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eröffnet am 19.01.07 12:56:46 von
neuester Beitrag 11.05.07 10:22:54 von
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1. Januar 2000:
Ein Volksgericht in Texas spricht Kathleen Robertson 780'000 Dollars zu, weil sie sich einen Knöchel verstaucht hatte, als sie über ein kleines Kind stolperte, welches in den Gängen eines Supermarktes herumrannte. Die Eigentümer des Supermarktes waren sehr erstaunt über den Gerichtsentscheid, handelte es sich beim betreffenden Kind doch um jenes der Mrs. Robertson...!
2. Juni 1998:
Carl Truman, 19jährig, erhielt 74'000 Dollars zuzüglich Arztkosten zugesprochen, weil ihm sein Nachbar mit seinem Honda Accord über die Hand gefahren war. Mr. Truman hatte offenbar übersehen, dass sein Nachbar am Steuer seines Autos sass, als er daran war, dessen Raddeckel zu stehlen....!
3. Oktober 1998
Terrence Dickson, Pennsylvania, wollte das Haus, in welches er soeben eingebrochen war, durch die Garage verlassen. Bedingt durch eine Störung des Öffnungsmechanismus am Garagentor war er nicht in der Lage, dieses zu offnen. Er konnte aber auch nicht ins Haus zurück, da die Türe automatisch ins Schloss gefallen war und ohne Schlüssel nicht mehr geöffnet werden konnte. Die Bewohner des Hauses weilten in den Ferien. Mr. Dickinson überlebte die 8 Tage Aufenthalt in der Garage nur, weil er einen Harass Pepsi und Trockennahrung für Hunde in der Garage zur Verfügung hatte. Er klagte die Eigentümer des Hauses ein fur erlittenen Tort, entstanden durch die vorgefundene Situation, und erhielt eine Halbe Million Dollars zugesprochen...!
4. Oktober 1999
Jerry Williams, Arkansas, verdiente 14'500 Dollars zuzüglich Arztkosten, nachdem er vom Hund des Nachbarn gebissen worden war. Der Hund war innerhalb der eingezäunten benachbarten Liegenschaft angekettet. Die Summe fiel nicht so hoch aus wie erhofft, weil das Gericht anerkannte, dass der Hund vielleicht ein klein wenig provoziert war durch die Tatsache, dass Mr.Williams mit einem Schrotgewehr auf ihn schoss.....!
5. Mai 2000
Ein Restaurant in Philadelphia wurde dazu verurteilt, Amber Carson 113'000 Dollars auszuzahlen, nachdem sie sich das Steissbein gebrochen hatte, weil sie auf verschüttetem Sodawasser ausgerutscht war. Dieses war auf den Boden gelangt, weil Ms Carson 30 sec. zuvor ihrem Freund ihr Glas Sodawasser während eines Streites an den Kopf geworfen hatte...!
6. Dezember 1997
Kara Walton, Delaware, gewann ihren Prozess gegen ein Nachtlokal einer Nachbarstadt, nachdem sie sich zwei Zähne ausgeschlagen hatte, als sie aus dem Fenster der Toilette auf den Boden stürzte. Dies geschah,weil sie sich um die Bezahlung ihrer Konsumation in der Hohe von 3.50 Dollars drücken wollte. Das Gericht sprach ihr 12'000 Dollars plus die Zahnarztkosten zu...!
...and the Winner iiiiiiis.......:
Merv Grazinski aus Oklahoma City. Im November 2000 kaufte Mr.Grazinski ein brandneues Motor Home der Marke Winnebago von 10 m Länge. Als er nach erfolgtem Kauf des Vehikels auf der Heimfahrt war, beschleunigte er auf der Autobahn auf 110 km/Std. und verliess den Fahrersitz, um sich hinten in der Kabine einen Kaffee zuzubereiten. Natürlich geriet das Motor Home über den Strassenrand hinaus und drehte sich mehrere Male um sich selbst. Mr Grazinski verklagte Winnebago, da die Firma im Manual des Fahrzeuges nicht ausdrücklich darauf verwiesen hatte, man dürfe während der Fahrt das Steuer nicht verlassen, um sich einen Kaffee zuzubereiten. Er erhielt 1.75 Mio. Dollars zugesprochen zuzüglich ein neues Motor Home (Winnebago brachte in der Folge eine solche Ergänzung in ihrem Manual an, für den Fall, dass allfällige weitere Idioten ihre Fahrzeuge erwerben sollten...)...!
Ein Volksgericht in Texas spricht Kathleen Robertson 780'000 Dollars zu, weil sie sich einen Knöchel verstaucht hatte, als sie über ein kleines Kind stolperte, welches in den Gängen eines Supermarktes herumrannte. Die Eigentümer des Supermarktes waren sehr erstaunt über den Gerichtsentscheid, handelte es sich beim betreffenden Kind doch um jenes der Mrs. Robertson...!
2. Juni 1998:
Carl Truman, 19jährig, erhielt 74'000 Dollars zuzüglich Arztkosten zugesprochen, weil ihm sein Nachbar mit seinem Honda Accord über die Hand gefahren war. Mr. Truman hatte offenbar übersehen, dass sein Nachbar am Steuer seines Autos sass, als er daran war, dessen Raddeckel zu stehlen....!
3. Oktober 1998
Terrence Dickson, Pennsylvania, wollte das Haus, in welches er soeben eingebrochen war, durch die Garage verlassen. Bedingt durch eine Störung des Öffnungsmechanismus am Garagentor war er nicht in der Lage, dieses zu offnen. Er konnte aber auch nicht ins Haus zurück, da die Türe automatisch ins Schloss gefallen war und ohne Schlüssel nicht mehr geöffnet werden konnte. Die Bewohner des Hauses weilten in den Ferien. Mr. Dickinson überlebte die 8 Tage Aufenthalt in der Garage nur, weil er einen Harass Pepsi und Trockennahrung für Hunde in der Garage zur Verfügung hatte. Er klagte die Eigentümer des Hauses ein fur erlittenen Tort, entstanden durch die vorgefundene Situation, und erhielt eine Halbe Million Dollars zugesprochen...!
4. Oktober 1999
Jerry Williams, Arkansas, verdiente 14'500 Dollars zuzüglich Arztkosten, nachdem er vom Hund des Nachbarn gebissen worden war. Der Hund war innerhalb der eingezäunten benachbarten Liegenschaft angekettet. Die Summe fiel nicht so hoch aus wie erhofft, weil das Gericht anerkannte, dass der Hund vielleicht ein klein wenig provoziert war durch die Tatsache, dass Mr.Williams mit einem Schrotgewehr auf ihn schoss.....!
