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    Eintreiben von Abofallen nicht Strafbar, das wird lustig.... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.04.10 16:50:56 von
    neuester Beitrag 17.04.10 12:30:20 von
    Beiträge: 35
    ID: 1.157.139
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      schrieb am 14.04.10 16:50:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Einfach mal die zwei Artikel lesen und dann darüber nachdenken.
      Ein Wirtschaftszweig wird aufblühen !
      Also wer jetzt keine Abofalle installiert, will nicht reich werden.
      An alle die meinen sie würden nie in eine Abofalle tappen, abwarten was jetzt in deutschen Netzen noch kommen wird.

      http://www.zu-recht-gewiesen.de/?p=85
      Katja Günther: Staatsanwatschaft würgt Ermittlungsverfahren ab
      Gegen die berüchtigte Inkasso-Anwältin Katja Günther wurden wegen ihrer aggressiven Drohbriefe und Nachstellungen massenweise Anzeigen erstattet und Beschwerden bei der Anwaltskammer eingereicht.
Allein bei der Rechtsanwaltskammer München gingen wegen der Methoden der Inkasso-Anwältin mittlerweile 3500 Beschwerden ein. Über 1000 Menschen erstatteten Strafanzeige gegen die Münchner Anwältin – wegen Betrugs, Nötigung, Erpressung oder Gebührenüberhebung.
      Diese Verfahren wurden nun mit – freundlich gesagt – grenzwertigen und menschenverachtenden Begründungen Spitzfindigkeiten regelrecht abgewürgt.
      Wer sich von den Gemahnten sicher ist, keinerlei Dienste der gegenständlichen Onlineportale in Anspruch bzw. keinen Vertrag geschlossen zu haben, dem kann ohne weiteres zugemutet werden, dass er sich einer etwaigen zivilgerichtlichen Auseinandersetzung , in welcher der behauptete Vertragsschluss in tatsächlicher Hinsicht von dem Online-Dienstanbieter nachgewiesen werden müsste, zu stellen.
[.....]
Es ist jedem Bürger zuzumuten, einem solchen Druck standzuhalten.
      Offenbar kommt hier hier das Krähenprinzip voll zum tragen.
Außerdem scheint man in weisungsgebundenen Juristenkreisen der Meinung zu sein, dass es zur Alltagsroutine eines juristisch unbedarften Bürgers gehört, sich in Prozesse mit einem für ihn völlig unkalkulierbaren (Kosten)Risiko zu stürzen. Solche “Juristen” leben völlig abgehoben in einem akademischen Elfenbeinturm, verweigern sich der Realität und haben keinerlei Bezug zur Lebenswirklichkeit.
      Die Vorstellung, dass ein normaler, argloser Mensch vor dem brutalen Inkasso-Stalking hoch aggressiver Anwälte und dem in für Laien äußerst bedrohlich klingenden Juristenkauderwelsch in Panik gerät, übersteigt wohl den Horizont der Münchener Staatsanwälte.
      Durch semantische Haarspalterei wird in der Einstellungsverfügung  u.A. der Tatbestand der Nötigung verneint.
      Mit der Erstattung einer Strafanzeige wird nicht gedroht. Die Beschuldigte kündigt lediglich an, sie werde den Sachverhalt auf seine strafrechtliche Relevanz prüfen.
      OK, lieber Staatsanwalt, dann werde ich die zweifellos bestehende Möglichkeit, Sie mit dem Auto oder einem stumpfen-, spitzen-, scharfen- oder sonstwie geeigneten Hilfsmittel in den ewigen Ruhestand zu versetzen, gelegentlich auf seine strafrechtliche Relevanz prüfen.
      Das Signal, welches von dieser an Strafvereitelung grenzenden Niederschlagung ausgeht, ist verheerend.
Derartige Kumpanei erschüttert das ohnehin nur marginal existierende Vertrauen in den s.g. “Rechtsstaat” vollends.
Jedem halbwegs sozialisierten Menschen drängt sich die Erkenntnis auf, dass man in diesem Lande offenbar nach Belieben betrügen, nötigen und erpressen kann.
Man braucht nur einen gerissenen ******Advokaten, der, nach Ansicht des AG Karlsruhe, und auch des AG Marburg
      Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandanten handelt es sich um die Beihilfe zu einem versuchten Betrug.
      … kriminelles Handeln derart in verbale Spitzfindigkeiten verkleidet, dass man damit einen unmotivierten- und überlasteten Staatsanwalt über den Tisch ziehen kann.
      Einziger Lichtblick in diesem absurden Machwerk ist das Fazit, dass von der Verfügung zivilrechtliche Ansprüche unberührt bleiben.
      Das Verhalten der Beschuldigten mag zwar gegebenenfalls berufs- und/oder wettbewerbsrechtlich beanstandenswert sein, erfüllt aber keinen Straftatbestand.
      Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zivilrechtliche Ansprüche von dieser Verfügung unberührt bleiben. Hiermit ist keinerlei Präjudiz für die zivilrechtliche Frage des Bestehens einer Zahlungsverpflichtung verbunden. Dies zu klären wäre ausschließlich Sache der Zivilgerichte, wohingegen die Staatsanwaltschaft lediglich beurteilt, ob ein strafbares Verhalten gegeben ist oder nicht. Folglich darf diese Verfügung keinesfalls dahingehend missverstanden werden, die Staatsanwaltschaft sei der Auffassung, es bestehe eine Zahlungsverpflichtung. Diese Frage ist mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das Ermittlungsverfahren einzustellen, keineswegs geklärt. Zum besseren Verständnis und um etwaigen Missverständnissen bereits im Vorfeld zu begegnen, erscheint es wichtig, mit Nachdruck zu betonen, dass seitens der Staatsanwaltschaft mit der vorliegenden Entscheidung keinerlei Empfehlung ausgesprochen wird, den geltend gemachten Forderungen nachzukommen. Insbesondere wird mit dieser Verfügung in keiner Weise die Frage beantwortet, ob die Hauptforderung, die Online-Dienstgebühr, von deren Bestand akzessorisch auch eine Verpflichtung zur Zahlung der Anwaltsgebühren abhinge, berechtigt ist. Für die strafrechtliche Bewertung des Sachverhalts bedurfte dieser Punkt keiner Klärung. Hierüber haben im Streitfall allein die Zivilgerichte zu befinden. Eine irgendwie geartete Vorgabe, wie die (nicht unproblematisch erscheinende) Rechtslage zivilrechtlich zu sehen ist, ist mit diese Verfügung in keiner Weise verbunden.

