Sparerfreibetrag oder kann ich meiner Schwester 100000eur für 6 Monate leihen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.06.06 15:17:58 von
neuester Beitrag 11.06.06 18:00:14 von
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Schwester ,Schülerin,18 wird sie im Sommer
darf ich ihr 100000eur für 6 Monate leihen damit sie ihren Sparerfreibetrag ausschöpfen kann?
oder ist das auf irgendeine Art und Weise illegal?
darf ich ihr 100000eur für 6 Monate leihen damit sie ihren Sparerfreibetrag ausschöpfen kann?
oder ist das auf irgendeine Art und Weise illegal?
§ 42 AO
Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
(1) Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. Liegt ein Missbrauch vor, so entsteht der Steueranspruch so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht.
Überweist sie Dir dann im Nachhinein die 100 000 € + Zinsen? Oder wie ist dein Plan? Vertraust Du ihr so sehr?
Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
(1) Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. Liegt ein Missbrauch vor, so entsteht der Steueranspruch so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht.
Überweist sie Dir dann im Nachhinein die 100 000 € + Zinsen? Oder wie ist dein Plan? Vertraust Du ihr so sehr?
Du darfst Deiner Schwester auch € 100.000 zinslos leihen, damit sie sich eine Euro-Palette Schuhe ordern kann. Wenn Sie sich nur ein Paar kauft und den Rest vorrübergehend verzinslich anlegt, dann hat sie einfach ein gutes Geschäft gemacht, das auch solange bei ihr steuerlich unbeachtlich sein sollte, wie - isoliert betrachtet für die Kapitaleinkünfte - die vereinnahmten Zinsen nicht den Freibetrag überschreiten. Was das steuerfreie Existenzminimum, Steuererklärungspflichten, Kindergeld etc. betrifft, findest Du hier im Board zahlreiche weitere Informationen.
Bei einer Einsparung von (Euro-Palette - 1 Paar) Schuhe sollte man nicht von einem Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO ausgehen dürfen. Denn man hat ja nur 2 Füße...
Bei einer Einsparung von (Euro-Palette - 1 Paar) Schuhe sollte man nicht von einem Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO ausgehen dürfen. Denn man hat ja nur 2 Füße...
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.029.101 von crude_facts am 09.06.06 15:54:23Außerdem wird die Sache bei Deiner Schwester ohnehin über einen Freistellungsauftrag (Zinsabschlagsteuer sonst einzubehalten) laufen, oder?
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.028.368 von Prinze78 am 09.06.06 15:17:58wäre ich deine Schwester, würde ich die Knete nehmen und ab in den Süden bis sie alle ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.029.314 von DerCannibale am 09.06.06 16:04:34wäre ich deine Schwester, würde ich die Knete nehmen und ab in den Süden bis sie alle ist.
und den Datteljongleur mitnehmen!
und den Datteljongleur mitnehmen!
also mein plan war
für sie ein Consors Konto aufmachen
ERöffnungsprämie mitnehmen die 500eur Spekusteuerfrei kurz ertraden und dann die 1430eur Sparerfreibetrag auszuschöpfen auf dem Tagesgeldkonto
Ich behalte natürlich die Pin und die Tans
am ende der 6 Monate überweis ich mir dann die 100k zurück und lass die knapp 1900eur auf dem Konto stehen
für sie ein Consors Konto aufmachen
ERöffnungsprämie mitnehmen die 500eur Spekusteuerfrei kurz ertraden und dann die 1430eur Sparerfreibetrag auszuschöpfen auf dem Tagesgeldkonto
Ich behalte natürlich die Pin und die Tans
am ende der 6 Monate überweis ich mir dann die 100k zurück und lass die knapp 1900eur auf dem Konto stehen
Klingt nach einem reibungslosen Betrug was du da vorhast!
FT
nur zu...
FT
nur zu...
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.030.905 von Prinze78 am 09.06.06 17:42:15Lies mal, was NATALY in diversen Threads zum Thema Grenzen für die Einkommensteuererklärungspflicht geschrieben hat.
Prinze78,
selbstverständlich darfst du deiner Schwester Geld leihen. Sie darf damit spekulieren, es weiterverleihen oder verbrennen. Du darfst ihr dabei auch helfen. Hat sie keine anderen Einkünfte, zahlt sie sogar über € 512,- keine Spekusteuer. Existenzminimum € 7.664,- glaub ich. Frag mal anders: „Welche Unannehmlichleiten könnte es geben, wenn ich bei meiner Schwester Geld parke?“ Da sehe ich nur (extrem?) unwahrscheinliche Fälle.
1) Du hast vielleicht eine große Steigerung der Kapitalerträge in dem Jahr, in dem das Geld wieder auf deinen Namen läuft. Dein Steuerbearbeiter ist ausnahmsweise hellwach und fragt dich: „Vermögen stark gestiegen – also auch Einkünfte. Woher?“ Selbst dann kannst du es ja erklären, ist aber kippelig.
2) Deine Schwester beantragt Sozialhilfe, Prozeßkostenhilfe, Wohngeld oder irgend etwas, für das sie arm sein muß. Dann wird es für sie schwieriger.
3) Ihr bekommt Streit miteinander. Dann wirst du es schwer haben, wieder an dein Geld zu kommen. Wenn du Vollmacht hast, könnte sie die eher widerrufen haben, als du glaubst.
4) Deine Schwester stirbt. Dann kann es Streit mit den Erben geben, ob dir das Geld überhaupt gehört.
Deshalb empfehle ich, alles schriftlich festzuhalten. Auch unter Verwandten. Nicht vergessen, wie jeder von euch die Zusammenarbeit beenden kann! Deine Schwester könnte sich ausgenutzt fühlen. Sprich mit ihr über einen Vorteil auch für sie.
selbstverständlich darfst du deiner Schwester Geld leihen. Sie darf damit spekulieren, es weiterverleihen oder verbrennen. Du darfst ihr dabei auch helfen. Hat sie keine anderen Einkünfte, zahlt sie sogar über € 512,- keine Spekusteuer. Existenzminimum € 7.664,- glaub ich. Frag mal anders: „Welche Unannehmlichleiten könnte es geben, wenn ich bei meiner Schwester Geld parke?“ Da sehe ich nur (extrem?) unwahrscheinliche Fälle.
1) Du hast vielleicht eine große Steigerung der Kapitalerträge in dem Jahr, in dem das Geld wieder auf deinen Namen läuft. Dein Steuerbearbeiter ist ausnahmsweise hellwach und fragt dich: „Vermögen stark gestiegen – also auch Einkünfte. Woher?“ Selbst dann kannst du es ja erklären, ist aber kippelig.
2) Deine Schwester beantragt Sozialhilfe, Prozeßkostenhilfe, Wohngeld oder irgend etwas, für das sie arm sein muß. Dann wird es für sie schwieriger.
3) Ihr bekommt Streit miteinander. Dann wirst du es schwer haben, wieder an dein Geld zu kommen. Wenn du Vollmacht hast, könnte sie die eher widerrufen haben, als du glaubst.
4) Deine Schwester stirbt. Dann kann es Streit mit den Erben geben, ob dir das Geld überhaupt gehört.
Deshalb empfehle ich, alles schriftlich festzuhalten. Auch unter Verwandten. Nicht vergessen, wie jeder von euch die Zusammenarbeit beenden kann! Deine Schwester könnte sich ausgenutzt fühlen. Sprich mit ihr über einen Vorteil auch für sie.
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