5. Mai 2000
Ein Restaurant in Philadelphia wurde dazu verurteilt, Amber Carson 113'000 Dollars auszuzahlen, nachdem sie sich das Steissbein gebrochen hatte, weil sie auf verschüttetem Sodawasser ausgerutscht war. Dieses war auf den Boden gelangt, weil Ms Carson 30 sec. zuvor ihrem Freund ihr Glas Sodawasser während eines Streites an den Kopf geworfen hatte...!
6. Dezember 1997
Kara Walton, Delaware, gewann ihren Prozess gegen ein Nachtlokal einer Nachbarstadt, nachdem sie sich zwei Zähne ausgeschlagen hatte, als sie aus dem Fenster der Toilette auf den Boden stürzte. Dies geschah,weil sie sich um die Bezahlung ihrer Konsumation in der Hohe von 3.50 Dollars drücken wollte. Das Gericht sprach ihr 12'000 Dollars plus die Zahnarztkosten zu...!
...and the Winner iiiiiiis.......:
Merv Grazinski aus Oklahoma City. Im November 2000 kaufte Mr.Grazinski ein brandneues Motor Home der Marke Winnebago von 10 m Länge. Als er nach erfolgtem Kauf des Vehikels auf der Heimfahrt war, beschleunigte er auf der Autobahn auf 110 km/Std. und verliess den Fahrersitz, um sich hinten in der Kabine einen Kaffee zuzubereiten. Natürlich geriet das Motor Home über den Strassenrand hinaus und drehte sich mehrere Male um sich selbst. Mr Grazinski verklagte Winnebago, da die Firma im Manual des Fahrzeuges nicht ausdrücklich darauf verwiesen hatte, man dürfe während der Fahrt das Steuer nicht verlassen, um sich einen Kaffee zuzubereiten. Er erhielt 1.75 Mio. Dollars zugesprochen zuzüglich ein neues Motor Home (Winnebago brachte in der Folge eine solche Ergänzung in ihrem Manual an, für den Fall, dass allfällige weitere Idioten ihre Fahrzeuge erwerben sollten...)...!
Servus Börsenberti,
das bekannteste haste vergessen
Schönes Wochenende!
Zum ewigen Ruhm der 81-jährigen Stella Liebeck, die sich bei McDonalds
einen Becher Kaffee über den Leib schüttete und anschließend 4,5 Millionen $
Schadenersatz erhielt, weil sie nicht auf die Tatsache hingewiesen worden
sei, dass der Kaffee heiß ist, wird nun jährlich der STELLA-LIEBECK-PREIS
an
diejenigen verliehen, die im jeweils vergangenen Jahr mit genialer
Unverfrorenheit Schadenersatz gerichtlich forderten und erhielten.
das bekannteste haste vergessen
Schönes Wochenende!
Zum ewigen Ruhm der 81-jährigen Stella Liebeck, die sich bei McDonalds
einen Becher Kaffee über den Leib schüttete und anschließend 4,5 Millionen $
Schadenersatz erhielt, weil sie nicht auf die Tatsache hingewiesen worden
sei, dass der Kaffee heiß ist, wird nun jährlich der STELLA-LIEBECK-PREIS
an
diejenigen verliehen, die im jeweils vergangenen Jahr mit genialer
Unverfrorenheit Schadenersatz gerichtlich forderten und erhielten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.030.568 von YesYesYo am 19.01.07 13:08:29hi kay,
ich habe sage und schreibe 126504 völlig verrückte urteile in den datenbanken gefunden, die jenseits von gut und böse sind. es kann einem angst und bange werden was die lieben richter so veranstalten. habe einfach mal welche reingestellt in der hoffnung, dass schon noch was kommt.
muss grade mal an hartz denken.....
ob die das als geldwerten vorteil versteuert haben???
ich habe sage und schreibe 126504 völlig verrückte urteile in den datenbanken gefunden, die jenseits von gut und böse sind. es kann einem angst und bange werden was die lieben richter so veranstalten. habe einfach mal welche reingestellt in der hoffnung, dass schon noch was kommt.
muss grade mal an hartz denken.....
ob die das als geldwerten vorteil versteuert haben???
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.030.765 von bert408 am 19.01.07 13:20:00Das deutsche Rechtssystem bzw. die Richter, Anwälte etc. sind noch viel unverschämter!!
Man weiß _NIE_, wie ein Fall ausgeht, weil es immer im Ermessen des
Richters liegt.. Das Problem ist nur, daß man über die wirklichen Härtefälle (zB. offensichtliche Korruption) nichts sagen darf, weil man sich schriftlich zum Stilschweigen verpflichten muß!!
Auch Richter sind nur Menschen, die sich gerne mal den einen oder anderen Euro, Urlaub, kulinarischen Abend oder sonstigen Genuß "dazuverdienen" ..
Man weiß _NIE_, wie ein Fall ausgeht, weil es immer im Ermessen des
Richters liegt.. Das Problem ist nur, daß man über die wirklichen Härtefälle (zB. offensichtliche Korruption) nichts sagen darf, weil man sich schriftlich zum Stilschweigen verpflichten muß!!
Auch Richter sind nur Menschen, die sich gerne mal den einen oder anderen Euro, Urlaub, kulinarischen Abend oder sonstigen Genuß "dazuverdienen" ..
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.030.765 von bert408 am 19.01.07 13:20:003 dinge weiß man nie genau:
1. was in er wurst ist
2. was eine frau denkt
3. wie ein gericht entscheidet
jetzt werde ich meine 4 umgefallenen Fichtent wieder aufrichten!
so long
skorzeny
1. was in er wurst ist
2. was eine frau denkt
3. wie ein gericht entscheidet
jetzt werde ich meine 4 umgefallenen Fichtent wieder aufrichten!
so long
skorzeny
Ich habe ein Original-Urteil vorliegen, in dem es heißt: "Es kommt nicht darauf an, was in Verträgen/Teilungserklärungen steht, sondern was damit gemeint ist".
Es ging um den Begriff WOHNfläche der in der Teilungserklärung steht.
Ausgelegt wurde es nachher als NUTZfläche.
Für den Richter ist das das ein und dasselbe
Es ging um den Begriff WOHNfläche der in der Teilungserklärung steht.
