Kreditgebühren einfach zurück fordern mit Musterbrief ! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.11.14 14:21:59 von
neuester Beitrag 20.11.14 20:12:31 von
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Der Bundesgerichtshof hat in zwei Urteilen diesjährig entschieden:
1) Die früher üblichen Kreditbearbeitungsgebühren sind unzulässig.
Kreditbearbeitung darf Bankkunden nichts extra kosten.
Kunden können diese Kosten verzinst (!) zurückfordern.
2) Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt erst Ende 2011, wodurch
alle Kreditkunden, die für Kredite innerhalb der vergangenen 10
Jahre neben Zinsen ZUSÄTZLICH Bearbeitungsgebühren zahlten,
noch Erstattungsanspruch haben.
Hierbei geht es um enorme Summen: Auf der Grundlage der Bundesbankstatistiken
errechnete Finanztest/Stiftung Warentest bis zu 13 Milliarden Euro.
Gute Chancen auf Gebührenerstattung haben jedoch auch
diejenigen, die vor 2004 Kredite aufnahmen. Denn
ausschlaggebend für die Rückerstattung ist, ob man in
den vergangenen 10 Jahren noch Raten dafür gezahlt hat.
Finanztest und Finanztip.de halten kostenlose Musterbriefe
zum herunterlagen und ausfüllen bereit, die man einfach an
seine Bank/Sparkasse schicken muss:
www.test.de/Musterbriefe-Kreditbearbeitungsgebuehr-Fordern-S…
oder (mit mehr Erklärungen und übersichtlicher)
www.finanztip.de/kreditgebuehren/
Sofern ihr ältere Kredite mit Gebühren habt, solltet ihr
das Schreiben UNBEDINGT mit Einschreiben und Rückschein
VOR dem 31.12. abschicken !
1) Die früher üblichen Kreditbearbeitungsgebühren sind unzulässig.
Kreditbearbeitung darf Bankkunden nichts extra kosten.
Kunden können diese Kosten verzinst (!) zurückfordern.
2) Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt erst Ende 2011, wodurch
alle Kreditkunden, die für Kredite innerhalb der vergangenen 10
Jahre neben Zinsen ZUSÄTZLICH Bearbeitungsgebühren zahlten,
noch Erstattungsanspruch haben.
Hierbei geht es um enorme Summen: Auf der Grundlage der Bundesbankstatistiken
errechnete Finanztest/Stiftung Warentest bis zu 13 Milliarden Euro.
Gute Chancen auf Gebührenerstattung haben jedoch auch
diejenigen, die vor 2004 Kredite aufnahmen. Denn
ausschlaggebend für die Rückerstattung ist, ob man in
den vergangenen 10 Jahren noch Raten dafür gezahlt hat.
Finanztest und Finanztip.de halten kostenlose Musterbriefe
zum herunterlagen und ausfüllen bereit, die man einfach an
seine Bank/Sparkasse schicken muss:
www.test.de/Musterbriefe-Kreditbearbeitungsgebuehr-Fordern-S…
oder (mit mehr Erklärungen und übersichtlicher)
www.finanztip.de/kreditgebuehren/
Sofern ihr ältere Kredite mit Gebühren habt, solltet ihr
das Schreiben UNBEDINGT mit Einschreiben und Rückschein
VOR dem 31.12. abschicken !
Frage:Ist dieses Urteil auf für ein Darlehn zum Kauf einer Eigentumswohnung gültig?
Danke für die Antwort.
Danke für die Antwort.
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.372.893 von VanGillen am 20.11.14 18:25:52Ich darf keine Rechtsberatung machen.
Aber zitieren kann ich ja:
"Dazu zählen insbesondere Raten- und Autokredite sowie
Darlehen zur Immobilienfinanzierung." (finanztip.de)
(Wikipedia zu Ratenkredite)
"Der Ratenkredit ist ein Darlehen über einen bestimmten Geldbetrag,
der in gleichbleibenden monatlichen Beträgen (Raten) zu einem
zuvor festgelegten Zinssatz in einer vorher festgelegten Anzahl
von Monatsraten zurückgezahlt wird. Die Monatsraten enthalten die
Kredittilgung, die Zinsen und ggf. die Gebühren des Kreditinstitutes.
Ratenkredite werden in der Regel für Darlehensbeträge von 1.000 bis
75.000 Euro vergeben und können unterschiedliche Laufzeiten haben."
=> Nach meinem Verständnis gilt die verzinste
Rückerstattungsmöglichkeit für alle (!) Kredite,
sogar für Kleinstkredite für die Anschaffung von
Möbeln, Elektrogeräten etc.[/b]
Aber zitieren kann ich ja:
"Dazu zählen insbesondere Raten- und Autokredite sowie
Darlehen zur Immobilienfinanzierung." (finanztip.de)
(Wikipedia zu Ratenkredite)
"Der Ratenkredit ist ein Darlehen über einen bestimmten Geldbetrag,
der in gleichbleibenden monatlichen Beträgen (Raten) zu einem
zuvor festgelegten Zinssatz in einer vorher festgelegten Anzahl
von Monatsraten zurückgezahlt wird. Die Monatsraten enthalten die
Kredittilgung, die Zinsen und ggf. die Gebühren des Kreditinstitutes.
Ratenkredite werden in der Regel für Darlehensbeträge von 1.000 bis
75.000 Euro vergeben und können unterschiedliche Laufzeiten haben."
=> Nach meinem Verständnis gilt die verzinste
Rückerstattungsmöglichkeit für alle (!) Kredite,
sogar für Kleinstkredite für die Anschaffung von
Möbeln, Elektrogeräten etc.[/b]
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.372.893 von VanGillen am 20.11.14 18:25:52Bedankt für die Antwort.
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