Auch nach 25 Jahren Börse lernt man nicht aus!!!
eröffnet am 30.07.22 20:44:08 von
neuester Beitrag 03.08.22 10:57:15 von
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Zu dem Thema gibt es ja aber auch schon eine Musterklage, interessant wird, was da raus kommt.
Wenn es soweit ist, lesen wir es vermutlich überall.
Wenn es soweit ist, lesen wir es vermutlich überall.
Hallo,
>>>Neu war mir und ich war sehr überrascht, dass ich den Gewinn bei einem Zertifikat nicht steuerlich mit Aktienverlusten verrechnen konnte.
Gefühlt hab' ich das aber schon hundert mal geschrieben. Liest du meine Beiträge nicht? :-)
>>>Und, wenn ich mal den Löffel abgebe meine Tochter zwar die Aktien erbt, aber die Verlustvorträge steuerlich gelöscht werden!!!
Ja, das ist leider richtig. Die Erben können (oft müssen) aber noch eine letzte Steuererklärung abgeben, ich weiß nict genau was da rein kann und was nicht.
Verluste im Banktopf sind da glaube ich besser, das Konto kann ja einfach weiterlaufen. Dazu sollte die Tochter (oder wer auch immer) bevollmächtigt sein, und zwar über den Tod hinaus.
Stefan
>>>Neu war mir und ich war sehr überrascht, dass ich den Gewinn bei einem Zertifikat nicht steuerlich mit Aktienverlusten verrechnen konnte.
Gefühlt hab' ich das aber schon hundert mal geschrieben. Liest du meine Beiträge nicht? :-)
>>>Und, wenn ich mal den Löffel abgebe meine Tochter zwar die Aktien erbt, aber die Verlustvorträge steuerlich gelöscht werden!!!
Ja, das ist leider richtig. Die Erben können (oft müssen) aber noch eine letzte Steuererklärung abgeben, ich weiß nict genau was da rein kann und was nicht.
Verluste im Banktopf sind da glaube ich besser, das Konto kann ja einfach weiterlaufen. Dazu sollte die Tochter (oder wer auch immer) bevollmächtigt sein, und zwar über den Tod hinaus.
Stefan
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.093.152 von dr.wssk am 30.07.22 20:44:08"Gewinn bei einem Zertifikat nicht steuerlich mit Aktienverlusten" - die meisten freuen sich darüber, dass Zertifikate insofern "privilegiert sind". Das gilt im umgekehrten Fall auch für Verluste. Und diese Verluste aus Zertifikaten kann ich dann im Normalfall auch mit Zinsen und Dividenden verrechnen. Das was man sich auch für Aktienverluste auch wünschen würde. Im obigen Fall ist es natürlich nicht so toll..
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.093.152 von dr.wssk am 30.07.22 20:44:08Aktienverluste können in der Tat lediglich nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Ob das rechtens ist, darf jetzt das BVerfG klären.
Neu war mir und ich war sehr überrascht, dass ich den Gewinn bei einem Zertifikat nicht steuerlich mit Aktienverlusten verrechnen konnte. Und, wenn ich mal den Löffel abgebe meine Tochter zwar die Aktien erbt, aber die Verlustvorträge steuerlich gelöscht werden!!!
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