Steuern bei Übernahmen/Fusionen (Aktientausch + Barkomponente) - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.04.15 20:55:32 von
neuester Beitrag 26.04.15 08:10:28 von
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Hallo,
bin neu im Forum. Beschäftige mich zwar schon seit 2003 mit Aktien, kenne mich mit dem deutschen Steuerrecht allerdings nur sehr wenig aus.
Im konkreten Fall geht es um die Übernahme von Directv (US25490A3095) durch AT&T (US00206R1023).
Pro Directv Aktie wird eine Barkomponente von 28,50 USD + AT&T Aktien im Wert von ca. 62,50 USD angeboten.
Die Directv Aktien wurden nach 2009 gekauft.
Werden durch die Übernahme Steuern fällig und falls ja wie berechnen sich die Steuern:
1. 25% KEST + Soli auf die Barkomponente (wie bei einer Dividendenzahlung) oder
2. KEST + Soli auf den gesamten Kursgewinn (wie bei einem Verkauf aller Directv Aktien und gleichzeitigen Kauf der AT&T Aktien)
oder
3. KEST + Soli auf den anteiligen Kursgewinn der Barkomponente (Gewinn pro Aktie * 28,50 / (28,50 + 62,50))
Kann mir jemand Bücher oder sonstiges Lesematerial zur steuerlichen Behandlung von Aktien empfehlen?
bin neu im Forum. Beschäftige mich zwar schon seit 2003 mit Aktien, kenne mich mit dem deutschen Steuerrecht allerdings nur sehr wenig aus.
Im konkreten Fall geht es um die Übernahme von Directv (US25490A3095) durch AT&T (US00206R1023).
Pro Directv Aktie wird eine Barkomponente von 28,50 USD + AT&T Aktien im Wert von ca. 62,50 USD angeboten.
Die Directv Aktien wurden nach 2009 gekauft.
Werden durch die Übernahme Steuern fällig und falls ja wie berechnen sich die Steuern:
1. 25% KEST + Soli auf die Barkomponente (wie bei einer Dividendenzahlung) oder
2. KEST + Soli auf den gesamten Kursgewinn (wie bei einem Verkauf aller Directv Aktien und gleichzeitigen Kauf der AT&T Aktien)
oder
3. KEST + Soli auf den anteiligen Kursgewinn der Barkomponente (Gewinn pro Aktie * 28,50 / (28,50 + 62,50))
Kann mir jemand Bücher oder sonstiges Lesematerial zur steuerlichen Behandlung von Aktien empfehlen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.540.334 von FredSchwed am 10.04.15 20:55:32
Ich weiss gar nicht was ich da schon alles gelesen habe. Anscheinend haben da die Banken/Broker oft ganz verschiedene Berechnungen. Weiss zwar jetzt gar nicht mehr wann es das letzte mal war als auch so eine Anfrage kam, nur waren die
Abrechnungen teilweise total verschieden was diese Sache betrifft.
In diesem Fall wäre es normal:
Dass die Barzahlung wie eine Dividende versteuert wird bei US-Aktien, Regelfall
15% Quellensteuer, die ja anrechbar wäre und von den restlichen 40% der Zahlung dann 25% Abgeltungssteuer darauf Soli und Kist, wobei Kist je nach Fall 0 oder 8 bzw 9 Prozent.
Entscheidend ist eigentlich wie deine AT&T Aktien die dann eingebucht bekommst behandelt werden. Hier wie oben gesagt sind sich einige sozusagen nicht einig.
Normalerweise sollten/müssten sie mit einem Einstandspreis versehen werden der das ganze berücksichtigt was deinen alten Einstand minus Barzahlung usw. betrifft. Und da scheiden sich anscheinend die Geister, warum keine Ahnung, da es ja einfach zu berechnen wäre.
Beispiel:
100 alte Aktien Kaufpreis plus Kosten minus der Barzahlung ergibt Resteinstandswert. Diesen geteilt durch Anzahl neuer Aktien wäre dann der Einstand für die neuen Aktien.
Da ich es selbst erlebt habe bei einer meiner Bank dass sie es nicht einmal gebacken bekamen dass sie Gratisaktien richtig einbuchen, bei denen es ja noch viel einfacher ist sagt dann wohl alles aus.
Ich weiss gar nicht was ich da schon alles gelesen habe. Anscheinend haben da die Banken/Broker oft ganz verschiedene Berechnungen. Weiss zwar jetzt gar nicht mehr wann es das letzte mal war als auch so eine Anfrage kam, nur waren die
Abrechnungen teilweise total verschieden was diese Sache betrifft.
