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    Berufsperspektiven Steuerberater - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.09.05 01:00:04 von
    neuester Beitrag 09.09.05 11:30:39 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.005.392
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      Avatar
      schrieb am 08.09.05 01:00:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wie sehen eigentlich die Berufsperspektiven als Steuerberater aus, wenn es tatsaechlich zu einer radikalen Steuerreform kommen sollte? Mich wuerden mal andere Meinungen hier im Forum interessieren.....

      Vielen Dank,
      Meku

      P.S.: Entscheide mich gerade zwischen Steuern oder Controlling, daher der vorige Thread zum Controlling
      Avatar
      schrieb am 08.09.05 07:19:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      [posting]17.822.671 von Meku am 08.09.05 01:00:04[/posting]Ich würde eine radikale Steuereform begrüßen.

      Bei viel weniger Arbeit hätte man etwas weniger Geld.

      Der StB kann eine Reihe von Aufgaben unabhängig von der Kompliziertheit des Steuerrechtes übernehmen:

      Buchhaltung/Controlling/Berichtswesen
      Jahresabschluss/Zwischenabschluß und dergl.
      BWL-Fragen: Finanzierung/Sanierung/Unternehmensnachfolge

      Das sind nur einige.

      Sieht nicht schlecht aus, aber der Wettbewerb schläft nicht.

      Außerdem weiss man nicht, was die EU In Sachen Zugang zum Beruf noch auf der Pfanne hat.
      Avatar
      schrieb am 08.09.05 09:57:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn`s wirklich so kommt wie geplant, hat der Steuerberater
      ein Problem: Steuer- Beratung wird weniger notwendig werden.
      Betriebswirtschaftl. Beratung, Lohnabrechnung, Buchhaltung etc. wird bereits heute an jeder Ecke angeboten.

      Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass unser Steuerrecht wirklich sehr viel einfacher wird.

      Alternativ Jura studieren und dann ggf. StB- Prüfung ablegen.
      Avatar
      schrieb am 08.09.05 16:23:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      #1

      Wenn demnächst alle für alles 25 % bezahlen, dann gehen die Berufsperspektiven für Steuerberater gegen Null.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 09.09.05 11:30:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]17.830.157 von Blue Max am 08.09.05 16:23:53[/posting]Ausgemachter Blödsinn!

      Es kommt auf das "x % wovon" an.

      Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage (z.B. Einkommen oder Gewinn) bleibt weiterhin.

      Prozentsätze habe ich bisher auch angewendet.

      Wenn ich die Bemessungsgrundlage erst ermittelt habe, brauche ich dann nicht mal einen Bierdeckel.

      ;)


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