Maklergebühr bei Immo-Kauf direkt vom Eigentümer rechtmäßig? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.08.05 08:17:19 von
neuester Beitrag 26.08.05 14:48:41 von
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Hallo an alle,
im Zuge des Erwerbs einer Wohnung, habe ich ein Objekt besichtigt, dass courtagefrei von einem Makler in Anzeigen und im Internet angeboten wird, da es sich, wie sie schreiben, „um einen Verkauf direkt vom Eigentümer handelt“. Nun kommt diese Wohnung (a) allerdings vom Schnitt her nicht in Betracht. Dafür aber die Nachbarwohnung (b), die dem gleichen Eigentümer gehört. In dem mir jetzt zugesandten Vertragsentwurf für (b) erhebt der Makler nun allerdings eine Provision von 5,25 % auf Wohnung (b). Kann das angehen, dass hier – trotz der identischen Eigentumsverhältnisse wie in Wohnung (a), jetzt eine Maklergebühr für (b) erhoben wird? Bisher hat der Makler die Wohnung (b) weder inseriert, noch sonst aktiv vermarktet.
Vor ab schon einmal Danke für die Aufklärung.
im Zuge des Erwerbs einer Wohnung, habe ich ein Objekt besichtigt, dass courtagefrei von einem Makler in Anzeigen und im Internet angeboten wird, da es sich, wie sie schreiben, „um einen Verkauf direkt vom Eigentümer handelt“. Nun kommt diese Wohnung (a) allerdings vom Schnitt her nicht in Betracht. Dafür aber die Nachbarwohnung (b), die dem gleichen Eigentümer gehört. In dem mir jetzt zugesandten Vertragsentwurf für (b) erhebt der Makler nun allerdings eine Provision von 5,25 % auf Wohnung (b). Kann das angehen, dass hier – trotz der identischen Eigentumsverhältnisse wie in Wohnung (a), jetzt eine Maklergebühr für (b) erhoben wird? Bisher hat der Makler die Wohnung (b) weder inseriert, noch sonst aktiv vermarktet.
Vor ab schon einmal Danke für die Aufklärung.
Wenn der Makler dir die Wohnung weder nachgewiesen noch vermittelt hat, gibt es keine Möglichkeit Courtage zu fordern.
Was mich daran stört ist, dass der Vertragsentwurf vom Makler kommt. Wie kann das denn sein wenn du die Wohnung direkt über den Eigentümer erwerben möchtest ?
Um die Sache abzukürzen sollte der Makler der offensichtlich ein gutes Verhältnis zum Eigentümer pflegt doch seine Courtage analog zu Wohnung(a) auch von diesem erhalten.
Was mich daran stört ist, dass der Vertragsentwurf vom Makler kommt. Wie kann das denn sein wenn du die Wohnung direkt über den Eigentümer erwerben möchtest ?
Um die Sache abzukürzen sollte der Makler der offensichtlich ein gutes Verhältnis zum Eigentümer pflegt doch seine Courtage analog zu Wohnung(a) auch von diesem erhalten.
Vermutlich liegt hier ein sog. "Qualifizierter Makleralleinauftrag" bei Wohnung b vor. Trotzdem hat der Makler die Pflicht den Käufer über die Gebühr aufzuklären und muss beweisen, dass durch ihn ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
das sind doch eigentlich nur maximale 3,48% vom kaufpreis courtage???
die andere wohnung wurde aber auch nicht ohne courtage zum kauf angeboten. denke, dass der makler das bei wohnung B) machen kann wie er will.
unverschämt, aber wenn die wohnung nicht superspitze ist, dann muss es ja auch nicht diese sein.
willst du die wohnung selbst beziehen oder vermieten und absetzen??
grüsse, Ra
die andere wohnung wurde aber auch nicht ohne courtage zum kauf angeboten. denke, dass der makler das bei wohnung B) machen kann wie er will.
unverschämt, aber wenn die wohnung nicht superspitze ist, dann muss es ja auch nicht diese sein.
willst du die wohnung selbst beziehen oder vermieten und absetzen??
grüsse, Ra
Lauter Profis hier
Entscheidend ist einzig und allein der 1. Satz in meinem 1. Posting.
