Thesaurierender deutscher Fonds im Auslandsdepot jährlich steuerpflichtig? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 07.01.14 15:01:02 von
neuester Beitrag 07.01.14 16:17:24 von
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Hallo,
sind die ausschüttungsgleichen Erträge eines deutschen thesaurierenden Fonds,der sich in einem Depot bei einer ausländischen Bank in Belgien befindet, auch jählich bei der Steuererklärung in der Bundespreublik anzugeben.
Bei einem ausländischen thesaurierenden Fonds in einem Depot in Deutschland müssen ja die ausschüttungsgleichen Erträge jährlich versteuert werden,bei einem deutschen thesaurierenden Fonds ist es nicht der Fall.
Wie ist die Rechtslage?Danke für sachkundige Antworten im Voraus!
Gruß
bolro
sind die ausschüttungsgleichen Erträge eines deutschen thesaurierenden Fonds,der sich in einem Depot bei einer ausländischen Bank in Belgien befindet, auch jählich bei der Steuererklärung in der Bundespreublik anzugeben.
Bei einem ausländischen thesaurierenden Fonds in einem Depot in Deutschland müssen ja die ausschüttungsgleichen Erträge jährlich versteuert werden,bei einem deutschen thesaurierenden Fonds ist es nicht der Fall.
Wie ist die Rechtslage?Danke für sachkundige Antworten im Voraus!
Gruß
bolro
Hallo,
ja sicher ist das anzugeben, es gilt das Welteinkommensprinzip.
Stefan
ja sicher ist das anzugeben, es gilt das Welteinkommensprinzip.
Stefan
"Bei einem ausländischen thesaurierenden Fonds in einem Depot in Deutschland müssen ja die ausschüttungsgleichen Erträge jährlich versteuert werden,bei einem deutschen thesaurierenden Fonds ist es nicht der Fall."
Sicher? Ist der Unetrscheid nicht einfach nur, dass in einem Fall die Versteuerung im Rahmen der Abgeltungssteuer automatisch erfolgt?
Wäre mir neu, dass ausschüttungsgleiche Erträge nur bei ausländischen Fonds steeurpflichtig sind. Die Ausländer melden nur die Beträge nicht an die Banken.
Sicher? Ist der Unetrscheid nicht einfach nur, dass in einem Fall die Versteuerung im Rahmen der Abgeltungssteuer automatisch erfolgt?
Wäre mir neu, dass ausschüttungsgleiche Erträge nur bei ausländischen Fonds steeurpflichtig sind. Die Ausländer melden nur die Beträge nicht an die Banken.
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.173.087 von bolro am 07.01.14 15:01:02Im Regelfall ja. Grundsätzlich wurde/wird zwar AbgSt/KapErtSt abgeführt, aber regelmäßig nur auf die im Fondsvermögen enthaltenen inl. Dividendenanteile. Die ZASt-Anteile wurden Devisenausländern regelmäßig erstattet. Sofern im Zusammenhang mit der Thesaurierung keine Erstattung auf dem Konto erfolgt, sollte ab 2009 allerdings bei korrekter Abrechnung (bis auf KiSt) die Steuer abgegolten sein.
Gruß
Taxadvisor.
Gruß
Taxadvisor.
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