Bertelsmann Genussscheine kaufen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.02.09 14:08:26 von
neuester Beitrag 16.05.09 13:42:01 von
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Hallo,
sind die Genusscheine eine Kaufgelegenheit? Die letzten Jahre hat Bertelsmann immer gut gezahlt.
Danke JSB1685
sind die Genusscheine eine Kaufgelegenheit? Die letzten Jahre hat Bertelsmann immer gut gezahlt.
Danke JSB1685
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.635.151 von traderralph am 23.02.09 17:02:41wo BM seine Finger drinn hat, würde ich generell sagen:
FINGER WEG!
stimmt, magnum is better
FINGER WEG!
stimmt, magnum is better
Bertelsmann ist ein Weltunternehmen und noch ganz gut geratet. Der Rückgang des Kurses ist wohl auf die Rückstufung des Ausblicks auf negativ zurückzuführen.
Trotzdem: Die 15 Ausschüttung sind dieses Jahr sicher und sollten im Juni fließen. Die (Endlos-) Rendite liegt somit zwischen 13% und 14%. Wo gibt es das schon?
Magnum ist ein weitgehend unbekannter Genußschein auf einen weitgehend unbekannten Immobilienwert - in dieser Krise daher keinesfalls zu empfehlen!
Trotzdem: Die 15 Ausschüttung sind dieses Jahr sicher und sollten im Juni fließen. Die (Endlos-) Rendite liegt somit zwischen 13% und 14%. Wo gibt es das schon?
Magnum ist ein weitgehend unbekannter Genußschein auf einen weitgehend unbekannten Immobilienwert - in dieser Krise daher keinesfalls zu empfehlen!
Bertelsmann hat mit RTL und arvato nur zwei profitable Geschäftsbereiche. Wer in Bertelsmann-GS investiert, muss somit die Frage beantworten, ob diese beiden Geschäftsbereiche weiterhin so gut performen können wie in den letzten Jahren und alle im Konzern vorhandenen Defizitbringer wieder ausgleichen können. Bei arvato habe ich da schon meine Zweifel. Dann bleibt letztlich nur noch RTL. Somit sind die Bertelsmann-GS eine Wette auf die Stabilität des RTL-Geschäftes ...
Der Bertelsmann GS ist der Bluechip unter den Genussscheinen. An den Ausfall dieses Scheines sind bestimmte folgende Bedingungen geknüpft:
§ 3 Ansprüche der Genussscheininhaber und Abgrenzung zu Aktionärsrechten
(1) Die Genussscheine gewähren einen dem Gewinnanteil der Aktionäre vorgehenden Anspruch auf Gewinnausschüttung (§4) und einen Rückzahlungsanspruch bei Beendigung der Genussscheine (§ 15). Das Genusskapital nimmt am Verlust der Gesellschaft teil (§ 5).
(2) Die Genussscheine verbriefen Gläubigerrechte und keine Gesellschafterrechte, insbesondere kein Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrecht in der Hauptversammlung der Bertelsmann AG.
(3) Die Genussscheine stehen hinsichtlich ihrer Beteiligung am Verlust und der Nachrangigkeit der Rückzahlung bei Auflösung der Gesellschaft früher begebenen Genussscheinen der Gesellschaft gleich.
§ 4 Bestimmung des Gewinnanteils und der Gewinnausschüttung
(1) Der Gewinnanteil der Genussscheine beträgt vorbehaltlich eines ausreichenden Konzernjahresüberschusses nach Absatz (2) für jedes volle Geschäftsjahr des Konzerns 15 % des Grundbetrages. Im Fall eines Rumpfgeschäftsjahres des Konzerns reduziert sich der Gewinnanteil der Genussscheine zeitanteilig.
(2) Soweit der Konzernjahresüberschuss der Gesellschaft, gemindert um den Anteil anderer Gesellschafter i.S.v. § 307 HGB, für die Gewinnanteile aller Arten von Genussscheinen und ggf. weiterer erfolgsabhängiger gleichrangiger Wertpapiere (§ 12) (zusammen „nachrangige Emissionen“) nicht ausreicht, vermindert sich der auf die Genussscheine entfallende Gewinnanteil. Die Verminderung des Gewinnanteils erfolgt dann in dem Verhältnis, in dem der Konzernjahresüberschuss der Gesellschaft, gemindert um den Anteil anderer Gesellschafter, zur Summe der - nicht aufgrund dieses § 4 Abs. 2 oder einer vergleichbaren Regelung in den Bedingungen künftiger nachrangiger Emissionen gekürzten - Gewinnanteile der Inhaber sämtlicher nachrangiger Emissionen steht. Ein Ausgleich der verminderten Gewinnanteile in Folgejahren erfolgt nicht.