Entscheidend ist einzig und allein der 1. Satz in meinem 1. Posting.
Caveman
Auf die Wohnung (b) bin ich erst gekommen, nachdem ich die Wohnung (a) aufgrund der Anzeige mit dem Makler besichtigt hatte. Wohnung (b) wird zur Zeit renoviert. Ein Termin mit dem Eigentümer und dem Makler hatte ebenfalls bereits für Wohnung (b) stattgefunden, um bauliche Aspekte zu erörtern, die jetzt im Renovierungszustand noch umgesetzt werden können. Aus dem Gespräch mit dem Makler und dem Eigentümer wurde eindeutig ersichtlich, dass ihm auch Wohnung (a) gehört.
Hat der Makler demnach die Wohnung nachgewiesen und quaisi so vermittelt und letzenklich Ansprcu auf in Maklergebühr?
RA2004: Gibt es eine Höchstgrenze für Maklergebühren 3,48%?
Vielen Dank für alle Eure Beiträge
Auf die Wohnung (b) bin ich erst gekommen, nachdem ich die Wohnung (a) aufgrund der Anzeige mit dem Makler besichtigt hatte. Wohnung (b) wird zur Zeit renoviert. Ein Termin mit dem Eigentümer und dem Makler hatte ebenfalls bereits für Wohnung (b) stattgefunden, um bauliche Aspekte zu erörtern, die jetzt im Renovierungszustand noch umgesetzt werden können. Aus dem Gespräch mit dem Makler und dem Eigentümer wurde eindeutig ersichtlich, dass ihm auch Wohnung (a) gehört.
Hat der Makler demnach die Wohnung nachgewiesen und quaisi so vermittelt und letzenklich Ansprcu auf in Maklergebühr?
RA2004: Gibt es eine Höchstgrenze für Maklergebühren 3,48%?
Vielen Dank für alle Eure Beiträge
Das kapier ich jetzt nicht.
Ich habe das so verstanden: Wohnung (a) wurde dir angeboten und passt nicht. Wohnung (b) wurde dir nicht vom Makler angeboten aber vom Eigentümer.
Sollte der Makler eingebunden gewesen sein und dir gemeinsam mit dem Eigetümer die Wohnung (b) angeboten haben hätte er theoretisch einen Anspruch. Diesen hätte er jedoch bereits vor der Besichtigung von Wohnung (b) dokumentieren müssen. Ansonsten gehst du als Kunde ja davon aus, dass Wohnung (a) wie Wohnung (b) gehändelt wird also in jedem Fall provisionsfrei für den Käufer.
Provisionshöhen sind vom Bundesland abhängig. Theoretisch gibt es keine festgeschriebenen Höchstgrenzen.
Ich habe das so verstanden: Wohnung (a) wurde dir angeboten und passt nicht. Wohnung (b) wurde dir nicht vom Makler angeboten aber vom Eigentümer.
Sollte der Makler eingebunden gewesen sein und dir gemeinsam mit dem Eigetümer die Wohnung (b) angeboten haben hätte er theoretisch einen Anspruch. Diesen hätte er jedoch bereits vor der Besichtigung von Wohnung (b) dokumentieren müssen. Ansonsten gehst du als Kunde ja davon aus, dass Wohnung (a) wie Wohnung (b) gehändelt wird also in jedem Fall provisionsfrei für den Käufer.
Provisionshöhen sind vom Bundesland abhängig. Theoretisch gibt es keine festgeschriebenen Höchstgrenzen.
Hallo Caveman,
der Makler hatte, nach dem ich sagte, dass Wohnung ((a), (provisionsfrei angeboten, da laut Anzeige Verkauf vom Eigentümer) für meine Ansprüche nicht geeignet sei, mir Wohnung (b) im Renovierungszustand gezeigt. Die Wohnung ist von der Zimmeraufteilung ok. Er sagte, dass die Wohnung (b) im selben renovierten Zustand verkauft werde. Ich ging – ohne dass wir explizit darüber gesprochen hatten, davon aus, dass Wohnung (b) - da selber Eigentümer, selben Vorausstzungen - demnach ebenfalls provisionsfrei angeboten würde.
