Wind7 AG - im Aufwind (Seite 40)
eröffnet am 30.05.14 12:10:35 von
neuester Beitrag 30.10.23 02:05:57 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 52.746.499 von Windmuehlenwelt am 01.07.16 21:52:33Warum ? Spricht ja nichts dafür !
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.746.100 von Pegasus203 am 01.07.16 20:56:22Bei Dir ist es anders ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.742.398 von horsthansen am 01.07.16 14:48:48Nach dem was ich so erfahren habe, war Kuzeer gar nicht da,also warum soll man die Frage stellen, ob er seine Aktien in naher Zukunft abgibt.
Manfredo ist zwar alt aber nicht auf den Kopf gefallen.
Manfredo ist zwar alt aber nicht auf den Kopf gefallen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.745.965 von nickelich am 01.07.16 20:36:03Für mich klingt meine Antwort logisch. ^^
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.745.806 von Pegasus203 am 01.07.16 20:11:59Pegasus203 : "Gilt hier nicht und nun Basta" !!! "Weil ich das sag"
Sind Sie bei Stalin, Hitler oder Tito in die Lehre gegangen? Das ist ja noch schlimmer als der Kanzlerin Wort "alternativlos". Aber danke für die Blumen bezüglich der Jugendlichkeit.
Sind Sie bei Stalin, Hitler oder Tito in die Lehre gegangen? Das ist ja noch schlimmer als der Kanzlerin Wort "alternativlos". Aber danke für die Blumen bezüglich der Jugendlichkeit.
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.745.740 von nickelich am 01.07.16 20:01:37Ok, du bist ja noch jung, dann machen wir das so:
"Gilt hier nicht und nun Basta" !!! "Weil ich das sag",
"Gilt hier nicht und nun Basta" !!! "Weil ich das sag",
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.745.656 von Pegasus203 am 01.07.16 19:48:20 "In Deutschland ist es seit 2002 gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Großaktionär beim Erreichen der 30 Prozent Schwelle den anderen Aktionären ein öffentliches Übernahmeangebot macht."
http://www.boersennews.de/lexikon/begriff/uebernahmeangebot/…
Warum glauben Sie dem Wirtschaftslexikon von börsennews nicht?
Meinen Sie, daß der Graue Kapitalmark mangels Handel an einer öffentlichen Börse davon ausgenommen ist?
Auch bei Wikipedia können Sie vom Pflichtangebot (§§ 35 ff. WpÜG) lesen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wertpapiererwerbs-_und_%C3%9Cb…
Innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung der Kontrollübernahme muss das übernehmende Unternehmen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine entsprechende Übernahme-Angebotsunterlage mit der Höhe des Pflichtangebots einreichen ...
Da die übernehmende Gesellschaft möglichst viele Aktien kaufen möchte, liegt ein Übernahmeangebot erfahrungsgemäß rund 30% über dem letzten Börsenkurs.
http://www.experto.de/geldanlage/aktien-boerse/uebernahme-un…
http://www.boersennews.de/lexikon/begriff/uebernahmeangebot/…
Warum glauben Sie dem Wirtschaftslexikon von börsennews nicht?
Meinen Sie, daß der Graue Kapitalmark mangels Handel an einer öffentlichen Börse davon ausgenommen ist?
Auch bei Wikipedia können Sie vom Pflichtangebot (§§ 35 ff. WpÜG) lesen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wertpapiererwerbs-_und_%C3%9Cb…
Innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung der Kontrollübernahme muss das übernehmende Unternehmen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine entsprechende Übernahme-Angebotsunterlage mit der Höhe des Pflichtangebots einreichen ...
Da die übernehmende Gesellschaft möglichst viele Aktien kaufen möchte, liegt ein Übernahmeangebot erfahrungsgemäß rund 30% über dem letzten Börsenkurs.
http://www.experto.de/geldanlage/aktien-boerse/uebernahme-un…
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.742.380 von nickelich am 01.07.16 14:47:50Ok, sollte dann WpÜG heissen, aber das ist ja alles die gleiche Soße
Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Angebote zum Erwerb von Wertpapieren, die von einer Zielgesellschaft ausgegeben wurden und zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind.
Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Angebote zum Erwerb von Wertpapieren, die von einer Zielgesellschaft ausgegeben wurden und zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind.
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.742.380 von nickelich am 01.07.16 14:47:50Selbstverständlich brauch er kein Angebot machen !!! << Das weißt du aber auch ganz genau! Ausserdem würde selbst wenn das Überschreiten der 30% durch ein freiwilliges Angebot geschieht, dieses kein Pflichtangebot nach sich ziehen!
Interessant finde ich:keine Antwort auf Aktualisierung der Eigentümerstruktur nach der H.V. von VGS erhalten zu haben.Valora hat auch noch keine Aktualisierung bekommen!