      Abofallen im Internet: Kein Prozess gegen Katja Günther
      Die Münchner Inkasso-Anwältin Katja Günther muss nicht befürchten, wegen Betrugs vor Gericht zu kommen. Die Münchner Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen Günther ein.
      Katja Günther betreibt für mehrere höchst umstrittene Internetdienste - auch als Abofallen im Internet bekannt - das Inkasso. Die Münchner Rechtsanwältin schrieb in den vergangenen Jahren rund einer Million Menschen, die bei derartigen Seiten ihre Daten hinterlassen hatten, Mahnungen.
      Über 1000 Betroffene erstatteten daraufhin Strafanzeige gegen die Juristin. Doch bei der Münchner Staatsanwaltschaft, die ein Sammelverfahren gegen Katja Günther startete, kamen die Opfer nicht durch: Die Ermittler stellten das Verfahren jetzt ein. Der Anwältin seien weder Betrug noch Nötigung oder Erpressung nachzuweisen.
      „Auch wenn die durch die Beschuldigte geltend gemachten Internet-Dienstleistungsgebühren aus zivilrechtlicher Sicht zweifelhaft erscheinen mögen, ergibt sich kein hinreichendes Verdachtsmoment für eine Beihilfe zum Betrug durch die Beschuldigte“, heißt es im Einstellungsbescheid, der Computerbetrug.de vorliegt. 
      Günther könne nicht nachgewiesen werden, dass sie Forderungen geltend macht, „bei denen die Unbegründetheit von vornherein feststeht“, so die Staatsanwaltschaft. Das Einfordern von Geld „bei unsicherer Rechtslage“ reiche nicht aus, um als Betrug geahndet zu werden. 
      Dass Katja Günther in ihren Briefen des Öfteren Gerichtverfahren androhte, ohne dann tatsächlich zu klagen, ist für die bayerische Behörde strafrechtlich ebenfalls nicht zu beanstanden: „Die Mahnpraxis der Beschuldigten, die je nach Blickwinkel sozialethisch fragwürdig erscheinen mag, kann nicht unter den Betrugstatbestand des § 263 Strafgesetzbuch subsumiert werden.“
      Auch Nötigung - also eine "Drohung mit einem empfindlichen Übel" - konnte die Münchner Staatsanwaltschaft der Juristin nicht nachweisen. „Nach dem Erhalt des 4. Mahnschreibens mag von dem Empfänger subjektiv ein gewisser Druck empfunden werden“, räumt die Staatsanwaltschaft zwar ein. Allerdings könne Opfern von Abofallen im Internet „ohne weiteres zugemutet werden“, sich einer möglichen zivilgerichtlichen Auseinandersetzung zu stellen.
      Ähnlich lautet das Argument der Münchner Staatsanwaltschaft, wenn es um den Text „Themenschwerpunkt Strafrecht“ geht, den Günther in ihren Mahnungen oft platzierte. Das wecke zwar bei manchen Menschen die Angst vor strafrechtlichen Folgen, wenn man nicht zahle. Für die Ermittler ist das allerdings kein Problem: „Es ist jedem Bürger zuzumuten, einem solchen „Druck“ standzuhalten“, heiß es in der Verfügung.
      Die Einstellung der Ermittlungen hat überhaupt nichts mit der Frage zu tun, ob Opfer von Abofallen im Internet nun bezahlen müssen oder nicht. Ganz im Gegenteil: Die Münchner Staatsanwaltschaft spricht von einer "unklaren Rechtslage" und "zweifelhaften" Gebühren, die Katja Günter einzufordern versuche:
      "Folglich darf diese Verfügung keinesfalls dahingehend missverstanden werden, die Staatsanwaltschaft sei der Auffassung, es bestehe eine Zahlungsverpflichtung. (…) Hierüber haben im Streitfall allein die Zivilgerichte zu befinden. Eine irgendwie geartete Vorgabe, wie die (nicht unproblematisach erscheinende) Rechtslage zivilrechtlich zu sehen ist, ist mit dieser Verfügung in keiner Weise verbunden“, erklären die Ermittler.
      Für Opfer von Kostenfallen im Internet hat sich also nichts geändert. Wer sich sicher ist, vom Anbieter eines Internetdienstes getäuscht oder betrogen worden zu sein, sollte sich von Inkassofirmen und Rechtsanwälten keinesfalls einschüchtern lassen. 
      Auch darauf weist die Staatsanwaltschaft nämlich hin: Die Internetdienste, die über Katja Günther & Co. Geld kassieren wollen, müssen im Ernstfall erst einmal nachweisen, dass es wirklich zu einem Vertragsschluss kam. "Ein solcher Nachweis (...) wird dem Online-Dienstleister kaum je gelingen, da insoweit die IP-Adresse nicht ausreicht, denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Dritter sich unter falscher Identität angemeldet hat. (...) Eine Nachweisbarkeit wird allenfalls dann gegeben sein, wenn die betreffende Person den Anmeldevorgang einräumt", so die Münchner Behörde.
      Avatar
      schrieb am 14.04.10 17:22:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      ist doch okay so,vielleicht erinnert sich der iene oder andere daran das er in der Schule lesen gelernt hat(vielleicht auch nicht)
      Denken kann man bei jedem voraussetzen.Ich habe mir manche sogenannten Abofallen im Netz angeschaut,wie blöd muß man eigentlich sein um auf sowas reinzufallen :confused: :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.04.10 17:28:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      übrigens ist die Meldung so alt wie meine Oma :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 14.04.10 17:32:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.334.626 von zocklany am 14.04.10 17:28:25wie alt issn die? :D
      Avatar
      schrieb am 14.04.10 17:45:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      So alt ist die nun auch nicht.
      #2 denk doch mal nach, hm, nicht alle tappen rein oder habe die Seite je besucht.
      Das ganze ist damit in Deutschland ein Geschäftsmodell. Verschicke 1.000.000 Mahnbescheide und wenn 1% 100 €, ach sagen wir 200 €, überweisen macht das 2.000.000,- . :(
      Jetzt noch etwas Phantasie dann dürfte auch Dir klar werden das man ja nicht bei Abofallen bleiben muss.

