ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? (Seite 426)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
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Komisch, kein Umsatz mehr bei Frogster.
Der Steigenberger Vergleich ist doch nicht schlecht - oder? Ich glaube ich werde das machen die Erhöhung kassieren und meine Ansprüche abtreten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.080.029 von Blondie123 am 13.09.11 12:52:22Brierly Gardens Investments Limited
Limassol, Zypern
Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der
Steigenberger Hotels Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
– ISIN: DE0006088008 –
I. Auszahlung der Barabfindung
Die ordentliche Hauptversammlung der Steigenberger Hotels Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main („Steigenberger Hotels AG“), vom 27. Mai 2010 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Steigenberger Hotels AG auf die Hauptaktionärin, die Brierly Gardens Investments Limited, Limassol, Zypern, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).
Der Übertragungsbeschluss wurde am 26. August 2011 in das Handelsregister der Steigenberger Hotels AG beim Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 25755 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Steigenberger Hotels AG in das Eigentum der Brierly Gardens Investments Limited übergegangen. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der Steigenberger Hotels AG eine von der Brierly Gardens Investments Limited zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 538,06 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Steigenberger Hotels AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von je EUR 26,00.
Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die Stüttgen & Haeb AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als dem vom Landgericht Frankfurt am Main ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt.
Die Brierly Gardens Investments Limited hat sich in einem gerichtlichen Vergleich dazu verpflichtet, über die gesetzliche Verzinsung hinaus die Barabfindung ab dem Tag der Hauptversammlung, d.h. ab dem 27. Mai 2010 mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
Die Auszahlung der Barabfindung und deren Verzinsung an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Aktionäre der Steigenberger Hotels AG erfolgt grundsätzlich Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien bzw. gegen Aushändigung der Aktienurkunden der Steigenberger Hotels AG nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses durch die
Commerzbank AG, Frankfurt am Main,
über die jeweilige Depotbank. Sofern die Aktien von einer Depotbank verwahrt werden (Streifband- oder Girosammelverwahrung), wird die Auszahlung der Barabfindung ohne besonderen Auftrag des Depotkunden durchgeführt.
Ausgeschiedene Aktionäre der Steigenberger Hotels AG, die ihre Aktien an der Gesellschaft selbst verwahren, werden gebeten, ihre effektiven Aktienurkunden zusammen mit sämtlichen Gewinnanteilscheinen (aktuell Nr. 8 ff.) sowie dem Erneuerungsschein ab sofort während der üblichen Schalterstunden bei einer depot-/kontoführenden Bank zur Weiterleitung an die Commerzbank AG, Frankfurt am Main, oder bei einer inländischen Geschäftsstelle der Commerzbank AG einzureichen. Zug um Zug gegen Einreichung der effektiven Aktienurkunden erhalten diese ehemaligen Aktionäre zeitnah die Abfindung vergütet, nachdem die üblichen Abwicklungsmaßnahmen, die mit der Einreichung der effektiven Aktienurkunden verbunden sind, durchgeführt worden sind. Aktionäre, die noch nicht über eine Bankverbindung verfügen, müssen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zunächst ein Depot eröffnen. Brierly Gardens Investments Limited behält sich vor, Barabfindungsbeträge, die auf nicht eingereichte effektive Aktienurkunden der Minderheitsaktionäre entfallen, ca. drei Monate nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das zuständige Handelsregister unter Verzicht auf die Rücknahme der Mittel schuldbefreiend bei der Hinterlegungskasse eines Amtsgerichts zu hinterlegen.
Die technische Abwicklung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Steigenberger Hotels AG provisions- und spesenfrei. Kosten, die gegebenenfalls im Rahmen der Eröffnung und Einrichtung eines zwingend notwendigen Wertpapierdepots anfallen, sind von den einreichenden Aktionären selbst zu tragen.
II. Vorzeitige Auszahlung des Erhöhungsbetrages bei Abgabe einer Verzichtserklärung
Über die Zahlung der von der Hauptversammlung festgelegten Barabfindung hinaus hat sich die Brierly Gardens Investments Limited in einem gerichtlichen Vergleich verpflichtet, allen abfindungsberechtigten Aktionären im Rahmen eines möglichen, zukünftigen Spruchverfahrens zur Überprüfung der Angemessenheit der von der Hauptversammlung beschlossenen Barabfindung eine Erhöhung der Barabfindung von EUR 111,52 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Steigenberger Hotels AG („Erhöhungsbetrag“) zu zahlen. Der Erhöhungsbetrag wird ab dem Tag der Hauptversammlung d.h. ab dem 27. Mai 2010 mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB verzinst.
Die Brierly Gardens Investments Limited bietet allen Aktionären an, die Auszahlung des Erhöhungsbetrages von EUR 111,52 zuzüglich Verzinsung des Erhöhungsbetrages gegen Übertragung ihrer sämtlichen Ansprüche auf Erhöhung der Barabfindung in Bezug auf diejenigen Aktien, die gegen Zahlung der Barabfindung aus ihrem Depot ausgebucht wurden bzw. bezüglich derer sie die diese verbriefenden Aktienurkunden der Commerzbank AG ausgehändigt haben („Erhöhungsansprüche“) und gegen Verzicht auf Einleitung eines Spruchverfahrens im Hinblick auf den Übertragungsbeschluss, vorzuziehen.
