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    Wasserkraft Volk AG - Mittelgroße Wasserkraft aus einer Hand (Seite 128)

    eröffnet am 30.05.14 11:35:33 von
    neuester Beitrag 05.04.24 21:15:06 von
    Beiträge: 1.670
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      schrieb am 31.10.14 18:42:00
      Beitrag Nr. 400 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.189.838 von nickelich am 31.10.14 17:58:18@nickelich :confused:
      Ist es für eine mittelgroße, nicht-börsennotierte Firma erforderlich, die Satzung auf der Homepage verfügbar zu haben ?
      Falls Ja, bitte um Zitat.

      Bei den vorangegangenen KE war jeweils die aktuelle Satzung im Angebotsheft enthalten.
      Jeder kann sich die aktuelle Satzung schicken lassen.
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      schrieb am 31.10.14 17:58:18
      Beitrag Nr. 399 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.189.733 von oderfnam am 31.10.14 17:50:39
      Und die Satzung ist nicht öffentlich zugänglich, wohl aus gutem Grund.
      14 Antworten
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      schrieb am 31.10.14 17:50:39
      Beitrag Nr. 398 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.176.020 von nickelich am 30.10.14 16:22:06@nickelich: Der Sachverhalt ist doch klar in der Satzung geregelt - folglich wird niemand übers Ohr gehauen. Sie spielen hier noch nicht mal den "Rächer der Enterbten" sondern Sie nerven nur - und das ohne an der Firma interessiert zu sein :cool:

      - und nochmals meine Sicht als Aktionär der WKV:

      Was den satzungsgemäßen Gründervorteil (Bezugsrechte zu 1 Euro für bis zu 25,1% bzw 9%) betrifft, den Sie hier schon das x-te Mal zitieren, so hat der seine existentielle Berechtigung für WKV - hier meine Sicht:
      Herr Volk und Herr Ulas haben die WK AG gegründet, mit großem existentiellem Risiko. Da die Tantiemen für den AR niedrig sind, und es m.W. auch keinen hochdotierten Beratervertrag für beide gibt, hätten diese bei den durchgeführten KE (zu ca. 10 Euro) nicht ihre gesamten Bezugsrechte ausnutzen können, und somit Herr Volk seine Schachtelbeteiligung von 25,1% wohl kaum hätte halten können.
      Lange Zeit gab es keine Dividende, da alles in den Aufbau investiert wurde.
      Herr Volk hat eine Firma begründet, die für Nachhaltigkeit und regionale Wertschöpfung sorgt. Offensichtlich tritt die nächste Generation in seine Fußtapfen, und somit ist auch die Regelung für die direkten Erben berechtigt.
      15 Antworten
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      schrieb am 30.10.14 16:22:06
      Beitrag Nr. 397 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.168.373 von E.S.T. am 30.10.14 05:26:54"diese Firma ist etwas Besonderes"

      ... denn es gibt wohl nirgends eine Firma, bei der der Hauptaktionär bei häufig stattfindenden Kapitalerhöhungen nur den Nennwert bezahlt und die Kleinaktionäre etwa das Zehnfache. Das ist schon sehr speziell.

      Aber e.s.t. läßt sich gern übers Ohr hauen, wenn es nur einen guten Rotwein auf der HV gibt, was ja auch ungewöhnlich ist.
      16 Antworten
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      schrieb am 30.10.14 05:26:54
      Beitrag Nr. 396 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.167.323 von nickelich am 29.10.14 21:35:51Dr. Nickelich mit einem cholerischen Ausbruch, der vermutlich mit einigen verträumten kleinen Aktiengesellschaften schon kräftig Kapital in den Sand gesetzt hat.

      Besuchen Sie doch einfach mal die WKV AG und bewundern Sie dort die wohl geformten Turbinen und die Fähigkeiten der Mitarbeiter die passenden Generatoren mit hoher Fertigungstiefe selbst erzeugen zu können.

      Egal welche seltsamen Dinge Sie hier schreiben, diese Firma ist etwas Besonderes und wird sogar in diesem nicht einfachen politischen Umfeld weiter Wachstum zeigen ob über den Bedarf in Südamerika oder über den Bedarf in der Türkei und anderswo.

      e.s.t.
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      schrieb am 29.10.14 21:35:51
      Beitrag Nr. 395 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.165.331 von oderfnam am 29.10.14 18:41:01Vor Arbeitsbeginn volle Vorkasse?

      ...wer die Bürgschaft dann letztendlich zahlt, ist insofern interessant, daß wahrscheinlich WKV seine zukünftige Forderung beispielsweise an die Deutsche Forfait verkauft und natürlich dafür kräftig löhnen muß. WKV bekommt dann eben nicht die volle Vorkasse sondern nur knapp über 90 % der eigentlichen Forderung.

      Solche Fragen werde ich auf der HV von WKV nicht stellen, weil ich ums Verrecken nicht so eine Drecksaktie kaufen werde, bei der der Kleinakrtionär von der Gründerfamilie bei jeder Kapitalerhöhung übervorteilt wird. Außerdem gibt es genügend Aktien, die an einer ordentlichen Börse gehandelt werden. Aktien von Aktiengesellschaften dieser minimalen Größe werde ich auch nie wieder kaufen, Klitschenalarm.
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      schrieb am 29.10.14 18:41:01
      Beitrag Nr. 394 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.160.939 von nickelich am 29.10.14 12:38:59@nickelich: Wer für die Bürgschaft zahlt ist doch irrelevant - wichtig ist, dass die Sicherheit da ist, dass ein fertiges Projekt auch bezahlt wird.

      Solche Fragen müssen Sie auf der HV stellen ;)
      da sind jedenfalls mehr Aktionäre an Bord - auch wenn hier die Leserschaft deutlich zunimmt :)
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      schrieb am 29.10.14 12:38:59
      Beitrag Nr. 393 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.158.428 von oderfnam am 29.10.14 09:25:02Sind Sie da sicher, daß der Kunde für die Bürgschaft sorgen muß, oder ist es vielleicht nur das Interesse der Lieferfirma, die dann auch dafür bezahlt?
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      schrieb am 29.10.14 09:25:02
      Beitrag Nr. 392 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.156.620 von nickelich am 28.10.14 23:09:36@nickelich: niemand ist gegen gut erzählte Märchen gefeit - auch nicht bei börsennotierten Papieren.
      Die Verantwortlichen bei der WKV halte ich für absolut integer.

      Der Auftraggeber muss für die Bürgschaft sorgen - und wer dafür bezahlt ist nicht meine Sorge. Bisher hatte man m.W. keine Abschreibungen wegen Zahlungsausfall.
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      schrieb am 28.10.14 23:09:36
      Beitrag Nr. 391 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.156.485 von oderfnam am 28.10.14 22:43:04Und die Bank oder die Deutsche Forfait geht dieses Risiko für lau ein?
      Glauben Sie auch alle anderen Märchen, die Ihnen auf der Hauptversammlung erzählt werden?
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