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      schrieb am 14.04.10 17:49:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.334.800 von Rijn am 14.04.10 17:45:03wenn die wirklich soviel unberechtigte Mahnbescheide verschickt hätte gäbe es ein anderes Urteil!
      Avatar
      schrieb am 14.04.10 17:54:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.334.554 von zocklany am 14.04.10 17:22:11Es sind halt nicht alle so überragend klug wie Du, vor allem Kinder - und manche Abofallen sind genau auf diese Zielgruppe ausgerichtet.

      Bist Du sicher, daß die Frau Günther nicht nur an der Juristerei verdient sondern auch beim Fallenstellen schon mitwirkt?

      Wie verkommen ist die Justiz schon geworden? Gerade vorhin habe ich es selbst gehört: Im Supermarkt macht eine Kanzlei über Lautsprecher Reklame mit ihrer Spezialisierung auf Scheidungen.
      Avatar
      schrieb am 14.04.10 18:56:47
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.334.800 von Rijn am 14.04.10 17:45:03Das ganze ist damit in Deutschland ein Geschäftsmodell. Verschicke 1.000.000 Mahnbescheide und wenn 1% 100 €, ach sagen wir 200 €, überweisen macht das 2.000.000,-

      Das ist purer Blödsinn: Wenn die Mahnbescheide berechtigt sind, dann kommt noch viel mehr dabei raus. Wenn nicht, dann eben nur das, was freiwillig und ohne Rechtsgrundlage bezahlt wird.

      Aber darum ging es in dem berichteten Verfahren ja auch gar nicht, und zwar für jeden klar erkennbar und eindeutig formuliert:

      Die Einstellung der Ermittlungen hat überhaupt nichts mit der Frage zu tun, ob Opfer von Abofallen im Internet nun bezahlen müssen oder nicht. Ganz im Gegenteil: Die Münchner Staatsanwaltschaft spricht...

      Es ging darum, daß die gewählte - offenbar wohl aggessive - Formulierung nicht Betrug und auch noch nicht mal Nötigung ist. Beides setzt gewisse Bedingungen voraus, die hier nicht erfüllt waren. Man sollte vielleicht mal lernen, daß das deutsche Recht kein Recht auf Vollkasko ist.
      Avatar
      schrieb am 14.04.10 19:01:06
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.335.414 von selbstaendiger am 14.04.10 18:56:47noch dazu kostet das Beantragen eines Mahnbescheides Geld,und nicht wenig :yawn:
      Avatar
      schrieb am 14.04.10 19:22:30
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.335.414 von selbstaendiger am 14.04.10 18:56:47Es gibt da auch andere Meinungen, was die Strafbarkeit des Handelns bei Abofallen für Anwälte betrifft.

      Hier ein Urteil des Amtsgerichts Marburg bei einem Zivilprozess gegen den Abzock-Anwalt Olaf Tank aus Osnabrück.

      Der Amtsrichter bezeichnete das Tätigwerden von Tank als Beihilfe zum Versuchten Betrug:

      http://computer.t-online.de/amtsgericht-marburg-inkasso-anwa…


      sampler;)
      Avatar
      schrieb am 14.04.10 20:01:51
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.335.597 von sampler am 14.04.10 19:22:30Der RA T. wurde zur Zahlung verurteilt wegen Geltendmachung "offensichtlicher Nichtforderung". Die Betonung liegt auf "offensichtlich". Das ist etwas anderes als das rüde Geltendmachen begründeter oder zumindest nicht offensichtlich unbegründeter Forderungen und hat deshalb mit dem hier zur Diskussion stehenden Verfahren relativ wenig gemein.
      Avatar
      schrieb am 14.04.10 20:07:49
      Beitrag Nr. 12 ()
      Noch mal zum mit meiseln.
      Wenn man auf die Seite geht besteht die Möglichkeit die IP Nummer zu speichern , dann noch die Adresse rausbekommen und ab geht die Mahnung.

