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    Wie funktioniert das jetzt mit dieser neuen Aktiensteuer in Ö? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.10.10 11:49:41 von
    neuester Beitrag 31.08.11 09:05:35 von
    Beiträge: 56
    ID: 1.160.780
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      Avatar
      schrieb am 27.10.10 11:49:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die Regierung hat ein neues Spar/Belastungspaket rausgegeben. Neben vielen anderen Maßnahmen wurde auch beschlossen, dass Kursgewinne auf Aktien auch zu versteuern sind, wenn die Wertpapiere länger als ein Jahr gehalten werden. :rolleyes:

      Wie lauten die Details? Weiß jemand mehr, gibt es im Netz was zum Nachlesen?

      Danke,
      wotuzu
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.10.10 12:00:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.398.078 von wotuzu17 am 27.10.10 11:49:41Meinst Du die Abgeltungssteuer?

      Kalter Kaffee schon :keks:

      Gruß Bernecker1977
      Avatar
      schrieb am 27.10.10 12:04:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Avatar
      schrieb am 27.10.10 12:11:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      SORRY Ö = Österreich? Dann vergiss meinen Einwurf bitte...und schreib lyta an
      Avatar
      schrieb am 27.10.10 12:24:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.398.078 von wotuzu17 am 27.10.10 11:49:41Bisher waren/sind Aktiengewinne nur innerhalb der 1-jährigen Spekulationsfrist mit deinem Steuersatz steuerpflichtig. Ab 1.1.2011 fällt für Gewinne aus Wertpapiere ohne Frist eine 25-prozentige Kapitalertragsteuer (Kest) an. Die Abgabe heben die Banken und führen diese an die Finanz ab.

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      Avatar
      schrieb am 27.10.10 12:33:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ok, gilt das nur für die Aktien die nach dem 1.1.2011 gekauft werden?
      Sonst ist man ja genötigt die Buchgewinne aus Aktien, die schon länger als einem Jahr im Depot sind, Ende Dezember zu realisieren.

      Wie schaut es mit Verlusten aus? Können die gegengerechnet werden?

      Ist die österreichische Regelung also eine Kopie der Abgeltungssteuer in D?
      14 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.10.10 12:38:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      (kopie von meinem post in einem anderen forum)

      Hallo,

      nachdem unsere netten Politiker ja eine 25% Steuer auf Aktiengewinne (inkl. Fonds,....) nach Beispiel der KEST einführen, stellt sich, vermutlich nicht nur für mich die Frage, wie man dieser Steuer entkommen kann. Für jeden cent, den ich investiere, habe ich schon mehrfach Steuern gezahlt, und jetzt werde ich für Investitionen auch noch bestraft.

      Abschied nach Deutschland ist nicht möglich, da es in D (meines wissens nach) auch eine 25% Abgabe auf Aktiengewinne (inkl. Fonds,...) gibt.

      Was kann man eurer Meinung nach tun? Mit dem Depot in die Schweiz/England/...?

      Welche Empfehlungen/Ideen gibt es von eurer Seite?

      Besten Dank!
      Avatar
      schrieb am 27.10.10 12:42:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.398.468 von wotuzu17 am 27.10.10 12:33:50Der Einwurf von wotuzu17 ist berechtigt. Was passiert mit Aktien, die schon länger im Depot schlummern. Wie wird das in D mit den Verlusten gemacht? Kann man die von anderen Jahren gegenrechnen?
      Irgendwo bilde ich mir übrigens ein gelesen zu haben, dass es um jede Form von Wertpapieren geht und nicht nur um Aktien...
      13 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.10.10 13:02:22
      Beitrag Nr. 9 ()
      Den Medienberichten zufolge sind Altaktien nicht davon betroffen. Verluste kannst über die Steuererklärung geltend machen, also 1 Jahr später. Und ob das der Verfassungsgerichtshof so ohne weiteres abnicken wird wagen in manchen Foren viele zu bezweifeln.
      Avatar
      schrieb am 27.10.10 13:04:05
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.398.543 von marhah am 27.10.10 12:42:39Laut eines Sprechers des Finanzministeriums sind auch Inhaber von Investementsfondsanteilen, Anleihen und anderen Wertpapieren von dieser KeSt betroffen.
      12 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.10.10 13:08:32
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.398.718 von hijacker666 am 27.10.10 13:04:05Ihr solltet davon ausgehen dass die neue Regelung genauso kommt wie hier in D seit dem 1.1.2009 nur eben 2 Jahre später.

      Bestandsschutz für Altinvestitionen

      Steuerpflichtig alles was ab dem 1.Januar 2011 gekauft wird. Und wahrscheinlich genauso in der Abwicklung wie bei uns.
      11 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.10.10 13:35:06
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.398.758 von 1erhart am 27.10.10 13:08:32Wien (APA) - Die neue 25-prozentige Aktienkursgewinnsteuer betrifft auch Inhaber von Investmentfondsanteilen, Anleihen und anderen Wertpapieren. Entsprechende Berichte von „Presse“ und „Standard“ bestätigte am Mittwoch ein Sprecher des Finanzministeriums: Bei den Fonds soll die Steuer auf beiden Ebenen greifen, zunächst laufend intern und später beim Inhaber, sobald er seinen Fondsanteil verkauft. Eine doppelte Besteuerung soll dabei aber vermieden werden. Die Fondsindustrie kritisiert, dass die ausgeweitete Besteuerung dem Vorsorge-Gedanken zuwiderläuft und befürchtet außer hohen IT-Kosten auch eine gebremste Investitionsfreude durch verunsicherte Kunden. Es könnte dafür aber heuer noch einen Run geben, da die Steuer erst ab Anfang 2011 greift.