Ausgelegt wurde es nachher als NUTZfläche.
Für den Richter ist das das ein und dasselbe
BVerwG
2001-06-13
5 B 105/00
Ein schlafender Richter ist kein Revisionsgrund
Ein Richter, der während der Verhandlung ein Nickerchen hält, ist kein Revisionsgrund, wenn nicht genau dargestellt werden kann, wann und wie lange der Richter geschlafen hat, und was er verpasst hat.
Quelle: www.ratgeberrecht.de
2001-06-13
5 B 105/00
Ein schlafender Richter ist kein Revisionsgrund
Ein Richter, der während der Verhandlung ein Nickerchen hält, ist kein Revisionsgrund, wenn nicht genau dargestellt werden kann, wann und wie lange der Richter geschlafen hat, und was er verpasst hat.
Quelle: www.ratgeberrecht.de
Verein gegen Rechtsmißbrauch e. V.
Eingetragen ins Vereinsregister Frankfurt/Main am 6. 11. 1990 unter VR 9646 (er ist gemeinnützig).
Kurzvorstellung
Ziel unserer Aktivitäten
Der Verein wurde am 2. Oktober 1989 von Personen gegründet, die schlechte Erfahrungen mit der Justiz (Richterschaft, Staatsanwaltschaft) und/oder Rechtsanwälten gemacht haben. Interessiert Sie eine Mitgliedschaft?
Ziele des Vereins gemäß § 3 der Satzung sind:
Erfahrungsaustausch
Hilfe bei der Anfertigung von Schriftsätzen, soweit zulässig
Öffentlichkeitsarbeit
Einflußnahme auf die Gesetzgebung und sonstige Meinungsführer
Erstellen von Informationsschriften
Prozeßbeobachtung und Prozeßbegleitung
Der VGR erteilt seinen Mitgliedern in der Mitgliederversammlung und/oder auf telefonische Anfrage Tipps zur Selbsthilfe. Wegen des Rechtsberatungsgesetzes von 1935 darf der VGR keine Rechtsberatung erteilen.
Die Ziele in § 3 der Satzung sollen dem Rechtsmißbrauch durch Aufklärung vorbeugen und auf folgende Veränderungen hinwirken:
Richterschaft
Einführung des Bürgeranwaltes/Justizombudsmannes
Durchsetzung der fast nicht praktizierten Dienstaufsicht (§ 26 Abs. 2 Deutsches Richtergesetz, DRiG)
Richter(innen) auf Zeit, wie z. B. in der Schweiz
Richter(innen) sind, wie in England, aus qualifizierten und erfahrenen Anwältinnen/Anwälten (Alter 40-45 Jahre) oder anderen erfahrenen Juristen zu rekrutieren
Vertretung von kompetenten Laien in den Richterwahlausschüssen
Abschaffung des unsinnigen Beratungsgeheimnisses
Versch&azml;rfung des § 339 StGB (Rechtsbeugung), Anwendung des Indizienbeweises
Verschärfung des § 839, Abs. 2 BGB (Amtshaftung des Richters)
Qualifizierung der Schöffen und ehrenamtlichen Richter
Verbot von Nebentätigkeiten, die Interessenkollisionen beinhalten
Neubestimmung der richterlichen Unabhängigkeit (Art. 97 GG)
Neuordnung des Gutachterwesens
Anwaltschaft
Lockerung des Anwaltszwanges
Einrichtung von kostenlosen Schiedsstellen bei den Rechtsanwaltskammern
Abschaffung des Rechtsberatungsgesetzes von 1935
Verschärfung des § 356 StGB (Parteiverrat), Anwendung des Indizienbeweises
Vertretung von Laien in den Anwaltsgerichten
Vor der Zulassung zur Anwaltschaft: Nachweis der Kenntnis des Berufsrechts
Interessieren Sie sich für eine Mitgliedschaft oder möchten Sie zunächst die Satzung lesen?
Verein gegen Rechtsmißbrauch e. V.
Röderbergweg 30
D-60314 Frankfurt
Tel.: 069 - 43 35 23
Fax: 069 - 43 35 23
Eingetragen ins Vereinsregister Frankfurt/Main am 6. 11. 1990 unter VR 9646 (er ist gemeinnützig).
Kurzvorstellung
Ziel unserer Aktivitäten
Der Verein wurde am 2. Oktober 1989 von Personen gegründet, die schlechte Erfahrungen mit der Justiz (Richterschaft, Staatsanwaltschaft) und/oder Rechtsanwälten gemacht haben. Interessiert Sie eine Mitgliedschaft?
Ziele des Vereins gemäß § 3 der Satzung sind:
Erfahrungsaustausch
Hilfe bei der Anfertigung von Schriftsätzen, soweit zulässig
Öffentlichkeitsarbeit
Einflußnahme auf die Gesetzgebung und sonstige Meinungsführer
Erstellen von Informationsschriften
Prozeßbeobachtung und Prozeßbegleitung
Der VGR erteilt seinen Mitgliedern in der Mitgliederversammlung und/oder auf telefonische Anfrage Tipps zur Selbsthilfe. Wegen des Rechtsberatungsgesetzes von 1935 darf der VGR keine Rechtsberatung erteilen.
Die Ziele in § 3 der Satzung sollen dem Rechtsmißbrauch durch Aufklärung vorbeugen und auf folgende Veränderungen hinwirken:
Richterschaft
Einführung des Bürgeranwaltes/Justizombudsmannes
Durchsetzung der fast nicht praktizierten Dienstaufsicht (§ 26 Abs. 2 Deutsches Richtergesetz, DRiG)
Richter(innen) auf Zeit, wie z. B. in der Schweiz
Richter(innen) sind, wie in England, aus qualifizierten und erfahrenen Anwältinnen/Anwälten (Alter 40-45 Jahre) oder anderen erfahrenen Juristen zu rekrutieren
Vertretung von kompetenten Laien in den Richterwahlausschüssen
Abschaffung des unsinnigen Beratungsgeheimnisses
Versch&azml;rfung des § 339 StGB (Rechtsbeugung), Anwendung des Indizienbeweises
Verschärfung des § 839, Abs. 2 BGB (Amtshaftung des Richters)
Qualifizierung der Schöffen und ehrenamtlichen Richter
Verbot von Nebentätigkeiten, die Interessenkollisionen beinhalten
Neubestimmung der richterlichen Unabhängigkeit (Art. 97 GG)
Neuordnung des Gutachterwesens
Anwaltschaft
Lockerung des Anwaltszwanges
Einrichtung von kostenlosen Schiedsstellen bei den Rechtsanwaltskammern
Abschaffung des Rechtsberatungsgesetzes von 1935
Verschärfung des § 356 StGB (Parteiverrat), Anwendung des Indizienbeweises
Vertretung von Laien in den Anwaltsgerichten
Vor der Zulassung zur Anwaltschaft: Nachweis der Kenntnis des Berufsrechts
Interessieren Sie sich für eine Mitgliedschaft oder möchten Sie zunächst die Satzung lesen?
