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    Depotübertrag und Verlustrechnung

    eröffnet am 11.05.23 11:27:49 von
    neuester Beitrag 13.05.23 12:36:30 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.368.967
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      schrieb am 13.05.23 12:36:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.835.173 von Trichinas am 11.05.23 20:33:31Dein Text hat nichts mit meiner Frage zu tun.


      Natürlich hat er das.
      Deine eigentliche Frage war doch, wie du den Verlusttopf nutzen kannst.

      Unglaublich!!!
      Avatar
      schrieb am 11.05.23 22:11:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      JuliaPapa,
      2 Aktienpositionen kann man auch auf ein fremdes Depot übertragen. Dann eben als (halbe?) Schenkung. Das wird an ein Sonderfinanzamt gemeldet. Unter Ehepartnern liegt der Freibetrag wohl bei € 500.000,- in 10 Jahren. Also wird so schnell keine Steuer fällig.

      Die 2 Aktien im Gewinn würde ich jedenfalls auf das Depot mit dem Verlusttopf übertragen. Ein ganz schneller Verkauf scheint wohl nicht wichtig zu sein.
      Avatar
      schrieb am 11.05.23 21:41:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.835.173 von Trichinas am 11.05.23 20:33:31Dann funktioniert das nicht. Steuerlich ist der Depotübertrag auf einen Ehepartner als Schenkung zu behandeln. Daher geht das wirklich nur mit Depots, die dir selbst gehören.

      Dann bleibt wirklich nur der Weg, die Aktien zunächst mit Steuerbelastung zu verkaufen und den Ausgleich dann über das Finanzamt zu machen, sofern ihr gemeinsam veranlagt werdet.
      Avatar
      schrieb am 11.05.23 20:33:31
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.833.973 von JuliaPapa am 11.05.23 18:11:08Danke JuliaPapa für deine Hinweise.

      Zitat von JuliaPapa: Ein Depotübertrag, bei dem Absender und Empfänger identisch sind, macht keine Probleme. Wenn der Übertrag auf andere Personen erfolgt, gilt das als Verkauf und löst eine Steuerpflicht aus (Ausnahme Schenkung und Erbschaft).

      Und wenn das eine Konto auf mich und meine Frau läuft und das andere nur auf meine Frau?

      @Datteljongleur
      Dein Text hat nichts mit meiner Frage zu tun.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.05.23 18:11:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ein Depotübertrag, bei dem Absender und Empfänger identisch sind, macht keine Probleme. Wenn der Übertrag auf andere Personen erfolgt, gilt das als Verkauf und löst eine Steuerpflicht aus (Ausnahme Schenkung und Erbschaft).

      Um aber auf die Frage des Threaderöffners zu kommen: Ja, das kannst du so machen. Die Anschaffungsdaten müssen mit übertragen werden und dann kannst du deinen Verlusttopf bei Bank B nutzen. Voraussetzung: Beide Banken sind in Deutschland und die Aktien sind nach 2008 gekauft worden.
      3 Antworten

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      schrieb am 11.05.23 17:17:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.830.652 von Trichinas am 11.05.23 11:27:49Verlustausgleich von Depots bei unterschiedlichen Banken

      Sie haben bei mehreren Banken Wertpapierdepots eingerichtet und es entstehen in dem einen Depot Gewinne und im anderen Verluste? Zwischen den Geldinstituten findet kein Datenaustausch statt, das heißt: Fehlbeträge bei der einen Bank können nicht automatisch mit Gewinnen bei der anderen Bank verrechnet werden. Eine bankübergreifende Verlustverrechnung können Sie nur bei Ihrer Einkommensteuererklärung beantragen. Hierzu stellt Ihnen die verlustführende Bank auf Antrag eine sogenannte Verlustbescheinigung aus, die Sie dem Finanzamt vorlegen. Das Finanzamt erstattet Ihnen dann zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurück.




      Achtung: Die Verlustbescheinigung müssen Sie bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres beantragt haben. Danach schließt die Bank den Verlustverrechnungstopf, um eine doppelte Berücksichtigung sowohl bankintern als auch im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung zu vermeiden. Lassen Sie diesen Termin verstreichen, können Defizite erst in den Folgejahren berücksichtigt werden.

      Quellenangabe
      Avatar
      schrieb am 11.05.23 14:41:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.830.652 von Trichinas am 11.05.23 11:27:49Wenn ich mich nicht täusche, so habe ich mal auf https://www.finanzreport.com sonst wo gelesen, dass man unter Umständen bei einem Depotübertrag auch mit steuerlichen Konsequenzen rechnen muss. Wer weiß denn mehr zu dem Thema?
      Avatar
      schrieb am 11.05.23 12:49:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Trichinas,
      „Kann ich einfach einen Depotübertrag der 2 Aktien von Bank A nach Bank B machen um dort dann den Verlusttopf zu nutzen?“
      ja

      Nach den Aktien werden auch die Anschaffungsdaten übertragen. Hat bei mir ca 1 Woche gedauert. Kostet nix.
      Avatar
      schrieb am 11.05.23 11:27:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      Ich habe 2 Depots bei verschiedenen Banken. Nun möchte ich bei Bank A 2 Aktien die gut gelaufen sind verkaufen. Allerdings ist dort mein Verlusttopf leer und auch der Freibetrag ist ausgeschöpft außerdem ist dort keine Aktie im Minus die ich auch verkaufen könnte.
      Bei Bank B allerdings ist der Verlusttopf gefüllt.
      Kann ich einfach einen Depotübertrag der 2 Aktien von Bank A nach Bank B machen um dort dann den Verlusttopf zu nutzen?

      Es geht hier um ca. 9000€ Buchgewinn
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