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    VL (Vermögenswirksame Leistungen) ohne jegliche Gebühren? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.07.14 15:41:18 von
    neuester Beitrag 14.07.14 14:46:23 von
    Beiträge: 13
    ID: 1.196.096
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      Avatar
      schrieb am 04.07.14 15:41:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo an alle.

      Ich suche nach einem kostenlosen Bausparplan. Ich möchte nur die VL vom Arbeitsgeber bekommen, am besten kostenlos!!

      Ich war vorher bei der Debeka und da musste ich 10 % vom Betrag bei Abschluss des Vertrages zahlen! Abzocke

      Vielleicht hat jemand was für mich. Danke
      Avatar
      schrieb am 04.07.14 16:35:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      bin bei der degussa bank, da kostet es nix!
      Avatar
      schrieb am 04.07.14 16:40:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich suche auch ein kostenloses Leben :keks:
      Avatar
      schrieb am 04.07.14 17:48:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das kann ich mir gar nicht vorstellen, mit den 10%.
      Üblich ist 1% Abschlussgebühr bezogen auf die Bausparsumme (manche Anbieter 1,6%) und sonst keine weiteren Kosten. Und im Voraus muss da nix bezahlt werden. Der Berater will natürlich keine Stornierung, so dass zumindest die Abschlussgebühr bald einbezahlt werden sollte.

      Die Degussabank ist doch keine Bausparkasse, also ist das wohl ein normaler Banksparplan.

      Etwas Zins kann man sich auch erhoffen, also die Abschlussgebühr kann man auf die Weise wieder aufholen.

      Standard wäre wohl der Renditetarif des Marktführers Schwaebisch Hall. (Angebot für bis 25jährige oder Renditetarif). Wenn es wirklich nicht auf das Darlehen ankommt und man von vornherein weiß, dass man darauf verzichten will.

      Schau mal noch hier, angeblich bessere Angebote, müsste man mal genau nachrechnen:
      http://www.mein-bauspar-vergleich.de/vergleichen/bausparrech…

      Jahresbeitrag 512 Wohnungsbau und 470 Sparzulage wäre förderfähig, also mit 982 Euro (plus Föderung) Besparung kalkulieren. Die staatliche Förderung kann man noch für das ganze Jahr kriegen, wenn man entsprechende Summen einzahlt. (Die tarifliche Sparzulage natürlich nur für die Beschäftigungsmonate, aber man kann ja eine höhere erste Einzahlung vom Arbeitgeber zu Lasten des Lohns machen lassen, um auf die 470 zu kommen.)

      Fondssparen (mit 20% Zulage) kommt nicht in Betracht?
      Könnte man noch zusätzlich erwägen.
      Avatar
      schrieb am 04.07.14 19:43:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wenn man sich an der hohen abschlussgebühr stört, die Bausparkass Mainz hat Online 100 Euro Abschlussgebühr auch für Verträge bis 30.000 Euro:
      https://www.bkm.de/produkte/bausparen/online-bausparen-maxdi…

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      schrieb am 05.07.14 13:45:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die "Abschlussgebühr" bei Bausparkassen ist in meinen Augen der nicht zulässigen "Bearbeitungsgebühr" bei Darlehen gleich zu setzen und von den Verbraucherverbänden einmal abzuklären!

      Meine derzeitige Empfehlung ist ING DiBa:

      "Wenn Sie den maximalen Anlagebetrag nutzen, können Sie sich mit 2,00% Zinsen p.a. und Zinseszinsen auf über 3.000 Euro Guthaben freuen.

      Die Zinsangaben sind Festzinsen mit Stand vom 05.07.2014"

      Die zzt. 2%ige Festzinssatzzusage gilt auch dann, wenn Sie VL erbringen und Sie keine VL-Zulage erhalten.
      Avatar
      schrieb am 05.07.14 15:11:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      Aber wieso soll man sich mit 2,0% zufrieden geben, wenn man mit dem von mir genannten Onlinesbachluss bei der BKM auch nach Berücksichtigung der Abschlussgebühr auf etwa 2,5% bzw 2,75% nach 7 bzw 10 Jahren kommen kann (90 Euro Sparrate). Und ganz nebenbei hat man da ja noch die Wahlmöglichkeit, statt der hohen Verzinsung das Bauspardarlehen zu nehmen. Und man kann für die 512 Euro jedes Jahr 45 Euro Wohnungsbauprämie bekommen, was bei einem Banksparplan von ING oder Degussabank auch nicht möglich ist.