      Was sagt das Gericht dazu:

      Wer sich von den Gemahnten sicher ist, keinerlei Dienste der gegenständlichen Onlineportale in Anspruch bzw. keinen Vertrag geschlossen zu haben, dem kann ohne weiteres zugemutet werden, dass er sich einer etwaigen zivilgerichtlichen Auseinandersetzung , in welcher der behauptete Vertragsschluss in tatsächlicher Hinsicht von dem Online-Dienstanbieter nachgewiesen werden müsste, zu stellen.
[.....]
Es ist jedem Bürger zuzumuten, einem solchen Druck standzuhalten.

      FAKTISCH kann damit JEDER einen Mahnbescheid erhalten, mit Inkasso und allem drum herum.
      Jedem Menschen ist es zumutbar mit Pfändung zu drohen. Er kann es ja auf einen Zivilprozess ankommen lassen.

      Also Ehrlich, aber wenn das keine Nötigung ist, was denn dann?
      Avatar
      schrieb am 14.04.10 20:39:34
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.335.445 von zocklany am 14.04.10 19:01:06Ich glaube kaum, dass gerichtliche Mahnbescheide beantragt und versendet wurden. Ein solcher kostet nämlich mindestens gut 20 €, und sämtliche finanziellen Risiken sind erstmal auf seiten des Antragstellers, auch die Prozesskosten im Falle eines Widerspruchs seitens des Schuldners muss zunächst der Gläubiger entrichten, wenn er den Prozess führen will.

      Der Anwältin können diese finanziellen Risiken aber letztendlich egal sein, denn sie sollte ihre Gebühren und Auslagen von Ihrem Mandanten erhalten, egal ob der Schuldner zahlt oder nicht bzw. zur Zahlung verurteilt wird oder nicht. Sollte dem nicht so sein, dann kann man sie vielleicht standesrechtlich angehen, was aber auch schwierig sein dürfte, denn die Kammern haben sicher nicht das Recht, die Buchhaltung und die Vereinbarungen mit den Mandanten der Rechtsanwältin zu überprüfen.

      Ich denke mal, die augenblicklichen Gesetze geben keine andere Entscheidung her, als die von der Staatsanwaltschaft getroffene. Ist auch in Ordnung, wenn man ohne hinlängliche Beweise nicht einfach so einen Anderen einer Straftat bezichtigen kann.

      Allerdings zeigt der Fall, dass Geschäftsabschlüsse im Internet dringend einer sichereren Identifikation der Vertragspartner sowie einer eindeutigeren Willensbekundung des Abnehmers bedarf.

      Das mag Geschäftsabschlüsse im Internet verkomplizieren und verteuern, erscheint aber im Sinne des Rechtsfriedens und des vorbeugenden Verbraucherschutzes unumgänglich. Darüberhinaus sollte man zusehen, dass Verbrauchern (Neue-)Medienkompetenz näher gebracht wird. Und in den Schulen sollte diese in jeder Jahrgangsstufe altersgerecht vermittelt werden.

      Deine in #2 dargestellten \"Selber Schuld\"-Anwürfe kann ich dagegen nicht mehr hören. Schon garnicht nach dem Video aus dem Vorort von Bagdad aus dem Jahre 2007.
      Avatar
      schrieb am 14.04.10 20:45:06
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.335.942 von selbstaendiger am 14.04.10 20:01:51Es handelt sich bei den Tank-Methoden um die Selben wie bei der Günter!!

      ...und der Amtsrichter hat dieses als "Beihilfe zum Versuchten Betrug" bezeichnet und nichts anderes sind diese von deutschen Rechtsanwälten verschickten Mahnungen!!


      sampler;)
      Avatar
      schrieb am 15.04.10 00:03:25
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ich wäre sofort für eine geheime private Einsatztruppe, die diesen Verbrechern, inclusive den Anwältinnen und Anwälten die hier mitwirken, mal das Leben von der anderen Seite zeigen. Wenn erst mal ein paar Knochen knacksen und vielleicht erstmal eins der Augenlichter verloren geht, dann hört dieses seit Jahren praktizierte Betrug ganz schnell auf. Wie übrigens bei vielen anderen Betrügereien in diesem Land........Vom Gesetzgeber hat man hier nicht viel hilfe zu erwarten...wie schon immer.
      Avatar
      schrieb am 15.04.10 07:00:20
      Beitrag Nr. 16 ()
      Zu solchen Rechtsergüssen deutscher Juristenkorinthenkacker sollte man drei Fakten beachten:

      1. Juristerei ist keine Wissenschaft sondern ein Handwerk. Und wie in jedem Handwerk gibt es gute und schlechte Handwerker.

      2. Daß in Deutschland besonders viele schlechte Handwerker zugange sind erklärt sich aus dem numerus clausus der seit 1968 dafür sorgte daß besonders viele "mittelmäßig" Begabte sich für dieses Handwerk entschlossen haben - denn Ägyptologie, wo besonders viele, zugegebenermaßen hübsche Mädchen, aus "gutem Hause" sich elendiglich von Semester zu Semester langweilten, war vielen halt doch zu perspektivlos.

