checkAd

    alten Verlustvortrag verwerten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.06.11 04:39:22 von
    neuester Beitrag 28.07.11 20:13:25 von
    Beiträge: 18
    ID: 1.167.227
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.816
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 28.06.11 04:39:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe noch einen alten Verlustvortrag aus privaten Veräußerungsgeschäften (§23 EStG in der bis Ende 2008 geltenden Fassung). Wenn ich mich richtig erinnere ist dieser nur noch bis 2013(?) nutzbar.

      Nun frage ich mich wie diesen am besten verwerten kann, ohne daß er verfällt. Klar könnte ich ihn mit realisierten Aktiengewinnen mit nach 2008 gekauften Aktien verrechnen. Allerdings habe ich nur noch Altbestandsaktien und im Moment keine überzeugende Idee für einen Aktienkauf. Lege im Moment hauptsächlich in Tagesgeld und Festgeld an. Gibt es irgendwelche Strategien, wie man quasi Zinserträge mit dem alten Verlustvortrag verrechnen kann?

      Am einfachsten dürfte es sein, wenn man Aktien hätte, die sich ziemlich sicher wie Rentenpapiere entwickeln. Kenne nur leider keine solchen Papiere.

      Eine andere Idee wäre es vielleicht dividendenstarke Aktien kurz nach dem Ex-Tag zu kaufen und unmittelbar vor der nächsten Dividendenzahlung wieder zu verkaufen. Den Kursgewinn könnte man dann mit den Altverlusten verrechnen. Bei dieser Strategie hätte ich dann aber wieder für längere Zeit ein Kursrisiko zu tragen und zusätzlich noch Transaktionskosten.

      Hat jemand vielleicht bessere Ideen oder zumindest passende Aktien, die wie Rentenwerte sind?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.06.11 08:04:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.708.040 von Sunny01 am 28.06.11 04:39:22Dazu fallen mir spontan nur Deutsche Telekom oder Dt. Post ein.
      Aber auch hier kann dir keiner einen Kursgewinn garantieren, Dividendenabschlag ist aber mit 7 bzw 5 Prozent recht hoch.
      Evtl kann man noch EON oder RWE nehmen, dazu braucht es aber Mut.
      Gruß
      Avatar
      schrieb am 28.06.11 08:15:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.708.040 von Sunny01 am 28.06.11 04:39:22Zwei-Banken-Strategie mit Aktienanleihen oder anderen Anleihen mit hohem Stückzinsfaktor.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.06.11 08:45:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.708.295 von Taxadvisor am 28.06.11 08:15:24das bedeutet genau ?

      ich habe auch noch altverluste von ca. 5k und keine lust auf neuinvestments
      Avatar
      schrieb am 28.06.11 12:45:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo Latinl + Sunny,
      hier eine kurze Erläuterung zum Hinweis von Taxadvisor:

      Kauf Aktienanleihe/Anleihe mit hohem Kupon 1 Monat vor nächstem Zinstermin bei Bank A.
      Die bezahlten Stückzinsen wandern in den Verlust-/Verrechnungstopf.

      Dann Übertrag der Wertpapiere an Bank B.
      Dort wieder verkaufen.
      Der erhaltene Stückzins wird als Kursgewinn versteuert.
      Die Steuerbescheinigung von Bank B dann nächstes Jahr in der EST-Erklärung einreichen und mit dem Verlustvortrag verrechnen (müssen ja keine Aktiengewinne sein).

      Bei Bank A läuft der Verlusttopf nun unbefristet weiter und kann zukünftig (auch nach 2013) für Gewinn-Verrechnung genutzt werden.

      Rene

      Trading Spotlight

      Anzeige
      East Africa Metals
      0,1390EUR +11,20 %
      East Africa Metals: Geht jetzt der Kurs durch die Decke? mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 28.06.11 13:02:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zitat von ReneBanker: Hallo Latinl + Sunny,
      hier eine kurze Erläuterung zum Hinweis von Taxadvisor:

      Kauf Aktienanleihe/Anleihe mit hohem Kupon 1 Monat vor nächstem Zinstermin bei Bank A.
      Die bezahlten Stückzinsen wandern in den Verlust-/Verrechnungstopf.

      Dann Übertrag der Wertpapiere an Bank B.
      Dort wieder verkaufen.
      Der erhaltene Stückzins wird als Kursgewinn versteuert.
      Die Steuerbescheinigung von Bank B dann nächstes Jahr in der EST-Erklärung einreichen und mit dem Verlustvortrag verrechnen (müssen ja keine Aktiengewinne sein).

      Bei Bank A läuft der Verlusttopf nun unbefristet weiter und kann zukünftig (auch nach 2013) für Gewinn-Verrechnung genutzt werden.

