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    Verlustverrechnungstopf / Verluste mit Steuererklärung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.05.16 16:11:28 von
    neuester Beitrag 02.05.16 19:17:56 von
    Beiträge: 2
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      schrieb am 02.05.16 16:11:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,

      ich brauch mal eure Hilfe.

      2015 lief bei mir leider echt übel und ich habe ganz schöne Verluste bei Aktien und Optionsscheinen gemacht.

      Sowohl für Aktien als auch für Optionsscheinen bietet die Cortal Consors ein Verlustverrechnungstopf an.

      Diesen nutze ich und so wurden nun die beachtlichen Verluste von 2015 nach 2016 übertragen und angezeigt.

      Nun wenn ich Gewinne mache, müssten diese 2016 auch mit den Verlusten mit 2015 verrechnet werden?

      Jetzt ein paar Fragen;

      Die Verluste werde ich 2016 nicht mehr einholen können, kann ich die Verluste von 2015 auch immer weiter schieben in diesem Topf? Also auf die Folgejahre? Oder können diese irgendwann (wenn ja wann) nicht mehr mit Gewinnen verrechnet werden, da evtl. verjährt?

      Muss ich die Verluste, welche in dem Verlustverrechnnungstopf angezeigt werden, dann überhaupt in der Steuererklärung 2015 mit angeben?

      Alternativ habe ich die Möglichkeit eine Verlustbescheinigung für 2015 zu beantragen, aber dann fallen die Verluste aus diesem Topf und kann (nach meinem Wissen) diese dann nur mit Gewinnen 2016 verrechnen anhand der Steuererklärung, d.h. ich zahle halt vorab erstmal meine Abgeltungssteuer wieder.

      Zusammengefasst, was muss man mit einem Verlustverrechnungstopf beachten? Wie lange bzw. auf wie viele Jahre kann man die Verluste mit Gewinnen verrechnen und ob Verluste dennoch in der Steuererklärung eingetragen werden müssen?

      Vielen vielen Dank für Hilfe.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.05.16 19:17:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.326.775 von schabe3 am 02.05.16 16:11:28Die Verluste werden vorgetragen bis sie verbraucht sind oder für den Rest eine Verlustbescheinigung angefordert wurde (Datum 15. Dezember!!). Für 2015 kann keine Bescheinigung mehr angefordert werden, 2016 wird also auf Bankebene verrechnet. Im 1-Bankenmodell vernichtet der Verlusttopf auch den Sparerpauschbetrag.

      Gruß
      Taxadvisor


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