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    Optionscheine verkaufen bei Fähigkeit oder wertlos verfallen lassen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.06.16 18:42:02 von
    neuester Beitrag 14.06.16 21:57:26 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.233.557
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      schrieb am 14.06.16 18:42:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Optionschein ist fast Wertlos. Bankgebühren sind höher als Restwert.
      Laut Emittenten wird Optionschein wertlos ausgebucht

      Damit die Verluste steuerlich mit Gewinnen verrechnen kann

      1. verfallen lassen. Werden dann die Verluste verfallene Optionscheine automatisch von dem Bank steuerlich berücksichtigt oder muss dann klagen?
      2. nachkaufen und verkaufen, damit nach Verkauf und Bankgebühren noch paar Euro bleibt?

      Wie ist die Rechtslage?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.06.16 21:57:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.615.283 von investor2014 am 14.06.16 18:42:02Der BFH hat zum Verfall positiv geurteilt, die Banken MÜSSEN aber noch den Verlust unberücksichtigt lassen. Sollte dann aber über die Steuererklärung gehen.

      Gruß
      Taxadvisor


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