der Makler hatte, nach dem ich sagte, dass Wohnung ((a), (provisionsfrei angeboten, da laut Anzeige Verkauf vom Eigentümer) für meine Ansprüche nicht geeignet sei, mir Wohnung (b) im Renovierungszustand gezeigt. Die Wohnung ist von der Zimmeraufteilung ok. Er sagte, dass die Wohnung (b) im selben renovierten Zustand verkauft werde. Ich ging – ohne dass wir explizit darüber gesprochen hatten, davon aus, dass Wohnung (b) - da selber Eigentümer, selben Vorausstzungen - demnach ebenfalls provisionsfrei angeboten würde.
Ok dann hat der Makler verabsäumt dich auf die Provision hinzuweisen. Damit musst du diese auch nicht bezahlen. Vorausgesetzt er hat dies wirklich nicht dokumentiert.
Wenn du die Wohnung wirklich kaufen möchtest, solltest du dieses Problem mit dem Eigentümer direkt besprechen und den Kauf der Wohnung von der Übernahme der Courtage abhängig machen bzw. einen Preisnachlass vordern wenn du die Courtage übernimmst.
Letztendlich ist der Ankauf immer wie ein Gesamtinvestment zu sehen und da spielt es eigentlich keine Rolle wer die Courtage übernimmt. Die einzigen Schrauben die verstellt werden können sind der Kaufpreis und die Höhe der Courtage.
Aus diesen Einzelsummen setzt sich dann der Gesamtkaufpreis zusammen (+ Notar + Grunderwerbsteuer) und der muss halt stimmen.
Wenn du die Wohnung wirklich kaufen möchtest, solltest du dieses Problem mit dem Eigentümer direkt besprechen und den Kauf der Wohnung von der Übernahme der Courtage abhängig machen bzw. einen Preisnachlass vordern wenn du die Courtage übernimmst.
Letztendlich ist der Ankauf immer wie ein Gesamtinvestment zu sehen und da spielt es eigentlich keine Rolle wer die Courtage übernimmt. Die einzigen Schrauben die verstellt werden können sind der Kaufpreis und die Höhe der Courtage.
Aus diesen Einzelsummen setzt sich dann der Gesamtkaufpreis zusammen (+ Notar + Grunderwerbsteuer) und der muss halt stimmen.
Moin,
der Provisionsanspruch des Maklers beruht auf vier Voraussetzungen.
Die erste Voraussetzung, der Abschluß eines provisionspflichtigen Maklervertrages, schein mir hier schon nicht gegeben.
> keine Provisions fällig. Ganz einfach!
Deshalb stimmt nicht:
"Wenn der Makler dir die Wohnung weder nachgewiesen noch vermittelt hat, gibt es keine Möglichkeit Courtage zu fordern."
Den nachgewiesen hat er sie ja, vermittlen könnte ja noch kommen!
Gruß lowkatmai
der Provisionsanspruch des Maklers beruht auf vier Voraussetzungen.
Die erste Voraussetzung, der Abschluß eines provisionspflichtigen Maklervertrages, schein mir hier schon nicht gegeben.
> keine Provisions fällig. Ganz einfach!
Deshalb stimmt nicht:
"Wenn der Makler dir die Wohnung weder nachgewiesen noch vermittelt hat, gibt es keine Möglichkeit Courtage zu fordern."
Den nachgewiesen hat er sie ja, vermittlen könnte ja noch kommen!
Gruß lowkatmai
kaufe ein weiteres n bei den
Gruß lowkatmai
Gruß lowkatmai
und verkaufe ein s bei Provisions
Eigentlich ist der Fall hier ganz einfach.
Kein Maklervertrag (wenn es so ist)> kein Geld.
Gruß lowkatmai
Eigentlich ist der Fall hier ganz einfach.
Kein Maklervertrag (wenn es so ist)> kein Geld.
Gruß lowkatmai
Ihr merkt ja, dass ich keine große Ahnung habe.
Welche 4 Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Und: Abschluß eines provisionspflichtigen Maklervertrages. Wird diser mit dem Käufer vorab abgeschlossen? In meinem Fall ist das Bestandteil des mir vorligenden Kaufvertragsentwurfs.