      3. Das Krähenprinzip funktioniert nirgends besser als bei den Medizinern, Theologen und Juristen.
      Man beschäftige sich einmal mit der Aufarbeitung der juristischen Akteure aus dem 1000-jährigen Reich. Pars pro toto: Filbinger
      Avatar
      schrieb am 15.04.10 08:03:38
      Beitrag Nr. 17 ()
      Es wurde doch nun überall klipp und klar gesagt - nehmen Sie sich sofort einen Anwalt, streiten Sie die Forderung ab und stellen Sie die Anwaltsgebühren den Abzockern in Rechnung. Zahlt der Abzocker nicht freiwillig, ziehen Sie vor Gericht. Dort wird er dann zur Zahlung gezwungen. Würden das alle machen, gäbe es die Abzocker nicht mehr lange....;)
      Hier das Urteil in voller Schönheit:

      http://www.konsumer.info/wp-content/AG-Marburg-Urteil-vom-08…

      Also, Anwalt übergeben und der Klägerseite die Kosten aufbürden. Mein Großer war schon zweimal in Abofallen getappt und mich hat es bei "fabriken.de" erwischt, als die einfach eine kostenlose Seite zur kostenpflichtigen erklärten und Du für 2 Jahre im voraus zahlen solltest...gezahlt hab ich natürlich in keinem der Fälle, es kamen ein Haufen Mahnungen, die ich einfach ignoriert habe - und dann ward nichts mehr gehört worden von den Abzockervereinen.
      Sollte ich oder jemand aus meiner Familie jetzt allerdings nochmal reintappen, dann würde ich sofort o.g. Variante mit dem Anwalt bevorzugen, denn diese Leute muss man so lange finanziell schädigen, bis Sie auf Hartz IV sind!


      Arthur Spooner
      Avatar
      schrieb am 15.04.10 09:08:36
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.334.895 von silvodin am 14.04.10 17:54:18Wie verkommen ist die Justiz schon geworden?
      Das bleibt doch nicht aus. Der Markt ist übersättigt mit Juristen. Es haben zuviele Jura studiert, die zwar die 1. und 2. jur. Staatsprüfung schafften, aber ohne Prädikat.
      Dieses Völkchen wird von Leiharbeitszeitfirmen für ca. 12,50 €/Std. angeboten. Frau Günther könnte so eine Fall sein.

      Die "Guten" Juristen (mind. 1 Examen mit Prädikat vollbefriedigend oder besser) sind in Kanzleien, großen Unternehmen und sogar im ö.D. beschäftigt.
      Avatar
      schrieb am 15.04.10 10:17:15
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.335.997 von Rijn am 14.04.10 20:07:49Wenn man auf die Seite geht besteht die Möglichkeit die IP Nummer zu speichern , dann noch die Adresse rausbekommen und ab geht die Mahnung.

      Ich habe zwar keine URL der Website, aber ich bin mir absolut sicher, daß der Besuch der Startseite alleine noch keine Bezahlpflicht ausgelöst hat - das wäre sowas von eindeutig, daß jegliche Diskussion darüber überflüssig wäre. Zum Auslösen einer mehr oder weniger berechtigten Zahlungspflicht gehört *immer* ein eindeutiger Willensakt, spricht *mindestens* der Klick auf einen Button. Ob dieser Klick dann letztlich rechtsverbindlich ist, ist eine ganz andere Sache.

      Der Websiteinhaber kann zwar problemlos die IP-Nr des Besuchers abfragen, die nutz ihm aber erst mal herzlich wenig. Erst der Provider des Besuchers kann die zugehörige Adresse ermitteln, was er aber ohne Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden / richterlichen Beschluß wohl kaum machen dürfte. In der Regel ist es deshalb so, daß der übertölpelte Website-Besucher zur Angabe meist seiner Telefonnummer oder gleich seiner Adresse gebeten wird, um die Identität feststellen zu können.

      Die Behauptung "..und ab geht die Mahnung" ist deshalb barer Unsinn.

      Man sollte im Netz, wo immer man um Identifikationsangaben wie Telefonnummer, Bankverbindung, Mail- oder Wohnadresse gebeten wird, erst den gesunden Menschenverstand einschalten und sich fragen, ob man auch die ganze Seite gelesen hat und vor allem ob es ab jetzt was kosten könnte.

      Interessanterweise (und deshalb kommen "Abzocker" auch oft durch) sind solchen Bezahlseiten seit längerer Zeit *immer* solche Willenserklärungen in Form irgendwelcher Buttons und sogar fast immer vorherige Kostenhinweise vorgeschaltet.
      Avatar
      schrieb am 15.04.10 10:27:48
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hallo selbstständiger,

      Man sollte im Netz, wo immer man um Identifikationsangaben wie Telefonnummer, Bankverbindung, Mail- oder Wohnadresse gebeten wird, erst den gesunden Menschenverstand einschalten und sich fragen, ob man auch die ganze Seite gelesen hat und vor allem ob es ab jetzt was kosten könnte.

      Du schreibst es ja selbst. Erst Verstand einschalten...

      Naja, weißt Du wiewiele Hirnlose in Deutschland herumlaufen ? Das ist eine beachtliche Prozentzahl. Und das ist die Zielgruppe dieser Leute. Du gehörst da sicher nicht zum Beuteschema.
      Ich habe schon einigen Leuten aus der vermeintlichen Patsche geholfen, denen ich es nie zugetraut hätte daß sie in eine solche Falle tappen.

      Die Frage die bleibt ist doch warum der Gesetzgeber solchen Abzockern und Betrügern nicht schnell und einfach einen Riegel vorschiebt.
      Einige Dinge in Deutschland werden einfach nicht angegangen, obwohl die Lösung so einfach wäre, denk z.B. an die Seuche "Mietnomaden".

