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    SKANDAL - SPD Steinbrück treibt Ausverkauf des Mittelstand voran -Steuerbefreifung für ausländische - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.08.07 12:11:57 von
    neuester Beitrag 24.08.07 13:50:58 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.132.075
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      schrieb am 24.08.07 12:11:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Steuerbefreifung für ausländische HedgeFonds und Beiteiligungsgesellschaften.
      10 - 15 Milliarden könnten an ausländische Investoren verschenkt werden.

      http://www.wdr.de/themen/global/webmedia/webtv/getwebtvextra…

      Gleichzeitg wurde kürzlich eine vermutlich verfassungswidrige Abgeltungssteuer im Bundestag beschlossen, die vor allem die Stammwählerschaft der SPD massiv gegenüber Großverdiener benachteiligt.
      Stichwort Abschaffung des HEV auf Dividenden.
      Folge: Alle mit Grenzsteuersatz von 25% und weniger müssen ab 2009 diem doppelte Steuer aus Aktiengewinnen und auf Dividenden bezahlen.
      ...
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      schrieb am 24.08.07 12:24:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Unter der Sonne Namibias hatte er noch gegen die Heuschrecken gewettert, jetzt füttert er sie an .. :laugh:
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      schrieb am 24.08.07 12:39:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.279.731 von Durchschnitt am 24.08.07 12:11:57Jau keine Problem!
      Der obere deutsche Mittelstand wird von Heuschrecken filetiert und die Gewinne steuerfrei abgeführt.
      Das schafft natürlich Tausende von Arbeitsplätzen - bei den Konkursverwaltern...
      Avatar
      schrieb am 24.08.07 12:42:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      Vom Packeis Grönlands aus kann man einen 80-Millionen-Industrie-Staat halt nicht regieren.
      Avatar
      schrieb am 24.08.07 13:07:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.279.731 von Durchschnitt am 24.08.07 12:11:57Folge: Alle mit Grenzsteuersatz von 25% und weniger müssen ab 2009 diem doppelte Steuer aus Aktiengewinnen und auf Dividenden bezahlen

      Eine unterdurchschnittlich intelligente Behauptung, die Du da in den Raum postest. Viel falscher geht es nicht. Denn erstens hat die Frage der Mehrbesteuerung infolge des 25%-Pausachlasatzes rein gar nichts mit dem Grenzsteuersatz, dafür umso mehr mit dem persönlichen Steuersatz zu tun, zweitens muß niemand doppelte Steuer zahlen und drittens müssen wegen der 25% schon gar nicht Wenigerverdienende mehr bezahlen.

      Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz, der bei gegebenem zu versteuerndem Einkommen für einen zusätzlichen Euro Einkommen fällig wäre. Infolge der Progression ist dieser Prozentsatz deutlich höher als der bereits erzielte Steuersatz. Deshalb wird übrigens auch kein einziges Einkommen mit einem Grenzsteuersatz besteuert.

      Richtig ist vielmehr, daß im Jahresausgleich die für Einkommen von Dividenden, Kusgewinnen etc. vorab erhobenenen 25% ggfs. durch den tatsächlich erzielten Steuersatz zwar reduziert, jedoch nie erhöht werden können. Tatsächlich sind die 25% also zunächst mal ein Geschenk an die Mittel- und Besserverdienenden, aber keine Steuererhöhung.

      Richtig ist ferner, daß - aber auch nicht immer - durch den Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens größere Steuerbeträge anfallen können, sowie daß durch den Wegfall der 12-Monatsfrist ältere Kursgewinne künftig zusätzlich besteuert werden und so u.U. letztendlich eine Steuererhöhung insgesamt ergeben können.

      Dividenden waren schon bisher meist immer steuerpflichtig, zugegebenermaßen oft allerdings nur zur Hälfte, dann aber mit dem vollen persönlichen Steuersatz.

      Für ehliche Kurzzeitspekulanten ändert sich hier übrigens nichts. Wer bisher kurzfristige Spekulationsgewinne eingestrichen und ehrlich versteuert hat, steht i.d.R. günstiger da als bisher.

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      schrieb am 24.08.07 13:16:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.279.900 von Rumsbums am 24.08.07 12:24:23:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.08.07 13:37:50
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.280.468 von antonazubi am 24.08.07 13:07:53Der Grenzsteuersatz (marginaler Steuersatz) bezeichnet den Steuersatz, der auf einen bestimmten Einkommenszuwachs entfällt:
      Beispiel:

      Das zu versteuernde Jahres-Einkommen eines unverheirateten Arbeitnehmers beträgt 45.000 €. Nach dem Steuertarif 2005 sind davon 11.102 € Einkommensteuer zu zahlen. Dies entspricht 24,67 % Einkommensteuer des zu versteuernden Einkommens (Durchschnittsteuersatz).
      Erhöht sich z.B. durch eine Umsatzbeteiligung von 3.000 € das zu versteuernde Einkommen auf 48.000 €, sind nach dem Steuertarif von 2005 davon 12.285 € Einkommensteuer zu zahlen.
      Auf den Einkommenszuwachs von 3.000 € entfällt somit eine Einkommensteuer von 1.183 €, mithin 39,4 % (= Grenzsteuersatz).
      Der Verlauf der Grenzsteuerbelastung ergibt sich für ausgewählte zu versteuernde Einkommen aus folgender Tarifgrafik:


      http://de.wikipedia.org/wiki/Grenzsteuersatz

      Beispiel:
      Arbeitnehmerfamilie hat eine Grensteuersatz von zB. 25% auf die letzten 2000.
      Erhalten zB 2000 Euro Dividenden.
      Bisher war davon 1000 steuerpflichtig (HEV)
      Es wurden 250 Euro EKSt. fällig.

      Ab 2009 sind nun die 2000 steuerpflichtig und es sind 500 Euro Steuern zu bezahlen.
      Also doppelt so viel
      Avatar
      schrieb am 24.08.07 13:50:58
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.280.468 von antonazubi am 24.08.07 13:07:53Es geht doch eigentlich darum, AUCH die Institutionellen Anleger zu belasten. Diese "Unternehmenssteuerreform" und darauf verwette ich viel Geld stammt in Wahrheit vom IWF!

      Unsere Politiker sind doch längst zu dämlich für eigenständige Wege in der Finanzpolitik.

      @antonazubi es stimmt zwar im Kern, daß keine zusätzlichen Belastungen dadurch entstehen, aber das ist leider nur die Teilwahrheit.

      Richtige TREFFER landet dieses unselige Gesetz bei den künftigen Rentnern, die vorher ihre steuerfreien Veräusserunggewinne einsacken konnten, wenn sie ihre ges. Haltefrist einhielten. Künftig sind SÄMTLICHE ZINSEINKÜNFTE mit über 28% zu versteuern. So Mancher dürfte ein Riesenproblem bekommen bei seiner privaten Vorsorge. Gigantische Lücken tun sich auf bei jenen Menschen, die just (ab)zu diesem Zeitpunkt ihre LV ausbezahlt bekommen, denn es existiert keine Vergleichsrechnung gegenüber den jetzigen privat Vorsorgenden.

      Das ist die Wahrheit.


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