geht, und deine Aktien dabei zwangsliquidiert werden, hast du ein Problem.
Das wäre ja dumm wenn beim Entschädigungsgesetz dann der Punkt 2 zum Tragen käme.
http://www.gesetze-im-internet.de/eaeg/__4.html
Wer hat da Informationen über Bankenpleiten in Deutschland? Einige Deutscjhe Banken sind in der Vergangenheit stillschweigend pleite gegangen.
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