      „Die KESt wird ausgeweitet auf Veräußerungsgewinne für Wertpapiere“, sagte Harald Waiglein, Sprecher von Finanzminister Josef Pröll, am Mittwoch zur APA. Zunächst würden auf fondsinterner Ebene wie bisher die Zinsausschüttungen und Dividenden verkestet, aber - neu - auch Kursgewinne von Aktien, die in einem Fonds gehalten werden. Die zweite Besteuerungsebene greife dann, sobald ein Fondsinhaber sich von Anteilen trennt. Jedoch wird dann beobachtet, ob der Wert des Fondsanteils zum Zeitpunkt der Veräußerung überhaupt höher war als zu einem früheren Stichtag, zu dem Verluste und Gewinne in einem Fonds bereits gegengerechnet wurden. Der Stichtag sei einmal im Jahr und müsse nicht unbedingt ident sein mit dem Jahresultimo.

      Manfred Stagl, Chef der Volksbank Invest KAG, versteht grundsätzlich „die budgetären Handlungszwänge der Regierung“ und auch die Zielsetzung, bei der KESt eine Gleichbehandlung zu Zinspapieren anzustreben, „das wirkt sich aber an den Börsen und bei den Firmen, die sich Eigenkapital besorgen wollen, nicht förderlich aus“. Den Menschen sollte eine private Vorsorge zum Schließen der in Zukunft größer werdenden „Pensionslücke“ nicht erschwert werden, argumentierte Stagl am Mittwoch im Gespräch mit der APA.

      Stagl, der auch Vizepräsident der VÖIG (Verband österreichischer Investmentgesellschaften) ist, sieht die „Gefahr einer Verunsicherung wegen der neuen Steuer“. Dabei seien die Kunden ohnedies schon durch die Finanzkrise verunsichert worden. Ähnlich wie es in Deutschland vor der Einführung einer ähnlichen Steuer der Fall war, „könnte es aber auch bei uns heuer noch einen Run geben“, also einen Vorzieheffekt. Schließlich greift die neue Kursgewinn-“KESt“ ja erst bei Wertpapieren, die ab 1. Jänner 2011 angeschafft werden - auch wenn das Gesetz selbst, wie Waiglein sagt, erst mit 1. Juli in Kraft treten soll, um den Finanzinstituten eine Vorlaufzeit für die Einführung geeigneter EDV-Lösungen zu geben.

      Noch heuer in Aktien zu investieren, rät übrigens auch Karl Bruckner - Vizepräsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) und Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der KWT - jenen Anlegern, die an weitere Kurssteigerungen glauben, wie der heutigen „Presse“ zu entnehmen ist. Denn dann kann man etwaige Gewinne auch in den folgenden Jahren noch steuerfrei einstreifen.

      Die Kreditinstitute wollen für die Abwicklung der „Wertpapier-KESt“ vollen Kostenersatz vom Bund - und wenn dieser nicht gewährt wird, wollen sie vor Gericht ziehen, schreibt das „WirtschaftsBlatt“ (Mittwoch). „Den Banken entstehen dadurch hohe Investitionskosten, die der Staat voll abgelten muss“, wird Herbert Pichler von der WKÖ-Sparte Bank und Versicherung zitiert. Er verweist dabei auf eine Klage der Banken, die beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Jahr 2000 erfolgreich war. Ob es auch diesmal zu einer Klage kommen werde, hänge vom Finanzministerium ab: „Werden die Kosten nicht ersetzt, müssen wir zwangsläufig diesen Weg beschreiben“, sagt Erwin Hameseder, Chef der RLB NÖ-Wien der Zeitung. Er beziffert die zusätzlichen Kosten für alle heimischen Institute auf mehr als 100 Mio. Euro, andere Banker gehen von rund 30 Mio. Euro aus.

      http://www.tt.com/csp/cms/sites/tt/%C3%9Cberblick/Wirtschaft…
      Avatar
      schrieb am 27.10.10 13:38:50
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.398.758 von 1erhart am 27.10.10 13:08:32Versicherungen von Aktien-KESt nicht betroffen
      25. Oktober 2010 | 11:54 | wien | apa | Teilen
      Die neue 25-prozentige Abgabe auf Aktiengewinne wird die heimischen Versicherungsunternehmen und deren Kunden auch künftig nicht treffen - ebenso wie sie schon bisher von Aktienveräußerungen innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist unberührt geblieben waren. Darauf verwies am Montag der Generaldirektor der Vienna Insurance Group (VIG), Günter Geyer.



      „Die Kursgewinne werden also auch in Zukunft nicht weggesteuert, sagen unsere Wirtschaftsprüfer“, meinte Geyer. Der Ausnahmetatbestand lebe fort und werde ausgedehnt, was die zeitliche Gültigkeit betrifft: „Bisher hat ja auch die Ein-Jahres-Frist für uns nicht gegolten.“ Dies bedeute, dass sowohl Aktienkäufe- und -verkäufe durch das Unternehmen selbst als auch für Kunden etwa bei der Zukunftsvorsorge, bei anderen fondsgebundenen Polizzen als auch generell im Deckungsstock für Lebensversicherungen und Rentenversicherungen nicht von der neuen Steuer betroffen seien, so Geyer.

