Die erste eigene MIETwohnung - was bleibt zu beachten ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 26.02.07 14:22:24 von
neuester Beitrag 26.02.07 19:22:29 von
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Hallo,
es ist soweit die erste eigene Mietwohnung - nur auf was sollte ich besonders achten ?
Ich bin für eure Tipps sehr dankbar.
es ist soweit die erste eigene Mietwohnung - nur auf was sollte ich besonders achten ?
Ich bin für eure Tipps sehr dankbar.
...vor Vertragsabschluss ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.979.960 von Christian_Berg am 26.02.07 14:22:24Hallo,
wie soll man das verstehen?
Hast du eine Wohnung für dich gemietet?
Das Wichtigste wäre dann, daß du die Wohnung pfleglich behandelst, denn das ist nicht dein Eigentum!!!
bezahle die vereinbarte Miete und die Nebenkosten immer pünktlich, am besten mit Dauerauftrag.
Sei froh, daß du in D. Mieter bist, denn hier sind die Mieten für vergleichbare Wohnungen absolut und relativ zum Durchschnittseinkommen am niedrigsten und das wird wohl dummerweise so bleiben.
wie soll man das verstehen?
Hast du eine Wohnung für dich gemietet?
Das Wichtigste wäre dann, daß du die Wohnung pfleglich behandelst, denn das ist nicht dein Eigentum!!!
bezahle die vereinbarte Miete und die Nebenkosten immer pünktlich, am besten mit Dauerauftrag.
Sei froh, daß du in D. Mieter bist, denn hier sind die Mieten für vergleichbare Wohnungen absolut und relativ zum Durchschnittseinkommen am niedrigsten und das wird wohl dummerweise so bleiben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.979.960 von Christian_Berg am 26.02.07 14:22:24wie wärs mit nem mieterverein, die kannst du dann auch alles fragen und hast rechsschutz
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.979.960 von Christian_Berg am 26.02.07 14:22:24wenns normaler mietvertrag ist, steht eigentlich auch alles drin
Rechtlich muss der Vermieter auf viel mehr achten.. Aber als Vermieter gebe ich Dir trotzdem einen Tipp, schwarze Vermieterschafe zu erkennen.
Die Kaltmiete ist die Miete, die der Vermieter bekommt. Unter Bruttokaltmiete versteht man die Miete inkl. Nebenkosten ohne Heizung und Warmwasser. Unter warme Miete Bruttokalt plus Heizung&Warmwasser, also inkl. allem.
Betriebskosten hat der Mieter in jedem Fall zu tragen, wenn es kein Inklusivmietvertrag ist. Dieser ist veraltet und kommt in der Praxis nur extrem selten vor. Die Betriebskosten sind lediglich nur eine Vorauszahlung. Ist diese zu niedrig, muss dr Mieter nach Betriebskostenabrechnung kräftig nachzahlen. Je nach Bewirtschaftung sind für kaklte Betriebskosten mind. 1,20 Euro pro m² anzusetzen, für Heizung und Warmwasser etwa 0,80 Euro pro m², also insgesamt mind. 2,- Euro pro m². Bei 50 m² sind das mindestens 100 Euro pro m². Wenn die Wohnung eine Gasetagenheizung hat, wird das Gas direkt beim Versorger abgerechnet, so da mind. 1,20 Euro Nebenkosten seriös sind.
Setzt jedoch ein Vermieter extrem niedrige Betriebskostenvorauszahlungen an, um die Warmmiete optisch nicht zu teuer erscheinen zu lassen, ist er unseriös. Die meisten Vermieter sind aber korrekt. Zulässig, aber nicht unbedingt seriös sind Klauseln, die eine Kündigung nicht vor 1 Jahr, danach mit 3 Monate Kündigungsfrist erlauben.
Viel Spaß .-)
Die Kaltmiete ist die Miete, die der Vermieter bekommt. Unter Bruttokaltmiete versteht man die Miete inkl. Nebenkosten ohne Heizung und Warmwasser. Unter warme Miete Bruttokalt plus Heizung&Warmwasser, also inkl. allem.
Betriebskosten hat der Mieter in jedem Fall zu tragen, wenn es kein Inklusivmietvertrag ist. Dieser ist veraltet und kommt in der Praxis nur extrem selten vor. Die Betriebskosten sind lediglich nur eine Vorauszahlung. Ist diese zu niedrig, muss dr Mieter nach Betriebskostenabrechnung kräftig nachzahlen. Je nach Bewirtschaftung sind für kaklte Betriebskosten mind. 1,20 Euro pro m² anzusetzen, für Heizung und Warmwasser etwa 0,80 Euro pro m², also insgesamt mind. 2,- Euro pro m². Bei 50 m² sind das mindestens 100 Euro pro m². Wenn die Wohnung eine Gasetagenheizung hat, wird das Gas direkt beim Versorger abgerechnet, so da mind. 1,20 Euro Nebenkosten seriös sind.
Setzt jedoch ein Vermieter extrem niedrige Betriebskostenvorauszahlungen an, um die Warmmiete optisch nicht zu teuer erscheinen zu lassen, ist er unseriös. Die meisten Vermieter sind aber korrekt. Zulässig, aber nicht unbedingt seriös sind Klauseln, die eine Kündigung nicht vor 1 Jahr, danach mit 3 Monate Kündigungsfrist erlauben.
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