Danke
Welche 4 Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Und: Abschluß eines provisionspflichtigen Maklervertrages. Wird diser mit dem Käufer vorab abgeschlossen? In meinem Fall ist das Bestandteil des mir vorligenden Kaufvertragsentwurfs.
Danke
Hi, ganz kurz
1.Es muß ein provisionspflichtiger Maklervertraqg zwischen dem Makler und seinem Auftrageber geschlossen werden und
2. der Makler muß die vertraglich vereinbarte Leistung erbringen
(Nachweis und/oder Vermittlung) und
3. es muß ein wirksamer Hauptvertrag zustande kommen und
4. die Tätigkeit des Makler muß für den Abschluß dieses Hauptvertrages ursächlich oder zumindest mitursächlich werden.
ALLE vier Voraussetzungen müssen gegeben sein (juristisch > kumulativ)
Gruß lowkatmai
1.Es muß ein provisionspflichtiger Maklervertraqg zwischen dem Makler und seinem Auftrageber geschlossen werden und
2. der Makler muß die vertraglich vereinbarte Leistung erbringen
(Nachweis und/oder Vermittlung) und
3. es muß ein wirksamer Hauptvertrag zustande kommen und
4. die Tätigkeit des Makler muß für den Abschluß dieses Hauptvertrages ursächlich oder zumindest mitursächlich werden.
ALLE vier Voraussetzungen müssen gegeben sein (juristisch > kumulativ)
Gruß lowkatmai
Ich klinke mich jetzt aus.
Zuviele Profis
Zuviele Profis
[posting]17.679.033 von lowkatmai am 25.08.05 09:49:18[/posting]Keine Ahnung was du schreibst aber das ist definitiv Unsinn.
Wenn ein Makler nachweist und vermittelt hat er bei Abschluss eines rechtswirksamen Vertrages Anspruch auf die vereinbarte Provision. Egal mit wem er diese vereinbart hat.
Wenn ein Makler nachweist und vermittelt hat er bei Abschluss eines rechtswirksamen Vertrages Anspruch auf die vereinbarte Provision. Egal mit wem er diese vereinbart hat.
Caveman, Du erzählst leider Nonsens!
Infos aus
"Handbuch des Maklerrechts" Verlag Nomos, 1. Auflage 1999
Kann gerne auch diverse andere Quellen nennen.
Ohne Maklervertrag (gerade bei Privatleuten am besten schriftlich mit den Provisionssätzen, bei Firmenkunden kann ein Vertrag auch konkludent zustande kommen) keine Kohle.
Bitte verunsichere hier niemanden.
Gruß lowkatmai
Infos aus
"Handbuch des Maklerrechts" Verlag Nomos, 1. Auflage 1999
Kann gerne auch diverse andere Quellen nennen.
Ohne Maklervertrag (gerade bei Privatleuten am besten schriftlich mit den Provisionssätzen, bei Firmenkunden kann ein Vertrag auch konkludent zustande kommen) keine Kohle.
Bitte verunsichere hier niemanden.
Gruß lowkatmai
[posting]17.680.078 von lowkatmai am 25.08.05 11:07:59[/posting]"Handbuch des Maklerrechtes"
Ich lach mich weg...
Wenn du schon keine Ahnung hast dann lass es einfach sein.
Mal überlegt wann ein Maklervertrag zustande kommt ???
Ich lach mich weg...
Wenn du schon keine Ahnung hast dann lass es einfach sein.
Mal überlegt wann ein Maklervertrag zustande kommt ???
Schau mal in deinem schlauen Buch nach. Aber ich befürchte darüber steht nix drin.
Oder doch ?
Oder doch ?
Ja, ja Caveman
Gruß lowkatmai
Gruß lowkatmai
[posting]17.680.362 von lowkatmai am 25.08.05 11:29:58[/posting]Na und wann ist denn nun ein Maklervertrag abgschlossen ?
Wie lange machst du denn den Job schon oder bist du am Ende ein Laie ?
Mann mann was ist aus diesem Land geworden
Wie lange machst du denn den Job schon oder bist du am Ende ein Laie ?