      Betroffen sein werde also „nur“ der private Aktienkäufer, wenn der künftig solche Wertpapiere mit Gewinn veräußert und dafür dann die 25-prozentige Kapitalertragsteuer berappen muss. Das hält der Versicherungs-Boss aber auch für „vertretbar“, das sei „ein Trend in eine gerechtere Besteuerung“. Die Regierung erwartet sich aus der neuen „Aktien-KESt“ für 2011, dem ersten Jahr, 30 Mio. Euro an Einnahmen, bis 2014 wird mit einem Anstieg auf 250 Mio. Euro jährlich gerechnet.........http://www.salzburg.com/online/nachrichten/wirtschaft/Versic…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.10.10 13:48:13
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.398.758 von 1erhart am 27.10.10 13:08:32:mad: also wenn ihr mich fragt .. DAS = ganz gemein :cry:
      grade als kleinanleger freut man sich wenn ma bissi gewinn macht + DAVON sollte man jetzt auch noch ein ganzes viertel her"schenken"
      bin stinksauer ::
      irgendwann wirds noch soweit kommen , daß man seine ersparnisse wieder untrm kopfpolster versteckt ..zinsen kriegt ma eh keine mehr + jetzt auch noch für etwas zu zahlen , was eh schon Xmal auf die eine oder andere art besteuert wurde ...kleines beispiel gefällig ??

      ein mann erarbeitet sich eine bestimmte summe ..
      dafür hat er schon mal einkommensteuer GEZAHLT ..
      dann ZAHLT er die normale kest aufm sparbuch ..
      er schaft sich aktien an + ZAHLT wieder ..
      von einem teil kauft er sich ein haus + ZAHLT grunderwerbssteuer
      er stirbt + die erben zahlen ERBSCHAFTSSTEUER ..
      legen das geld in aktien an + ZAHLEN wieder :rolleyes:

      mit anderen worten .. ein + dasselbe geld wird 6x!!!!! angezapft ohen daß der besitzer was dagegen tun kann + schon garnix davon hat :mad:

      :cry:+ jetzt sagts mir , daß meine rechnung falsch ist + ich nur einen albtraum hatte :look:
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.10.10 14:03:48
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.399.041 von lyta am 27.10.10 13:38:50Die neue 25-prozentige Abgabe auf Aktiengewinne wird die heimischen Versicherungsunternehmen und deren Kunden auch künftig nicht treffen...

      Betroffen sein werde also „nur“ der private Aktienkäufer...

      Das hält der Versicherungs-Boss aber auch für „vertretbar“, das sei „ein Trend in eine gerechtere Besteuerung“....



      Ist ja krass.
      Das heißt wohl soviel wie:"Ihr dämlichen privaten Proleten, pfuscht uns nicht ins Handwerk, in dem ihr versucht euch selbst um eure Altervorsorge zu kümmern. Zahlt gefälligst unsere Gebühren und Provisionen und haltet euch ansonsten von der Börse fern.
      Avatar
      schrieb am 27.10.10 14:12:07
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.399.125 von lyta am 27.10.10 13:48:13Ja Deine Rechnung ist leider falsch, denn es werden "nur" die Gewinne besteuert.

      Das heißt auf den Zugewinn sind wieder Steuern fällig. Ob das in der Höhe und dem Umfang gerecht ist, möchte ich nicht beurteilen. Verluste mindern die Steuer.

      Alles in allem bleibt dem Staat mMn nichts anderes übrig. Bin gespannt, wann die Schweiz nachzieht.
      Avatar
      schrieb am 27.10.10 14:16:23
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.399.125 von lyta am 27.10.10 13:48:13Also man sollte es jetzt nicht übertreiben und mit Grunderwerbssteuer, Erbschaftssteuer beginnen. Das sind bestimmt keine neuen Steuern auch in Ösiland nicht.

      Dann wie schon gesagt wird es den Altbestandsschutz geben. Kaufe doch einfach bis Ende 2010 für dein Restkapital Aktien und lass sie einfach liegen. Ob du dann überhaupt Gewinne erzielst ist wieder eine andere Sache.

      Oder waren Börsengewinne in Ösiland generell von der Steuer befreit.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.10.10 14:25:49
      Beitrag Nr. 18 ()
      Mir liegt es fern diese Steuer gutzuheißen, aber bleibt dem Staat nichts anders übrig? Oder gibt es bei uns sonst so brave Mitbürger, die immer alles deklarieren, ihre Haushaltshilfen bei der Finanz und bei der Sozialversicherung melden, alles mit Rechnung abwickeln etc. ?

      Solange wir als Bürger immer versuchen die kleinste Lücke illegal zu nutzen wird sich der Staat versuchen zu wehren.

      Und das die Steuer so kommt wie Sie am Wochenende besprochen wurde ist noch lange nicht beschlossen, die Lobbys beginnen schon zu arbeiten, wie man bei den geplanten Einsparungen zum Thema Familie sieht scheint nun nicht mehr alles so in Stein gemeißelt zu sein. Man möge dem guten Werner nur Alternativen sagen... ;)
      Avatar
      schrieb am 27.10.10 14:28:58
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.399.362 von 1erhart am 27.10.10 14:16:23bis jetzt mussten wir nur zahlen wenn innerhalb von 1 jahr verkauft wurde ..
      doch mich hat das nei getroffen , da ich generell meine aktien ein paar jahre halte + nur verkaufe wenn ich 2-300% gewinn ( ist wirklcih schon mal passiert!!!:cool: gemacht habe ..
      ansonsten ..ich bin kleinanleger hab viel :rolleyes:spass mit den kursen ..+ :mad: mich eben grün + blau wenn man mir was wegnehmen will :(

      :eek: tatsächlich .. malmquist , du ahst recht ..
      doch deshalb isses nicht weniger :mad:lich :cry:

      DIE sollten das bei echten vermögen machen ..ich meine jenseits der million oder so ..:rolleyes:
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.10.10 14:45:09
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.399.452 von lyta am 27.10.10 14:28:58Habe es doch schon geschrieben. Kaufen bis Ende diesen Jahres was das Zeug hält und liegenlassen. Dann bist du irgendwann auch Millionär. Und dann bist du froh wenn du nur noch 25 Prozent zahlen musst anstatt 50
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.10.10 14:48:03
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.399.586 von 1erhart am 27.10.10 14:45:09:( HAB DOCH KEIN GELD MEHR ZUM EINSETZEN :cry:
      hab diese im juni + juli schon ausgegeben :(
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.10.10 14:57:30
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.399.615 von lyta am 27.10.10 14:48:03Das heisst dann du bist voll investiert und es sind alles Altkäufe und werden genauso wie bei uns unter Bestandsschutz stehen und damit nach 12 Monaten steuerfrei sein.
      Wobei man natürlich sagen muss auch die Verluste sind steuerfrei.

