Wasserkraft Volk AG - Mittelgroße Wasserkraft aus einer Hand (Seite 91)
eröffnet am 30.05.14 11:35:33 von
neuester Beitrag 05.04.24 21:15:06 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 49.152.650 von Namfon am 23.02.15 20:30:48Namfon,
nachdem Sie sich hinsichtlich Ihrer wichtigen Fragestellung bestätigt fühlen dürfen sollten Sie die Frage an Herrn Volk auch wirklich stellen.
Aber vielleicht wollen Sie die Antwort auf Ihre Frage überhaupt nicht wissen, da dann der Nachweis der Seriösität des Aufsichtsratsvorsitzenden ihr Weltbild wohl stören könnte ?
Mit dieser Vorgehensweise hat man schon manch Einen in Mißkredit bringen wollen.
e.s.t.
nachdem Sie sich hinsichtlich Ihrer wichtigen Fragestellung bestätigt fühlen dürfen sollten Sie die Frage an Herrn Volk auch wirklich stellen.
Aber vielleicht wollen Sie die Antwort auf Ihre Frage überhaupt nicht wissen, da dann der Nachweis der Seriösität des Aufsichtsratsvorsitzenden ihr Weltbild wohl stören könnte ?
Mit dieser Vorgehensweise hat man schon manch Einen in Mißkredit bringen wollen.
e.s.t.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.149.797 von oderfnam am 23.02.15 16:45:24Jetzt ist die Angelegenheit ja wohl endlich geklärt. Ob Volk tatsächlich über die Bezugsrechte hinaus Aktien zu pari bezogen hat, kann nur Volk beantworten. Aber allein die Tatsache, dass die Satzung den Gründern diese Möglichkeit eröffnet, sollte doch jedem WKV-Aktionär zu denken geben. Sollte Volk tatsächlich über sein Bezugsrecht hinaus Aktien zu pari bezogen haben, werden die hier bekannten User bestimmt auch weiterhin in Treue fest zur Geschäftsphilosophie von Volk stehen. Da Volk auf entsprechende Fragen gar nicht zu einer Auskunft verpflichtet wäre, erspare ich mir eine entsprechende Anfrage. Was den Besuch der WKV-HV angeht, werde ich auch in diesem Jahr nicht nach Kollnau fahren. Obwohl ich schon seit Jahren nicht mehr in Berlin war, wäre ja die HV von Daimler ein Berlin-Besuch wert. Aber selbst zur Daimler-HV werde ich nicht fahren. Hannover liegt näher, da fahre ich vielleicht zur Talanx-HV. Hannover-Rück, an dem Tag habe ich schon etwas anderes vor. Die Kursentwicklung und die Dividenden dieser Aktien sind ja eine wahre Freude.
!
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Antwort auf Beitrag Nr.: 49.149.971 von nickelich am 23.02.15 16:59:05
Ihre vorige Post ist mal wieder unter der Gürtellinie
Widerspruch folgt
@nickelich: ich muss jetzt leider zur Grünen KMV.Ihre vorige Post ist mal wieder unter der Gürtellinie
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.149.797 von oderfnam am 23.02.15 16:45:24"Bei den KE war immer auch die Zeichnung ausserhalb des Bezugsrechts erlaubt, falls übrige Aktien verfügbar waren; dann aber mit einem kleinen Aufpreis" für den Kleinaktionär. Die Gründerfamilie sackte satzungskonform zum Nennwert von einem Euro ein.
Warum gehen Sie "anständigerweise" davon aus, daß Volk in dieser Angelegenheit die Kleinaktionäre nicht über den Löffel barbiert. Der Passus in der Satzung spricht doch Bände. Bei jeder Kapitalerhöhung ist der Kleinaktionär angeschmiert, auch wenn das von Namfon aufgezeigte Verhalten tatsächlich nicht stattfinden sollte, was ich aber nicht glaube. Die Gründerfamilie ist auf übelste Weise vom Stamme NIMM.
Warum gehen Sie "anständigerweise" davon aus, daß Volk in dieser Angelegenheit die Kleinaktionäre nicht über den Löffel barbiert. Der Passus in der Satzung spricht doch Bände. Bei jeder Kapitalerhöhung ist der Kleinaktionär angeschmiert, auch wenn das von Namfon aufgezeigte Verhalten tatsächlich nicht stattfinden sollte, was ich aber nicht glaube. Die Gründerfamilie ist auf übelste Weise vom Stamme NIMM.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.124.966 von Namfon am 20.02.15 09:02:43
Auch wenn in der Satzung nichts zum erforderlichen Bezugsrecht steht, kann man davon ausgehen, dass das anständigerweise so verstanden wird, dass bis 25% und im Rahmen des Bezugsrechtes von Herrn Volk zu pari gezeichnet werden darf.
Bei den KE war immer auch die Zeichnung ausserhalb des Bezugsrechts erlaubt, falls übrige Aktien verfügbar waren; dann aber mit einem kleinen Aufpreis.