Verein gegen Rechtsmißbrauch e. V.
Röderbergweg 30
D-60314 Frankfurt
Tel.: 069 - 43 35 23
Fax: 069 - 43 35 23
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.030.338 von bert408 am 19.01.07 12:56:46AG Mönchengladbach, Urteil v. 25.4.1991 - 5a C 106/91 (NJW 1995, 884)
Unharmonischer Intimverkehr als Reisemangel
Darauf, ob der Kläger seine besonderen Beischlafgewohnheiten darlegt, kommt es bei einer ernst gemeinten Klage nicht an, wenn die Betten für einen durchschnittlichen Reisenden geeignet sind und dem Gericht mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt sind, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können (Leitsatz der KD Redaktion).
Der Kl. hatte bei der Bekl. für sich und seine Lebensgefährtin eine Urlaubsreise nach Gran Malaria (*) gebucht. Geschuldet war die Unterbringung in einem Doppelzimmer mit Doppelbett. Der Kl. trug vor, nach der Ankunft habe er feststellen müssen, dass es in dem ihm zugewiesenen Zimmer kein Doppelbett gegeben habe, sondern zwei separate Einzelbetten, die nicht miteinander verbunden gewesen seien. Bereits in der ersten Nacht habe er feststellen müssen, dass er hierdurch in seinen Schlaf- und Beischlafgewohnheiten empfindlich beeinträchtigt worden sei. Ein " friedliches und harmonisches Einschlaf- und Beischlaferlebnis" sei während der gesamten 14tägigen Urlaubszeit nicht zustandegekommen, weil die Einzelbetten, die zudem noch auf rutschigen Fliesen gestanden hätten, bei jeder kleinsten Bewegung mittig auseinander gegangen seien. Ein harmonischer Intimverkehr sei deshalb nahezu völlig verhindert worden. Der Kl. verlangte Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit in Höhe von 20 % des Reisepreises von 3078 DM. Der erhoffte Erholungswert, die Entspannung und die ersehnte Harmonie mit seiner Lebensgefährtin sei erheblich beeinträchtigt gewesen. Dies habe bei ihm und bei seiner Lebensgefährtin zu Verdrossenheit, Unzufriedenheit und auch Ärger geführt. Der Erholungswert habe darunter erheblich gelitten. Die Bekl. bat um Klageabweisung. Sie meinte, die Klage könne nicht ernst gemeint sein.
Aus den Gründen: Das AG Mönchengladbach folgte dem Begehren der Bekl. Die Klage ist zulässig. Der Bekl. ist zuzugeben, dass hier leicht der Eindruck entstehen könnte, die Klage sei nicht ernst gemeint. Die Zivilprozessordnung sieht allerdings einen derartigen Fall nicht vor, so dass es hierfür auch keine gesetzlich vorgesehenen Konsequenzen gibt.
Die Klage ist aber jedenfalls in der Sache nicht begründet.
Der Kl. hat nicht näher dargelegt, welche besonderen Beischlafgewohnheiten er hat, die festverbundene Doppelbetten voraussetzen. Dieser Punkt brauchte allerdings nicht aufgeklärt zu werden, denn es kommt hier nicht auf spezielle Gewohnheiten des Kl. an, sondern darauf, ob die Betten für einen durchschnittlichen Reisenden ungeeignet sind. Dies ist nicht der Fall. Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten. Es ist also ganz und gar nicht so, dass der Kl. seinen Urlaub ganz ohne das von ihm besonders angestrebte Intimleben hätte verbringen müssen.
Aber selbst wenn man dem Kl. seine bestimmten Beischlafpraktiken zugesteht, die ein festverbundenes Doppelbett voraussetzen, liegt kein Reisemangel vor, denn der Mangel wäre mit wenigen Handgriffen selbst zu beseitigen gewesen. Wenn ein Mangel nämlich leicht abgestellt werden kann, dann ist dies auch dem Reisenden selbst zuzumuten mit der Folge, daß sich der Reisepreis nicht mindert und dass auch Schadensersatzansprüche nicht bestehen.
Der Kl. hat ein Foto der Betten vorgelegt. Auf diesem Foto ist zu erkennen, dass die Matratzen auf einem stabilen Rahmen liegen, der offensichtlich aus Metall ist. Es hätte nur weniger Handgriffe bedurft und wäre in wenigen Minuten zu erledigen gewesen, die beiden Metallrahmen durch eine feste Schnur miteinander zu verbinden. Es mag nun sein, dass der Kl. etwas derartiges nicht dabei hatte. Eine Schnur ist aber für wenig Geld schnell zu besorgen. Bis zur Beschaffung dieser Schnur hätte sich der Kl. beispielsweise seines Hosengürtels bedienen können, denn dieser wurde in seiner ursprünglichen Funktion in dem Augenblick sicher nicht benötigt.
Unharmonischer Intimverkehr als Reisemangel
Darauf, ob der Kläger seine besonderen Beischlafgewohnheiten darlegt, kommt es bei einer ernst gemeinten Klage nicht an, wenn die Betten für einen durchschnittlichen Reisenden geeignet sind und dem Gericht mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt sind, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können (Leitsatz der KD Redaktion).