      Da für mich heute die alte Kostolanyregel nicht mehr gilt, man braucht ja nur die Bewegungen der Börsen weltweit ansehen ist mir die neue Regel mit der Sofortbesteuerung bei Verkauf sogar lieber als früher permanent eine Riesensteuernachzahlung im Folgejahr die dann prompt dann fällig war wenn kein Kapital vorhanden war.

      Heute kann ich ganz anders kalkulieren und ich habe mittlerweile nicht eine Position mehr in meinem Depot vor dem 1.1.2009 gekauft wurde, sprich Altbestand bei uns.

      Und wenn ich meine Gewinnentwicklung ansehe seit diesem Zeitpunkt dann sieht es nicht schlechter als früher aus würde sogar sagen besser. Und glaube mir ich weiß von was ich spreche da ich ansonsten mehr oder weniger erwerbslos wäre, heißt ich lebe zu 90 Prozent davon.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.10.10 15:05:49
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.399.710 von 1erhart am 27.10.10 14:57:30STIMMT ...+ ich hoffe daß ich diese aktien noch lange haben werde ..im positiven sinn ;)

      hab in diesen 4 monaten bei allen über 10% ..bei einer schon über 20% plus zugelegt ..:cool:

      leben kann ich natürlich nicht von den kleinen beträgen .. aber der mensch gfreut sich ;)
      Avatar
      schrieb am 27.10.10 15:09:48
      Beitrag Nr. 24 ()
      Was ist wenn ich von D nach Ö übersiedle und in Ö Aktien verkaufe die ich vor dem 01.01.2011 gekauft habe aber zu einem Zeitpunkt an dem sich mein Wohnsitz in D befand?
      Kann ich dann die Abgeltungsgteuer sparen?
      Avatar
      schrieb am 27.10.10 16:08:31
      Beitrag Nr. 25 ()
      wenn ich das depot in einem anderen land als österreich habe, zahle ich dann in österreich?

      eine bank in usa/gb,... gibt ja nicht freiwillig die kundendaten her, oder?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.10.10 16:23:35
      Beitrag Nr. 26 ()
      Ihr solltet beim Thema bleiben nicht überlegen wie man Steuer hinterziehen kann.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.10.10 16:28:02
      Beitrag Nr. 27 ()
      Die Steuern sind im Land des Hauptwohnsitzes zu zahlen.

      Was das Austauschen der Daten der Länder anbelangt, kommt es auf die zwischenstaatlichen Abkommen an. In einem vor Jahren von mir eröffneten Thread waren Depots in fremden Ländern auch ein Thema...

      http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1013590-1-10/brok…

      Auch wenn das bereits 5 Jahre her ist, man müsste eruieren ob sich dahingehend etwas gravierend geändert hat.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.10.10 16:33:53
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.400.589 von hijacker666 am 27.10.10 16:28:02http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1013590-1-10/brok…
      Avatar
      schrieb am 27.10.10 16:41:27
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.400.541 von 1erhart am 27.10.10 16:23:35ist doch legitim, im zeitalter des "freien" waren und geldverkehrs in der EU sein depot dort anzulegen, wo es "geschützt" ist, oder?
      Avatar
      schrieb am 27.10.10 17:25:30
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.400.415 von raven-666 am 27.10.10 16:08:31eine bank in usa/gb,... gibt ja nicht freiwillig die kundendaten her

      Es findet mehr Datenaustausch statt als Du es Dir erträumen kannst. Das weiß ich aus erster Hand :)


      Ich würde hier gar nicht lange rumüberlegen. Es macht kein Sinn. Du darfst es aber gerne versuchen.
      Avatar
      schrieb am 27.10.10 17:48:38
      Beitrag Nr. 31 ()
      All-In bis 31/12/2010

      Andere Möglichkeiten gibts anscheinend nicht :(

      Ev. ein Depot in Slowenien eröffnen?
      Avatar
      schrieb am 27.10.10 17:56:42
      Beitrag Nr. 32 ()
      naja, ich denke, ein depot in deutschland bringt für einen österreicher auch vorteile. einerseits wird von deutschland aus nicht direkt verrechnet (zumindest e-mail info von zwei online depotanbietern), und billigere gebühren...
      Avatar
      schrieb am 27.10.10 18:02:43
      Beitrag Nr. 33 ()
      Raven hat vollkommen recht,stellt euch vor,ihr erbt Geld von der Oma, macht eine Firma auf von der Kohle, und die gewinne aus der Firma werden dann versteuert. dass ist ungerecht, denn die Oma hat ihr geld vorher ja auch schon versteuert.
      Das ist ne sauerei
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.10.10 18:04:54
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.401.565 von superdaytrader am 27.10.10 18:02:43Aber ich hab nen Tipp,hau ab nach Belgien , da müssen Aktiengewinne gar nicht versteuert werden. Ruf nen Steuerberater in Eupen an.....
      Avatar
      schrieb am 28.10.10 05:50:40
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.401.565 von superdaytrader am 27.10.10 18:02:43Also du superschlauer

