ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 220)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 49.442.546 von 525700 am 27.03.15 17:54:18Nun, wenn der Wert tatsächlich bei unter 3 Euro pro Aktie liegt, dann kauft die Aktie niemand zu 4,78 Euro. So sieht es ja wohl aus und nicht anders, es sei denn die 3 Euro sind ein getürkter Preis.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.440.905 von Kalchas am 27.03.15 15:08:16
Wegen Durchschnittspreis 3 Monate vor SqO-Veröffentlichung
Siehe beispielsweise Rücker AG (in diesem Fall LG FFM). Bewertung des Unternehmens: 12,xx, Abfindung 16,xx wegen BGH-Rechtsprechung, dass Börsenpreis die Untergrenze darstellt.
Damit sollte Deine Frage beantwortet sein. Warten wir auch die Gutachten...
Zitat von Kalchas: Und warum will dann jemand unbedingt 4,78 Euro zahlen, wenn der Wert unter 3 liegt?
Wegen Durchschnittspreis 3 Monate vor SqO-Veröffentlichung
Siehe beispielsweise Rücker AG (in diesem Fall LG FFM). Bewertung des Unternehmens: 12,xx, Abfindung 16,xx wegen BGH-Rechtsprechung, dass Börsenpreis die Untergrenze darstellt.
Damit sollte Deine Frage beantwortet sein. Warten wir auch die Gutachten...
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.440.623 von 525700 am 27.03.15 14:47:17Und warum will dann jemand unbedingt 4,78 Euro zahlen, wenn der Wert unter 3 liegt? Das Landgericht München wird das gerne glauben. Da wurde doch noch nie eine Unternehmensplanung in Frage gestellt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.439.279 von straßenköter am 27.03.15 12:32:35wenn das der Schnitt ist, ist es blöd, denn dann wurden die Planungen angepaßt, um unter dem Schnitt zu bleiben und die Gerichte wagen sich nicht dran, die Planungen zu korrigieren. Daher wird es wohl ein neues Gutachten geben (müssen).
Interessanterweise sind die 4,78 zudem auch im Übernahmeangebot geboten worden, weil die 4,78 auch der HVB bezahlt worden sind.
Ich kenne zwar die Gutachten (noch) nicht, vermute jedoch überschlagsweise, dass bei der Emittlung des Wertes eine "2" vor dem "," stehen wird...
Interessanterweise sind die 4,78 zudem auch im Übernahmeangebot geboten worden, weil die 4,78 auch der HVB bezahlt worden sind.
Ich kenne zwar die Gutachten (noch) nicht, vermute jedoch überschlagsweise, dass bei der Emittlung des Wertes eine "2" vor dem "," stehen wird...
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.439.279 von straßenköter am 27.03.15 12:32:35OLG München da gehts dann ab in die Spruchstelle
http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/dab-bank-bnp-paribas-bete…
SO zu 4,78€. Das müsste der Schnitt sein.
SO zu 4,78€. Das müsste der Schnitt sein.
Bei Youniq endet die Zeit der Verluste so langsam und das EK liegt bei etwa 2€ je Aktie:
http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/youniq-veroeffentlich…
Um so weniger verständlich, dass das erste Übernahmeangebot Ende 2014 zu 1 Euro so erfolgreich war und auch jetzt beim zweiten zu 1,40€ relativ viel bislang angedient wurde.
http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/youniq-veroeffentlich…
Um so weniger verständlich, dass das erste Übernahmeangebot Ende 2014 zu 1 Euro so erfolgreich war und auch jetzt beim zweiten zu 1,40€ relativ viel bislang angedient wurde.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.431.629 von 525700 am 26.03.15 16:17:23
Ja, das war wohl eine wichtige Komponente für die Entscheidung bei Magix. Die im Raum anwesenden Aktionärsschützer betonten immer wieder, dass es dem Vorstand mit der Entscheidung m Machterhalt ging, weil sie in einer KGaA quasi unantastbar sind.
