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    Anlage SO: Wo die Zertifikate eintragen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.02.07 18:21:54 von
    neuester Beitrag 01.04.07 12:25:26 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.114.137
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      Avatar
      schrieb am 23.02.07 18:21:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo alle zusammen,

      sitze gerade vor der Anlage SO und frage mich, wo ich die Zertifikate eintragen muss? Fonds trage ich in die Zeilen 41 bis 49, Optionsscheine in die Zeilen 51 bis 56 ein. Was mache ich mit Indexzertifikaten (wie Fonds?), was mit Turbo Bull-Zertifikaten (analog Optionsscheinen?)? Gibt es dafür eine gute Seite, wo ich alles nachlesen kann?

      Vielen Dank für eure Unterstützung bereits im Voraus.

      Gruß
      Stockpicker80
      Avatar
      schrieb am 23.02.07 18:37:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.930.416 von Stockpicker80 am 23.02.07 18:21:54Zertifikate verbriefn Rechte und seind meines Erachtens nach wie Optionscheine einzutragen
      Avatar
      schrieb am 23.02.07 19:10:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.930.416 von Stockpicker80 am 23.02.07 18:21:54Nabend ;) ,

      ....ansonsten BM an den User Nataly :) ist absolut kompetent wenn es um solche Sachen geht !
      Avatar
      schrieb am 24.02.07 10:20:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.930.416 von Stockpicker80 am 23.02.07 18:21:54Moin,

      ich gehe mal davon aus, dass es sich um kein Garantieprodukt handelt.
      Gewinne aus Zertifikatverkäufen werden in der Anlage SO behandelt wie normale Aktienverkäufe, nur unterliegen sie nicht dem Halbeinkünfteverfahren.

      Garantieprodukte sind generell nach § 20 steuerpflichtig.
      Avatar
      schrieb am 24.02.07 13:37:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Einkünfte aus dem Verkauf von Zertis sind in Anlage SO 2006 auf Seite 2 in Zeile 49 f einzutragen. Es handelt sich um Wertpapiere, die nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen.

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      schrieb am 25.02.07 22:33:29
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.941.601 von NATALY am 24.02.07 13:37:33Vielen Dank.
      Avatar
      schrieb am 01.03.07 12:27:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.941.601 von NATALY am 24.02.07 13:37:33Bin mit dem Thema leider immer noch nicht ganz durch.

      Laut §23(4) sind Zertifikate (also auch Knockout-Zertifikate) private Veräußerungsgeschäfte. Gilt dann nicht generell das Halbeinkünfteverfahren? http://bundesrecht.juris.de/estg/__23.html
      Wenn ich jetzt auf http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/halbeinkuenfte.htm schaue, steht dort unter Spekulationsgewinne: "[...]Ausgenommen vom Halbeinkünfte-Verfahren sind neben Investmentfonds-Anteilen auch Optionsscheine und Indexzertifikate." Gilt dies auch für Knockout-Zertifikate?
      Was bedeutet "ausgenommen vom Halbeinkünfteverfahren"? Gelten Sie dann als Finanzinnovation und werden nicht besteuert, oder sogar voll besteuert, wenn ich sie innerhalb eines Jahres verkaufe?

      Hoffentlich kann mir jemand helfen.

      Gruß

      Stockpicker80
      Avatar
      schrieb am 01.03.07 12:32:15
      Beitrag Nr. 8 ()
      Was bedeutet "ausgenommen vom Halbeinkünfteverfahren"? Gelten Sie dann als Finanzinnovation und werden nicht besteuert, oder sogar voll besteuert, wenn ich sie innerhalb eines Jahres verkaufe?


      Das bedeutet Vollbesteuerung bei Verkauf innerhalb eines Jahres.
      Avatar
      schrieb am 01.04.07 12:25:26
      Beitrag Nr. 9 ()
      kauf eines discount-zertifikates im april 2007 mit euro 48, endfällgkeit dez. 2007, einloesung zu euro 50 (falls der dax nicht einbricht) - ist die differenz von euro 2 in der anlage so als spekulationsgewinn zu versteuern?


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