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    Rückerstattung der Abschlussgebühr steuerpflichtig? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.02.14 19:02:42 von
    neuester Beitrag 28.02.14 23:42:33 von
    Beiträge: 7
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      Avatar
      schrieb am 27.02.14 19:02:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe eine Frage, zu der ich in den mir zur Verfügung stehenden Unterlagen nichts finden konnte. Vielleicht weiß jemand eine Antwort darauf. Vielen Dank dafür schon einmal im Vorhinein.

      Ich habe einen Bausparvertrag abgeschlossen. Dafür wurde wie üblich eine Abschlussgebühr fällig. Da der Vermittler allerdings aus der Verwandtschaft stammt, wollte sie nichts an mir verdienen. So hat sie die von der Bausparkasse eingeforderte Abschlussgebühr, die sie normalerweise als Provision weitergereicht bekommt, wieder an mich zurückgegeben.
      Nun meine Frage: Stellt diese Rückerstattung nun für mich steuerrechtlich eine Einnahme dar? Oder eben nicht? Oder kommt es sogar auf den zeitlichen Zusammenhang zwischen Zahlung und Erstattung an?

      tamtarama
      Avatar
      schrieb am 27.02.14 21:23:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      ich sehe das ähnlich wie bei Fondskäufen, auch dort gibt es - bei manchen Banken - einen Teil oder gar den gesamten Ausgabeaufschlag zurück. Steuerpflichtig ist das nicht, da es das eigene, kurze Zeit früher gezahlte Geld ist.

      Und noch etwas fällt mir ein: Bei Käufen speziell im Internet gibt es einige Vermittler, die einen Teil der Provision wieder erstatten (CashBack o.ä., gibt es etwa bei billiger.de oder Check24). Auch das ist nicht steuerpflichtig, wieder weil es indirekt das eigene Geld ist.

      Zu guter Letzt: Auch Schenkungsteuer kommt imho nicht in Betracht, denn es wurde real kein Geld verschenkt, sondern nur eine Dienstleistung (eben die Vermittlung, vermutlich incl. Beratung). Und mindestens im privaten Kreis ist das nicht steuerbar (wie beispielsweise, wenn ich meinem Schwager beim Renovieren helfe).

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 28.02.14 08:35:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zitat von reckoner: Hallo,

      ich sehe das ähnlich wie bei Fondskäufen, auch dort gibt es - bei manchen Banken - einen Teil oder gar den gesamten Ausgabeaufschlag zurück. Steuerpflichtig ist das nicht, da es das eigene, kurze Zeit früher gezahlte Geld ist.

      Und noch etwas fällt mir ein: Bei Käufen speziell im Internet gibt es einige Vermittler, die einen Teil der Provision wieder erstatten (CashBack o.ä., gibt es etwa bei billiger.de oder Check24). Auch das ist nicht steuerpflichtig, wieder weil es indirekt das eigene Geld ist.

      Zu guter Letzt: Auch Schenkungsteuer kommt imho nicht in Betracht, denn es wurde real kein Geld verschenkt, sondern nur eine Dienstleistung (eben die Vermittlung, vermutlich incl. Beratung). Und mindestens im privaten Kreis ist das nicht steuerbar (wie beispielsweise, wenn ich meinem Schwager beim Renovieren helfe).

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 28.02.14 08:38:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zitat von reckoner: Hallo,

      ich sehe das ähnlich wie bei Fondskäufen, auch dort gibt es - bei manchen Banken - einen Teil oder gar den gesamten Ausgabeaufschlag zurück. Steuerpflichtig ist das nicht, da es das eigene, kurze Zeit früher gezahlte Geld ist.

      Und noch etwas fällt mir ein: Bei Käufen speziell im Internet gibt es einige Vermittler, die einen Teil der Provision wieder erstatten (CashBack o.ä., gibt es etwa bei billiger.de oder Check24). Auch das ist nicht steuerpflichtig, wieder weil es indirekt das eigene Geld ist.