Zu Update: Das mit Österreich kann ich Dir auch nicht beantworten. Tendenziell ist die Rechtsprechung zumindest beim SO vergleichbar. Allein die Kursreaktion könnte ein Indiz sein, dass eine Angebot fällig wird.
Zitat von 525700: Zu update ist zu sagen, dass die Gesellschaft keine deutsche, sondern eine österreichische Gesellschaft ist. Ich kenne das österreichische Recht nicht. Vielleicht ist dort keine Abfindung notwendig. ich weiß es einfach nicht.
Bei Magix sieht die Sache da ganz anders aus. Bei einer Umwandlung in eine GmbH oder KG wäre ein Abfindungsangebot notwendig. Dazu gehören aber auch entsprechende Gutachten mit entsprechenden Preisen.
Aber der Hintergrund ist wohl ein ganz anderer. Die Frage wird wohl gewesen sein: Wie können wir uns die alleinige Macht sichern, auch wenn wir keinen Squeeze-out machen. Da bietet sich die KGaA an. Weil das alleinige Sagen hat die Komplementärin. Und über die entsprechenden Verträge können dann auch die Erträge beeinflußt werden. Und das ohne B&G...
Ja, das war wohl eine wichtige Komponente für die Entscheidung bei Magix. Die im Raum anwesenden Aktionärsschützer betonten immer wieder, dass es dem Vorstand mit der Entscheidung m Machterhalt ging, weil sie in einer KGaA quasi unantastbar sind.
Zu Update: Das mit Österreich kann ich Dir auch nicht beantworten. Tendenziell ist die Rechtsprechung zumindest beim SO vergleichbar. Allein die Kursreaktion könnte ein Indiz sein, dass eine Angebot fällig wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.426.694 von straßenköter am 26.03.15 09:56:23Zu update ist zu sagen, dass die Gesellschaft keine deutsche, sondern eine österreichische Gesellschaft ist. Ich kenne das österreichische Recht nicht. Vielleicht ist dort keine Abfindung notwendig. ich weiß es einfach nicht.
Bei Magix sieht die Sache da ganz anders aus. Bei einer Umwandlung in eine GmbH oder KG wäre ein Abfindungsangebot notwendig. Dazu gehören aber auch entsprechende Gutachten mit entsprechenden Preisen.
Aber der Hintergrund ist wohl ein ganz anderer. Die Frage wird wohl gewesen sein: Wie können wir uns die alleinige Macht sichern, auch wenn wir keinen Squeeze-out machen. Da bietet sich die KGaA an. Weil das alleinige Sagen hat die Komplementärin. Und über die entsprechenden Verträge können dann auch die Erträge beeinflußt werden. Und das ohne B&G...
Bei Magix sieht die Sache da ganz anders aus. Bei einer Umwandlung in eine GmbH oder KG wäre ein Abfindungsangebot notwendig. Dazu gehören aber auch entsprechende Gutachten mit entsprechenden Preisen.
Aber der Hintergrund ist wohl ein ganz anderer. Die Frage wird wohl gewesen sein: Wie können wir uns die alleinige Macht sichern, auch wenn wir keinen Squeeze-out machen. Da bietet sich die KGaA an. Weil das alleinige Sagen hat die Komplementärin. Und über die entsprechenden Verträge können dann auch die Erträge beeinflußt werden. Und das ohne B&G...
Ich habe mal ein wenig gegoogelt. Durch den Rechtsformwechsel ist in der Tat eine Abfindungsangebot fällig. Ich kenne allerdings im Gegensatz zu den Squeeze Out-Regeln hier nicht die genauen Regeln.
Trotzdem weiß man jetzt, warum der Update-Kurs nicht zwanghaft gefallen ist. Falls es auch eine Untergrenze über den Kurs wie beim Squeeze Out gibt, wäre das hier eine Sache mit wenig Risiko.
Trotzdem weiß man jetzt, warum der Update-Kurs nicht zwanghaft gefallen ist. Falls es auch eine Untergrenze über den Kurs wie beim Squeeze Out gibt, wäre das hier eine Sache mit wenig Risiko.