Wann lohnt sich Ehegattensplitting? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.01.16 21:17:45 von
neuester Beitrag 27.01.16 15:48:38 von
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Mich würde interessieren in welchen Fällen Ehegattensplitting bei der Steuer sind macht.
Wenn ein Ehepartner mindestens ein Drittel mehr verdient; dann der MehrverdienerIn in III, der andere V, Beide ca. gleich hohes Einkommen IV/IV.
Am besten fährt man mit einem guten Einkommen und III., wenn der Partner gar nicht arbeitet. .
Bei einerm guten und einem 450€-Job (III/V) kanns zu Steuernachzahlungen führen.
Am besten fährt man mit einem guten Einkommen und III., wenn der Partner gar nicht arbeitet. .
Bei einerm guten und einem 450€-Job (III/V) kanns zu Steuernachzahlungen führen.
Hallo,
im Beitrag vor mir geht es nur um die Steuerklassen, danach war aber nicht gefragt (oder war doch das gemeint?).
>>>Mich würde interessieren in welchen Fällen Ehegattensplitting bei der Steuer sind macht.
Eigentlich fast immer.
Die häufigste Ausnahme sind relativ hohe steuerfreie Einkünfte die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (etwa Arbeitslosengeld oder Elterngeld) und gleichzeitig eher geringe Einkünfte bei der anderen Person. In dem Fall würden die letztgenannten Einkünfte alleine niedrig besteuert oder gar völlig steuerfrei bleiben, das andere wäre sowieso steuerfrei. Zusammen ergibt sich hingegen aufgrund höherem Steuersatz auch eine höhere Steuer.
Stefan
im Beitrag vor mir geht es nur um die Steuerklassen, danach war aber nicht gefragt (oder war doch das gemeint?).
>>>Mich würde interessieren in welchen Fällen Ehegattensplitting bei der Steuer sind macht.
Eigentlich fast immer.
Die häufigste Ausnahme sind relativ hohe steuerfreie Einkünfte die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (etwa Arbeitslosengeld oder Elterngeld) und gleichzeitig eher geringe Einkünfte bei der anderen Person. In dem Fall würden die letztgenannten Einkünfte alleine niedrig besteuert oder gar völlig steuerfrei bleiben, das andere wäre sowieso steuerfrei. Zusammen ergibt sich hingegen aufgrund höherem Steuersatz auch eine höhere Steuer.
Stefan
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.476.220 von Dandei am 12.01.16 21:17:45Die Frage ist schon nicht eindeutig. Ehegattensplitting ist Bestandteil der deutschen Steuer (z.B. bei Zugewinngemeinschaft) und nicht wählbar oder nicht. Zur Optimierung des Geldflusses innerhalb eines Jahres können da die Steuerklassen gewählt werden. Mit der Steuererklärung wird dann sowieso alles ausgeglichen.
Bei Gütertrennung würde ich vermuten, dass es dann kein Splitting gibt. Aber vlt. zielte die Frage ja darauf ab?
Bei Gütertrennung würde ich vermuten, dass es dann kein Splitting gibt. Aber vlt. zielte die Frage ja darauf ab?
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.480.054 von linkshaender am 13.01.16 12:02:48
Natürlich haben Ehegatten ein Wahlrecht! Sie können sich gemeinsam veranlagen lassen oder jeder einzeln. Da kann man das günstigste wählen. Mit dem Güterstand hat das nix zu tun.
Gruß
Taxadvisor
Zitat von linkshaender: Die Frage ist schon nicht eindeutig. Ehegattensplitting ist Bestandteil der deutschen Steuer (z.B. bei Zugewinngemeinschaft) und nicht wählbar oder nicht.
Natürlich haben Ehegatten ein Wahlrecht! Sie können sich gemeinsam veranlagen lassen oder jeder einzeln. Da kann man das günstigste wählen. Mit dem Güterstand hat das nix zu tun.
Gruß
Taxadvisor
Wenn beide arbeiten gehen ist der Steuervorteil oft erstaunlich gering.
Hier mal ein Internet-Rechner, von der Tendenz scheint der zu passen. Im Deteil habe ich ihn nicht überprüft.
https://www.nettolohn.de/rechner/splitting-veranlagung-steue…
Wie Taxadvisor schon geschrieben hat können auch Eheleute die getrennte Veranlagung wähen, also wie unverheiratet behandet werden. Erstaunlich oft ist das sogar von Vorteil - bringt der Splittingtarif für Verheiratete also gar nichts.
Hier mal ein Internet-Rechner, von der Tendenz scheint der zu passen. Im Deteil habe ich ihn nicht überprüft.
https://www.nettolohn.de/rechner/splitting-veranlagung-steue…
Wie Taxadvisor schon geschrieben hat können auch Eheleute die getrennte Veranlagung wähen, also wie unverheiratet behandet werden. Erstaunlich oft ist das sogar von Vorteil - bringt der Splittingtarif für Verheiratete also gar nichts.
Musst du dir keine großen Gedanken drüber machen. Einfach einen Online-Rechner nehmen und ausrechnen lassen. Fertig!
Geht zum Beispiel hier: http://ehegattensplitting-rechner.de/
Geht zum Beispiel hier: http://ehegattensplitting-rechner.de/
Wer kann mir bei der Frage helfen?
Faktenlage:
Frau hat keine Aktien und ich dafür umso mehr.
Frau ist Konfessionslos, ich katholisch.
Seit 11.12.2015 verheiratet.
Bundesland Hessen
Was würde passieren, wenn ich alle Aktienpositionen auf das neu eingerichtete Konto meiner Frau übertragen würde. Demzufolge müsste die keine Kirchensteuer bezahlen. Was würde aber in dem Fall das Finanzamt sagen, bzw. das Kirchenamt? Wie würde es sich dann bei der gemeinsamen Einkommensteuererklärung verhalten. Wir dann der Aktiengewinn durch 2 geteilt und nur die Hälfte wird als Kirchensteuer berechnet oder es wir kein Kirchensteuer erhoben?
Würde mich über Antworten sehr freuen.
PS: Webrecherche hat leider keine Antwort gebracht.
Gruß
kalpchen
Faktenlage:
Frau hat keine Aktien und ich dafür umso mehr.
Frau ist Konfessionslos, ich katholisch.
Seit 11.12.2015 verheiratet.
Bundesland Hessen
Was würde passieren, wenn ich alle Aktienpositionen auf das neu eingerichtete Konto meiner Frau übertragen würde. Demzufolge müsste die keine Kirchensteuer bezahlen. Was würde aber in dem Fall das Finanzamt sagen, bzw. das Kirchenamt? Wie würde es sich dann bei der gemeinsamen Einkommensteuererklärung verhalten. Wir dann der Aktiengewinn durch 2 geteilt und nur die Hälfte wird als Kirchensteuer berechnet oder es wir kein Kirchensteuer erhoben?
Würde mich über Antworten sehr freuen.
PS: Webrecherche hat leider keine Antwort gebracht.
Gruß
kalpchen
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