      Und wenn es tatsächlich so wäre, dass die Abschlussgebühr mal eines Tages rückwirkend erstattet würde, käme das ja als Profit auch noch dazu. Aber hatte nicht der BGH dazu schon mal geurteilt?
      Avatar
      schrieb am 05.07.14 21:10:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      Gefragt war ein VL-Vertrag ohne Gebühren; die fallen bei einem Banksparplan
      zu keiner Zeit an. 6 Jahre snsparen - 1 Jahr warten - Gesamtbetrag abrufen.
      VL-Leistungen können auch ganz niedrig sein (so viel wie der Arbeitgeber zahlt oder der Arbeitnehmer als VL-Leistung bis zur Höchstgrenze von seinem Einkommen als VL-Leistung abbuchen lässt).
      Wohnungsbauprämie und VL Prämie sind an Einkommenshöhen gebunden.
      Bauspardarlehen kann man nicht "nehmen", sie werden unter bestimmten Bedingungen "gewährt". "Zuteilungsreife" ist für die Auszahlung des Guthabens (Mindestlaufzeit wie beim VL-Banksparplan) Voraussetzung.
      Mein Beitrag ist keine Werbung für die ING DiBa - aber nur wenige Institute bieten überhaupt einen VL Banksparplan an (zu geringer Ertrag)und gehen gleich an die "höher einträglichen" Angebote wie Bausparvertrag, LV,Investmentsparplan usw. Die können letztlich sogar rentierlicher sein - aber nicht von vornherein in in allen Punkten vorhersehbar wie ein Banksparplan!
      Avatar
      schrieb am 05.07.14 23:23:49
      Beitrag Nr. 9 ()
      Oh je, die Abschlussgebühr, wenn man 200 Euro mehr Zins hat über die Laufzeit, tun einem doch die 100 Euro Abschlussgebühr nicht weh.

      Wer die VL Einkommengrenze erfüllt, erfüllt auch die höhere Grenze für die Wohnungsbauprämie.
      Wenn man dann auf einmal merkt, oh Einkommen war zu hoch für die VL Förderung, kann man immer noch die Wohnungbauprämie wählen. Außerdem lesen hier ja vielleicht auch nicht erwerbstätige Hausmänner mit, die keinen VL Anspruch haben, aber sehr wohl WOP kriegen könnten und sich auch dafür interessieren.

      Gefragt war nach einem "Bausparplan", deshalb was soll die Werbung für Banksparpläne?
      Gerade wegen der ohnehin gegebenen Bindungsfrist aus den VL gibt es ja bei der Flexibilität und Berechenbarkeit gar keine Nachteile zu den Banksparplänen. In 7 Jahren wird man in der Regel die Zuteilungsreife erreichen, wenn man die Bausparsumme nicht überhöht gewählt ist, und einer Auszahlung steht das nicht im Weg, da man ja den Vertrag auch kündigen kann. Mit LV und Fondssparplänen würde ich das nicht vergleichen, abgesehen vom Garantiezins ist man dort den Marktrenditen ausgesetzt, beim Bausparen ist man es nicht, im Gegenteil, es bedeutet eine Versicherung gegen hohe Zinsen für Kredite.

      Das Bausparen dient dem Erwerb von Wohneigentum und ein Darlehen muss ggfs natürlich besichert werden. Die Schwabisch-Hall sagt in der Präambel ihrer Vertragsbedingungen zum Bausparen "Am Beginn steht dabei die Sparphase, also eine Leistung des Bausparers zugunsten der Gemeinschaft. Damit erwirbt der Sparer das Recht auf eine spätere Gegenleistung in Form des zinsgünstigen Bauspardarlehens."

      Wir haben natürlich jetzt über Jahrzehnte eine Phase fallender Zinsen, so dass kaum jemand die teuren Bauspardarlehen wollte und einem diese förmlich aufgedrängt wurden. Aber gerade jetzt und gerade für Leute, die sonst nicht so leicht Zugang zu Bankkrediten über die erstrangige Finanzierung hinaus haben, könnte am Ende der 7 Jahre je nach Zinssituation am Markt auch die Überlegung stehen, das Darlehen zu ca. 3% Zins zu wählen. Es genügt dafür ja auch ein direkter Verwandter mit Kreditbedarf, da die Verträge innerhalb der Familie übertragen werden können.
      Avatar
      schrieb am 06.07.14 22:29:40
      Beitrag Nr. 10 ()
      Es geht um den Zuschuss zur VL vom Arbeitgeber. Den will ich mitnehmen. Kredit brauche ich in 7 Jahren nicht. VL in einen Bausparvertrag (BSV) ist schon in Ordnung – aber auch nur wegen wegen dem Zuschuss. Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie nehme ich je nach Einkommen auch noch mit. 7 Jahre mal 480,- Euro macht 3360,- Euro.

