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    Sicherungsverwahrung ist Etikettenschwindel und verstösst gegen Menschenrechte ! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.12.09 11:06:38 von
    neuester Beitrag 27.12.09 17:43:41 von
    Beiträge: 20
    ID: 1.154.922
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      schrieb am 19.12.09 11:06:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Was kommt da bloß auf uns zu? Nach dem umstrittenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte können mindestens 70 Schwerverbrecher in Deutschland auf ihre Freilassung hoffen!

      Die Richter in Straßburg hatten geurteilt: Die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung, die Reinhard M. (52, versuchter Mord) in einem Gefängnis absitzen muss, verstößt gegen die Menschenrechte!

      Begründung: Als M. 1986 verurteilt wurde, durften höchstens zehn Jahre Sicherungsverwahrung angeordnet werden. 1998 wurde das Gesetz geändert: Sicherungsverwahrung wird nun unbegrenzt
      verhängt. Deshalb kamen M. (und 70 weitere Straftäter, auf die das zutrifft) nach den zehn Jahren doch nicht frei.

      Nach dem Urteil wollen auch andere Anwälte ihre Mandanten rausholen. Münchens Staranwalt Rolf Bossi setzt sich jetzt für eine Entlassung des Gladbecker Geiselgangsters Dieter Degowski
      (53) ein. Degowski wurde 1991 zu lebenslanger Haft verurteilt, erst nachträglich Sicherungsverwahrung angeordnet.

      Bossi: „Ich werde ein Gnadengesuch stellen. Das Europäische Gericht ist hier an oberster Stelle, und diese Entscheidung bindet auch die deutschen Gerichte.“

      In München bemüht sich Anwalt Dr. Adam Ahmed (38) um die Freilassung von Sexualmörder Daniel I.(31). Der hatte 1997 eine Joggerin erwürgt, sich an der Leiche vergangen.

      Sein Anwalt zu BILD: „Ich habe meinem Mandanten ins Gefängnis geschrieben, dass dieses Urteil auch für ihn von Relevanz sein wird. Er kann freikommen.“

      Wem das Straßburger Urteil noch helfen könnte, darüber streiten Experten.

      Otmar Kury, Präsident der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg: „Gemäß unserer Verfassung gibt es kein Recht, einen Täter für immer wegzusperren. Wenn ein Straftäter seine Strafe
      abgesessen hat, wird er entlassen. Sicherungsverwahrung wird angeordnet, wenn man davon ausgehen muss, dass der Täter eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Sie darf aber keine
      Verlängerung der Strafe sein, darum geht es bei dem Urteil.“

      Der Anwalt weiter: „Sicherungsverwahrung in Deutschland ist Etikettenschwindel. Die Täter bleiben einfach im Gefängnis, wie bei der Strafhaft auch. Die Vollstreckung der Sicherungsverwahrung muss verändert werden. Die Täter dürfen nicht einfach weggeschlossen werden.“

      CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach widerspricht hingegen in der „Berliner Zeitung“, die Sicherungsverwahrung sei keine Verlängerung der Strafe, sondern diene allein dem Schutz der
      Öffentlichkeit.

      Quelle: BILD

      http://www.bild.de/BILD/news/2009/12/19/eu-urteil-schwerverb…
      Avatar
      schrieb am 19.12.09 11:32:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      :confused:



      ich bin froh über diese bestätigung meiner persönlichen überzeugung, dass nur die todesstrafe als "one violent element less" system die ultima ratio zum schutz der menschen vor ihrer eigenen gemeingefährlichen kranken minderheit gegen ihre eigene spezies sein kann.

      selbstverständlich schreckt die todesstrafe nicht ab.

      selbstverständlich hat die todesstrafe nichts mit rache zu tun.

      selbstverständlich ist auch die todesstrafe nicht gerecht, weil abhängig vom richter ,den sachverständigen und den finanziellen möglichkeiten des täters

      selbstverständlich sind nicht wieder gutzumachende fehlurteile möglich, die jedoch durch androhung der mithaftung des gerichtes durch meinetwegen auch der todestrafe bei einem faschurteil dann sicher auf null zu reduzieren wäre, weil dann keiner mehr die eier hätte, überhaupt jemanden zum tode zu verurteilen.