Der Kl. hatte bei der Bekl. für sich und seine Lebensgefährtin eine Urlaubsreise nach Gran Malaria (*) gebucht. Geschuldet war die Unterbringung in einem Doppelzimmer mit Doppelbett. Der Kl. trug vor, nach der Ankunft habe er feststellen müssen, dass es in dem ihm zugewiesenen Zimmer kein Doppelbett gegeben habe, sondern zwei separate Einzelbetten, die nicht miteinander verbunden gewesen seien. Bereits in der ersten Nacht habe er feststellen müssen, dass er hierdurch in seinen Schlaf- und Beischlafgewohnheiten empfindlich beeinträchtigt worden sei. Ein " friedliches und harmonisches Einschlaf- und Beischlaferlebnis" sei während der gesamten 14tägigen Urlaubszeit nicht zustandegekommen, weil die Einzelbetten, die zudem noch auf rutschigen Fliesen gestanden hätten, bei jeder kleinsten Bewegung mittig auseinander gegangen seien. Ein harmonischer Intimverkehr sei deshalb nahezu völlig verhindert worden. Der Kl. verlangte Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit in Höhe von 20 % des Reisepreises von 3078 DM. Der erhoffte Erholungswert, die Entspannung und die ersehnte Harmonie mit seiner Lebensgefährtin sei erheblich beeinträchtigt gewesen. Dies habe bei ihm und bei seiner Lebensgefährtin zu Verdrossenheit, Unzufriedenheit und auch Ärger geführt. Der Erholungswert habe darunter erheblich gelitten. Die Bekl. bat um Klageabweisung. Sie meinte, die Klage könne nicht ernst gemeint sein.
Aus den Gründen: Das AG Mönchengladbach folgte dem Begehren der Bekl. Die Klage ist zulässig. Der Bekl. ist zuzugeben, dass hier leicht der Eindruck entstehen könnte, die Klage sei nicht ernst gemeint. Die Zivilprozessordnung sieht allerdings einen derartigen Fall nicht vor, so dass es hierfür auch keine gesetzlich vorgesehenen Konsequenzen gibt.
Die Klage ist aber jedenfalls in der Sache nicht begründet.
Der Kl. hat nicht näher dargelegt, welche besonderen Beischlafgewohnheiten er hat, die festverbundene Doppelbetten voraussetzen. Dieser Punkt brauchte allerdings nicht aufgeklärt zu werden, denn es kommt hier nicht auf spezielle Gewohnheiten des Kl. an, sondern darauf, ob die Betten für einen durchschnittlichen Reisenden ungeeignet sind. Dies ist nicht der Fall. Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten. Es ist also ganz und gar nicht so, dass der Kl. seinen Urlaub ganz ohne das von ihm besonders angestrebte Intimleben hätte verbringen müssen.
Aber selbst wenn man dem Kl. seine bestimmten Beischlafpraktiken zugesteht, die ein festverbundenes Doppelbett voraussetzen, liegt kein Reisemangel vor, denn der Mangel wäre mit wenigen Handgriffen selbst zu beseitigen gewesen. Wenn ein Mangel nämlich leicht abgestellt werden kann, dann ist dies auch dem Reisenden selbst zuzumuten mit der Folge, daß sich der Reisepreis nicht mindert und dass auch Schadensersatzansprüche nicht bestehen.
Der Kl. hat ein Foto der Betten vorgelegt. Auf diesem Foto ist zu erkennen, dass die Matratzen auf einem stabilen Rahmen liegen, der offensichtlich aus Metall ist. Es hätte nur weniger Handgriffe bedurft und wäre in wenigen Minuten zu erledigen gewesen, die beiden Metallrahmen durch eine feste Schnur miteinander zu verbinden. Es mag nun sein, dass der Kl. etwas derartiges nicht dabei hatte. Eine Schnur ist aber für wenig Geld schnell zu besorgen. Bis zur Beschaffung dieser Schnur hätte sich der Kl. beispielsweise seines Hosengürtels bedienen können, denn dieser wurde in seiner ursprünglichen Funktion in dem Augenblick sicher nicht benötigt.
Gut war jedenfalls der Rechtfall bei dem ein
Raucher die von ihm gerauchten Zigarren wahr-
heitsgetreu bei seiner Feuerversicherung geltend
gemacht hat - und recht bekam.
Worauf die Feuerversicherung den Raucher wegen
Brandstiftung angezeigt hat, da er diese
Zigarren ja selbst angezündet hatte.
Das war wohl mal einer der vorderen Plätze
in dem Wettbewerb um die kuriosesten Fälle
vor ein aar Jahren. Ist sicher noch irgenwo
zu finden im Netz.
Raucher die von ihm gerauchten Zigarren wahr-
heitsgetreu bei seiner Feuerversicherung geltend
gemacht hat - und recht bekam.
Worauf die Feuerversicherung den Raucher wegen
Brandstiftung angezeigt hat, da er diese
Zigarren ja selbst angezündet hatte.
Das war wohl mal einer der vorderen Plätze
in dem Wettbewerb um die kuriosesten Fälle
vor ein aar Jahren. Ist sicher noch irgenwo
zu finden im Netz.
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.030.887 von Kaminholz am 19.01.07 13:26:32Auch Richter sind nur Menschen........
Auch normale, denkende....?
Man sollte es nicht glauben!!!!
Auch normale, denkende....?
Man sollte es nicht glauben!!!!
Da gibt es ein Büchlein von Dr. Ralf Höcker, welches sich an der Thematik orientiert:
»Lexikon der kuriosen Rechtsfälle«
Es ist kaum zu glauben, mit welchen Begehren sich deutsche Richter auseinandersetzen müssen: zum Beispiel mit Klagen auf Durchsetzung einer Forderung von 66 Cent oder gegen das Sozialamt, weil es sich weigert, einem glücklosen Mann Sextrainingsstunden bei Prostituierten zu finanzieren...
Bemerkenswert auch, zu welch kuriosen Urteilen sich Gerichte hinreißen lassen. So gilt es als Arbeitsunfall, wenn man schlafend vom Bürostuhl kippt - und wer im Wald zu laut ist, bekommt ein »Waldverbot« verordnet...
Ralf Höcker und Carsten Brennecke beschreiben die spektakulärsten Auswüchse des deutschen Klagewahnsinns und die abstrusesten Urteile, die daraus resultieren.
Broschiert: 240 Seiten
Verlag: Ullstein Tb (Juli 2007)
Sprache: Deutsch
ISBN-10: 3548369294
ISBN-13: 978-3548369297
Preis: 7,95 EUR (inkl. MwSt.)
(Quelle:http://www.ralfhoecker.de/)
»Lexikon der kuriosen Rechtsfälle«
Es ist kaum zu glauben, mit welchen Begehren sich deutsche Richter auseinandersetzen müssen: zum Beispiel mit Klagen auf Durchsetzung einer Forderung von 66 Cent oder gegen das Sozialamt, weil es sich weigert, einem glücklosen Mann Sextrainingsstunden bei Prostituierten zu finanzieren...