Mann mann was ist aus diesem Land geworden
Hi caveman, (oder andere)
wie kann ich hier pdf Dateien einfügen? Geht das überhaupt?
Schick mir doch ansonsten bitte mal per Boardmail Deine E.Mail. Schick Dir ann die beiden Dokumente.
Gruß lowkatmai
wie kann ich hier pdf Dateien einfügen? Geht das überhaupt?
Schick mir doch ansonsten bitte mal per Boardmail Deine E.Mail. Schick Dir ann die beiden Dokumente.
Gruß lowkatmai
Probier mal Bild einfügen ! Keine Ahnung ob das funktioniert.
Hi caveman,
nee geht glaube ich nicht.
Gruß lowkatmai
[posting]17.680.924 von lowkatmai am 25.08.05 12:11:47[/posting]Mach` ein jpeg draus !
Nonnenkloster!
1) Wenn ein Immobilienmakler die Wohnung A "courtagefrei" für den Käufer bewirbt, so holt er sich seine Geld im Innenverhältnis vom Verkäufer - und versucht als Gegenleistung den Verkaufspreis in der Vermittlung hochzuhalten.
2) Als Käufer konnte ich auch davon ausgehen, daß die Wohnung B unter diesen Verhältnissen später an den "Mann" gebracht werden sollte. Hier liegt es an Dir, mit dem Eigentümer einen vernünftigen Preis auszuhandeln.
3) Finger weg bei der Unterschrift zu einem "Kaufvertragsentwurf". Lass Dir bei Kaufinteresse den vom Notar aufgesetzten Kaufvertrag zusenden - ohne den Maklercourtagezusatz - den der Makler hat dort nichts zu suchen.
4) Nimm vorher auch Kontakt zu Verwalter der WEG auf. Verlange Einsicht in die letzten Protokolle. Instandhaltungsrücklage, usw.
1) Wenn ein Immobilienmakler die Wohnung A "courtagefrei" für den Käufer bewirbt, so holt er sich seine Geld im Innenverhältnis vom Verkäufer - und versucht als Gegenleistung den Verkaufspreis in der Vermittlung hochzuhalten.
2) Als Käufer konnte ich auch davon ausgehen, daß die Wohnung B unter diesen Verhältnissen später an den "Mann" gebracht werden sollte. Hier liegt es an Dir, mit dem Eigentümer einen vernünftigen Preis auszuhandeln.
3) Finger weg bei der Unterschrift zu einem "Kaufvertragsentwurf". Lass Dir bei Kaufinteresse den vom Notar aufgesetzten Kaufvertrag zusenden - ohne den Maklercourtagezusatz - den der Makler hat dort nichts zu suchen.
4) Nimm vorher auch Kontakt zu Verwalter der WEG auf. Verlange Einsicht in die letzten Protokolle. Instandhaltungsrücklage, usw.
#25 von Cavemen
Funzt auch nicht
Bilder müssen im www vorliegen
Gruß lowkatmai
Funzt auch nicht
Bilder müssen im www vorliegen
Gruß lowkatmai
Hallo,
danke erst einmal an alle für die guten Tips. Mir war gar nicht klar, dass ich hier ein so heisses Eisen angepackt hatte.Bsonderen Dank gilt Caveman, lowkatmai und Burentom. werde die Tips beherzigen.
danke erst einmal an alle für die guten Tips. Mir war gar nicht klar, dass ich hier ein so heisses Eisen angepackt hatte.Bsonderen Dank gilt Caveman, lowkatmai und Burentom. werde die Tips beherzigen.
nonnenkloster,
natürlich ist es trickreich, einen Verkaufspreis zu nennen und eine Maklergebühr nachzuschieben. Wozu grübeln, ob es erlaubt ist? Du mußt wissen, ob du das zahlen willst oder nicht.
Den im Vertragsentwurf (nur ein Entwurf!) genannten Preis hast du ja wohl ausgehandelt. Es ist aber leicht zu sagen: "Mit einer Maklergebühr hatte ich nicht gerechnet. Dann muß die Wohnung € 5.000,- billiger sein."
natürlich ist es trickreich, einen Verkaufspreis zu nennen und eine Maklergebühr nachzuschieben. Wozu grübeln, ob es erlaubt ist? Du mußt wissen, ob du das zahlen willst oder nicht.
