checkAd

    Mieterhöhung - rechtens? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.01.09 19:41:18 von
    neuester Beitrag 01.02.09 13:00:23 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.147.977
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 3.026
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 31.01.09 19:41:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mein Vermieter kommuniziert mir seit einigen Monaten, daß er (neben zuletzt massiv angestiegen Betriebskostennachzahlungen nebst Vorauszahlungen in Höhe von locker 70% Steigerung), nun auch die Miete erhöhen muß....dies stehe ihm unter Berufung auf § soundso auch zu, in Höhe bis zu soundso %.

      Aber jetzt kommt's: Ich Mieter muß dem zustimmen! Zwar hätte er einen Spielraum von einigen % Mieterhöhung, aber ich Mieter müsste dem auch zustimmen....
      das habe ich natürlich nicht getan, und jetzt habe ich schon das 4. Schreiben vorliegen (welches aber von den vorherigen dahingehend abweicht, daß nun nicht mehr gerichtliche Drohgebärden aufgefahren wedrden...)

      Frage also: Wenn mir ein Vermieter sozusagen per Drohgebärde eine Mieterhöhung auferlegen will, die er aber nur per Bitt-/Drohschreiben überhaupt kommuniziert und rechtfertigt,

      sollte ich dann solche Zusatzaussagen wie " auch in Ihrem eigenen Interesse" ernst nehmen oder gar gegen ihn verwenden?

      Zur Info:

      Mein Vermieter ist eine grosse Wohnungsbaugesellschaft, einige 1000 Wohneinheiten, inmitten einer Großstadt(Hamburg).

      NATALY, kannst Du mir da mal 'ne Info geben...:)
      Danke!!!!
      Avatar
      schrieb am 31.01.09 21:02:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn keine Staffelmiete läuft, ist eine Mieterhöhung nur wegen Modernisierung oder zur ortsüblichen Miete bis zur Kappungsgrenze um 20 % innerhalb von 3 Jahren zulässig. Lies dir mal die §§ 558 ff. BGB durch. Der Mieter muss tatsächlich zustimmen, s. § 558b BGB. Aber wenn der Vermieter die Mieterhöhung nach § 558a BGB ordentlich begründet hat, kann es tatsächlich im Interesse des Mieters sein, der Mieterhöhung freiwillig zuzustimmen. Denn sonst wird der Vermieter vor dem bei der Mietsache belegenen Amtsgericht auf Zustimmung zur Mieterhöhung klagen. Die Gerichtskosten gehen dann auch ohne Anwälte in die Hunderte von Euro. Wenn man sich also unsicher ist, ob die Mieterhöhung zulässig und begründet ist, sollte man mit den Schreiben des Vermieters einen Fachanwalt aufsuchen. Bei www.frag-einen-anwalt.de geht es ab 20 Euro pro Frage los.

      Diese Ausführungen sind allgemeine Auskünfte zur abstrakten Rechtslage und keine Rechtsberatung im Einzelfall.

      MfG
      DerStrohmann
      Avatar
      schrieb am 31.01.09 21:36:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      Super, herzlichen Dank!

      Ich muß also tatsächlich zahlen bzw. dem sogar zustimmen! Na gut, das holen wir uns dann anderweitig wieder zurück, so wir das können...Zeichen stehen ja nicht schlecht dafür.

      Gruß,

      ludopata
      Avatar
      schrieb am 31.01.09 21:56:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.488.713 von ludopata27 am 31.01.09 21:36:48"Muss" sollte heißen, dass die Zustimmung des Mieters tatsächlich erforderlich ist, damit die Mieterhöhung wirksam wird. Die Mieterhöhung stellt nämlich eine Vertragsänderung dar, und die kann nicht einseitig erfolgen. Lies dir bitte die §§ 557 ff. BGB durch. Mehr darf ich hier aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes nicht sagen.

      Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/557.html
      Avatar
      schrieb am 31.01.09 21:59:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      Was ich noch empfehlen kann, ist, dem Mieterbund beizutreten. Da kann man sich als Mieter auch Rechtsrat holen auch bei Zweifeln an der Nebenkostenabrechnung. Die kann innerhalb eines Jahres überprüft werden. Hierzu empfehle ich die Lektüre des § 556 BGB und der Betriebskostenverordnung.

      Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html

      Auch kann man sich z. B. in diesem Forum: www.juraforum.de bei abstrakten Sachverhalten kostenlos und unverbindlich erste Hilfe holen.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1865EUR 0,00 %
      Biotech-Innovation auf FDA-Kurs!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 01.02.09 13:00:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.488.436 von ludopata27 am 31.01.09 19:41:18Einer Mieterhöhung muss der Mieter immer zustimmen. Die zwei Gründe für eine Mieterhöhung (Modernisierung und Vergleichsmieten oder Mietspiegel wenn aufgestellt) sind ja schon erwähnt worden.

      Da der Vermieter aber etwas von Betriebskosten geschrieben hat, vermute ich, das es sich vielleicht nicht um eine Mieterhöhung, sondern um die Erhöhung der Vorauszahlung der Betriebs- und/oder Nebenkosten handelt. Diese kann immer erfolgen, wenn keine Warmmiete vorliegt und diese Kosten getrennt abgerechnet werden. Dies muss aber im Mietvertrag so angegeben sein (Mietzins + Nebenkostenvorauszahlung + Betriebskostenvorauszahlung + Stellplatz/Garage). Abgerechnet müssen die Vorauszahlungen, je nach Kostenart, nach Verbrauch oder qm.

      Eine echte Mieterhöhung (Kaltmiete) mit angestiegenen Betriebskosten zu begründen ist im Gesetz nicht vorgesehen und damit nicht wirksam. Es gibt nur zwei Gründe, Modernisierungsmaßnahmen (Ankündigung der Maßnahme, Zustimmung des Mieters und dann Umlage des gesetzlich festgelegten %-Satzes) oder Vergleichsmieten mit genauer Aufschlüsselung der Vergleichsobjekte. Dies entfällt, wenn sich auf einen von der Stadt aufgestellten Mietspiegel bezogen werden kann. Bin im übrigen selber Vermieter und daher mit dem Thema vertraut.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Mieterhöhung - rechtens?