      trotzdem steht über allem, das recht des einzelnen bürgers,sich und seine familie vor gemeingefährlichen tätern dauerhaft und sicher durch die eliminierung solcher gefahren zu schützen.

      deshalb kann todesstrafe nur nach dem rational begründeten prinzips des "one violent element less " prinzips funktionieren.
      Avatar
      schrieb am 19.12.09 11:32:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wenn es nur um die Erfüllung irgendewelcher Rechte für gemeingefährliche Straftäter geht, dann bitte sollen sie doch freikommen. In gleichem Zuge fordere ich aber eine strenge Überwachung dieser Personen. Das können z.B. private Dedekteien bzw.
      auch speziell ausgebildete Bundeswehrbeamte machen.
      Bei einer Wiederholung ihrer Straftat ist der Ofen aber endgültig aus
      und da wir ja keine Todesstrafe haben wollen muss ein geübter Scharfschütze dies vorwegnehmen.
      Avatar
      schrieb am 19.12.09 11:36:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.601.680 von SuperInsider am 19.12.09 11:06:38Wo bleibt hier das Menschenrecht auf Schutz vor Verbrechen ??
      In Europa wir ganz massiv gegen die Menschenrechte verstoßen !!
      China ist da besser, da wird das Recht auf Schutz noch ausgeübt. Da gibt es keine teure Sicherungsverwarung, der werden die Dreckstücke hingerichtet !!
      Manche würde es freuen, wenn so Hirnlose Quaselpropheten wie der Bossi mal von einem seiner "Kunden" nachts durch die zuhe Tür aufgesucht würde...
      Mei Vorschlag. Europäischen Gewichtshof (der heißt so, weil die alle Gehirnverfettung haben) wegen Doofheit auflösen und 80% Geld beim Strafvollzug einsparen. In China ist Knast sogar noch billiger.
      Avatar
      schrieb am 19.12.09 11:51:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.601.680 von SuperInsider am 19.12.09 11:06:38In München bemüht sich Anwalt Dr. Adam Ahmed (38) um die Freilassung von Sexualmörder Daniel I.(31). Der hatte 1997 eine Joggerin erwürgt, sich an der Leiche vergangen.


      Das sieht man mal, wie moralisch verkommen diese Rechtsverdreher sind!
      Um sich um die Freilassung eines Sexualmörders zu bemühen, muss man menschlich und moralisch schon auf der "untersten Stufe" angekommen sein.

      Pfui deibel!!!

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      Avatar
      schrieb am 19.12.09 11:57:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      Rein juristisch dürfte die Sache trotzdem klar sein ...

      Das Europäische Gericht ist hier an oberster Stelle, und diese Entscheidung bindet auch die deutschen Gerichte



      Manchmal ist es zwar schön ein Rechtssystem zu haben, oft aber eher nicht. Wenn es wirklich so kommen sollte, wie in meinem Eingangsartikel beschrieben, wäre das schon ein Skandal für die vielen Opfer, jedoch aufgrund des EU-Rechts erstmal nicht zu beanstanden - leider ! :mad:
      Avatar
      schrieb am 19.12.09 12:09:45
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.601.869 von SuperInsider am 19.12.09 11:57:18http://www.politplatschquatsch.com/2009/12/menschenrechte-au…
      Avatar
      schrieb am 19.12.09 14:45:40
      Beitrag Nr. 8 ()
      "CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach widerspricht hingegen in der Berliner Zeitung, die Sicherungsverwahrung sei keine Verlängerung der Strafe, sondern diene allein dem Schutz der Öffentlichkeit."

      Wenn Bosbach nur dummes Zeug vorzubringen hat, soll er besser die Klappe halten. Wenn das keine Verlängerung der Strafe ist, worin unterscheidet sich dann diese verlängerte Sicherungsverwahrung für den Weggesperrten von dem vorhergehenden Zeitraum der Bestrafung?.
      Avatar
      schrieb am 19.12.09 15:40:36
      Beitrag Nr. 9 ()
      Der Unterschied besteht in den verbesserten Haftbedingungen.

      Avatar
      schrieb am 19.12.09 17:28:13
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hätte man 1988 für Degowski einen Henker gesucht, ich denke 20 Mio. hätten sich gemeldet.

