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    Lohnsteuer: Umzug absetzbar? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.03.14 10:35:30 von
    neuester Beitrag 16.03.14 00:50:07 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.192.357
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      schrieb am 12.03.14 10:35:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen ...

      Ich habe mal eine Frage zum Thema Lohnsteuer ...

      Folgendes ...

      Ich habe 2013 ca. 200km von meinem Arbeitsplatz entfernt gewohnt.

      Dann bin ich Mitte letzten Jahres umgezogen und wohne aktuell nur 5 km von meinem Arbeitsplatz entfernt.

      Jetzt ziehe ich aber nächsten Monat wieder um und werde dann wieder ca. 30 km vom Arbeitsplatz entfernt wohnen.

      Nun stellt sich mir die Frage welche Umzugskosten ich absetzen kann ... ich würde tippen die vom letzten Jahr !? Oder selbst die nicht, weil ich jetzt wieder weiter weg ziehe?

      Wer kann helfen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.03.14 11:27:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.612.569 von KLumpur am 12.03.14 10:35:30gar nichts kannst absetzen, die fahrt zum Arbeitsplatz ja
      Avatar
      schrieb am 12.03.14 12:50:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      vielleicht doch....
      gibts Pauschalen nach dem BUKG...
      Beförderungsauslagen z.B. Leihfahrzeug
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.03.14 12:52:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.613.651 von oscarello am 12.03.14 12:50:09oder einfach "KONZ,1000 ganz legale
      Steuertricks "kaufen kostet 9,99Euro
      da steht alles drin;)
      Avatar
      schrieb am 12.03.14 13:14:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zitat von oscarello: oder einfach "KONZ,1000 ganz legale
      Steuertricks "kaufen kostet 9,99Euro
      da steht alles drin;)



      Alternativ dazu den User Taxadvisor per BM kontaktieren, denn der kennt sich da aus!:)

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      Avatar
      schrieb am 12.03.14 13:46:32
      Beitrag Nr. 6 ()
      Diese Angelegenheit kann nicht soooo einfach beantwortet werden. Hier ein Link zu einem Bericht, in dem alles ausführlich beschrieben ist:

      http://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/nachrichten/…
      Avatar
      schrieb am 12.03.14 21:54:13
      Beitrag Nr. 7 ()
      Gar nichts absetzen? Definitiv falsch!
      Wenn in meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich im Umkreis von 50km vom Arbeitsplatz wohnen muss, dann dürfte das wohl als berufsbedingter Umzug durchgehen.

      Die Frage ist nur wie es nun ist wenn ich wieder ein wenig weiter weg ziehe.
      Das dürfte den Umzug von letztem Jahr eigentlich nicht betreffen würde ich vermuten ... !? Dass ich nicht beide Umzüge absetzen kannst ist klar. Aber dann vermutlich den vom letzten Jahr ...
      Avatar
      schrieb am 13.03.14 21:00:49
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo KLumpur,

      du kannst die Umzugskosten ganz sicher absetzen, es war ein beruflich bedingter Umzug (davon ist grundsätzlich auszugehen, wenn sich die Fahrtzeit um eine Stunde verkürzt - bei 195 km braucht man das wohl nicht mehr zu diskutieren).

      Der zweite Umzug ist hingegen nicht absetzbar, weil er den Weg nicht verkürzt (im Gegenteil sogar verlängert). Es ist aber unschädlich für den ersten Fall, solange es nicht alles nur zum Schein war.

      Beispiel, was nicht geht: Man möchte innerhalb einer Straße umziehen, aber das Finanzamt unberechtigter Weise daran beteiligen. Also zieht man - angeblich - bei einem 100 km entfernt wohnenden Kumpel zur Untermiete ein, und nach ein paar Monaten dann zurück zur Freundin in das neue Domizil (real hat man natürlich die ganze Zeit bei der Liebsten gewohnt :cool: ).
      Das Finanzamt könnte dann Belege dafür fordern, dass man wirklich bei dem Kumpel gewohnt hat, und jeder der dann eine passende Bestätigung abgibt, macht sich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig.
      Das nur mal dazu, mit was man in bestimmten Fällen konfrontiert wird.

      Wenn man aber das Absetzen der Umzugskosten maximieren möchte, kann man auch gerne vom Arbeitsort wegziehen und später wieder zurück (aber wieder echt, nicht nur zum Schein), der Rückzug wäre dann wieder absetzbar (und immer wieder). Aber unterm Strich lohnen tut sich das so gut wie nie, ein Umzug kostet ja in der Regel reales Geld, dazu kommt der Aufwand :mad: ).

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 13.03.14 21:44:09
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo Stefan!

      Vielen Dank für die hilfreiche, informative Antwort.
      Grundsätzlich hatte ich keine Zweifel DASS ich den Umzug absetzen kann;
      entgegen der Aussagen hier im Beitrag.

      Dass man den Umzug absetzen kann sobald man eine Stunde weniger fährt, war mir nicht bekannt. Aber da bei mir tatsächlich im Arbeitsvertrag steht, dass ich im Umkreis von 50 km wohnen muss war mir allein deswegen schon klar, dass ich den Umzug als "berufsbedingt" absetzen kann.

      Wo ich halt meine Zweifel hatte, war, ob es nachteilig ist wenn ich nun erneut umziehe. Dann hätte ich nämlich meinem jetzigen Finanzamt noch schnell die Erklärung 2013 zukommen lassen ... ab nächsten Monat wohne ich nämlich in der Stadt, die dann wieder ein wenig weiter weg ist. Aber wie Du sagst spielt das dann keine Rolle. Habe ich Dich richtig verstanden ... ich wohne nicht mehr 200km entfernt, sondern nur noch 2 ... ab nächsten Monat wieder 30. Ich kann aber dem Finanzamt meiner neuen Stadt nächsten Monat trotzdem den Umzug in meine jetzige Stadt (2km Entfernung, anderes Finanzamt) absetzen !? Die Kosten sind ja 2013 angefallen ... da dürfte es ja irrelevant sein ob ich die nun bei Finanzamt A oder B absetze, oder !?
      Avatar
      schrieb am 16.03.14 00:50:07
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo KLumpur,

      ja, ich sehe es so.
      Und nur mal theoretisch: Wenn du direkt von 200km nach 30km gezogen wärest, wäre dieser Umzug ja auch absetzbar gewesen. Daher steht ein "Umzug nur zum Schein" imho gar nicht zur Diskussion.
      Außerdem wäre der nochmalige Umzug ja sicher auch irgendwie erklärbar, gibt es ja öfter, dass man im ersten Schritt die nächstbeste Wohnung nimmt (etwa weil die Zeit fehlt) und erst später richtig sucht.

      Aber da bei mir tatsächlich im Arbeitsvertrag steht, dass ich im Umkreis von 50 km wohnen muss
      Ich glaube nicht, dass das im Normalfall einen beruflich bedingten Umzug erzeugt, sondern nur in Sonderfällen (Bereitschaft etc.). Ansonsten könnte das ja der Arbeitgeber einfach beliebig festlegen, und schon kann man den Umzug absetzen. So einfach ist das aber nicht.
      Spielt bei dir aber auch gar keine Rolle, die Verkürzung der Fahrtzeit reicht völlig aus.

      Stefan


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