Bemerkenswert auch, zu welch kuriosen Urteilen sich Gerichte hinreißen lassen. So gilt es als Arbeitsunfall, wenn man schlafend vom Bürostuhl kippt - und wer im Wald zu laut ist, bekommt ein »Waldverbot« verordnet...
Ralf Höcker und Carsten Brennecke beschreiben die spektakulärsten Auswüchse des deutschen Klagewahnsinns und die abstrusesten Urteile, die daraus resultieren.
Broschiert: 240 Seiten
Verlag: Ullstein Tb (Juli 2007)
Sprache: Deutsch
ISBN-10: 3548369294
ISBN-13: 978-3548369297
Preis: 7,95 EUR (inkl. MwSt.)
(Quelle:http://www.ralfhoecker.de/)
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.030.887 von Kaminholz am 19.01.07 13:26:32Man weiß _NIE_, wie ein Fall ausgeht, weil es immer im Ermessen des
Richters liegt
Die rechtsprechende Gewalt, die den Richtern anvertraut ist, ist an Recht und Gesetz gebunden.
Richters liegt
Die rechtsprechende Gewalt, die den Richtern anvertraut ist, ist an Recht und Gesetz gebunden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.031.137 von Merdiol am 19.01.07 13:39:28Lies dir mal § 133 BGB durch.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.242.958 von DerStrohmann am 10.05.07 06:23:36Aha, Du meinst also, wenn ich zu einem Porsche-Händler gehe und mir einen Boxster kaufe, den Vertrag unterschreibe (in dem Boxster steht), den Boxster 5 Jahre fahre, dann kann ich immer noch zu dem Porsche-Händler zurückgehen und sagen... "Der Vertrag ist ungültig! Im Vertrag steht zwar, dass ich einen Boxster gekauft habe, aber eigentlich wollte ich immer einen 993er-Porsche".
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.242.957 von DerStrohmann am 10.05.07 06:23:11Die rechtsprechende Gewalt, die den Richtern anvertraut ist, ist an Recht und Gesetz gebunden
Ist das aus Grimms-Märchen???
Ist das aus Grimms-Märchen???
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.243.584 von Merdiol am 10.05.07 08:27:03Aha, Du meinst also, wenn ich zu einem Porsche-Händler gehe und mir einen Boxster kaufe, den Vertrag unterschreibe (in dem Boxster steht), den Boxster 5 Jahre fahre, dann kann ich immer noch zu dem Porsche-Händler zurückgehen und sagen... "Der Vertrag ist ungültig! Im Vertrag steht zwar, dass ich einen Boxster gekauft habe, aber eigentlich wollte ich immer einen 993er-Porsche".
Wenn Du glaubhaft machst, dass Du einen 933er wolltest und den Unterschied zwischen Boxster und 933er 5 Jahre lang nicht mitbekommen hast: Ja. Nützt Dir aber wenig, der Händler kann ungerechtfertigte Bereicherung durch Dich gelten machen und Dir im Endeffekt nur den Gebrauchtwagenpreis für den Boxtser zurückgeben.
Wenn Du glaubhaft machst, dass Du einen 933er wolltest und den Unterschied zwischen Boxster und 933er 5 Jahre lang nicht mitbekommen hast: Ja. Nützt Dir aber wenig, der Händler kann ungerechtfertigte Bereicherung durch Dich gelten machen und Dir im Endeffekt nur den Gebrauchtwagenpreis für den Boxtser zurückgeben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.243.842 von siebi71 am 10.05.07 08:47:00Nützt Dir aber wenig, der Händler kann ungerechtfertigte Bereicherung durch Dich gelten machen
Wieso ungerechtfertigt??? Wenn ein Richter das Gegenteil entscheidet?
Wieso Bereicherung??? Ich müsste den Händler wegen entgangener Lebensfreude verklagen!!! Immerhin musste ich mich 5 Jahre mit einem popeligen Boxster abegeben, anstatt mit einem "richtigen" Porsche.
...und es zählt ja nicht, was in dem Vertrag steht, sondern was ich meinte/wollte.
Woher soll der Händler wissen was ich meinte/wollte???
Also hat der Händler IMMER die schlechteren Karten!!!
Wieso ungerechtfertigt??? Wenn ein Richter das Gegenteil entscheidet?
Wieso Bereicherung??? Ich müsste den Händler wegen entgangener Lebensfreude verklagen!!! Immerhin musste ich mich 5 Jahre mit einem popeligen Boxster abegeben, anstatt mit einem "richtigen" Porsche.
...und es zählt ja nicht, was in dem Vertrag steht, sondern was ich meinte/wollte.
Woher soll der Händler wissen was ich meinte/wollte???
Also hat der Händler IMMER die schlechteren Karten!!!
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.243.584 von Merdiol am 10.05.07 08:27:03Lies dir mal § 116 BGB durch.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.243.598 von Merdiol am 10.05.07 08:28:21Nein, aus dem Grundgesetz (Artt. 92, 20 III GG).
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.247.666 von DerStrohmann am 10.05.07 11:50:51Strohmann, willst mir hier sämtliche §§ des BGB und GG um die Ohren schlagen??
Widerspricht sich leider mit Deinen bisherigen Postings.
Kommst ja nicht mal selber mit ein paar §§ in Deinem Mietvertrag klar.
Nebenbei schon mal die Überschrift des Threads gelesen?
Widerspricht sich leider mit Deinen bisherigen Postings.
Kommst ja nicht mal selber mit ein paar §§ in Deinem Mietvertrag klar.
Nebenbei schon mal die Überschrift des Threads gelesen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.248.078 von Merdiol am 10.05.07 12:11:49Wo widerspreche ich mir?
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.248.078 von Merdiol am 10.05.07 12:11:49Also ich fasse nochmal zusammen:
1. Du hast keinerlei juristische Grundkenntnisse, äußerst dich aber zu einem solchen Thema.
2. Du weißt nicht, wie man Verträge auslegt.
3. Du kennst die Irrelevanz des geheimen Vorbehalts nicht.
4. Du liest in meinem Profil die Threadüberschriften und denkst, ich hätte keine Kenntnis des Mietrechts.
5. Du behauptest, ich widerspreche mir, obwohl ich nur Gesetzesstellen zitiert habe.
6. Du denkst, ich kenne die Threadüberschrift nicht, in dem wir schreiben.
_______________________________________
Was geht in deinem Kopf vor sich?