In diesem Fall wäre es normal:
Dass die Barzahlung wie eine Dividende versteuert wird bei US-Aktien, Regelfall
15% Quellensteuer, die ja anrechbar wäre und von den restlichen 40% der Zahlung dann 25% Abgeltungssteuer darauf Soli und Kist, wobei Kist je nach Fall 0 oder 8 bzw 9 Prozent.
Entscheidend ist eigentlich wie deine AT&T Aktien die dann eingebucht bekommst behandelt werden. Hier wie oben gesagt sind sich einige sozusagen nicht einig.
Normalerweise sollten/müssten sie mit einem Einstandspreis versehen werden der das ganze berücksichtigt was deinen alten Einstand minus Barzahlung usw. betrifft. Und da scheiden sich anscheinend die Geister, warum keine Ahnung, da es ja einfach zu berechnen wäre.
Beispiel:
100 alte Aktien Kaufpreis plus Kosten minus der Barzahlung ergibt Resteinstandswert. Diesen geteilt durch Anzahl neuer Aktien wäre dann der Einstand für die neuen Aktien.
Da ich es selbst erlebt habe bei einer meiner Bank dass sie es nicht einmal gebacken bekamen dass sie Gratisaktien richtig einbuchen, bei denen es ja noch viel einfacher ist sagt dann wohl alles aus.
FredSchwed,
wenn ich Steuern einzuziehen hätte, würde ich wie folgt vorgehen. Der Verkaufserlös besteht aus 28,50 plus Kurs von 2 AT&T am Tag der Einbuchung. Welche Börse?! Davon ab der Einkaufskurs von Directv. Auf das Ergebnis Abgst. Neuer Anschaffungskurs von AT&T wird der Kurs am Tag der Einbuchung.
Nach dem abwegigen Steuereinzug beim Google-Split traue ich den Depotbanken aber jeden anderen mehr oder weniger abwegigen Steuereinzug zu.
wenn ich Steuern einzuziehen hätte, würde ich wie folgt vorgehen. Der Verkaufserlös besteht aus 28,50 plus Kurs von 2 AT&T am Tag der Einbuchung. Welche Börse?! Davon ab der Einkaufskurs von Directv. Auf das Ergebnis Abgst. Neuer Anschaffungskurs von AT&T wird der Kurs am Tag der Einbuchung.
Nach dem abwegigen Steuereinzug beim Google-Split traue ich den Depotbanken aber jeden anderen mehr oder weniger abwegigen Steuereinzug zu.
Ich würde dir raten den Posten Directv zu verkaufen und den Gewinn mitzunehmen und es fallen die normalen Steuern in Deutschland an.
Beim Angebot wird dir niemand eine verbindliche Auskunft geben, auch deine Bank wird dir einen Steuerberater empfehlen.
Beim Angebot wird dir niemand eine verbindliche Auskunft geben, auch deine Bank wird dir einen Steuerberater empfehlen.
Hallo 1erhart,
nur mal zwei kleine Fragen/Anmerkungen zu deinem Beitrag.
Warum nur von 40%?
Stefan
nur mal zwei kleine Fragen/Anmerkungen zu deinem Beitrag.
... und von den restlichen 40% der Zahlung ...
Warum nur von 40%?
Normalerweise sollten/müssten sie mit einem Einstandspreis versehen werden der das ganze berücksichtigt was deinen alten Einstand minus Barzahlung ...Warum minus Barzahlung? Diese Zahlung ist doch schon versteuert und darf nicht mehr vom Kaufpreis abgezogen werden (das wäre doppelt).
Stefan
Hallo,
noch was:
Stefan
noch was:
Ich würde dir raten den Posten Directv zu verkaufen und den Gewinn mitzunehmen und es fallen die normalen Steuern in Deutschland an.Toller Tipp, um die Steuern hinauszuschieben (und nur darum geht es doch).
Stefan
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.542.701 von reckoner am 11.04.15 12:40:14
Zu den 40%
28,50 Barzahlung, davon 15% Quellensteuer damit 60% der 28,50 versteuert.
15% von 25% sind 60%, damit 40% mit deutscher Abgeltungssteuer.
Zu der Sache mit der Doppelbestuerung hast du recht, natürlich darf die beim Einstand nicht abgezogen werden, das ist ja nur bei steuerfreier Zahlung der Fall dass der EK verbilligt wird wie bei Gratisaktien oder steuerfreier Dividende usw.
Zu den 40%
28,50 Barzahlung, davon 15% Quellensteuer damit 60% der 28,50 versteuert.