      Zu guter Letzt: Auch Schenkungsteuer kommt imho nicht in Betracht, denn es wurde real kein Geld verschenkt, sondern nur eine Dienstleistung (eben die Vermittlung, vermutlich incl. Beratung). Und mindestens im privaten Kreis ist das nicht steuerbar (wie beispielsweise, wenn ich meinem Schwager beim Renovieren helfe).

      Stefan


      7. Versuch!!!:mad::mad:

      Ob das die Finanzverwaltung auch so sieht? Soweit der Kauf ohne AA erfolgte, ist das unproblematisch. Wenn die Erstattung aber zeitlich später und dann u.U. noch durch den Vermittler erfolgt, dürfte das wohl steuerpflichtig sein (vgl. Tz. 86 des BMF-Schreibens vom 22.12.2009 für Bestandsprovisionen). Ist m.E. auch logisch: Andernfalls besteht die Gefahr, dass der (steuerpflichtige!!) Veräußerungsgewinn des Fonds auch noch um die AA gekürzt wird. Sofern die Bank die Einstandsdaten nicht anpasst, wäre der Vorgang damit steuerpflichtig.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 28.02.14 13:11:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo,

      7. Versuch!!!
      Ähnliche Probleme hatte ich auch :mad:

      Soweit der Kauf ohne AA erfolgte, ist das unproblematisch. Wenn die Erstattung aber zeitlich später ...
      Ich sehe da keinen Unterschied, es ist doch ein vergleichbarer Vorgang.
      Das natürlich ein wieder erstatteter AA bzw. eine erstattete Provision nicht nochmal die Anschaffungskosten mindern darf, sollte auch klar sein. Ein Problem ist, dass die Bank (hier) nichts von der Erstattung weiß und daher die Provision als Kosten abziehen wird. Natürlich ist man verpflichtet, das aufzuklären (etwa: "Die Provision habe ich zurück erhalten, daher werde ich sie in Zukunft nicht nochmal absetzen und ich werde eine entsprechende Steuerbescheinigung korrigieren").

      Nur meine Meinung als Praktiker.

      Stefan

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      Avatar
      schrieb am 28.02.14 14:38:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      @tamtarama
      Mit diesem Beispiel willst du uns sicherlich rätselmässig beschäftigen. O.k. ich beteilige mich. Dazu vervollständige ich das Beispiel mal mit 10k BSV und 100,- Abschlussgebühr. Die Abschlussgebühr hat dir die Verwandte bar und ohne Quittung in die Hand gedrückt.

      Nun wird deine Verwandte Steuern zahlen müssen auf die Provision, die sie von der Bausparkasse erhält. Anstandshalber erstattest du ihr diese Steuern, und zwar nach ihrem Grenzsteuersatz, nicht bloss nach ihrem Durchschnittsteuersatz.

      Wenn du Bausparprämie beantragst, wirst du selbstverständlich dem Bausparkassenvordruck eine Anlage beifügen, aus der hervorgeht, dass du die Abschlussgebühr nicht in voller Höhe bezahlt hast. Sonst erhältst du noch Prämie vom Staat auf eine Zahlung, die du gar nicht erbracht hast.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.02.14 23:42:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.542.095 von Heckenrose am 28.02.14 14:38:42So verwirrend ist es dann doch nicht. Sie hat die Provision ganz offiziell per Überweisung an mich weitergegeben. Für sie ist die steuerliche Lage ganz klar ein Nullsummenspiel.
      Ich handle aber in der Sache als Privatmann und da war ich mir eben nicht so sicher, ob ich Ausgaben (sprich Abschlussgebühr) mit evtl. Einnahmen (sprich Provisionsrückzahlung) verrechnen kann.
      Die Beiträge von reckoner und Taxadvisor spiegeln ja auch meine Zweifel wieder.

      tamtarama


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