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    Steuern auf Gewinne insgesamt oder nur auf ausbezahlte Gewinne? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.03.17 15:02:33 von
    neuester Beitrag 26.03.17 22:39:22 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.249.437
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      schrieb am 24.03.17 15:02:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      habe eine kurze Frage zum Thema Steuern die mich beschäftigt.
      Muss man in der jährlichen Steuererklärung nur die ausbezahlten Gewinne angeben oder jegliche Gewinne die man erwirtschaftet hat, auch wenn diese noch auf dem Konto beim Broker "rumliegen"

      Viele Grüße
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.03.17 17:24:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.606.351 von KilBro96 am 24.03.17 15:02:33komplett alles was auf dem Depot gelaufen ist...
      Avatar
      schrieb am 24.03.17 18:15:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      @KilBro96
      Realisierte Gewinne musst du versteuern. Egal wo sie sich befinden. Ob auf deinem Konto, in deiner Tasche oder schon verschenkt.

      Wenn du einen Gewinn meinst, der noch in einem Wertpapier steckt - der wird nicht versteuert. Beispiel: Du hast ein Wertpapier für 2000,- gekauft. Am Jahresende befindet es sich noch im Depot, Wert 2700,- . Den noch nicht realisierten Gewinn versteuerst du nicht.

      Realisierte Verluste kannst du von den realisierten Gewinnen abziehen. Solltest du auch machen, selbst wenn die Verluste grösser als die Gewinne sind. Dann kannst du Gewinne in späteren Jahren noch mit den Verlusten verrechnen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.03.17 20:22:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.607.914 von Heckenrose am 24.03.17 18:15:55
      Zitat von Heckenrose: @KilBro96

      Realisierte Verluste kannst du von den realisierten Gewinnen abziehen. Solltest du auch machen, selbst wenn die Verluste grösser als die Gewinne sind. Dann kannst du Gewinne in späteren Jahren noch mit den Verlusten verrechnen.


      der Freibetrag ist dann aber weg. Fände ich nicht schlau.:(
      Avatar
      schrieb am 26.03.17 11:28:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      @erwin-kostedde
      " der Freibetrag ist dann aber weg.“

      Verstehe ich nicht. Ich bin bei der Diba. Da wird automatisch Steuer berechnet. @KilBro96 hat wohl ein ausländisches Depot. Da muss er Gewinne in der Steuererklärung angeben. Verluste kann er privat einfach hinnehmen.

      Einige User schreiben: 2015 habe ich Verluste gemacht und nicht angegeben. 2016 habe ich Gewinne gemacht und möchte sie nun mit den Verlusten von 2015 verrechnen.

      Das wird schwierig oder unmöglich, wenn man die Verluste damals nicht angegeben hatte. Deshalb sollte man lieber gleich Verluste angeben.
      1 Antwort

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      schrieb am 26.03.17 19:21:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.614.345 von Heckenrose am 26.03.17 11:28:21Die Bank macht mW automatisch Verlustvorträge für das kommende Jahr. Der nicht ausgeschöpfte Freibetrag verfällt aber.
      Beispiel 1:
      1. Jahr -2.000
      2. Jahr +4.000
      zu versteuern: +2.000 abzgl Frebetrag -800: +1.200

      Beispiel 2:
      1. Jahr +1.000
      2. Jahr +1.000
      zu versteuern: +2.000 abzgl Freibetrag -1.600: +400
      Avatar
      schrieb am 26.03.17 22:39:22
      Beitrag Nr. 7 ()
      @erwin-kostedde
      Du meinst wohl zwei inländische Depots bei verschiedenen Banken. In dem einen lasse ich mir den Sparerpauschbetrag auf (hoffentliche) Gewinne in Höhe von nicht viel mehr als Sparerpauschbetrag anrechnen, in dem anderen mache ich Verluste. Fülle also den Verlusttopf. Die Verluste gleiche ich im Lauf der Jahre (hoffentlich) aus.

      Eine ausländische Bank führt keine Verlusttöpfe. Da muss es über die Steuererklärung laufen.


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