1. Du hast keinerlei juristische Grundkenntnisse, äußerst dich aber zu einem solchen Thema.
2. Du weißt nicht, wie man Verträge auslegt.
3. Du kennst die Irrelevanz des geheimen Vorbehalts nicht.
4. Du liest in meinem Profil die Threadüberschriften und denkst, ich hätte keine Kenntnis des Mietrechts.
5. Du behauptest, ich widerspreche mir, obwohl ich nur Gesetzesstellen zitiert habe.
6. Du denkst, ich kenne die Threadüberschrift nicht, in dem wir schreiben.
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Was geht in deinem Kopf vor sich?
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.248.398 von DerStrohmann am 10.05.07 12:27:14Strohmann, was tickt bei Dir nicht richtig???
1. Du hast keinerlei juristische Grundkenntnisse, äußerst dich aber zu einem solchen Thema.
Darf ich ich auf folgenden Satz, in meinem ersten Posting hinweisen, Ich habe ein Original-Urteil vorliegen, in dem es heißt: .
Daraufhin fängst Du an, bezogen auf dieses erste Posting von mir, hier mit §§ um Dich zu schmeissen.
Wozu muss ich da juristische Grundkenntnisse besitzen??? Da reicht es aus, wenn man LESEN kann.
Und gerade bei dieser Grundvoraussetzung hakt es bei Dir gewaltig.
So auch in "Deinem" Mietvertragsthread.
2. Du weißt nicht, wie man Verträge auslegt.
Aber immer noch besser als Du.
3. Du kennst die Irrelevanz des geheimen Vorbehalts nicht.
Muss ich auch nicht, mir reicht es, wenn ich die 4. Normalform kenne.
4. Du liest in meinem Profil die Threadüberschriften und denkst, ich hätte keine Kenntnis des Mietrechts.
Da muss ich Dich leider enttäuschen, ich bin nicht so oberflächlich wie Du. Ich lese auch Postings zum Thread.
Du liest nicht einmal die Threadüberschrift.
5. Du behauptest, ich widerspreche mir, obwohl ich nur Gesetzesstellen zitiert habe.
Was hat das eine mit dem anderen zu tun.
Man kann (sich) auch mit "Gesetzesstellen" oder auch §§ widersprechen.
6. Du denkst, ich kenne die Threadüberschrift nicht, in dem wir schreiben.
Ich denke wenigstens
1. Du hast keinerlei juristische Grundkenntnisse, äußerst dich aber zu einem solchen Thema.
Darf ich ich auf folgenden Satz, in meinem ersten Posting hinweisen, Ich habe ein Original-Urteil vorliegen, in dem es heißt: .
Daraufhin fängst Du an, bezogen auf dieses erste Posting von mir, hier mit §§ um Dich zu schmeissen.
Wozu muss ich da juristische Grundkenntnisse besitzen??? Da reicht es aus, wenn man LESEN kann.
Und gerade bei dieser Grundvoraussetzung hakt es bei Dir gewaltig.
So auch in "Deinem" Mietvertragsthread.
2. Du weißt nicht, wie man Verträge auslegt.
Aber immer noch besser als Du.
3. Du kennst die Irrelevanz des geheimen Vorbehalts nicht.
Muss ich auch nicht, mir reicht es, wenn ich die 4. Normalform kenne.
4. Du liest in meinem Profil die Threadüberschriften und denkst, ich hätte keine Kenntnis des Mietrechts.
Da muss ich Dich leider enttäuschen, ich bin nicht so oberflächlich wie Du. Ich lese auch Postings zum Thread.
Du liest nicht einmal die Threadüberschrift.
5. Du behauptest, ich widerspreche mir, obwohl ich nur Gesetzesstellen zitiert habe.
Was hat das eine mit dem anderen zu tun.
Man kann (sich) auch mit "Gesetzesstellen" oder auch §§ widersprechen.
6. Du denkst, ich kenne die Threadüberschrift nicht, in dem wir schreiben.
Ich denke wenigstens
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.249.363 von Merdiol am 10.05.07 13:16:28Oh, du denkst, ich kann nicht denken und nicht lesen. Gut, wenn Du als Nicht-Jurist meinst, Urteile von Volljuristen für "verrückt" halten zu können. Das ist Meinungsfreiheit, frei nach Dieter Nuhr. Zu meinem Thread: Wenn Du den durchgelesen hättest, dann wüsstest du, dass ich zumindest Grundkenntnisse habe im Gegensatz zu dir.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.249.615 von DerStrohmann am 10.05.07 13:29:29p.s. Das BGB widerspricht sich nicht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.249.363 von Merdiol am 10.05.07 13:16:28Noch was: Einen Mietvertrag zu lesen, heißt nicht, dass alle Klauseln auch wirksam sind. Es reicht eben nicht, lesen zu können, um Verträge einschätzen zu können.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.249.363 von Merdiol am 10.05.07 13:16:28Lies dir nochmal die Urteilsbegründung durch, vielleicht kommst du dann drauf, was ich mit den §§ meinte.
Das Einzige was Du kannst, ist am Thema vorbei reden.
Wenn Du nun behauptest, Voll-Jurist zu sein, gebe ich Dir einen gut gemeinten Rat: "wiederhol ein paar Semester... am beste alle... oder noch viel besser, lern was anständiges".
Wenn Du nun behauptest, Voll-Jurist zu sein, gebe ich Dir einen gut gemeinten Rat: "wiederhol ein paar Semester... am beste alle... oder noch viel besser, lern was anständiges".
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.249.876 von Merdiol am 10.05.07 13:44:41Oh, je, ich "denke", du kannst lesen???? Wo habe ich behauptet, dass ich Volljurist sei? Ich habe von Grundkenntnissen gesprochen, die dir aber abgehen, mein lieber, oder willst du anderes behaupten????????
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.249.876 von Merdiol am 10.05.07 13:44:41Das Thema ist "verrückte Urteile". Es gibt meiner Meinung nach keine "verrückten Urteil". USA ist eine andere Rechtsordnung, da gelten andere Gesetze und die Richter wenden diese an, genau wie hiesige dies tun.
In meinem Profil steht übrigens, dass ich noch studiere. Es ist jedenfalls immer wieder lustig anzusehen, wie vollkommen unbeleckte Laien meinen, etwas beurteilen zu können, wofür andere knapp 10 Jahre lernen müssen.........