Hierzu müssen die ausgeschiedenen Aktionäre der Steigenberger Hotels AG der Brierly Gardens Investments Limited die Abtretung der Erhöhungsansprüche und den Verzicht auf die Einleitung eines Spruchverfahrens im Hinblick auf den Übertragungsbeschluss während der üblichen Schalterstunden bei einer depot-/kontoführenden Bank zur Weiterleitung an die Commerzbank AG, Frankfurt am Main, oder bei einer inländischen Geschäftsstelle der Commerzbank AG bis einschließlich zum 15. November 2011 erklären. Der Erhöhungsbetrag zuzüglich Zinsen wird den ehemaligen Aktionären unverzüglich nach Ablauf dieser Frist, spätestens aber innerhalb von sieben Bankarbeitstagen, gutgeschrieben.
Aktionäre der Steigenberger Hotels AG, die das Kaufangebot annehmen möchten, sollten sich mit eventuellen Fragen zu technischen Aspekten der Annahme und Abwicklung des Kaufangebots an ihre konto-/depotführende Bank wenden. Die konto-/depotführenden Banken werden über die Handhabung der Annahme und Abwicklung des Kaufangebots gesondert informiert.
Das entsprechende Formular zur Abgabe der unwiderruflichen Verzichtserklärung erhalten Aktionäre, die ihre Aktien in einem Depot verwahren, unaufgefordert von ihrem Kreditinstitut zugesandt.
Limassol, Zypern, im September 2011
Brierly Gardens Investments Limited
Die Geschäftsführung
Limassol, Zypern
Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der
Steigenberger Hotels Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
– ISIN: DE0006088008 –
I. Auszahlung der Barabfindung
Die ordentliche Hauptversammlung der Steigenberger Hotels Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main („Steigenberger Hotels AG“), vom 27. Mai 2010 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Steigenberger Hotels AG auf die Hauptaktionärin, die Brierly Gardens Investments Limited, Limassol, Zypern, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).
Der Übertragungsbeschluss wurde am 26. August 2011 in das Handelsregister der Steigenberger Hotels AG beim Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 25755 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Steigenberger Hotels AG in das Eigentum der Brierly Gardens Investments Limited übergegangen. Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der Steigenberger Hotels AG eine von der Brierly Gardens Investments Limited zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 538,06 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Steigenberger Hotels AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von je EUR 26,00.
Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die Stüttgen & Haeb AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als dem vom Landgericht Frankfurt am Main ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt.
Die Brierly Gardens Investments Limited hat sich in einem gerichtlichen Vergleich dazu verpflichtet, über die gesetzliche Verzinsung hinaus die Barabfindung ab dem Tag der Hauptversammlung, d.h. ab dem 27. Mai 2010 mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
Die Auszahlung der Barabfindung und deren Verzinsung an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Aktionäre der Steigenberger Hotels AG erfolgt grundsätzlich Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien bzw. gegen Aushändigung der Aktienurkunden der Steigenberger Hotels AG nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses durch die
Commerzbank AG, Frankfurt am Main,
über die jeweilige Depotbank. Sofern die Aktien von einer Depotbank verwahrt werden (Streifband- oder Girosammelverwahrung), wird die Auszahlung der Barabfindung ohne besonderen Auftrag des Depotkunden durchgeführt.
Ausgeschiedene Aktionäre der Steigenberger Hotels AG, die ihre Aktien an der Gesellschaft selbst verwahren, werden gebeten, ihre effektiven Aktienurkunden zusammen mit sämtlichen Gewinnanteilscheinen (aktuell Nr. 8 ff.) sowie dem Erneuerungsschein ab sofort während der üblichen Schalterstunden bei einer depot-/kontoführenden Bank zur Weiterleitung an die Commerzbank AG, Frankfurt am Main, oder bei einer inländischen Geschäftsstelle der Commerzbank AG einzureichen. Zug um Zug gegen Einreichung der effektiven Aktienurkunden erhalten diese ehemaligen Aktionäre zeitnah die Abfindung vergütet, nachdem die üblichen Abwicklungsmaßnahmen, die mit der Einreichung der effektiven Aktienurkunden verbunden sind, durchgeführt worden sind. Aktionäre, die noch nicht über eine Bankverbindung verfügen, müssen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zunächst ein Depot eröffnen. Brierly Gardens Investments Limited behält sich vor, Barabfindungsbeträge, die auf nicht eingereichte effektive Aktienurkunden der Minderheitsaktionäre entfallen, ca. drei Monate nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das zuständige Handelsregister unter Verzicht auf die Rücknahme der Mittel schuldbefreiend bei der Hinterlegungskasse eines Amtsgerichts zu hinterlegen.
Die technische Abwicklung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Steigenberger Hotels AG provisions- und spesenfrei. Kosten, die gegebenenfalls im Rahmen der Eröffnung und Einrichtung eines zwingend notwendigen Wertpapierdepots anfallen, sind von den einreichenden Aktionären selbst zu tragen.