      Wie du selbst schreibst versteuerst du die Gewinne und hat die deine Oma schon versteuert oder was. Bevor man solchen Unsinn schreibt sollte man das Gehirn auch einschalten.
      Avatar
      schrieb am 01.11.10 08:54:35
      Beitrag Nr. 36 ()
      von Harald Fercher | 28.10.2010 | 13:44

      Wertpapier-KESt: Das Gesetz ist da, die Branche tobt

      Seit heute ist der Entwurf für das heiß diskutierte Budgetbegleitgesetz 2011 bis 2014 öffentlich verfügbar. In der Fondsbranche steigt derweil der Unmut über die Wertpapier-KESt. Vor allem der Administrationsaufwand sei ein Wahnsinn.
      Bilderbox


      Rückblende - Samstag, der 23. Oktober in Loipersdorf: Im Beisein des Bundeskanzlers und zahlreicher Minister präsentiert Finanzminister Josef Pröll seinen Budgetentwurf für die Jahre 2011 bis 2014. Danach herrscht Funkstille. Exakt vier Tage, in denen immer neue Details durchsickern, muss die Öffentlichkeit warten bis wirklich die Gesetzesvorlage versandt wird. Seit gestern hat das Rätselraten ein Ende.

      Vier Tage nach der Präsentation des neuen Steuerpakets (Flugabgabe, Wertpapier-KEST, etc.) wurde das Budgetbegleitgesetz 2011-2014 zur Begutachtung versandt. Seit heute Vormittag kann der Teil Abgabenänderungsgesetz auch auf der Homepage des Finanzministeriums abgerufen werden. Das Konvolut besteht aus einem sechsseitigen Vorblatt, 42 Seiten Gesetzestext, 46 Seiten Erläuterungen und 107 Seiten, in denen eine Textgegenüberstellung der bisherigen Gesetzestexte mit den Änderungen vorgenommen wird. Bis 17. November, also etwas mehr als zwei Wochen haben die Experten jetzt Zeit, die Texte zu studieren und möglicherweise die eine oder andere Änderung noch hineinzureklamieren.

      Wenig Zeit angesichts jenes Zeitraumes, der zur Verfügung stand, um das Budget zu entwerfen. Die späte Präsentation des Budgets sorgte schon im Vorfeld für Unmut.

      Eines jedenfalls ist - angesichts der 27 Gesetzesänderungen, die der Begutachtungsentwurf enthält - fix:..........http://www.wirtschaftsblatt.at/home/oesterreich/wirtschaftsp…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.11.10 12:41:29
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.425.613 von lyta am 01.11.10 08:54:35habe einen interessanten beitrag auf http://derstandard.at/1289608968148/KEST-Regierung-bessert-b… gelesen, interessanter sind die kommentare dazu:

      u.a.
      Steuer gilt für alle Kapitalerträge, die Sie beziehen, wenn Sie in Österreich ansässig sind. Wenn Sie Ihr Depot nach Luxemburg verlegen, dann müssen Sie das in der Steuererklärung offenlegen. Wenn Sie das nicht tun, sind Sie ein Betrüger - so einfach ist das.

      Es betrifft ausschließlich österreichische Depots. Bei ausländischen Depots müssen die Gewinne/Verluste selbst versteuert werden.


      Frage: in Deutschland gibt es ja uahc die 25%ige Abgabe auf Spekulationsgewinne, gilt diese nur für Deutsche Staatsbürger oder auch für Staatsbürger aus der EU.

      Kann mir wer onlinebroker aus Luxenburg/Grossbritannien/Deutschland empfehlen?

      Danke
      Avatar
      schrieb am 08.12.10 11:25:45
      Beitrag Nr. 38 ()
      Habe eben von Brokerjet folgende Mail erhalten:
      Darin steht dass die neue Regelung erst ab Oktober 2011 gilt


      Sehr geehrter brokerjet Kunde!

      Mit der Neugestaltung der Besteuerung von Kapitalvermögen (*Kursgewinnsteuer*) wird der Kursgewinn bei Verkäufen ab voraussichtlich 1.10.2011 unabhängig von der Behaltedauer in Höhe von 25% durch KESt Abzug versteuert. Das heißt für Käufe und Verkäufe desselben Wertpapiers vor dem 1.10.2011 gilt die alte Gesetzeslage.

      brokerjet bietet Ihnen daher die Möglichkeit sich über die bevorstehende Gesetzesänderung zu informieren. Das Webinar *Die Besteuerung der Kapitalerträge* gibt einen Überblick über die Neuerungen in der Vermögenszuwachsbesteuerung und liefert praktische Tipps.

      Termin:
      21.12.2010 um 18.30 Uhr
      [...]
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.12.10 11:34:16
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.670.777 von wotuzu17 am 08.12.10 11:25:45:eek: verstehst du das ??
      zuerst machens so an wirbel + dann kommt wieder was anderes ?:confused:
      :rolleyes:die spinnen die finanzheinis :mad:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.12.10 21:01:06
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.670.864 von lyta am 08.12.10 11:34:16
      Habe mein Depot schon vor über 10 Jahren zur Dab nach München verlegt, klappt jedenfalls wesentlich besser und ist in Summe für mich bedeutend billiger als zB Brokerjet, bei anderen Situationen kanns durchaus nicht so sein.