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.250.664 von DerStrohmann am 10.05.07 14:25:07
10 Jahre.. bist wohl einer der Hellsten in eurem Studium
Hast aber nach eigenen Angaben schon nach 10 Jahren "Grundkenntnisse".
Noch 10 Jahre und Du schaffst es vielleicht sogar, drei Sätze in einem Posting unterzubringen und nicht für jeden Satz ein neues Posting aufzumachen
Es gibt meiner Meinung nach keine "verrückten Urteil".
Gottseidank zählt DEINE Meinung nicht viel.
10 Jahre.. bist wohl einer der Hellsten in eurem Studium
Hast aber nach eigenen Angaben schon nach 10 Jahren "Grundkenntnisse".
Noch 10 Jahre und Du schaffst es vielleicht sogar, drei Sätze in einem Posting unterzubringen und nicht für jeden Satz ein neues Posting aufzumachen
Es gibt meiner Meinung nach keine "verrückten Urteil".
Gottseidank zählt DEINE Meinung nicht viel.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.250.986 von Merdiol am 10.05.07 14:42:18Tja, wer hat etwas von "Grundkenntnissen nach 10 Jahren Studium" gesagt? Ja, ja, das Lesen, gell....
Die Regelstudienzeit bis zum ersten juristischen Staatsexamen beträgt 4,5 Jahre plus nochmal ca. 3 Jahre bis zum zweiten Examen. Dann bist du Volljurist und kannst dir anmaßen, Urteile deinesgleichen für "verrückt" zu halten, ansonsten gilt:
„Das ist so schrecklich, dass heute jeder Idiot zu allem eine Meinung hat. Ich glaube, das ist damals mit der Demokratie falsch verstanden worden: Man darf in der Demokratie eine Meinung haben, man muss nicht. Es wäre ganz wichtig, dass sich das mal rumspricht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten." (Dieter Nuhr)
„Das ist so schrecklich, dass heute jeder Idiot zu allem eine Meinung hat. Ich glaube, das ist damals mit der Demokratie falsch verstanden worden: Man darf in der Demokratie eine Meinung haben, man muss nicht. Es wäre ganz wichtig, dass sich das mal rumspricht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten." (Dieter Nuhr)
#1 von DerStrohmann 21.09.06 16:37:32 Beitrag Nr.: 24.085.574
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin heute nachmittag von einem Polizisten angehalten worden. Er hat meinen Personalausweis verlangt und mir ein Verwarnungsgeld iHv Euro 15 angeboten. Ich sei mit dem Fahrrad entgegen der Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße gefahren. Ich habe das Angebot abgelehnt, da ich lediglich im Schritttempo gerollt bin und dabei habe ich niemanden behindert. Habe die Verwarnung nicht unterschrieben. Bis morgen 12 Uhr kann ich bei der Polizei vorsprechen, dann wird die Verwaltungsbehörde eingeschaltet, die mir Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme geben wird. Habe ich da noch mehr Kosten zu erwarten? Was kann ich an Rechtsmitteln einlegen? Muss ich sowieso zahlen? Kann ich abstreiten?
Wer kennt sich mit Verwaltungsrecht/Ordnungswidrigkeitsrecht aus?
Vielen Dank.
MfG
Der Strohmann
Du Möchte-gern-Voll-Jurist-aber-ewiger-Loser-bleiber
#1 von DerStrohmann 15.09.06 23:51:35 Beitrag Nr.: 23.962.952
Hallo, Rechtskundige!
Ich ziehe Ende November aus meiner jetzigen Wohnung aus. Habe ein Schreiben zur Bestätigung der Kündigung bekommen, dem als Anlage beigefügt war, dass ich u. a. die Wände zu streichen hätte. Im Mietvertrag ist, glaube ich, die Pflicht für Schönheitsreparaturen grds. auf mich abgewälzt. Ich habe dann 14 Monate in dieser Wohnung gewohnt, keine Verschmutzungen verursacht und bin in nicht-renoviertem Zustand eingezogen. Es gab aber kein Übergabeprotokoll bei Einzug, deshalb habe ich keinen Beleg für den Zustand der Wohnung bei Einzug.
Frage: Muss ich die Wohnung streichen?
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten.
MfG
Der Strohmann
Du Möchte-gern-Voll-Jurist-aber-ewiger-Loser-bleiber
Hallo, Rechtskundige!
Ich ziehe Ende November aus meiner jetzigen Wohnung aus. Habe ein Schreiben zur Bestätigung der Kündigung bekommen, dem als Anlage beigefügt war, dass ich u. a. die Wände zu streichen hätte. Im Mietvertrag ist, glaube ich, die Pflicht für Schönheitsreparaturen grds. auf mich abgewälzt. Ich habe dann 14 Monate in dieser Wohnung gewohnt, keine Verschmutzungen verursacht und bin in nicht-renoviertem Zustand eingezogen. Es gab aber kein Übergabeprotokoll bei Einzug, deshalb habe ich keinen Beleg für den Zustand der Wohnung bei Einzug.
Frage: Muss ich die Wohnung streichen?
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten.
MfG
Der Strohmann
Du Möchte-gern-Voll-Jurist-aber-ewiger-Loser-bleiber
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.249.937 von DerStrohmann am 10.05.07 13:47:48Hallo Strohmann, wie kommst Du auf die Idee, dass Richter in Deutschland sich prinzipiell an Gesetze halten ?
Ich kann Dir mitteilen, dass das Urteil von Richtern im Wesentlichen davon abhängt, welche Lobby auf welcher Seite steht.
Diese Erkenntnis hat mich über 200.000,- Euro gekostet. Ich weiss also, wovon die Rede ist.
D.
Ich kann Dir mitteilen, dass das Urteil von Richtern im Wesentlichen davon abhängt, welche Lobby auf welcher Seite steht.
Diese Erkenntnis hat mich über 200.000,- Euro gekostet. Ich weiss also, wovon die Rede ist.
D.
Lasst doch mal die Kirche im Dorf. In aller Regel machen die Richter doch einen guten Job. Was mich allerdings ärgert ist die Tatsache, dass Richter ihre Urteilsbegründungen und Ausführungen gerne gegen das entsprechende Entgelt in Fachzeitschriften veröffentlichen, statt sie öffentlich darzulegen. Der Bürger wird mit 2 bis 3 Leitsätzen abgespeist. Nachvollziehbar sind diese für den Laien oftmals nicht. Eine kleine Schwäche im Urheberrecht finde ich. Die Meinung eines Laien.
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