(3) Der Gewinnanteil wird ausgeschüttet, soweit der Jahresüberschuss der Gesellschaft, erhöht um Gewinnvorträge und gemindert um Verlustvorträge und Zuführung zur gesetzlichen Rücklage, für die Gewinnanteile aller Arten von Genussscheinen und ggf. weiterer erfolgsabhängiger gleichrangiger Wertpapiere der Gesellschaft ausreicht. Reicht er nicht aus, erhöhen fehlende Beträge die Gewinnausschüttung des Folgejahres, ggf. späterer Folgejahre, soweit der nach Satz 1 korrigierte Jahresüberschuss des Folgejahres oder der Folgejahre ausreicht.
§ 5 Bestimmung der Verlustbeteiligung
(1) Eine Verlustbeteiligung bestimmt sich nach einer negativen Gesamtkapitalrendite, deren Prozentsatz auf den Grundbetrag der Genussscheine bezogen wird. Negative Gesamtkapitalrendite ist das Verhältnis des Verlustes zum arithmetischen Mittel des Vermögens zu Beginn und Ende des Geschäftsjahres des Konzerns. Verlust ist der Konzernjahresfehlbetrag zuzüglich der Aufwendungen (nach Verrechnung mit entsprechenden Erträgen) für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag und für eine freiwillige Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer in Deutschland. Das Vermögen entspricht der Konzernbilanzsumme.
(2) Ein Verlust, der auf das Genusskapital entfällt, ist gesondert auszuweisen und vorrangig vor einer Ausschüttung auf das Genusskapital durch Gewinnanteile der Folgejahre auszugleichen.
Es ist natürlich denkbar, dass im kommenden Jahr es zu Problemen kommen kann (Ausfall der Gewinnbeteiligung bzw. Verlust auf das Genusskapital) Dennoch werden Verluste mit Gewinnenen in den Folgejahren kompensiert (§ 5 Abs.2) Auf lange Sicht sind das derzeit mehr als klare Kaufkurse und mit RTL besitzt Bertelsmann die Cashcow im europäischem Fernsehen. Außerdem sollte nicht vergessen werden, dass Bertelsmann alles daran setzen wird, den Schein nicht ausfallen zu lassen, um sich nicht das Rating zu versauen und ihre Finanzierungsmärkte zu verschließen.
Gruß WM
§ 3 Ansprüche der Genussscheininhaber und Abgrenzung zu Aktionärsrechten
(1) Die Genussscheine gewähren einen dem Gewinnanteil der Aktionäre vorgehenden Anspruch auf Gewinnausschüttung (§4) und einen Rückzahlungsanspruch bei Beendigung der Genussscheine (§ 15). Das Genusskapital nimmt am Verlust der Gesellschaft teil (§ 5).
(2) Die Genussscheine verbriefen Gläubigerrechte und keine Gesellschafterrechte, insbesondere kein Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrecht in der Hauptversammlung der Bertelsmann AG.
(3) Die Genussscheine stehen hinsichtlich ihrer Beteiligung am Verlust und der Nachrangigkeit der Rückzahlung bei Auflösung der Gesellschaft früher begebenen Genussscheinen der Gesellschaft gleich.
§ 4 Bestimmung des Gewinnanteils und der Gewinnausschüttung
(1) Der Gewinnanteil der Genussscheine beträgt vorbehaltlich eines ausreichenden Konzernjahresüberschusses nach Absatz (2) für jedes volle Geschäftsjahr des Konzerns 15 % des Grundbetrages. Im Fall eines Rumpfgeschäftsjahres des Konzerns reduziert sich der Gewinnanteil der Genussscheine zeitanteilig.