Den im Vertragsentwurf (nur ein Entwurf!) genannten Preis hast du ja wohl ausgehandelt. Es ist aber leicht zu sagen: "Mit einer Maklergebühr hatte ich nicht gerechnet. Dann muß die Wohnung € 5.000,- billiger sein."
#29 von alzwo
Genau so würde ich es machen, Guter Vorschlag!
Im Endeffekt ist ein Gesamtpreis zu zahlen. (Der paßt oder nicht) Wie da die Courtage zugerechnet wird (extra beim Makler, im Innenverhältnis zwischen Verkäufer/Makler usw. usf.) ist wurscht.
Gruß lowkatmai
Genau so würde ich es machen, Guter Vorschlag!
Im Endeffekt ist ein Gesamtpreis zu zahlen. (Der paßt oder nicht) Wie da die Courtage zugerechnet wird (extra beim Makler, im Innenverhältnis zwischen Verkäufer/Makler usw. usf.) ist wurscht.
Gruß lowkatmai
#30:
Hallo, der Gesamtpreis sollte aber trotzdem nicht inkl. Maklerprovision sein, weil dann die Kaufnebenkosten auch höher sind, wär doch verschwendetes Geld.
#7:
Hallo, es gibt durchaus gesetzliche Höchstgrenzen! In Berlin beträgt sie 6% zzgl. Mwst.! Maklerprovisionen sind aber regional unterschiedlich, in Schleswig Holstein liegt sie mit 3% zzgl. Mwst. optisch sehr niedrig, allerdings ist es dort üblich, das der Makler dort zu gleichen Teilen vom Käufer und Verkäufer bezahlt wird, also unterm Strich dasselbe. Habe im letzten Jahr ein Ferienhaus dort erworben und die Maklerprovision vom Verkäufer übernommen um den offiziellen Kaufpreis zu senken wegen der Kaufnebenkosten.
#1:
Frage mal den Eigentümer, ob der Makler einen Alleinauftrag hat, falls ja, bekommt der Makler in jedem Fall die Provision, auch wenn er gar nicht aktiv vermittelt hat! Im juristisch strittigen Falle würde theoretisch der Verkäufer die Provision schulden. Auf sowas würde ich es nicht ankommen lassemn, lieber im Vorfeld klären! Außerdem ist die Maklerprovision eh verhandelbar, selbst der genannte Satz beinhaltet eh noch viel Luft nach unten.
Hallo, der Gesamtpreis sollte aber trotzdem nicht inkl. Maklerprovision sein, weil dann die Kaufnebenkosten auch höher sind, wär doch verschwendetes Geld.
#7:
Hallo, es gibt durchaus gesetzliche Höchstgrenzen! In Berlin beträgt sie 6% zzgl. Mwst.! Maklerprovisionen sind aber regional unterschiedlich, in Schleswig Holstein liegt sie mit 3% zzgl. Mwst. optisch sehr niedrig, allerdings ist es dort üblich, das der Makler dort zu gleichen Teilen vom Käufer und Verkäufer bezahlt wird, also unterm Strich dasselbe. Habe im letzten Jahr ein Ferienhaus dort erworben und die Maklerprovision vom Verkäufer übernommen um den offiziellen Kaufpreis zu senken wegen der Kaufnebenkosten.
#1:
Frage mal den Eigentümer, ob der Makler einen Alleinauftrag hat, falls ja, bekommt der Makler in jedem Fall die Provision, auch wenn er gar nicht aktiv vermittelt hat! Im juristisch strittigen Falle würde theoretisch der Verkäufer die Provision schulden. Auf sowas würde ich es nicht ankommen lassemn, lieber im Vorfeld klären! Außerdem ist die Maklerprovision eh verhandelbar, selbst der genannte Satz beinhaltet eh noch viel Luft nach unten.
#31 von casel
Hast natürlich Recht. Spart noch einige Euro
Gruß lowkatmai
Hast natürlich Recht. Spart noch einige Euro
Gruß lowkatmai
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