      Versteuere jedenfalls schon seit Jahren ehrlich.
      Der Bescheid für 2009 wurde aber von mir schon 2x beeinsprucht.
      Für meine deutschen Aktien die ich gesetzeskonform deklariert habe wurde wegen der Rückerstattung der deutschen KEST über 15% ( das sins ca 11,.. der Bruttosumme) dies zusätzlich als Steuer verlangt.
      Damit werden die entsprechenden Budgetbegleitgesetze von Grasser und das Doppelbesteuerungsabkommen voll verhöhnt. Die Finanzbeamten sind anscheinend schlecht geschult und nicht willig sich in die entsprenden Gesetze einzulesen und sie anzuwenden.

      Da wird was auf uns zukommen, inkompetente Beamte die nicht der Gesetzestexte kundig sind.

      der

      Dividendenabstauber
      Avatar
      schrieb am 09.12.10 06:44:36
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.670.777 von wotuzu17 am 08.12.10 11:25:45Das heisst ja nur, das BJ erst ab 1.10.2011 die KESt einbehält u. abführt.

      Nur ab 1.1.2011 gilt das neue Gesetz.
      BJ kann, muss es, sowie die anderen Banken, EDV technisch erst ab 1.10.2011 vollstrecken.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.12.10 08:06:44
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.677.384 von mo52 am 09.12.10 06:44:36:eek: + bis dahin läuft alles wie gehabt :confused:

      :rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.12.10 11:14:48
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.677.546 von lyta am 09.12.10 08:06:44Wenn du zwischen dem 1.1.2011 u. 30.9.2011 kaufst u. in der Zeit wieder verkaufst, dann wird dir von bj nicht die Kest abgezogen.

      In der Beilage heute im Kurier steht: Anleger die ab Jahreswechsel kaufen u. vor dem Herbst verkaufen unterliegen wie bisher der einjährigen Spekulationsfrist.

      Da aber der Verkauf innerhalb eines Jahres passiert, so käme da scheinbar noch die alte ESt Versteuerung zum tragen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.12.10 12:40:55
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.678.966 von mo52 am 09.12.10 11:14:48:kiss: chen danke .. jetzt blick ich da schon eher durch ;)
      Avatar
      schrieb am 09.12.10 16:34:21
      Beitrag Nr. 45 ()
      d.h. die diskussion wird spätestens im August wieder anfangen, was tun, wie tun.....
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.12.10 08:43:50
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.682.057 von raven-666 am 09.12.10 16:34:21du sagst es ... + es hat schon angefagnen :rolleyes:


      Heftige Kritik an Wertpapier-Steuer
      Als ungerecht und willkürlich wird die neue 25-Prozent-Abgabe bezeichnet. Verfassungsklagen sind angekündigt.

      Von realisierten Kursgewinnen zieht die Finanz künftig 25 Prozent ab. Verluste können nur im selben Jahr gegengerechnet werden.

      Stellen Sie sich vor, Sie kaufen im Jänner Aktien, die Ihnen Berater zum Kauf empfehlen - also etwa OMV, voestalpine oder Post. Ihr Ziel: Die Beteiligung an großen heimischen Konzernen, die stabil genug sind, um auch Krisen zu überstehen. In zwanzig Jahren, wenn Sie in Pension gehen, soll dieses Investment durch Verkäufe eine private Zusatzrente darstellen.

      Als Spekulant werden Sie sich dabei wohl nicht fühlen. Der Gesetzgeber sieht das aber anders: Mit Jahreswechsel wird eine neue Steuer auf sämtliche Wertpapiere eingeführt. Von lukrierten Gewinnen werden künftig 25 Prozent für die Finanz abgezogen. Wie lange das Papier im Besitz des Anlegers war (drei Tage oder zwanzig Jahre) ist dabei unerheblich.

      Die Details

      Aktien und Wertpapierfonds Wer ab Jahreswechsel kauft und bis 30. September 2011 mit Gewinn verkauft, unterliegt der bisherigen Regelung. Das bedeutet, dass der Gewinn der persönlichen Einkommensteuer (bis zu 50 Prozent) zu unterziehen ist. Wer nach Ende September verkauft, unterliegt der 25-prozentigen Wertpapier-Kapitalertragsteuer.

      Anleihen, Zertifikate, Derivate Diese Wertpapiere werden erst ab Anschaffung ab 1. Oktober 2011 von der neuen Steuer erfasst. Für Käufe bis dahin können daher Kursgewinne nach einem Jahr Spekulationsfrist steuerfrei realisiert werden.

      Zinsen und Dividenden Hier ändert sich nichts. Sie unterliegen wie bisher der 25-prozentigen KESt. Die neue Wertpapier-Steuer wird automatisch - wie bisher bei Sparbuchzinsen oder Dividenden - von der Bank abgezogen und an die Finanz überwiesen. Viel schwieriger wird es, wenn Anleger Verluste mit Wertpapieren erlitten haben. Denn diese können von der depotführenden Bank nicht automatisch mit Gewinnen gegengerechnet werden. Das muss jeder Anleger im Rahmen seiner Steuererklärung selbst machen. Ganz wichtig dabei: Verlustvorträge auf eines der nächsten Jahre sind nicht möglich. Ebenso wenig die Verrechnung von Verlusten mit anderen Einkünften. Kosten (etwa Depotspesen) bleiben unberücksichtigt.

      Willkür

      KURIER So die künftige Gesetzeslage. Anleger-Vertreter wettern genau so dagegen wie Experten aus der heimischen Finanzwelt. Für Peter Brezinschek, Chefanalyst der Raiffeisen Bank International und Mitglied im Staatsschuldenausschuss, ist die neue Steuer "ein willkürlicher Akt, den Anleger nochmals zu schröpfen". Ausgeschüttete Gewinne (Dividenden) würden ohnehin der KESt unterliegen. Bei Aktien komme dazu, dass sie Risikokapital darstellen, das Anleger Unternehmen zur Verfügung stellen. Das Risiko des Totalverlusts trage aber ganz allein der Anleger. Noch ein Gegenargument: Vermögensgegenstände wie Immobilien, Kunstwerke, Oldtimer oder Gold sind von der neuen Steuer nicht erfasst - was als Ungleichbehandlung kritisiert wird.

