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    Wasserkraft Volk AG - Mittelgroße Wasserkraft aus einer Hand (Seite 148)

    eröffnet am 30.05.14 11:35:33 von
    neuester Beitrag 05.04.24 21:15:06 von
    Beiträge: 1.670
    ID: 1.194.928
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      schrieb am 04.09.14 18:12:00
      Beitrag Nr. 200 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.696.286 von nickelich am 04.09.14 17:23:47@nickelich:
      Herr Volk reinvestiert die Dividende, per Beteiligung an den KE-en.
      WKV wächst nicht rasant, sondern kontinuierlich - und steht auf stabilem Fundament :)
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      schrieb am 04.09.14 17:23:47
      Beitrag Nr. 199 ()
      Die Firma ist noch viel kleiner, als ich dachte. Dann braucht es noch keinen Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat.

      Wenn die Firma rasant weiterwachsen würde und sich die Belegschaft der Zahl 500 nähern würde, dann sehe ich die Abspaltung eines Firmenteil voraus, um ums Verrecken keinen Arbeitnehmervertreter in den AR aufnehmen zu müssen. Den Betriebsrat anhören zu müssen, muß schon eine sehr bittere Pille für den Vorstand gewesen sein.
      1 Antwort
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      schrieb am 04.09.14 16:56:41
      Beitrag Nr. 198 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.695.620 von nickelich am 04.09.14 16:36:50nickelich,
      ihre Fragen lassen sich aus dem Geschäftsbericht beantworten

      Aufsichtsratsvergütung 11 T€ (in Summe für. M. Volk, A.Ulas, R. Grohe)
      Mitarbeiter 151 (69 gewerbl., 55 Angestellt, 12 Auszubildende, 12 geringfügig Beschäftigte und 3 freie Mitarbeiter)
      Avatar
      schrieb am 04.09.14 16:36:50
      Beitrag Nr. 197 ()
      Ich dachte, Sie könnten hier schreiben, wie groß die Belegschaft von WKV AG ist und wie die Funktion des Aufsichtsrates und des Vorsitzenden vergütet wird.
      1 Antwort
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      schrieb am 04.09.14 16:04:09
      Beitrag Nr. 196 ()
      ..ein Absahner ist z. B. eine Person, die keine moralischen Skrupel hat die Vergütungen der Belegschaft soweit zu drücken und sich davon einen merklichen Anteil der "Verlustreduktion" über den Aufsichtsrat in die Tasche stecken läßt, ohne dass für die heruntergewirtschaftete Unternehmung jemals substanzielle Änderungen in Sicht gewesen wären.

      Wenn nickelich die Gründer dieses seriösen Unternehmens, das erfolgreich in diesem stürmischen Markt existiert und wächst, als Absahner sieht, ist es alleine seine Sichtweise.

      e.s.t.

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      schrieb am 04.09.14 14:01:36
      Beitrag Nr. 195 ()
      Gefunden bei Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main :

      Eine AG kann bereits von einer einzigen Person oder Gesellschaft gegründet werden, die dann die Stammaktien zeichnet und gleichzeitig zum geschäftsführenden Vorstand bestellt werden kann. Ferner muss ein aus mindestens drei Personen bestehender Aufsichtsrat benannt werden. Solange die AG weniger als 500 Beschäftigte hat, was bei der kleinen AG regelmäßig der Fall sein wird, muss kein Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat gewählt werden.

      Kann der kleine Aktionär mal in Erfahrung bringen, wieviele Mitarbeiter beschäftigt sind? Eine Auskunftspflicht gegenüber dem Aktionär besteht nicht.

      Wenn ein Gründer die zehnfache Dividende auf das bei KE eingesetzte Kapital bekommt, ist er nach Meinung von e.s.t. kein Absahner. Man kann das auch anders sehen.
      Avatar
      schrieb am 04.09.14 10:34:13
      Beitrag Nr. 194 ()
      Namfon,
      auch bei der diesjährigen Hauptversammlung war das Thema Gründervorteil der vielleicht 200 Besucher nur ein Thema am Rande, wenn überhaupt.
      Ein größeres Interesse bestand an der weiteren Entwicklung der WKV AG, die man bei der Besichtigung der Fabrik-Gebäude und den interessanten Innereien in Augenschein nehmen konnte.
      Warum gerade die erarbeiteten Vorteile der erfolgreichen Gründer beschnitten werden sollen, wodurch das Unternehmen möglicherweise an Triebkraft verlieren würde, ist unter rationalen Gesichtspunkten hinsichtlich des Nutzens für die mehr als 1000 Aktionäre schwer zu verstehen ?