      Die Lösung ist einfach. Hier werden Klientelinteressen geschützt die an der Beseitigung der Missstände kein Interesse haben.
      Avatar
      schrieb am 15.04.10 10:38:53
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.339.032 von farniente am 15.04.10 10:27:48Die Frage die bleibt ist doch warum der Gesetzgeber solchen Abzockern und Betrügern nicht schnell und einfach einen Riegel vorschiebt.

      Ja, ich frage mich auch immer, warum gegen Falschparker kein Riegel vorgeschoben wird...
      Avatar
      schrieb am 15.04.10 12:11:24
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.339.120 von selbstaendiger am 15.04.10 10:38:53Solche Antworten bringen eine Diskussion nicht weiter. Der Erhellungsgrad ist relativ überschaubar.

      Also trag ich etwas zu Deiner Individualerhellung bei.
      Falschparken ist gesetzlich geregelt und wird unmittelbar sanktioniert da ansonsten die Verjährung den Staat um seine Einnahme bringt.

      Ein Mietnomade verstösst natürlich auch gegen Gesetze. Allerdings hat der "Mieter", obwohl er es in diesem Falle überhaupt nicht ist, alle Vorteile auf seiner Seite, incl. langer Fristen eines endlos scheinenden Verfahrens, insbesonders das Wohn- und Besitzrecht, auf das es ihm ja ankommt, während der Vermieter ständig weitere Verluste anhäuft.
      Bestrafung von Mietnomaden auch für Vandalismusschäden werden einfach hingenomen, sodaß man zweifellos sagen kann daß ein Mietnomade, der einen € 20.000,00 Schaden anrichtet rechtlich besser gestellt wird als ein Schwarzfahrer in der U-Bahn, dem ganz erheblihe Sanktionen drohen, bis zum Freiheitsentzug.

      Verstanden ?
      Manchmal wäre es gut sich nicht nur über das eignen Posting zu erfreuen sondern auch mal die Meinung anderer mit Interesse zu lesen.
      Avatar
      schrieb am 15.04.10 12:19:05
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.338.946 von selbstaendiger am 15.04.10 10:17:15Interessanterweise (und deshalb kommen "Abzocker" auch oft durch) sind solchen Bezahlseiten seit längerer Zeit *immer* solche Willenserklärungen in Form irgendwelcher Buttons und sogar fast immer vorherige Kostenhinweise vorgeschaltet.



      Abzocker sind bisher in Deutschland dreimal vor Gericht gezogen - und haben dreimal verloren. Es kommt also Niemand mit sowas durch...;)
      Die Kostenpflicht war bei vielen Betrugsfällen nicht einsehbar - weil Sie erst dann sichtbar wurde, als man erneut auf die Homepage ging. Vorgehensweise:

      - Die Seite legt ein Cookie auf Deinen Rechner ab
      - Du meldest Dich scheinbar kostenlos an und um eine Freischaltung zu erhalten, musst Du Deine e-mail Adresse angeben und einen Link bestätigen
      - Du bekommst die Rechnung und bist erstaunt, da Du ja nichts von Kosten gelesen hast
      - Du gehst wieder auf die Seite um Dich zu überzeugen, ob da wirklich was von Kosten stand
      - und siehe da, groß und deutlich sind Die Kosten zu sehen - der deutsche Michel ist irretiert und bezahlt...


      Würde er die Cookies deaktivieren, wäre die Kostenpflicht wieder weg...:look:...nur hat sich das mittlerweile herumgesprochen, so dass man momentan versucht, in einem Fließtext oder irgendwo am Rand die Kosten zu zeigen.
      Eine Internetseite ist nicht aus Stein gemeißelt - das weiß auch der Richter. Außerdem muss Dir der Abzocker nachweisen, das zu dem Zeitpunkt für Dich alles gut sichtbar war und Du umfassend auf alle Kosten hingewiesen wurdest. Allein daran scheitert er schon.
      Und bestimmte Personen aus der Szene würden selbst dann keinen Prozess mehr gewinnen, wenn Sie mal im Recht wären...dazu haben Sie zuviel schon auf dem Kerbholz, denen glaubt kein Richter mehr irgendetwas...


      Arthur Spooner
      Avatar
      schrieb am 15.04.10 14:01:22
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.339.965 von ArthurSpooner am 15.04.10 12:19:05Eine Internetseite ist nicht aus Stein gemeißelt - das weiß auch der Richter. Außerdem muss Dir der Abzocker nachweisen, das zu dem Zeitpunkt für Dich alles gut sichtbar war und Du umfassend auf alle Kosten hingewiesen wurdest.
      Umfassend ist übertrieben, es reicht einmal und vollständig.

      []Und bestimmte Personen aus der Szene würden selbst dann keinen Prozess mehr gewinnen, wenn Sie mal im Recht wären...dazu haben Sie zuviel schon auf dem Kerbholz, denen glaubt kein Richter mehr irgendetwas...

      Blanker Unsinn. Prozesse werden nicht nach Gutdünken entschieden.
      Avatar
      schrieb am 15.04.10 15:27:37
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.340.752 von selbstaendiger am 15.04.10 14:01:22Blanker Unsinn. Prozesse werden nicht nach Gutdünken entschieden.



