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    Krankenkasse bei Arbeitlosigkeit ohne Arbeitslosengeldbezug - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.03.10 14:02:28 von
    neuester Beitrag 13.04.10 01:03:22 von
    Beiträge: 20
    ID: 1.156.891
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      schrieb am 31.03.10 14:02:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wie läüft wenn man zb aus gesundheiltlichen Gründen keine Arbeit annehmen kann / möchte wer hat da Erfahrungen
      Avatar
      schrieb am 31.03.10 14:40:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.254.211 von suesserboy am 31.03.10 14:02:28deinem Nick nach könntest du bei der Kirche unterkommen :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 31.03.10 15:15:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      .

      als selstständiger arbeitsloser kannst du dich doch privat versichern ;)

      .
      Avatar
      schrieb am 31.03.10 15:22:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.255.012 von pennyjoe am 31.03.10 15:15:46das könnte ich mir nie leisten (Krankenvorgeschichte)
      Avatar
      schrieb am 31.03.10 15:35:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      .

      da wir in deutschland versicherungspflichtig sind, bleibt dir dann nur die freiwillige gkv

      .

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      schrieb am 31.03.10 16:13:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.255.183 von pennyjoe am 31.03.10 15:35:12ja aber es geht mir dann natürlich auch um die Höhe meines Beitrages
      Avatar
      schrieb am 31.03.10 17:37:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      Der Beitrag müsste sich nach dem Einkommen richten, mindestens etwa 840 Euro als Bemessungsgrundlage = 30 Tage 1/90 der Bezugsgröße, höchstens 3.750 Euro = Beitragsbemessungsgrenze. ???
      Bei Selbständigkeit ist es mehr.
      Vielleicht hilft das weiter:
      http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Krankenversicherung…
      http://dejure.org/gesetze/SGB_V/240.html
      Avatar
      schrieb am 01.04.10 16:05:32
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.256.424 von honigbaer am 31.03.10 17:37:40verstehe ich nicht ich bekome dann ja kein arbeitslosen Geld also habe ich aus arbeit schon mal keine einkünfte
      Avatar
      schrieb am 01.04.10 16:49:00
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wenn Du kein Einkommen hast, wirst Du den Beitrag aus Deinem Vermögen bestreiten müssen, und wenn es aufgebraucht ist, kannst Du bestimmt Sozialleistungen bekommen. Ich habe ja die Gesetze nicht gemacht, wenn da ein Mindestbeitrag vorgesehen ist, auch für Leute ohne Einkommen, tut es mir leid, es ist aber nicht meine Schuld und ich muß das nicht erklären. Mir erscheint das auch sehr ungerecht, aber die Kassen sind leer, das Geld muß reingeholt werden. Auf Einzelschicksale kann man da keine Rücksicht nehmen. :( Deine Krankenkasse wird schon sagen, wie sie sich das vorstellt.
      Avatar
      schrieb am 06.04.10 13:24:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      hi der Mindestsatz wenn du freiwillig bei einer gesetzlichen KV versichert bist ist so um die 140 € pro Monat , da kann dann eventuell noch Zusatzbeitrag , wie das jetzt manche Kv erheben , dazukommen , die 140 € ergeben sich wie schon einer erwähnt hat aus den 840 € die dir als Einkommen dann eben unterstellt werden , also selbst wenn dein Einkommen geringer ist , die 140 € musst du zahlen , ist aber immer noch günstiger als PKV , vor allem wenn du nicht mehr so ganz gesund bist .

      wenn du länger freiwillig in der gesetzliche Kv bleiben willst , dann schicken die dir jedes Jahr einen Fragebogen zu , den du beantworten musst



      ich mach das jetzt schon über 2 Jahre so , falls du noch Fragen haben solltest , einfach noch mal melden
      Avatar
      schrieb am 06.04.10 15:24:07
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.279.124 von wombat01 am 06.04.10 13:24:58danke erst mal die sollen dann aber nicht glauben das die Informationen zu meiner finanzielle Lage bekommen werden hoffent kommt dann bald der Einheitsbeitrag
      Avatar
      schrieb am 06.04.10 22:00:39
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.255.183 von pennyjoe am 31.03.10 15:35:12"da wir in deutschland versicherungspflichtig sind, bleibt dir dann nur die freiwillige gkv"

      Gilt die Versicherungspflicht mittlerweile für alle Angestellte,
      die nicht in der GKV sind, und auch für Selbständige und Beamte?
      Avatar
      schrieb am 08.04.10 10:04:09
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.279.953 von suesserboy am 06.04.10 15:24:07es geht hier nur nach dem Einkommen , nicht nach dem vermögen nach dem die fragen , mal krass ausgedrückt , du hast ein vermögen 10 Mio € , aber zur Zeit nur ein Einkommen daraus aus Dividenden von ca. 9000 € , da wird trotzdem nur der Mindestbetrag fällig , übrigens falls du noch etwas genauer wissen willst wie das mit den Fragebogen der Kasse aussieht , kannst du mir ne Mail schicken ...
      Avatar
      schrieb am 08.04.10 10:07:37
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.283.229 von estudent am 06.04.10 22:00:39ich bin zwar jetzt nicht der profi in diesen sachen , aber die Frage dürfte sich ja für Angestellte erübrigen , da wenn man angestellt ist man ja entweder in der GKV ist oder wie du wohl andeutest in der PKV ist , wenn deine Frage darauf abzielt ob du aus der PKV wieder herauskommst , dann ist das wohl nicht so leicht möglich und du darfst wohl auch nicht älter als 55 sein
      Avatar
      schrieb am 08.04.10 14:29:52
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ estudent
      Ja, versicherungspflicht für alle seit 1.1.2009.
      Also Pflicht zur Versicherung, nicht die Versicherungspflicht in der GKV, die durch ein Beschäftigungsverhältnis unter der Bemessungsgrenze begründet wird.

