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    ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 407)

    eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
    neuester Beitrag 25.04.24 19:22:53 von
    Beiträge: 5.556
    ID: 424.302
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      Avatar
      schrieb am 14.06.12 20:33:01
      Beitrag Nr. 1.496 ()
      Es bleibt spannend - hoffentlich geht das nicht schief!!



      Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 10. Januar 2012 (siehe Pressemitteilung Nr. 79/2011 vom 16. Dezember 2011) am

      11. Juli 2012, 10.00 Uhr,
      im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Amtssitz „Waldstadt“,
      Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe

      sein Urteil verkünden.

      Die Verfassungsbeschwerden warfen die Fragen auf,

      ob und wie weit die Zulassung zum Börsenhandel im regulierten Markt wegen der daran anknüpfenden besonderen rechtlichen Regeln und der daraus möglicherweise folgenden gesteigerten Verkehrsfähigkeit der Aktie den Schutz des Eigentumsgrundrechts genießt, und

      ob der BGH mit seiner "Macrotron-Entscheidung" aus dem Jahr 2002 (BGHZ 153, 47) noch die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung wahrt, in der er für den "Verlust" der mit der Börsennotierung verbundenen gesteigerten Verkehrsfähigkeit auf das Eigentumsgrundrecht gestützt ein Pflichtangebot an die Minderheitsaktionäre zur Übernahme ihrer Aktien oder zu einer Ausgleichszahlung und dessen Überprüfbarkeit in einem Spruchverfahren fordert.
      Avatar
      schrieb am 06.06.12 12:15:09
      Beitrag Nr. 1.495 ()
      Zwar schon ein paar Tage her, dennoch interessant, da der Kurs 2% unterhalb des Angebots liegt.


      Zielgesellschaft: Advanced Inflight Alliance AG; Bieter: PAR Investment Partners L.P.

      WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

      --------------------------------------------------------------------------------


      Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots

      gemäß § 10 Abs. 1 und 3 i.V.m. §§ 29, 34 WpÜG

      Bieterin:

      PAR Investment Partners L.P.
      One International Place, Suite 2401
      Boston, MA 02110-2602, USA
      Ansprechpartner: Steven M. Smith
      Tel.: +1-617-526-8900
      E-Mail: smith@parcapital.com

      gleichzeitig handelnd für folgende weitere Gesellschaften:

      1. Kronen tausend812 GmbH, zukünftig firmierend unter ´Advanced
      Opportunities GmbH´, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
      Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 92632

      2. PAR Group L.P., One International Place, Suite 2401, Boston, MA
      02110-2602, USA

      und

      3. PAR Capital Management Inc., One International Place, Suite 2401,
      Boston, MA 02110-2602, USA

      Zielgesellschaft:

      Advanced Inflight Alliance AG
      Schellingstraße 35
      80799 München
      ISIN: DE0001262186
      eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer
      HRB 122000

      Angaben der Bieterin:

      PAR Investment Partners L.P. (die ´Bieterin´) hat heute entschieden, den
      Aktionären der Advanced Inflight Alliance AG (die ´AIA AG´) im Wege eines
      freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, ihre auf den Namen
      lautende Stückaktien der AIA AG mit einem rechnerischen anteiligen Betrag
      am Grundkapital der AIA AG von EUR 1, - je Aktie zu einem Betrag in Höhe von

      EUR 4,50

      je Aktie zu erwerben (das ´Übernahmeangebot´). Das Übernahmeangebot wird zu
      den in der Angebotsunterlage noch mitzuteilenden Bedingungen und
      Bestimmungen ergehen.