      Die Szene der Abmahnanwälte ist höchst überschaubar - und von denen geht Niemand vor Gericht. Es sei denn, er wird dazu gezwungen. Du hast es scheinbar in keinster Art und Weise verstanden:

      Es geht hier nur um Einschüchterung. Wenige Prozent der Abgemahnten bezahlen - und das reicht denen. Es wird dann noch Druck aufgebaut, um noch ein paar unbedarfte Zeitgenossen zu finden, die eventuell dann noch bezahlen. Sobald aber diese Personen mit realen Kosten ( z.B. ein Gerichtsbescheid ) konfrontiert werden, wird sofort zurückgezogen. Das haben diese Personen auch garnicht vor!
      Deswegen ist das Urteil, auf das ich verwiesen habe, auch so wichtig. Nun kann sich jeder einen Anwalt nehmen - und über den Anwalt auch dessen Kosten diesen Ganoven in Rechnung stellen. Ich hoffe nur, das viele Menschen davon Gebrauch machen!


      Arthur Spooner
      Avatar
      schrieb am 15.04.10 16:06:21
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.341.490 von ArthurSpooner am 15.04.10 15:27:37Redest Du absichtlich oder nur aus Ignoranz am Thema vorbei?

      Was hat Deine Antwort zur Anzahl der Abmahnanwälte mit meiner Vorhaltung "Prozesse werden nicht nach Gutdünken entschieden" zu tun? So ist es doch, oder nicht?

      Wer hat eigentlich Es geht hier nur um Einschüchterung. Wenige Prozent der Abgemahnten bezahlen - und das reicht denen. bestritten? Noch nicht einmal im eingangs zitierten Artikel findet sich etwas in dieser Richtung.

      Was hat Deine Behauptung Abzocker sind bisher in Deutschland dreimal vor Gericht gezogen - und haben dreimal verloren mit meiner vorhergehenden Einlassung Interessanterweise (und deshalb kommen "Abzocker" auch oft durch) sind solchen Bezahlseiten seit längerer Zeit *immer* solche Willenserklärungen in Form irgendwelcher Buttons und sogar fast immer vorherige Kostenhinweise vorgeschaltet. zu tun?
      Zu Deiner Information: Unter "durchkommen" verstehe ich nicht (nur) die gerichtliche, sondern auch die außergerichtliche Auseinandersetzung. Es ist doch klar, daß von den zur Zahlung Aufgeforderten sich nur diejenigen verklagen lassen, die sich sicher sind letztlich *nicht* zahlen zu müssen. Die anderen zahlen lieber vorher.

      Du gibst hier stammtischmäßige Antworten zu nicht diskutierten Fragestellungen. Wen willst Du eigentlich mit damit beeindrucken? Daß die zur Zahlung Aufgeforderten sich rechtlich wehren sollen, wie Du jetzt anführst?

      Das hat laut eingangs zur Diskussion gestelltem Artikel bereits die Staatsanwaltschaft expressis verbis empfohlen. Du hättest den Thread halt von Anfang an lesen sollen.
      Avatar
      schrieb am 15.04.10 22:46:19
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.341.490 von ArthurSpooner am 15.04.10 15:27:37"Nun kann sich jeder einen Anwalt nehmen - und über den Anwalt
      auch dessen Kosten diesen Ganoven in Rechnung stellen.


      Tja, nur sitzen diese "Anbieter" in der Regel im Ausland. Bevorzugt
      der Schweiz. Ob es da so einfach ist Kosten einzutreiben das wage
      ich zu bezweifeln.
      Avatar
      schrieb am 15.04.10 22:48:08
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.341.937 von selbstaendiger am 15.04.10 16:06:21Welchen Abzockservice betreibst Du?
      Avatar
      schrieb am 16.04.10 08:09:58
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.345.619 von Goedecke_Michels am 15.04.10 22:46:19Tja, nur sitzen diese "Anbieter" in der Regel im Ausland. Bevorzugt
      der Schweiz. Ob es da so einfach ist Kosten einzutreiben das wage
      ich zu bezweifeln.



      In dem Fall ist es aber auch für den Anbieter äusserst schwer an Dein Geld zu kommen...;)....da sollte man die Mails einfach als Spam markieren und weg damit...


      Arthur Spooner
      Avatar
      schrieb am 16.04.10 08:18:00
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.341.937 von selbstaendiger am 15.04.10 16:06:21Es ist doch klar, daß von den zur Zahlung Aufgeforderten sich nur diejenigen verklagen lassen, die sich sicher sind letztlich *nicht* zahlen zu müssen. Die anderen zahlen lieber vorher.


      Du kapierst es immer noch nicht, stimmts???:confused:???
      Es muss MIEMAND zahlen - es muss noch nicht mal Jemand auf so einen Schmarrn antworten. Selbst die Forderung abweisen muss man nicht - denn dadurch wissen die Abzocker erst, das Sie eine reale Adresse in der Hand halten. Selbst diverse Verbraucherzentralen raten dazu, einfach nichts zu tun. Noch nichtmal zu antworten. Erst wenn die Abzocker mit 26 € in Vorleistung gehen und Dir einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken muss Du die Forderung bestreiten und das Schreiben ans Gericht zurückschicken. Sollten es die Abzockanwälte - was erst dreimal passiert ist - tatsächlich wagen Dich vor Gericht zu ziehen, dann musst Du Dir einen Anwalt nehmen.
      Wer allerdings sieht das die Abzocker eine deutsche, vorladbare Adresse haben - der sollte einen Anwalt nehmen und anschließend den Knaben die Kosten in Rechnung stellen.