      Wenn man zuletzt in der GKV pflichtversichert war, dann kann man sich dort wieder anmelden, die Krankenkasse kann das dann nicht ablehnen. PKV kann man wählen, lohnt sich aber nur für jung und gesund und reich, also je nachdem. Wenn einen die gesetzliche Krankenkasse nicht nehmen muß und will, und man aus Gesundheitsgründen keinen privaten Versicherungsschutz bekommt, dann bleibt die Versicherung im Basistarif einer privaten Krankenversicherung. Wobei das wohl dann nur Selbständige und Privatversicherte betrifft, die den privaten Versicherungsschutz verloren oder z.B. aus Kostengründen aufgegeben haben.

      Der Wechsel in die PKV ist insofern riskant, weil die Rückkehr zur gesetzlichen Versicherung nicht gewährleistet ist. Aber als Ausweg bleibt dann immer noch der PKV-Basistarif.

      Ist alles mein Wikipedia-Halbwissen, ich lasse mich da gerne korrigieren und belehren.
      Avatar
      schrieb am 08.04.10 22:32:27
      Beitrag Nr. 16 ()
      Wie steht es bei folgendem Fall:

      Ehemann bis 2009 selbständig mit kleinem zu versteuerten Gewinn von sagen wir einmal 5.000 EUR.
      Ehefrau = Hausfrau und erzielt auf Grund einer Erbschaft und deren Wertzuwachs ein Kapitalgewinn von 50.000 EUR.
      Ehefrau war bis 2009 familienversichert in der GKV des Ehemann´s


      Ab 2010 hat der Ehemann seine Selbständigkeit beendet.
      Da die Ehefrau nun alleine Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, wurde die GKV des Ehemann´s gekündigt.
      Nun ist der Ehemann familienversichert bei der Ehefrau, welche in 2010 einen neuen Vertrag mit der GKV abgeschlossen hat.

      Frage: Wird nun bei der Ehefrau für 2010 ihr Kapitaleinkommen von 2009 für den Beitragssatz herangezogen, obwohl erst ab 2010 der Vertrag läuft und ihr Kapitaleinkommen nur noch geschätzt ca. 10.000 EUR betragen wird und nicht mehr 50.000EUR wie in 2009. (Ehemann = 0 EUR Einkommen)
      Avatar
      schrieb am 09.04.10 10:22:57
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.294.692 von honigbaer am 08.04.10 14:29:52nur mal zur Info der PKV Basistarif liegt kann wohl bis irgendwas um die 500 € gehen
      Avatar
      schrieb am 09.04.10 10:30:16
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.298.583 von xyz1239 am 08.04.10 22:32:27hi , ich bin freiwillig in der GKV

      die schicken mir jedes Jahr einen Fragebogen , also Ende 2009 , in dem ich meine Einkünfte für 2010 angeben muss , der Witz dabei die wollen gleich Nachweise haben , so erstmal die Fakten



      dann schaue ich immer aus dem Fenster und überschlag mal was dabei so rauskommen könnte ......
      und wegen den Nachweisen die die wollten habe ich mal angerufen und denen erzählt , dass ich zu dem Zeitpunkt zu dem die die haben wollen keinen liefern kann , da alles geschätzt , da kamen bisher keine Nachfragen die haben das alles so akzeptiert


      und jetzt siehts ja auch schlecht aus mit Nachweisen , da ich ja bei Einkünften aus Kapitalanlagen ja nicht unbedingt eine SteuerErklärung machen muss , das regelt ja die Bank ausser ich will was wieder haben
      Avatar
      schrieb am 12.04.10 22:43:13
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.294.692 von honigbaer am 08.04.10 14:29:52@honigbaer

      Danke für die Infos.
      Avatar
      schrieb am 13.04.10 01:03:22
      Beitrag Nr. 20 ()
      Die Versicherungspflicht kann u.U. böse Auswirkungen haben.

      Jeder, der nicht hauptberuflich selbständig tätig (oder anderweitig versorgt) ist, MUSS sich krankenversichern. Man wird aber nicht darauf hingewiesen.

      Wenn z.B. jung und gesund ist und ein paar Jahre als Bohemien von einer kleinen Erbschaft lebt, nebenbei ein wenig an der Börse spekuliert und sich nicht krankenversichert, wird spätestens dann, wenn er sich versichern will oder muss, eine böse Überraschung erleben, weil die GKV alle Beiträge nebst Säumniszuschlag von 5% pro Monat(!) rückwirkend für den gesamten Zeitraum (bis max. 1.4.07) verlangen wird.


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