      "Grundsätzlich ist es richtig, alle Einkommensarten zu erfassen, aber nicht in dieser Form", sagt auch Robert Ottel, Finanzvorstand bei der voestalpine und Präsident des Aktienforums. Die Steuer sei überhastet konstruiert und nicht zielgerichtet. Ottel ortet in Österreich "eine Feindseligkeit gegenüber dem Kapitalmarkt". Wertpapiere würden in der aktuellen Diskussion auf "das Spekulantentum reduziert".

      "Wer fürs Alter vorsorgt, ist doch kein Spekulant", ärgert sich Brezinschek. Anleger, die Geld für später auf die Seite legen und nicht sofort für Konsum ausgeben, würden ......http://kurier.at/wirtschaft/anlage/2057384.php
      Avatar
      schrieb am 13.12.10 14:02:42
      Beitrag Nr. 47 ()
      Vollkommener Schwachsinn ist das alles zusammen. :mad: Wenn man sich wenigstens auf eine Einheitliche Regelung hätte einigen können.

      Gut dass ich keine Fonds habe - ich wüsste nicht wie ich da die Steuer berechnen sollte! Geschweige denn Fondssparpläne!

      Würde mich nicht wundern wenn diese Pflaumen die Regeln noch 3 mal ändern bis Oktober 2011 ändern
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.12.10 14:11:19
      Beitrag Nr. 48 ()
      Zitat von wotuzu17: Würde mich nicht wundern wenn diese Pflaumen die Regeln noch 3 mal ändern bis Oktober 2011 ändern


      es kommen sicherlich noch genügend änderungen bis oktober.... ich hab mir ein depot im ausland eröffnet, und alle neuen transaktionen werden über das depot gemacht... in einem land wo es keine besteuerung von aktiengewinnen gibt und....

      die österreichische politikelite ist :mad::cry:
      Avatar
      schrieb am 13.12.10 16:42:15
      Beitrag Nr. 49 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.699.968 von wotuzu17 am 13.12.10 14:02:42

      Gut dass ich keine Fonds habe - ich wüsste nicht wie ich da die Steuer berechnen sollte! Geschweige denn Fondssparpläne!

      ich hab auch 2 fonds -- angeblich fallen die NICHT unter deises gesetz..sagt mein banker ...:rolleyes:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.12.10 13:28:15
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.701.381 von lyta am 13.12.10 16:42:15:eek: obs das schon war ??
      kann ich net glauben :rolleyes:
      kommt sicher wieder was dazwischen + dann simma wider am anfang der diskussion :(



      19.12.2010 09:42

      Wertpapier-KESt - Nächste Woche wird sie beschlossen
      "Weihnachtspaket" der Regierung landet rechtzeitig unterm Christbaum

      Der Nationalrat läutet kommende Woche das Budget-Finale ein. Am Montag, Dienstag und Mittwoch werden zunächst das Budgetbegleitgesetz beschlossen, das u.a. Wertpapier-KESt und Bankenabgabe vorsieht, dann die einzelnen Ressortbudgets im Detail debattiert und am Schluss das "Bundesfinanzgesetz 2011" endgültig abgestimmt. Am Donnerstag ist dann noch der Bundesrat am Zug, der dem Budgetbegleitgesetz ebenfalls seinen Segen geben muss. Das "Weihnachtspaket" der Regierung landet damit rechtzeitig für die Feiertage unter dem Christbaum.

      Kleiner Trost: Damit - wie bereits von Fondsvertretern in Aussicht gestellt - im Fall der Wertpapier-KESt vor den VfGH gegangen werden kann, braucht es ein beschlossenes Gesetz.

      Die Regierung plant im kommenden Jahr :::::http://www.boerse-express.com/cat/pages/926508/fullstory



      WP-KESt: 15 Antworten von Werner Faymann auf 15 Fragen des Börse Express

      http://www.be24.at/blog/entry/652163/wp-kest-15-antworten-vo…
      Avatar
      schrieb am 02.02.11 08:24:56
      Beitrag Nr. 51 ()
      01.02.2011 15:14

      Wertpapier-KESt - Banken schätzen Chancen auf 'deutlich' über 50 Prozent
      Durchschnittliche Entscheidungszeit des VfGH beläuft sich auf neun Monate

      In der Kreditwirtschaft wird die Chance, das Gesetz wegen Umsetzungsmängeln zu Fall zu bringen, auf deutlich mehr als 50 Prozent geschätzt. Die Banker haben sich dafür auch mit einem Gutachten bewaffnet. Der WU-Professor Claus Staringer hat in einer Expertise die wichtigsten Gründe für die Beschwerde aufgelistet. Dass die Banken mit der Abzugssteuer in eine "Haftungsfalle" gerieten, ist eine weitere Sorge der Banker.

      Das Finanzministerium hingegen ist zuversichtlich, dass dieses Gesetz "keinen Angriffspunkt bietet."