      Ich brauche einen BSV über 4000,- . Jeder Tausender mehr kostet mich sofort 10.- Euro mehr bei 1% Abschlussgebühr. Ich glaube, nur die „Alte Leipziger“ bietet noch so kleine BSV an. Aber auch da versucht mich der Vertreter auf einen höheren BSV zu treiben mit tausend Gründen. Seine höhere Provision ist bei den Gründen nicht dabei.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.07.14 22:51:15
      Beitrag Nr. 11 ()
      Das müsste man jeweils in den Vertragsbedingungennachschauen.
      Aber wenn die Bausparsumme neidrig gewählt ist, kommt ja irgendwann die Zuteilung, die man ablehnen muss. Und je nach Vertragsbedingungen hat die Bausparkasse dann vielleicht ein Kündigungsrecht.

      Es gibt ja noch viele Verträge nachalten Tarifen, da ärgern sich die Bausparkassen, dass sie weiter 3% Zins zahlen müssen, deshalb dürften da inzwischen viele Vorkehrungen gegen Übersparung getroffen haben.

      Der Bausparrechner auf der Alte Leipziger homepage spuckt doch für 40 Euro VL monatlich eine empfohlene BS von 5.100 aus, da kann der Berater ja wenig dagegen einwenden. Aber ich würde zusätzliche freiwillige Zahlungen für WOP mit einkalkulieren, dann sind 10.000 Euro BS sinnvoll. Und wenn man sich dann mit 100 Euro Abschlussgebühr angefreundet hat, kann man dafür bei der Bausparkasse Mainz bis zu 30 TEuro BS abschließen.
      Avatar
      schrieb am 14.07.14 14:32:47
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.268.558 von Heckenrose am 06.07.14 22:29:40Endlich mal wieder eine klare Aussage zur Zielsetzung!

      Es ist nur noch eine Rechenaufgabe: Wie hoch ist jährliche Verzinsung bei
      der "Alten Leipziger Bausparkasse", denn ein BSV kann länger - auch aus VL -
      bis zur Vollbesparung bespart werden.

      Wer also weitere Jahre als AN in den Genuss einer VL seitens des Arbeitgebers
      kommt, müsste keinen neuen VL-Vertrag abschließen; ist die BSV-Summe so bemessen, dass bis zum Ende der VL-Zahlungen und der anfallenden Zinsen
      der Gesamt-BSV-Betrag erreicht wird, muss nur die Abschlussgebühr einberechnet werden.

      Falle bei BSV sind manchmal Buchungsgebühren oder Pflichtabnahme von
      BSV-Zeitschriften : Preisliste der BSK durchlesen.
      Avatar
      schrieb am 14.07.14 14:46:23
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.268.558 von Heckenrose am 06.07.14 22:29:40Endlich mal wieder eine klare Aussage zur Zielsetzung!

      Es ist nur noch eine Rechenaufgabe: Wie hoch ist jährliche Verzinsung bei
      der "Alten Leipziger Bausparkasse", denn ein BSV kann länger - auch aus VL -
      bis zur Vollbesparung bespart werden.

      Wer also weitere Jahre als AN in den Genuss einer VL seitens des Arbeitgebers
      kommt, müsste keinen neuen VL-Vertrag abschließen; ist die BSV-Summe so bemessen, dass bis zum Ende der VL-Zahlungen und der anfallenden Zinsen
      der Gesamt-BSV-Betrag erreicht wird, muss nur die Abschlussgebühr einberechnet werden.

      Falle bei BSV sind manchmal Buchungsgebühren oder Pflichtabnahme von
      BSV-Zeitschriften : Preisliste der BSK durchlesen.

      Und noch etwas: Bausparkassen legen zwar häufig eine Mindestbesparung pro Jahr fest - können aber auch eine Höherbesparung über diesen Satz hinaus verweigern. Im letzteren Fall wäre wahrscheinlich ein BSV von € 4000 mit einer
      jährlichen Besparung von € 480 nicht möglich.

      Mein Rat: Mailen Sie einfach alle Ihnen bekannten Bausparkassen an:

      Erbitte BSV-Angebot für VL-Besparung mit jährlich € 480 für ... Jahre
      mit Zinsen und Gebühren, sonstiger kostenpflichtiger Dinge und Zuteilungsvoraussetzungen.

      Das hilft eventuell weiter, als die indivuellen Erfahrungen einzelner
      Anleger.


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