      Die Angebotsunterlage und weitere Mitteilungen bezüglich des
      Übernahmeangebots werden im Internet unter folgender Website
      veröffentlichen werden:

      http://www.par-angebot.de

      Informationen zu den weiteren Bietern:

      Die Bieterin gibt das Übernahmeangebot gleichzeitig auch für die PAR Group
      L.P., die PAR Capital Management Inc., sowie die Kronen tausend812 GmbH ab.
      Die Bieterin wird auch die weiteren im Zusammenhang mit dem
      Übernahmeangebot bestehenden Pflichten für die PAR Group L.P., die PAR
      Capital Management Inc. und die Kronen tausend812 GmbH, künftig firmierend
      unter ´Advanced Opportunities GmbH´, vornehmen, bzw. erfüllen. Diese werden
      daher keine gesonderten Angebotsunterlagen oder sonstige Mittelungen
      veröffentlichen oder Maßnahmen in Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot
      vornehmen.

      Wichtige Informationen:

      Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine
      Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der AIA AG
      dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Übernahmeangebot
      betreffende Bestimmungen werden nach der Gestattung der Veröffentlichung
      durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der
      Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der AIA-AG
      wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im
      Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald
      diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten
      werden.

      Frankfurt, den 1. Juni 2012

      PAR Investment Partners L.P.
      - Die Geschäftsführung -

      ***********

      Ende der WpÜG-Meldung

      01.06.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
      Avatar
      schrieb am 30.05.12 21:09:06
      Beitrag Nr. 1.494 ()
      Avatar
      schrieb am 30.05.12 17:54:43
      Beitrag Nr. 1.493 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.224.523 von bieraktionaer2 am 30.05.12 08:02:38http://www.sdk.org/sdk_spruchstellenverfahren.php?action=lau…
      Avatar
      schrieb am 30.05.12 10:29:50
      Beitrag Nr. 1.492 ()
      Gibt es bei MME was neues aus dem Spruchverfahren? Oder warum ist der Kurs seit ca. 2 Wochen so gestiegen?

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      Avatar
      schrieb am 30.05.12 08:56:45
      Beitrag Nr. 1.491 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.224.625 von straßenköter am 30.05.12 08:29:55Super, danke.
      Ist ja schon mal ein Anhaltspunkt... :)
      Avatar
      schrieb am 30.05.12 08:29:55
      Beitrag Nr. 1.490 ()
      Zitat von bieraktionaer2: Hallo zusammen,

      mal eine Frage...

      Gibt es irgendwo eine Übersicht über Squeeze-Out-Deals, Spruchverfahren, etc.
      Irgendeine Statistik, irgendwelche Daten, etc.?

      Oder muß ich mir das selbst zusammensuchen? ;-)

      Vielen Dank schonmal...



      Die einzige Seite mit einem Grobüberblick, die ich kenne, kannst Du über folgenden Link aufrufen:

      http://www.vzfk.de/spruchverfahren/laufende-spruchverfahren/…

      Allerdings lässt die Aktualität zu wünschen übrig und auch der Informationswert ist beschränkt, da es keine Angaben zu bestehenden Abfindungsangeboten oder Garantiedividenden gibt. Zumindest kannst Du aber entnehmen, wo es Klageverfahren gibt, wobei auch hier zu sagen ist, dass eine Vielzahl der Unternehmen bereits von der Börse genommen worden sind.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 30.05.12 08:02:38
      Beitrag Nr. 1.489 ()
      Hallo zusammen,

      mal eine Frage...

      Gibt es irgendwo eine Übersicht über Squeeze-Out-Deals, Spruchverfahren, etc.
      Irgendeine Statistik, irgendwelche Daten, etc.?

      Oder muß ich mir das selbst zusammensuchen? ;-)

      Vielen Dank schonmal...
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 29.05.12 15:19:48
      Beitrag Nr. 1.488 ()
      Ist jemanden hier im Forum bekannt wann der Vergleich in Spruchverfahren Sachen BHF-Bank AG protokolliert werden soll? Vielen Dank.
      Avatar
      schrieb am 24.05.12 08:26:01
      Beitrag Nr. 1.487 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.201.630 von schaerholder am 23.05.12 15:15:34http://www.utimaco.com/fileadmin/assets/Hauptversammlung/UEb…

      Das "Gutachten" bei Utimaco hat also einen fairen Wert von etwa 12 bzw. 13 Euro ermittelt.
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