      "Wir haben alle Lehren aus dem letzen Erkenntnis vor zehn Jahren gezogen und jetzt eingearbeitet", sagte Ministeriumssprecher Harald Waiglein am Dienstag zur APA. "In dieser Hinsicht sollte das wasserdicht sein." Mit den Banken und Experten habe es mehrere Gesprächsrunden gegeben, auch was die Kosten betreffe. Im Finanzressort ist man der Auffassung, dass die Kosten vertretbar sind. Es stehe aber jedem frei, die Höchstrichter anzurufen.
      Prozedere beim VfGH
      Sobald der Antrag der Banken zur Wertpapier-KESt beim VfGH eingelangt ist (bis Montag war das noch nicht der Fall), wird dieser einem Richter zugeteilt. Dieser führt das Vorver­fahren, in dem Stellungnahmen etwa von Bundesregierung, Finanzministe­rium etc. eingeholt werden können. Eventuell wird auch den Antragstellern die Möglichkeit für eine weitere Stellung­nahme gegeben. Da dafür jeweils rund sechs bis acht Wochen Zeit einge­räumt werden, braucht das Verfahren seine Zeit. Im Durchschnitt sind es neun Monate.

      Ist die Recherche zu Ende, schreibt der Richter seine Entscheidung. Für diese benötigt er dann die Mehrheit der übrigen Verfassungsrichter (insgesamt 14). Kann keine Mehrheit gefunden werden, muss die Entscheidung neu geschrieben werden. Die Beratungen und Abstimmungen werden meist im Rahmen der regulären Beratungswochen (Sessionen) getätigt. In der zweiten Jahres­hälfte sind diese für Ende September und Ende November anberaumt. ..http://www.boerse-express.com/cat/pages/935135/fullstory
      Avatar
      schrieb am 30.03.11 11:00:59
      Beitrag Nr. 52 ()
      Ich habe da jetzt noch folgende Frage: Ich habe ein paar Käufe im Jahr 2011 getätigt und nun ist der Gewinn so, dass ich ihn gern realisieren würde. Bekanntlich fällt sowieso die Steuer an (auch, wenn es nicht das neue Gesetz gäbe, da es innerhalb eines Jahres stattfindet). Kann ich aber gleichzeitig ein paar Aktien, die ich vor 2011 gekauft habe (und länger als ein Jahr halte) verkaufen um den Verlust gegenzurechnen. Denn, wenn da so ist, kann es durchaus sinnvoll sein, die Leichen im Keller zu halten bis man sie zu einem günstigen Zeitpunkt den Verlust realisieren kann.

      Danke schon mal jetzt für eine kompetente Antwort.

      LG!

      PS: Bevor jemand fragt ich habe ein paar ATEC im Keller (ja ich weiß jetzt auch, dass das ein Fehler war ;))
      Avatar
      schrieb am 30.03.11 12:03:32
      Beitrag Nr. 53 ()
      wenn du 2011 gekauft hast und jetzt wieder verkauftst, musst du es eigenständig versteuern... automatisch funktioniert das erst ab 01.10.11

      soweit meine info
      Avatar
      schrieb am 30.03.11 12:44:37
      Beitrag Nr. 54 ()
      aber darf ich den Verlust gegenrechnen?

      zb.
      Kauf Jänner 2011 Verkauf April 2011 Gewinn: 3000€
      Kauf Mai 2008 Verkauf April 2011 Verlust: 2000€

      dh. es blieben nur 1000€ zu versteuern?

      bzw. was bedeutet automatisch? Die Bank zieht vom Gewinn 25% ab und das muss ich mir über einen Steuerausgleich zurückholen (wenn ich aus einem anderen Verkauf Verlust gemacht habe)?

      LG!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.03.11 17:41:48
      Beitrag Nr. 55 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.288.743 von marhah am 30.03.11 12:44:37wie gesagt, geh von meinem wissensstand aus:

      kauf jänner, verkauf april: alte regelung, d.h. voll zu versteuern mit deinem persönlichen steuersatz (wenn du den gewinn offiziell versteuerst und nicht vergißt)

      verlust: mit dem steuerausgleich geltend zu machen
      Avatar
      schrieb am 31.08.11 09:05:35
      Beitrag Nr. 56 ()
      31.08.2011 07:49

      'WP-KESt ist misslungen, die nächste Novelle kommt mit Sicherheit'
      Peter Schiefer ist heute den letzten Tag Geschäftsführer des Aktienforums, er bleibt dem Kapitalmarkt aber erhalten

      Per 1. September übernimmt Ulrike Haidenthaller das Aktienforum von Peter Schiefer. Den launigen Aus-/ Rückblick gabs im Cafe BE. Ein Auszug hier.

      Cafe BE: Herr Schiefer, in Vorbereitung auf den Talk habe ich die Aktienforum-Website, die Sie ja einem Relaunch unterzogen haben, besucht und bin dort auf die Zusammensetzung des Aktienforum-Vorstands gestossen: Dass Robert Ottel den Vorsitz hat und Heinrich Schaller und Martin Grüll im Präsidium sitzen, wusste ich. Unter den weiteren Vorständen findet sich Ihr Name. Von der Geschäftsführung in den Vorstand?

      Peter Schiefer: Der Geschäftsführer des Aktienforums war immer schon automatisch Mitglied des Vorstandes, hat aber primär die Aufgabe, den Verein operativ zu führen, während die anderen Vorstandsmitglieder, die diese Aufgabe ja ehrenamtlich machen, sich um die strategischen Fragen und wesentlichen Schwerpunktsetzungen kümmern.

      Cafe BE: Ach so, verstehe, d.h. Frau Haidenthaller ist ab September dann auch Vorstand ...

      Schiefer: Genau.

      Cafe BE: Und haben Sie dann in Ihrer Jobdescription als Sprecher der IV auch gewisse Kapitalmarktaufgaben dabei?

      Schiefer: Ich bleibe dem Kapitalmarkt sicher auf die .......http://www.boerse-express.com/cat/pages/1193440/fullstory


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