Wenn das für Sie wirklich wichtig ist, dann kommen Sie doch zur nächsten HV
Haarspalterei
@namfon: Gut, mittlerweile habe ich Ihre haarspalterische Fallkonstruktion verstanden. Auch wenn in der Satzung nichts zum erforderlichen Bezugsrecht steht, kann man davon ausgehen, dass das anständigerweise so verstanden wird, dass bis 25% und im Rahmen des Bezugsrechtes von Herrn Volk zu pari gezeichnet werden darf.
Bei den KE war immer auch die Zeichnung ausserhalb des Bezugsrechts erlaubt, falls übrige Aktien verfügbar waren; dann aber mit einem kleinen Aufpreis.
Wenn das für Sie wirklich wichtig ist, dann kommen Sie doch zur nächsten HV
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.133.492 von nickelich am 20.02.15 20:27:57
Steuerliches
@nickelich: vielen Dank für die Steuer-Info. Dann warte ich mal wie das verrechnet wird
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.132.262 von oderfnam am 20.02.15 18:42:19Auf welchem fernen Stern leben Sie denn, auf dem Vater Staat auf Besteuerung verzichtet? Wir sind hier nicht in Griechenland.
Die zunächst steuerfreien Ausschüttungen nach § 27 KStG werden vom Kaufkurs der Aktie abgezogen. Wenn Sie die Aktien zum gleichen Kurs verkaufen würden, würde trotzdem Abgeltungs-Steuer fällig auf den ausgeschütteten Betrag nach § 27 - genau wie die Abgeltungs-Steuer auf Kursgewinne. Auf Besteuerung wird also nicht verzichtet, die Steuer wird nur später abgerechnet. Das macht die depotführende Bank für Sie, dort werden die Steuersalden geführt.
Andere Aktien mit Ausschüttungen nach § 27 KStG hatte ich schon genannt; die Deutsche Telekom gehört dazu.
Bitte fragen Sie Ihren Steuerberater oder das für Sie zuständige Finanzamt. Ich bin kein Steuerberater.
Die zunächst steuerfreien Ausschüttungen nach § 27 KStG werden vom Kaufkurs der Aktie abgezogen. Wenn Sie die Aktien zum gleichen Kurs verkaufen würden, würde trotzdem Abgeltungs-Steuer fällig auf den ausgeschütteten Betrag nach § 27 - genau wie die Abgeltungs-Steuer auf Kursgewinne. Auf Besteuerung wird also nicht verzichtet, die Steuer wird nur später abgerechnet. Das macht die depotführende Bank für Sie, dort werden die Steuersalden geführt.
Andere Aktien mit Ausschüttungen nach § 27 KStG hatte ich schon genannt; die Deutsche Telekom gehört dazu.
Bitte fragen Sie Ihren Steuerberater oder das für Sie zuständige Finanzamt. Ich bin kein Steuerberater.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.123.775 von nickelich am 19.02.15 23:50:17
Vor 2014 musste die Dividende nicht versteuert werden, weil es sich formal um eine Einlagenrückzahlung gehandelt hat – weil der zur Ausschüttung erlaubte restliche Gewinn negativ war; und dies weil zuerst Reserven bedient werden müssen, bevor aus dem Gewinn Dividende bezahlt werden darf (§27, Abs. 1-7 KStG).
Es war – laut Bescheid des zuständigen Finanzamts - nicht die Rede davon, dass dies beim Verkauf der Aktien berücksichtigt werden müsse.
Wo steht das - und wie soll das gemacht werden ?
Seit 2014 (für das GJ 2013) muss die Dividende versteuert werden, für 2013 noch teilweise.
Steuerfreie Dividende ist Geschichte
@nickelich: ja,Vor 2014 musste die Dividende nicht versteuert werden, weil es sich formal um eine Einlagenrückzahlung gehandelt hat – weil der zur Ausschüttung erlaubte restliche Gewinn negativ war; und dies weil zuerst Reserven bedient werden müssen, bevor aus dem Gewinn Dividende bezahlt werden darf (§27, Abs. 1-7 KStG).
Es war – laut Bescheid des zuständigen Finanzamts - nicht die Rede davon, dass dies beim Verkauf der Aktien berücksichtigt werden müsse.
Wo steht das - und wie soll das gemacht werden ?
Seit 2014 (für das GJ 2013) muss die Dividende versteuert werden, für 2013 noch teilweise.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.124.966 von Namfon am 20.02.15 09:02:43namfon,
warum stellen Sie diese eindeutige und wichtige Frage nicht in schriftlicher Form an den Aufsichtsratvorsitzenden der WKV AG, Herrn Volk ?
Da alle Aktienkäufe, die zumindest mit der Kaptialerhöhung in Verbindung stehen, durch den Bezug dokumentiert sind, wird diese Frage sicher auch eindeutig beantwortbar und belegbar sein.
e.s.t.
warum stellen Sie diese eindeutige und wichtige Frage nicht in schriftlicher Form an den Aufsichtsratvorsitzenden der WKV AG, Herrn Volk ?
Da alle Aktienkäufe, die zumindest mit der Kaptialerhöhung in Verbindung stehen, durch den Bezug dokumentiert sind, wird diese Frage sicher auch eindeutig beantwortbar und belegbar sein.
e.s.t.