      Hier handelt es sich doch nicht um eine Manager-Riege der Absahner wie der Kategorie Mittelhoff.

      e.s.t.
      Avatar
      schrieb am 04.09.14 10:33:21
      Beitrag Nr. 193 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.687.934 von nickelich am 03.09.14 21:34:46Als AG wurde die Firma am 29. 07. 1997 in das Handelsregister eingetragen. Volk hat wirklich an alles gedacht. Nicht nur, was den Gründervorteil betrifft, sondern auch was den Aufsichtsrat betrifft. So steht ihm lt. Satzung das Entsenderecht von 1/3 der Aufsichtsratmandate zu. Ebenso die Abberufung der von ihm bestellten Mitglieder. Derzeit besteht der Aufsichtsrat aus 3 Mitgliedern. Volk selbst, der 2. Gründer Aygün Ulas und Rainer Grohe. Vermute, dass Rainer Grohe von Volk bestimmt wurde. Eine tolle Zusammensetzung des Aufsichtsrates. Weder oderfnam noch E.S.T. oder haushoch dürften sich daran stören. Für eine Vertretung von Arbeitnehmern im Aufsichtsrat hat WKV wohl zu wenig Mitarbeiter. Damit das nicht passiert würde Volk wohl schon etwas einfallen. Er hat sich seinerzeit ja auch vehement gegen einen Betriebsrat gewehrt.
      Avatar
      schrieb am 03.09.14 21:34:46
      Beitrag Nr. 192 ()
      Wie lange ist die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen?

      § 26
      Sondervorteile; Gründungsaufwand

      (1) Jeder einem einzelnen Aktionär oder einem Dritten eingeräumte besondere Vorteil muß in der Satzung unter Bezeichnung des Berechtigten festgesetzt werden.

      (2) Der Gesamtaufwand, der zu Lasten der Gesellschaft an Aktionäre oder an andere Personen als Entschädigung oder als Belohnung für die Gründung oder ihre Vorbereitung gewährt wird, ist in der Satzung gesondert festzusetzen.

      (3) Ohne diese Festsetzung sind die Verträge und die Rechtshandlungen zu ihrer Ausführung der Gesellschaft gegenüber unwirksam. Nach der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister kann die Unwirksamkeit nicht durch Satzungsänderung geheilt werden.

      (4) Die Festsetzungen können erst geändert werden, wenn die Gesellschaft fünf Jahre im Handelsregister eingetragen ist.

      (5) Die Satzungsbestimmungen über die Festsetzungen können durch Satzungsänderung erst beseitigt werden, wenn die Gesellschaft dreißig Jahre im Handelsregister eingetragen ist und wenn die Rechtsverhältnisse, die den Festsetzungen zugrunde liegen, seit mindestens fünf Jahren abgewickelt sind.

      Ich schließe daraus, auch wenn die Gesellschaft 30 Jahre eingetragen wäre, würde der Antrag auf der HV bei den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen abgeschmettert werden.

      Aber es wäre interessant zu sehen, wie die Gründerfamilie darauf reagieren würde. Von sich aus könnte der Gründer auf den Vorteil bei jeder Kapitalerhöhung verzichten, aber er wird nicht gegen seine eigenen Interessen handeln.
      1 Antwort
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      schrieb am 03.09.14 21:04:02
      Beitrag Nr. 191 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.686.623 von Namfon am 03.09.14 19:11:15Nickelich hat recht, dass 5% Stimmrechte nötig wären um einen ergänzenden TOP anzumelden.
      Im übrigen wäre ich nicht dazu bereit, solch einen Antrag zu unterstützen.

      @namfon: Beim Material für die letzten KE-en war jeweils eine aktuelle Satzung beigelegt.

      Ich habe anlässlich der HV vor vtl. 3 Jahren Herrn Volk (im Vorfeld der HV) gefragt, warum er diesen pari-Gründervorteil nicht aus der Satzung nimmt.
      Seine Antwort: (sinngemäß) "nur über meine Leiche"

      Warum: Weil Herr Volk dann bei einer weiteren KE vtl. nicht mehr in der Lage wäre, diese voll mitzumachen - und seine entscheidende Stimme verlieren würde; da er als Vorstand bei der WKV vtl. ein relativ niedriges Gehalt bezogen hat - im Interesse der Firma und aller Aktionäre.
      Die Gründer haben unter ihrem existentiellen Risiko dieses Unternehmen aufgebaut, und es ist unangemessen ständig diese erbsenzählerische kritik zu führen.
      Dafür haben wir Alle jetzt ein stabiles Unternehmen :)
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