      Ich hätte noch 1000 DM mitgebracht um Degowski zu liquidieren.

      In so einem Fall ist ein gesundes Volksempfinden durchaus nachvollziehbar.
      Avatar
      schrieb am 19.12.09 19:02:12
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.602.545 von Sano9 am 19.12.09 15:40:36Der muß sich nicht bei der Tafel anstellen, um abgelaufene Lebensmittel zu bekommen.....

      Eingach nur Krank, die Denke der Rechtsverdrehfuzzis :mad:
      Avatar
      schrieb am 19.12.09 22:27:46
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.601.774 von Nannsen am 19.12.09 11:32:36selbstverständlich sind nicht wieder gutzumachende fehlurteile möglich

      Achso.
      Avatar
      schrieb am 19.12.09 22:38:28
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.601.869 von SuperInsider am 19.12.09 11:57:18Kurz zur Klarstellung, das hat mit der EU nichts zu tun. Der Europäische Gerichtshof residiert in Luxemburg, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Der in Luxemburg ist EU, der in Straßburg ist Europarat. Das hat rein gar nichts miteinander zu tun. Bitte auch nicht europäischer Rat mit Europarat verwechseln, das ist alles komplett getrennt. Ich weiss, 1860 München und Bayern München klingt auch so ähnlich.
      Avatar
      schrieb am 19.12.09 22:51:58
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.603.469 von ConnorMcLoud am 19.12.09 22:27:46Auf frischer Tat?

      Vor einigen Jahren hatte ein Geiselnehmer in der Kiste von Werl schon verloren.

      Trotzdem "musste" dieser Verbrecher eine Frau mit Benzin übergießen und anzünden.

      Frauen die einen solchen Bastard geboren haben, müssten gezwungen werden ihn persönlich “Vollzurotzen”.
      Avatar
      schrieb am 20.12.09 11:37:47
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.603.478 von derbewunderer am 19.12.09 22:38:28Aber beides sind Dummbabbelstüben mit teuren überflüssigen Krampen drin...
      Avatar
      schrieb am 20.12.09 11:41:28
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.603.497 von Waldsperling am 19.12.09 22:51:58Naja, die Mutter können da genauso wenig zu wie die Väter.. Denn dann würde ja keiner mehr Kinder kriegen dürfen.
      Aber der Staat ist in der Pflicht, das Menschenrecht auf Schutz vor Verbrechen sicherzustellen. Und das geschied leider nicht. :mad:
      Staatdessen werden Milliarden für Luxusknasts ausgegeben und bei der Polizei wird dafür gespart.. :mad::cry:
      Und jetzt dieses Highlight, 50.000 Mörderprämie.... Drecksäcke und Vollidioten sind das.
      Avatar
      schrieb am 22.12.09 16:23:03
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.601.680 von SuperInsider am 19.12.09 11:06:38#1

      Wenn die alle so harmlos sind, könnte man die ja in der direkten Nachbarschaft dieser Richter freisetzen...

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 26.12.09 17:30:02
      Beitrag Nr. 18 ()
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      ______§§§ ___§§§______-:¦:-WEIHNACHTEN
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      __________§___-:¦:- UND EINEN
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      _____ _§§§___§§§_____-:¦:-GUTEN
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      _________§§§____-:¦:-RUTSCH
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      _____ _§§§___§§§_____-:¦:-INS JAHR
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      ______§§§ ___§§§______-:¦:-2010
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      __________§___-:¦:-WÜNSCHE
      -:¦:--:¦:--:¦:--:¦:--:¦:-ICH Euch allen
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      Viele Grüße vom Jupp !!
      Avatar
      schrieb am 26.12.09 23:32:28
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.618.316 von Blue Max am 22.12.09 16:23:03CDU- und FDP-Politiker lassen die Atomkraftwerke ja auch nicht in ihrer Nachbarschaft bauen.;)
      Avatar
      schrieb am 27.12.09 17:43:41
      Beitrag Nr. 20 ()
      Kommen zwei Sozialpädagogen nachts aus der Kneipe. Auf dem Bürgersteig liegt jemand blutüberströmt und stöhnt vor Schmerzen. Sagt der eine Sozialpädagoge zum anderen: "Du, dem der das gemacht hat, dem müssen wir unbedingt helfen!"


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