      Arthur Spooner
      Avatar
      schrieb am 16.04.10 10:07:46
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.346.539 von ArthurSpooner am 16.04.10 08:18:00Was soll Dein Gekeife - natürlich *musst* Du zahlen, wenn Du im Internet eine Bestellung aufgibst, wo Du klar erkennen kannst, daß und was es kostet.

      Daß Du *nicht* zahlen mußt, wenn *gar nichts* angegeben ist, ist ebenso klar und unbestritten. In diese Kategorie fällt dieser Dein letzter Beitrag. Leider nur in diese - und das verschweigst Du geflissentlich.

      Was aber Schreihälse wie Du einer zu sein scheinst partout nicht kapieren wollen sind die vielen, vielen Zwischenstufen dazwischen, z.B. wenn der Preis zwar *klar* und *gut sichtbar* angegeben ist, wenn man ihn erst mal sieht, aber eben doch in irgendeiner Weise versteckt und jedenfalls nicht sofort ins Auge fallend. Und da sieht die Rechtslage nicht mehr soo eindeutig aus.

      Und dann ist da noch das Gros der ganz Dummen, zu denen man Dich wohl auch rechnen muß, die schlicht nicht alles lesen, was ihnen vorgesetzt wird, und anschließend behaupten, es stünde gar nichts da. Das sind dann die Leute, die erst schreien, dann lesen, und dann zahlen. Müssen. Denen hilfst Du mit Deinem Geplärre nicht - im Gegenteil, sachlich falsche Aussagen wie oben reiten sie noch mehr in die Kostenfalle rein.
      Avatar
      schrieb am 16.04.10 11:40:38
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.347.502 von selbstaendiger am 16.04.10 10:07:46Nicht aufregen, mein kleiner Freund...

      Bei mir war es so, das eine vorher kostenlose Seite plötzlich in eine kostenpflichtige umgewandelt wurde und Du 2 Jahre im voraus bezahlen solltest. Da war vorher nichts mit "genau lesen", das war ein glasklarer Abzockversuch. Kannst ja googeln unter "fabriken.de"...
      Ich habe schon viele Leute wegen dieser Abzocker beraten - und Niemand hat gezahlt. Nach etlichen Drohungen haben es die Abzocker jedes Mal aufgegeben. Ansonsten hast Du von der Materie keinerlei Ahnung so das sich eine weiterführende Diskussion erübrigt...


      Arthur Spooner
      Avatar
      schrieb am 16.04.10 14:55:44
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.348.583 von ArthurSpooner am 16.04.10 11:40:38Und inwiefern steht das jetzt im Widerspruch zu dem von mir Gesagtem :confused:
      Avatar
      schrieb am 17.04.10 12:26:03
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.336.231 von new_kid_in_town am 14.04.10 20:39:34"Ich glaube kaum, dass gerichtliche Mahnbescheide beantragt und versendet wurde."

      Dann muss ich dich in deinem Glauben enttäuschen, RAin Katja Günther tut es: http://www.damm-legal.de/verbraucherzentrale-bange-machen-gi…

      http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/03/12/katja-gu…

      "Ein solcher kostet nämlich mindestens gut 20 €, und sämtliche finanziellen Risiken sind erstmal auf seiten des Antragstellers, auch die Prozesskosten im Falle eines Widerspruchs seitens des Schuldners muss zunächst der Gläubiger entrichten, wenn er den Prozess führen will."denn die Kammern haben sicher nicht das Recht, die Buchhaltung und die Vereinbarungen mit den Mandanten der Rechtsanwältin zu überprüfen.

      Hält Katja G. nicht davon ab, MB zu beantragen. Ob RA Tank auch so vorgeht, entzieht sich meiner Kenntnis.

      Der Anwältin können diese finanziellen Risiken aber letztendlich egal sein, denn sie sollte ihre Gebühren und Auslagen von Ihrem Mandanten erhalten, egal ob der Schuldner zahlt oder nicht bzw. zur Zahlung verurteilt wird oder nicht.

      Auf welchem Planeten lebst du eigentlich? Die Abmahn-/ und oder Rechnungs-Abzocke läuft doch auf dieselbe Weise, dass über die Tatsache einer Gebührenpflicht getäuscht wird, die im Innenverhältnis zu Ungunsten der Betrogenen aufgehoben wurde.

      Sollte dem nicht so sein, dann kann man sie vielleicht standesrechtlich angehen

      Nicht nur standesrechtlich, sondern auch strafrechtlich. Es handelt sich um Betrug, strafbar nach § 263 StGB.


      denn die Kammern haben sicher nicht das Recht, die Buchhaltung und die Vereinbarungen mit den Mandanten der Rechtsanwältin zu überprüfen.


      Nein, aber der Staatsanwalt hat die nötigen Befugnisse.
      Avatar
      schrieb am 17.04.10 12:30:20
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.339.032 von farniente am 15.04.10 10:27:48
      Die Frage die bleibt ist doch warum der Gesetzgeber solchen Abzockern und Betrügern nicht schnell und einfach einen Riegel vorschiebt.
      Einige Dinge in Deutschland werden einfach nicht angegangen, obwohl die Lösung so einfach wäre, denk z.B. an die Seuche "Mietnomaden".


      Wie soll denn ein Gesetz aussehen, dass "schnell und einfach" Internetabzocke einen "Riegel vorschiebt". Die Lösung im Falle von Mietbetrug würde mich auch interessieren. Seit wann kann der Gesetzgeber Straftaten abschaffen?


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