Verluste aus Hebelzertifikate zukünftig verrechnen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 15.09.14 13:39:06 von
neuester Beitrag 16.09.14 17:39:25 von
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Hallo,
ich habe ein Verlustvortag nach §10d Abs. 4 EStG für Einkünfte aus Kapitalvermögen (ohne Veräußerung von Aktien) in 2013 realisiert.
Kann ich in Zukunft (sinds denn immer noch 5 Jahre) diese Verluste auch mit Gewinnen aus Aktien gegenrechnen bei der Steuererklärung, oder eben nur mit Gewinnen aus Hebelzertifikaten?
Es waren speziell Knock Outs...
Danke
Klippi
ich habe ein Verlustvortag nach §10d Abs. 4 EStG für Einkünfte aus Kapitalvermögen (ohne Veräußerung von Aktien) in 2013 realisiert.
Kann ich in Zukunft (sinds denn immer noch 5 Jahre) diese Verluste auch mit Gewinnen aus Aktien gegenrechnen bei der Steuererklärung, oder eben nur mit Gewinnen aus Hebelzertifikaten?
Es waren speziell Knock Outs...
Danke
Klippi
Knock Outs werden genauso wie andere Zertifikate, Fonds, Zinsen, Dividenden behandelt.
Ich gehe davon aus daß der Kauf nach 2008 war.
Dann hast du ja einen Verlustvortrag im Topf Sonstige (alles ausser Aktien)
Der bleibt solange bestehen bis er mit Gewinnen auf null gesenkt wird. Wenn der Topf Aktien bereits auf null steht und du Aktien mit Gewinnen verkaufst wird hier gegengerechnet.
Ich gehe davon aus daß der Kauf nach 2008 war.
Dann hast du ja einen Verlustvortrag im Topf Sonstige (alles ausser Aktien)
Der bleibt solange bestehen bis er mit Gewinnen auf null gesenkt wird. Wenn der Topf Aktien bereits auf null steht und du Aktien mit Gewinnen verkaufst wird hier gegengerechnet.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.782.905 von 1erhart am 15.09.14 14:32:24Wenn der Verlust vom Finanzamt (erst) in 2013 fest gestellt wurde, spielt es keine Rolle, wann der Kauf war ;-))) Der Verlust ist dann unbegrenzt vortragsfähig.
Oder handelt es sich um eine "Umwidmung" eines Altverlustes?
Gruß
Taxadvisor
Oder handelt es sich um eine "Umwidmung" eines Altverlustes?
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.784.702 von Taxadvisor am 15.09.14 17:01:11Natürlich spielt es eine Rolle wenn der Kauf vor 2009 gewesen wäre, denn dann wäre auch ein Verlust sozusagen steuerfrei.
@den Threaderöffner
Deshalb sollte man auch bei solchen Anfragen immer den Kaufzeitpunkt auch mit angeben, dann erübrigen sich viele Rückfragen usw.
@den Threaderöffner
Deshalb sollte man auch bei solchen Anfragen immer den Kaufzeitpunkt auch mit angeben, dann erübrigen sich viele Rückfragen usw.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.784.732 von 1erhart am 15.09.14 17:04:13Der Smiley war nicht so gut zu erkennen: Wenn das Finanzamt einen Verlustvortrag festgestellt hat (Sachverhalt des TO!), spielt es keine Rolle mehr, wann der Kauf war. Festgestellt ist festgestellt...
Im übrigen gilt hier u.U. auch die Übergangsregelung für Zertifikate, d.h. maßgeblich wäre dann der Erwerb nach dem 17.03.2007 für die Steuerpflicht.
Gruß
Taxadvisor
Im übrigen gilt hier u.U. auch die Übergangsregelung für Zertifikate, d.h. maßgeblich wäre dann der Erwerb nach dem 17.03.2007 für die Steuerpflicht.
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.784.783 von Taxadvisor am 15.09.14 17:09:48Das galt aber meines Wissens nicht für Knockouts.
Dazu schreibt er zwar von Verlustrealisierung aber nicht von Feststellung beim Finanzamt.
Deshalb sage ich ja daß solche Anfragen immer zu ungenau sind. Wir reissen uns sozusagen den Arsch auf und der Threaderöffner interessiert döst auf dem Sofa.
Dazu schreibt er zwar von Verlustrealisierung aber nicht von Feststellung beim Finanzamt.
Deshalb sage ich ja daß solche Anfragen immer zu ungenau sind. Wir reissen uns sozusagen den Arsch auf und der Threaderöffner interessiert döst auf dem Sofa.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.784.945 von 1erhart am 15.09.14 17:25:06
100% Zustimmung, bei den beiden anderen Fragen 0% Zustimmung, aber das ist natürlich mehr akademischer Natur.
Wenn der TO von § 10d Abs. 4 EStG spricht, kann es sich nicht um die Bankebene handeln. Die Zertifikate-Regelung gilt für den Auffangtatbestand des § 20 Nr. 7 EStG, insbesondere für Voll-Risiko-Zertifikate. Wie das Ding heisst, ist m.E. wurscht, es handelt sich zivilrechtlich meist um Schulverschreibungen der Bank und damit um die Übergangsregelung.
Gruß
Taxadvisor
Zitat von 1erhart: Deshalb sage ich ja daß solche Anfragen immer zu ungenau sind.
100% Zustimmung, bei den beiden anderen Fragen 0% Zustimmung, aber das ist natürlich mehr akademischer Natur.
Wenn der TO von § 10d Abs. 4 EStG spricht, kann es sich nicht um die Bankebene handeln. Die Zertifikate-Regelung gilt für den Auffangtatbestand des § 20 Nr. 7 EStG, insbesondere für Voll-Risiko-Zertifikate. Wie das Ding heisst, ist m.E. wurscht, es handelt sich zivilrechtlich meist um Schulverschreibungen der Bank und damit um die Übergangsregelung.
Gruß
Taxadvisor
Hallo,
da habe ich aber unabsichtlich für Verwirrung gesorgt.
Ich habe alle Knockouts 2013 gekauft und 2013 alle wieder verkauft und nun beim Steuerbescheid für 2013 das Blatt mit dem Verlustvortrag erhalten
Für die Antworten Danke.
Cu
Klippi
da habe ich aber unabsichtlich für Verwirrung gesorgt.
Ich habe alle Knockouts 2013 gekauft und 2013 alle wieder verkauft und nun beim Steuerbescheid für 2013 das Blatt mit dem Verlustvortrag erhalten
Für die Antworten Danke.
Cu
Klippi
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