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    Zwangsversteigerung einer Immobilie bei der ich eine Forderung im Grundbuch habe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.07.08 20:29:21 von
    neuester Beitrag 18.07.08 16:06:16 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.142.864
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      schrieb am 14.07.08 20:29:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe da mal eine Frage:
      Eine Forderug gegenüber einem Schuldner habe ich ins Grundbuch einer seiner Immobilien (Eigentumswohnung) eintragen lassen. Ich stehe da an zweiter Stelle, nach einer Bank, die den Kauf der Wohnung finanziert hat. Jetzt bekomme ich vom Rechtsanwalt des Wohnungseigentümers die Nachricht, dass eine private Insolvenz in Vorbereitung sei.
      Auf Anfrage teilt mir die an erster Stelle im Grundbuch befindliche Bank mit, dass sie von sich aus eine Zwangsversteigerung der Wohnung auf den Weg bringen wird.
      Frage:
      Kann ich in aller Ruhe abwarten was geschieht oder muß ich aktiv werden?(Die im Grundbuch eingetragenen Forderungen liegen meiner Meinung nach weit unter dem Wert der Wohnung.)
      Muß ich den Termin der Versteigerung mitgeteilt bekommen (z.B.: vom Gericht) um gegebenenfalls mitbieten zu können oder muß ich mich selbst darum kümmern?
      Danke für Eure Antworten Lung Ching
      Avatar
      schrieb am 14.07.08 21:23:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.505.303 von LungChing am 14.07.08 20:29:21Wenn die Gläubigerin, die an erster Stelle im Grundbuch seht, die Zwangsversteigerung betreibt, so gibt es für die nachstehenden Gläubiger nur Geld, wenn die Bank vollständig befriedigt wurde.

      Zuvor werden noch die Verfahrenskosten abgezogen.

      Der Versteigerungserlös liegt meisten bei 50 - 80 %.

      Ich würde mich bei der Bank informieren, vieleicht ibt diese Auskunft bezüglich der geltend gemachten Forderung.
      Avatar
      schrieb am 15.07.08 05:26:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.505.868 von aktienanwalt am 14.07.08 21:23:57Guten Morgen aktienanwalt, danke für Deinen Beitrag.
      "...Ich würde mich bei der Bank informieren, vieleicht ibt diese Auskunft bezüglich der geltend gemachten Forderung..."
      Das habe ich schriftlich gemacht, die Bank teilte mir aber mit, dass sie keine Angaben über die noch ausstehenden Forderungen machen dürfe?
      Ich denke aber, dass der Marktwert der Wohnung ausreichend ist um alle Forderungen zu befriedigen. Ich will nur keinen Fehler machen indem ich untätig bleibe. Meine Forderung ist mir zu klein um deshalb gleich einen RA einzuschalten bzw dort Rat zu holen.
      Lung Ching
      Avatar
      schrieb am 15.07.08 09:50:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      wende dich einfach an das zuständige amtsgericht. dort gibt es einen rechtspfleger, der dir auskunft geben kann.

      am besten persölich hingehen.
      Avatar
      schrieb am 15.07.08 11:13:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wenn du an zweiter Stelle im Grundbuch stehst, hast du doch den Eintag gesehen. Mit wieviel ist die Bank denn eingetragen?

      Der Verkaufserlös der Wohnung beträgt wie bereits geschrieben wurde i.d.R. etwas über 50 Prozent. Je nach Lage auch mal mehr.

      Von dem Versteigerungserlös werden dann die Verfahrenskosten abgeszogen und der Rest auf die Gläubiger nach ihrem Rang verteilt.
      Sollte der Erlös nicht zur Befriedigung der Bank ausreichen, so gehst du leer aus.

      Mitsteigern macht nur sinn, wenn du die Wohnung kaufen willst. Verbessert aber in keiner Weise deine Position ;)

      Aber übertriebener Aktionismus ist auch eher fehl am Platz, du könntest lediglich die Bank auszahlen und selbst die erste Stelle im Grundbuch übernehmen. Ist aber eine witschaftliche Entscheidung.

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      schrieb am 15.07.08 20:02:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.508.957 von Scorpio2002 am 15.07.08 11:13:12Danke trickygirl,
      danke Scorpio2002,
      "... Aber übertriebener Aktionismus ist auch eher fehl am Platz..."

