Auflösung? Flossbach v. Storch Wandelanleihen Auflösung? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.02.15 18:46:08 von
neuester Beitrag 20.02.15 23:27:56 von
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Wie ist das folgende Schreiben zu verstehen?
"Flossbach... kündigt das Sondervermögen zum 30.9.15. .....Sondervermögen wird abgewickelt und an die Anteilinhaber verteilt".
Danke.
"Flossbach... kündigt das Sondervermögen zum 30.9.15. .....Sondervermögen wird abgewickelt und an die Anteilinhaber verteilt".
Danke.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.132.301 von rockdj am 20.02.15 18:46:08@rockdj
Ich denke, die Mitteilung bzw. deren Inhalt lässt nur wenig bis gar keinen Interpretationsspielraum.
Der Fonds wird aufgelöst...wenn er nicht fusioniert. Warum? Weil es sich nicht mehr lohnt oder die Einlagen die Fondsmanager nicht "beglück(t)en".
Mit Wirksamwerden der Kündigung geht das Verfügungsrecht über das Sondervermögen kraft Gesetzes auf die Verwahrstelle über.
Die Verwahrstelle wird i.d.R. das Sondervermögen abwickeln und den Liquidationserlös abzüglich der noch durch das Sondervermögen zu tragenden Kosten und der durch die Auflösung verursachten Kosten an die Anteilinhaber verteilen.
Oft wird in diesem Zusammenhang noch die Möglichkeit geboten, kostenfrei aus diesem Sondervermögen in jeden anderen allgemein zugänglichen Publikumsfonds aus dem Hause Flossbach bzw. in dem Fall der Universal zu wechseln.
Valerie
Ich denke, die Mitteilung bzw. deren Inhalt lässt nur wenig bis gar keinen Interpretationsspielraum.
Der Fonds wird aufgelöst...wenn er nicht fusioniert. Warum? Weil es sich nicht mehr lohnt oder die Einlagen die Fondsmanager nicht "beglück(t)en".
Mit Wirksamwerden der Kündigung geht das Verfügungsrecht über das Sondervermögen kraft Gesetzes auf die Verwahrstelle über.
Die Verwahrstelle wird i.d.R. das Sondervermögen abwickeln und den Liquidationserlös abzüglich der noch durch das Sondervermögen zu tragenden Kosten und der durch die Auflösung verursachten Kosten an die Anteilinhaber verteilen.
Oft wird in diesem Zusammenhang noch die Möglichkeit geboten, kostenfrei aus diesem Sondervermögen in jeden anderen allgemein zugänglichen Publikumsfonds aus dem Hause Flossbach bzw. in dem Fall der Universal zu wechseln.
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