15% von 25% sind 60%, damit 40% mit deutscher Abgeltungssteuer.
Zu der Sache mit der Doppelbestuerung hast du recht, natürlich darf die beim Einstand nicht abgezogen werden, das ist ja nur bei steuerfreier Zahlung der Fall dass der EK verbilligt wird wie bei Gratisaktien oder steuerfreier Dividende usw.
Hallo 1erhart,
achso, du meintest von den 100% Steuern sind bereits 60% gezahlt und werden angerechnet, es verbleiben 40%.
OK, war aber schon schwer nachzuvollziehen, muss ich sagen (und wenn ich was kann, dann ist das rechnen, aber darauf bin ich nun doch nicht gekommen).
Schön, das wir uns auch in dem zweiten Punkt einig sind.
Stefan
achso, du meintest von den 100% Steuern sind bereits 60% gezahlt und werden angerechnet, es verbleiben 40%.
OK, war aber schon schwer nachzuvollziehen, muss ich sagen (und wenn ich was kann, dann ist das rechnen, aber darauf bin ich nun doch nicht gekommen).
Schön, das wir uns auch in dem zweiten Punkt einig sind.
Stefan
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.541.531 von 1erhart am 11.04.15 08:22:20
Bei dieser Fusion handelt es sich nach US-Steuerrecht um eine "reorganization", d.h. die Barzahlung wird nicht als Dividende versteuert, statt dessen wird "capital gain tax" fällig. Folglich gehe ich davon aus das keine Quellensteuer abgezogen wird. (davon unabhängig wäre es aber möglich das die Barzahlung in Deutschland wie eine Dividende behandelt wird?)
Zitat von 1erhart: In diesem Fall wäre es normal:
Dass die Barzahlung wie eine Dividende versteuert wird bei US-Aktien, Regelfall
15% Quellensteuer,
Bei dieser Fusion handelt es sich nach US-Steuerrecht um eine "reorganization", d.h. die Barzahlung wird nicht als Dividende versteuert, statt dessen wird "capital gain tax" fällig. Folglich gehe ich davon aus das keine Quellensteuer abgezogen wird. (davon unabhängig wäre es aber möglich das die Barzahlung in Deutschland wie eine Dividende behandelt wird?)
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.545.320 von FredSchwed am 12.04.15 09:39:10
Das ist ja oft das Problem dass bei solchen Aktionen keiner weiss wie es in Deutschland behandelt wird. Hatten wir in den letzten Jahren doch schon mehrmals, wie zum Teil hier ja auch geschrieben.
Das ist ja oft das Problem dass bei solchen Aktionen keiner weiss wie es in Deutschland behandelt wird. Hatten wir in den letzten Jahren doch schon mehrmals, wie zum Teil hier ja auch geschrieben.
Ganz aktuell ist ja die bevorstehende Übernahme der BG British Gas durch Royal Dutch.
Es gibt lt. Medien eine Barkomponente und in Aktien der Royal Dutch.
Ein Problem kommt nun für Altaktionäre der BG. Bei einem Verkauf wäre ein Gewinn steuerfrei. Bei Annahme des Royal Dutch Angebotes ist jedoch die Barkomponente der Royal Dutch wahrscheinlich zu versteuern, da die deutschen Steuerbehörden dies als Dividendenzahlung bewerten. So war es bisher in vielen Fällen.
Leider hört man dazu vor der Abwicklung weder von den Medien noch von Depotbanken nichts, anscheinend die Angst vor Steuerberatung.
Der nächste Fall steht mit Hutchinson Whampoa vor der Tür, hier kommt eine Übernahme von der Hutchinson Holding, Termin und Art der Durchführung noch unbekannt.
Es gibt lt. Medien eine Barkomponente und in Aktien der Royal Dutch.
Ein Problem kommt nun für Altaktionäre der BG. Bei einem Verkauf wäre ein Gewinn steuerfrei. Bei Annahme des Royal Dutch Angebotes ist jedoch die Barkomponente der Royal Dutch wahrscheinlich zu versteuern, da die deutschen Steuerbehörden dies als Dividendenzahlung bewerten. So war es bisher in vielen Fällen.
Leider hört man dazu vor der Abwicklung weder von den Medien noch von Depotbanken nichts, anscheinend die Angst vor Steuerberatung.
Der nächste Fall steht mit Hutchinson Whampoa vor der Tür, hier kommt eine Übernahme von der Hutchinson Holding, Termin und Art der Durchführung noch unbekannt.
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