      Ja so sehe ich es auch, ich habe mich heute mit eineem Immo-Fachman aus meiner Region unterhalten. Obwohl die Wohnung vor 5 Jahren für 115.000€ gekauft wurde und im Grundbuch nur 66.000€ eingetragen sind hat er mich darüber aufgeklärt, dass in unserer Stadt bei einer Zwangsversteigerung für eine Wohnung dieses Zuschnittes und in dieser u.U. Lage zwischen 200 und 400€ je m2 zu erwarten sind:cry:. Bei 100m2 sind das 20.000-40.000€:cry::cry::cry:.
      Ok ich hänge im Grundbuch mit 6.000€ drin. Das ist in meiner Klasse ein schöner Jahresurlaub. Den schreibe ich als gehabt ab, gehe zur Auktion und biete bis 35.000€ mit und das wars dann.

      Gemessen an dem, was ich in den letzten 12 Monaten an der Börse an Federn gelassen habe, ist das "mas o menos" OK.

      Das wars ich danke Euch, out and over.:kiss:
      Allen einen schönen Abend, Lung Ching


      Nachtrag: Na wie wärs? Männlicher oder weiblicher Trottel gesucht. Biete schöne 100m2 Wohnung im Zentrum einer mittelgroßen Stadt in NRW. Preisvorstellung 70.000€.:D:laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.07.08 12:34:54
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.514.612 von LungChing am 15.07.08 20:02:02Hallo LungChing,
      Du solltest noch die folgenden Punkte beachten/abklären:
      Die Bank (als 1.Gläubiger) kann im 1.Versteigerungsverfahren den Zuschlag ablehnen, wenn der Zuschlag unter 50% oder 70% (weiß leider nicht mehr so genau, wie hoch die Grenze ist) der Verkehrswerts ist.
      Zum eingetragenen Grundschuldwert kommen normalerweise auch noch Grundschuldzinsen als Haftung hinzu (bspw. 10% p.a. für max. 3(?) Jahre) - müsste im Grundbuch vermerkt sein. Natürlich nur, wenn die Bank auch Ansprüche hat, die über dem reinen Grundschuldbetrag liegen - erst dann bist Du an zweiter Rangstelle dran!

      Viel Glück mit der Wohnung ;-)

      Rene
      Avatar
      schrieb am 16.07.08 15:18:58
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.518.987 von ReneBanker am 16.07.08 12:34:54das gericht MUSS beim 1. versteigerungstermin ein gebot von weniger als 50% des festgesetzten wertes von amts wegen ablehnen. das hat nix mit der bank zu tun.
      Avatar
      schrieb am 16.07.08 15:26:45
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.520.640 von trickygirl am 16.07.08 15:18:58die bank KANN beim 1. termin ein gebot akzeptieren, das unterhalb 70% des verkehrswerts liegt, muss aber nicht.
      Avatar
      schrieb am 16.07.08 19:54:42
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.518.987 von ReneBanker am 16.07.08 12:34:54Guten Abend ReneBanker,
      danke für Deinen Beitrag, aber siehe #6. Du schreibst "...- erst dann bist Du an zweiter Rangstelle dran!..."

      Ich bin auf jeden Fall dran!:cry:
      Soviel habe ich bereits kapiert.:confused:

      Mit 22 kaufte ich meine erste Immobilie:), mit ~35 hatte ich den Durchblick:D, heute mit ~60 weiß ich: Ich bin wie ein besoffener Blinder durch ein Minenfeld gelaufen:eek::laugh:.
      Ich habe gelernt: Solang alles gut geht, geht alles gut. Sobald aber an irgend einer Stelle "die Kacke in die Luft fliegt", kommen die Banker und Rechtsanwälte aus ihren Löchern und erklären einem, dass erstens alles und zweitens anders ist als man dachte.
      Manchmal meine ich, ich wäre einfach nur blöd, aber dann sehe ich, dass ganz anderen Leuten, die beruflich von der Materie viel mehr Ahnung haben sollten, das gleiche oder noch viel schlimmere Fehler passieren. (Einigen nicht allen, es gibt auch echte Durchblicker) Sei's drum der Schaden ist bei mir überschaubar.
      Lung Ching
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 16:06:16
      Beitrag Nr. 11 ()
      200-400 € pro m² scheint mir aber schon reichlich wenig. Da müssen schon Zustand, Lage und das Alter für reichlich Abwertung gesorgt haben. Ich würde erst einmal das amtliche Verkehrswertgutachten abwarten. Darauf beziehen sich auch die 5/10 und 7/10 Grenze.

      Du könntest aber auch einen Zock wagen. Der freihändige Verkauf bringt üblicherweise mehr als die Zwangsversteigerung. Wenn du die Wohnung für 20 - 40 T€ kaufst und freihändig anschliessend für 55 T€ wieder verkaufst, hast Du nach Abzug der Maklergebühren und Steuern Deinen Betrag wieder raus. ;)


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