(2) Soweit der Konzernjahresüberschuss der Gesellschaft, gemindert um den Anteil anderer Gesellschafter i.S.v. § 307 HGB, für die Gewinnanteile aller Arten von Genussscheinen und ggf. weiterer erfolgsabhängiger gleichrangiger Wertpapiere (§ 12) (zusammen „nachrangige Emissionen“) nicht ausreicht, vermindert sich der auf die Genussscheine entfallende Gewinnanteil. Die Verminderung des Gewinnanteils erfolgt dann in dem Verhältnis, in dem der Konzernjahresüberschuss der Gesellschaft, gemindert um den Anteil anderer Gesellschafter, zur Summe der - nicht aufgrund dieses § 4 Abs. 2 oder einer vergleichbaren Regelung in den Bedingungen künftiger nachrangiger Emissionen gekürzten - Gewinnanteile der Inhaber sämtlicher nachrangiger Emissionen steht. Ein Ausgleich der verminderten Gewinnanteile in Folgejahren erfolgt nicht.
(3) Der Gewinnanteil wird ausgeschüttet, soweit der Jahresüberschuss der Gesellschaft, erhöht um Gewinnvorträge und gemindert um Verlustvorträge und Zuführung zur gesetzlichen Rücklage, für die Gewinnanteile aller Arten von Genussscheinen und ggf. weiterer erfolgsabhängiger gleichrangiger Wertpapiere der Gesellschaft ausreicht. Reicht er nicht aus, erhöhen fehlende Beträge die Gewinnausschüttung des Folgejahres, ggf. späterer Folgejahre, soweit der nach Satz 1 korrigierte Jahresüberschuss des Folgejahres oder der Folgejahre ausreicht.
§ 5 Bestimmung der Verlustbeteiligung
(1) Eine Verlustbeteiligung bestimmt sich nach einer negativen Gesamtkapitalrendite, deren Prozentsatz auf den Grundbetrag der Genussscheine bezogen wird. Negative Gesamtkapitalrendite ist das Verhältnis des Verlustes zum arithmetischen Mittel des Vermögens zu Beginn und Ende des Geschäftsjahres des Konzerns. Verlust ist der Konzernjahresfehlbetrag zuzüglich der Aufwendungen (nach Verrechnung mit entsprechenden Erträgen) für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag und für eine freiwillige Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer in Deutschland. Das Vermögen entspricht der Konzernbilanzsumme.
(2) Ein Verlust, der auf das Genusskapital entfällt, ist gesondert auszuweisen und vorrangig vor einer Ausschüttung auf das Genusskapital durch Gewinnanteile der Folgejahre auszugleichen.
Es ist natürlich denkbar, dass im kommenden Jahr es zu Problemen kommen kann (Ausfall der Gewinnbeteiligung bzw. Verlust auf das Genusskapital) Dennoch werden Verluste mit Gewinnenen in den Folgejahren kompensiert (§ 5 Abs.2) Auf lange Sicht sind das derzeit mehr als klare Kaufkurse und mit RTL besitzt Bertelsmann die Cashcow im europäischem Fernsehen. Außerdem sollte nicht vergessen werden, dass Bertelsmann alles daran setzen wird, den Schein nicht ausfallen zu lassen, um sich nicht das Rating zu versauen und ihre Finanzierungsmärkte zu verschließen.
Gruß WM
Mittlerweile hat der Genussschein ein Renditenniveau erreicht, dass gerade bislang nur ein Warren Buffett mit seinem Harley-Davidson oder SwissRe Anleihen-Deal erreichen konnte. Sobald der Schein in diesem Jahr bedient wird, könnte das Interesse wieder wachsen. btw. Sogar der Commerzbank Genussschein wird in diesem Jahr voll bedient.
Gruß, Maennerhort
Gruß, Maennerhort
Die aeltere Tranche sieht zu 62% für mich ziemlich kaufenswert aus!
Könntest du auch - anhand der Konditionen bsw. - erklären warum?
Oder anders gefragt: wieviel möchtest du denn verkaufen?
Oder anders gefragt: wieviel möchtest du denn verkaufen?
Hallo,
wo kann ich erfahren, wieviel der Genussschein dieses Jahr ausschüttet?
Vielen Dank
JSB1685
wo kann ich erfahren, wieviel der Genussschein dieses Jahr ausschüttet?
Vielen Dank
JSB1685
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.174.366 von JSB1685 am 14.05.09 13:10:22Hi,
die ausschüttung war schon: Extrag 06.05.09 und betrug 15 %.
die ausschüttung war schon: Extrag 06.05.09 und betrug 15 %.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.174.686 von Amtranik am 14.05.09 13:41:40Vielen Dank,
JSB1685
JSB1685
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