II. Vorzeitige Auszahlung des Erhöhungsbetrages bei Abgabe einer Verzichtserklärung
Über die Zahlung der von der Hauptversammlung festgelegten Barabfindung hinaus hat sich die Brierly Gardens Investments Limited in einem gerichtlichen Vergleich verpflichtet, allen abfindungsberechtigten Aktionären im Rahmen eines möglichen, zukünftigen Spruchverfahrens zur Überprüfung der Angemessenheit der von der Hauptversammlung beschlossenen Barabfindung eine Erhöhung der Barabfindung von EUR 111,52 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Steigenberger Hotels AG („Erhöhungsbetrag“) zu zahlen. Der Erhöhungsbetrag wird ab dem Tag der Hauptversammlung d.h. ab dem 27. Mai 2010 mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB verzinst.
Die Brierly Gardens Investments Limited bietet allen Aktionären an, die Auszahlung des Erhöhungsbetrages von EUR 111,52 zuzüglich Verzinsung des Erhöhungsbetrages gegen Übertragung ihrer sämtlichen Ansprüche auf Erhöhung der Barabfindung in Bezug auf diejenigen Aktien, die gegen Zahlung der Barabfindung aus ihrem Depot ausgebucht wurden bzw. bezüglich derer sie die diese verbriefenden Aktienurkunden der Commerzbank AG ausgehändigt haben („Erhöhungsansprüche“) und gegen Verzicht auf Einleitung eines Spruchverfahrens im Hinblick auf den Übertragungsbeschluss, vorzuziehen.
Hierzu müssen die ausgeschiedenen Aktionäre der Steigenberger Hotels AG der Brierly Gardens Investments Limited die Abtretung der Erhöhungsansprüche und den Verzicht auf die Einleitung eines Spruchverfahrens im Hinblick auf den Übertragungsbeschluss während der üblichen Schalterstunden bei einer depot-/kontoführenden Bank zur Weiterleitung an die Commerzbank AG, Frankfurt am Main, oder bei einer inländischen Geschäftsstelle der Commerzbank AG bis einschließlich zum 15. November 2011 erklären. Der Erhöhungsbetrag zuzüglich Zinsen wird den ehemaligen Aktionären unverzüglich nach Ablauf dieser Frist, spätestens aber innerhalb von sieben Bankarbeitstagen, gutgeschrieben.
Aktionäre der Steigenberger Hotels AG, die das Kaufangebot annehmen möchten, sollten sich mit eventuellen Fragen zu technischen Aspekten der Annahme und Abwicklung des Kaufangebots an ihre konto-/depotführende Bank wenden. Die konto-/depotführenden Banken werden über die Handhabung der Annahme und Abwicklung des Kaufangebots gesondert informiert.
Das entsprechende Formular zur Abgabe der unwiderruflichen Verzichtserklärung erhalten Aktionäre, die ihre Aktien in einem Depot verwahren, unaufgefordert von ihrem Kreditinstitut zugesandt.
Limassol, Zypern, im September 2011
Brierly Gardens Investments Limited
Die Geschäftsführung
Ich bin zu frogster per BM gefragt worden warum die Barabfindung/Ausgleichszahlung zu niedrig sind. Ich werde dazu gerne etwas im nächsten Monat schreiben. Ich bitte um Verständnis, dass ich das derzeit nicht möchte. Jeder der das Gutachten liest wird aber schnell merken, dass das absoluter Beschiss ist. Das ist sehr offensichtlich, z.B. bei der Länge des Detailplanungszeitraums (nur 2,5 Jahre), der Wachstumsrate in der ewigen Rente (abrupt von 25% im letzten jahr der Planphase II auf 2,8 in der ewigen Rente), dem Verrentungszinssatz bei der Ausgleichzahlung, die sich an den Zinsen, die Gameforge angeblich bezahlt, orientiert (was absoluter Quatsch ist -> siehe Eurohypo Beschluss LG FFM) u.v.a.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.079.954 von Blondie123 am 13.09.11 12:41:47liegt denn ein neues gutachten vor?
Zitat von Der_Analyst: Gibt es eigentlich etwas Neues zum Spruchverfahren bei der AXA Konzern AG? Der Squeeze Out war immerhin schon im Juli 2007 ...
Danke!
Der_Analyst
Olle Müller hat die Rücknahme der Anträge in Hinlick auf die Rechtsprechung des OLG FFM zur DBV angeregt. Da gibt es aber auch ein neueren Beschluss des OLG Dü (Nordstern) der das ganz anders sieht. Wir werden deshalb nicht zurücknehmen. Termin ist am 20.09.2011
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.078.710 von Der_Analyst am 13.09.11 09:22:00da sollte angeblich im sommer das gutachten kommen, nix gehört
Gibt es eigentlich etwas Neues zum Spruchverfahren bei der AXA Konzern AG? Der Squeeze Out war immerhin schon im Juli 2007 ...
Danke!
Der_Analyst
Danke!
Der_Analyst
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.073.406 von straßenköter am 12.09.11 09:44:02kein urteil-vergleich!
Immerhin mal ein Urteil nach "nur" zwei Jahren.