      Rene
      Genial und very tricky! :look:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.06.11 13:53:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.710.320 von Schliemann am 28.06.11 13:02:10Das haben wir hier im Forum schon hundertfach durchgehechelt....

      Eigentlich sollte das mittlerweile jeder Berufskollege und Bankberater auf dem Schirm haben.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 28.06.11 13:55:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.710.320 von Schliemann am 28.06.11 13:02:10Unter Verwendung eines Auslandsdepots beim Verkauf wird das sogar zum perpetuum mobile (naja, vor Transaktionskosten zumindest).

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 28.06.11 14:25:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zitat von ReneBanker: ...
      Die Steuerbescheinigung von Bank B dann nächstes Jahr in der EST-Erklärung einreichen und mit dem Verlustvortrag verrechnen (müssen ja keine Aktiengewinne sein). ...
      Danke erstmal Rene für die Erläuterung!

      Ich dachte, meinen Verlustvortrag könnte ich nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnen. Zählen denn Aktienanleihen oder ev. sogar Zertifikate in diesem Falle auch zu Aktiengeschäften?

      @Taxadvisor
      Sorry, wenn ich mit einem altbekannten Problem genervt habe. Hatte auf die Schnelle keinen passenden Thread hier im Forum gefunden. Wenn das hier schon "hundertfach durchgehechelt" wurde: gibt es einen besonders empfehlenswerten Thread wo die ganze Geschichte gut beschrieben ist? Dann würde ich mich natürlich erstmal dort einlesen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.06.11 15:18:42
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.710.800 von Sunny01 am 28.06.11 14:25:58Der Verlustvortrag zum 31.12.2008 ist mit allen Veräußerungsgeschäften lt. Steuerbescheinigung verrechenbar. Da die Aktienverluste nur zu 50% in der Verlustfeststellung enthalten sind, ist natürlich nur in Höhe der bescheinigten Verluste eine Verrechnung möglich (1:1, d.h. Verlustvortrag lt. Bescheid 100.000, Gewinn lt. Zeile 8 Steuerbescheinigung 105.000 => volle Verrechnung, auf 5.000 bleibt AbgSt).

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.06.11 15:38:29
      Beitrag Nr. 11 ()
      eine andere steuerliche Möglichkeit gibts sonst nicht ?

      nur eine "umschichtung" in die neue Steuergesetze

      Ansonsten TOP
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.06.11 20:55:36
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.711.217 von Latinl am 28.06.11 15:38:29Hi Latinl,
      wenn Du bei Bank A den Verlust-/Verrechnungstopf aufgebaut hast ... kannst Du den auch mit Zinsen aufbrauchen ... das müssen dann keine Kursgewinne mehr sein ...

      Reicht das ???

      Rene
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.06.11 21:01:05
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.711.100 von Taxadvisor am 28.06.11 15:18:42Schieß den Verlustvortrag in den Wind und konzentriere Dich auf sichere Investments:
      Dt. Post: Mein Kursziel zwischen 15 und 20 Euro in 2012. Jeder muss das für sich entscheiden, aber bei schrägen Konstruktionen zahlt man nur drauf.
      Avatar
      schrieb am 28.06.11 21:09:17
      Beitrag Nr. 14 ()
      naja, über 200 Leser heute und daher sollte diese Thema mehrere interessieren. Schiebe auch noch ein fetten Berg aus der Uraltzeit vor mir her. Allerdings hoffe ich diesen bis 2013 mit Aktiengewinnen zu verbrauchen. Unter anderem auch mit der Deutschen Post. Wer garantiert mir ein gutes Händchen oder einen weiter steigenden Markt? genau, keiner, deswegen freute ich mich über die Tipps hier. Und der Hinweis, das "dann" auch mit Normalzinsen verrechnet werden kann.....
      Danke
      Avatar
      schrieb am 29.06.11 07:57:15
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.712.826 von ReneBanker am 28.06.11 20:55:36ach so super, hört sich doch gut an, war mir neu.

      gut ich werde es mir mal überlegen.

      bei 4,5 k verlustvortrag muß man allerdings eine hohe investion tätigen :(
      Avatar
      schrieb am 29.06.11 10:31:36
      Beitrag Nr. 16 ()
      hi alle,
      was mach ich den als trader wen ich noch eine hedging position im forexkonto abschluß 2010 drin hab.
      ein long ein short das kann ich doch als close geltent machen?


      kann ich also die equity zur berechnung für das fa ansetzen?
      Avatar
      schrieb am 28.07.11 20:12:09
      Beitrag Nr. 17 ()
      Avatar
      schrieb am 28.07.11 20:13:25
      Beitrag Nr. 18 ()
      was für den einen hohe Investition sind für den anderen Peanuts ;-)


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      alten Verlustvortrag verwerten