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    Baurecht / Baugenehmigung / Außenbereich / Bestandsschutz - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.07.11 16:03:25 von
    neuester Beitrag 12.07.11 15:35:01 von
    Beiträge: 12
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      schrieb am 07.07.11 16:03:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      derzeit befindet sich ein sehr interessantes Grundstück mit einem Rohbau in einer Zwangsversteigerung. Dieses befindet sich im Außenbereich. Die Baugenehmigung ist abgelaufen. Das ursprüngliche Haus ist vor mehr als 15 Jahren abgebrannt. Danach gab es für den Wiederaufbau eine Baugenehmigung, diese ist mittlerweile abgelaufen. Der Rohbau muss abgerissen werden. Details sind mir nicht bekannt. Auf dem Grundstück befindet sich zudem ein Stall.

      Ich versuche derzeit möglichst viel herauszufinden, was sich allerdings mehr als schwierig gestaltet.

      Meine Fragen an die Kenner im Baurecht unter Euch:

      1. Da es ja mal eine Baugenehmigung gab, diese aber abgelaufen ist, besteht die Hoffnung trotz Außenbereich wieder eine zu bekommen?
      2. Müsste es für den Stall nicht Bestandsschutz geben? Wenn ja, könnte ich den Stall trotz Außenbereich als Unterstellplatz nutzen?
      3. Die Bauaufsichtsbehörde sagt, ich brauche die Genehmigung des Eigentümers, um Informationen zu erhalten? Stimmt das? Wie finde ich den Eigentümer raus? Amtsgericht?
      4. Welche Behörde kann eigentlich final und rechtlich verbindlich Auskunft geben, was mit dem Grundstück ist? Gemeinde, Kreis, Land?

      Welche Art von Anwalt ist auf solche Themen spezialisiert? Fachanwalt für Baurecht?

      Danke
      Dr. Info
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.07.11 16:23:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      Der Rechtspfleger des Amtsgerichts kann die alle Fragen beantworten.
      Avatar
      schrieb am 07.07.11 17:11:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.756.599 von Dr.Info am 07.07.11 16:03:25Hallo Dr. Info,

      schreibe dir mal aus Sicht eines Älbler.

      Veranschlage mal Abrisskosten von ca. 10.000€.


      Ich verstehe nicht, wieso dich abgelaufene Baugnehmigung juckt. Die werden dir die Baugenehmigung sicherlich auf dem Landratsamt verlängern. Das machen die aber nicht umsonst. Und du mußt so bauen wie damals vor 15 jahre beantragt. Vielleich damals mit Ölheizung beantragt. Du willst aber z.B. eine wärmepumpe.

      Ich würde dir empfehlen komplett alles neu zu planen. Dann kannsT du bauen wie du willst (natürlich limitiert durch den Bebauungsplan.

      Lasse den Stall/Scheune so stehen wie sie ist. Und wenn ein Mähdrescher drin Platz hat stell eben ein Mähdrescher rein.

      Würde dir empfehlen auf die Gemeinde zu gehen. Die haben damals vor 15 Jahren das Baugesuch auch durchgewunken. Die können die sicherliche auch beim Bebauungsplan weiterhelfen.

      Hört sich ja alle nach einem landwirtschaftlichen Anwesen an. Nachbarhäudse evtl. auch älter. Vielleicht ist der Bebauungsplan recht alt und freizügig.
      Avatar
      schrieb am 07.07.11 17:54:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke für die Antwort Murkser. Ich bin überrascht, dass Du so überzeugt bis, dass die Baugenehmigung verlängert wird. Gibt es da keine Fristen, so nach dem Motto, wenn bis dahin nichts passiert ist, gibt es keine Verlängerung mehr?

      Die Abrisskosten hatte ich mit ca. 6.000 Euro kalkuliert. Wie kommst Du auf den Wert? Kennst Du dich damit aus? Ich hoffe einen Teil in eigenregie hinzubekommen.

      Ölheizung und Co. ist nicht das Problem. Soll ein Zweitwohnsitz fürs Wochenende werden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.07.11 18:14:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.757.329 von Dr.Info am 07.07.11 17:54:136000€ könnten auch reichen. Kannst du besser einschätzen. Hast ja die ruine selbst gesehen

      Was mir noch zum Baugesuch eingefallen ist: Kannst vielleicht doch die Verlängerung ad acta legen, da wir ja zwischenzeitlich das EEG habe. Bie Neubauten muss man ja zwischenzeitlich 20% des Energiebedarfs mit erneuerbaren Energien abdecken. Die baurechtlichen Rahmenbedingungen haben haben sich mit Sicherheit seit dem damaligen Bauantrag erheblich verändert. Die dürfen wahrscheinlich dieses alte Baugesuch schon wegen dem EEG gar nicht mehr verlängern.

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      Avatar
      schrieb am 07.07.11 18:50:32
      Beitrag Nr. 6 ()
      hi, du kannst beim amtsgericht das komplette gutachten einsehen. dann biste schlauer
      Avatar
      schrieb am 07.07.11 18:51:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zitat von Murkser: 6000€ könnten auch reichen. Kannst du besser einschätzen. Hast ja die ruine selbst gesehen

      Was mir noch zum Baugesuch eingefallen ist: Kannst vielleicht doch die Verlängerung ad acta legen, da wir ja zwischenzeitlich das EEG habe. Bie Neubauten muss man ja zwischenzeitlich 20% des Energiebedarfs mit erneuerbaren Energien abdecken. Die baurechtlichen Rahmenbedingungen haben haben sich mit Sicherheit seit dem damaligen Bauantrag erheblich verändert. Die dürfen wahrscheinlich dieses alte Baugesuch schon wegen dem EEG gar nicht mehr verlängern.


      nicht bei bestand/umbau
      Avatar
      schrieb am 07.07.11 21:49:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      Letztendlich entscheidet im AB immer das Bauamt. Dort würde ich nachfragen, das Objekt ist mit Sicherheit bekannt. Anwalt o.ä. halte ich für Quatsch
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.07.11 21:54:47
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.758.634 von MBK2000 am 07.07.11 21:49:08Die sagen ja, sie dürfen mir keine Auskunft geben, ohne das Einverständnis des Eigentümers.
      Avatar
      schrieb am 07.07.11 22:17:37
      Beitrag Nr. 10 ()
      Sorry, hab ich nicht gelesen, dann frag jemanden, der die Sachbearbeiter kennt (Bekannter/Architekt, der dort stänidg zu tun hat), die machen sich gerne wichtig, wenn alle Unterlagen beigebrahct werden, stimmen sie meist zu ... es geht alles nur um KOhle ;-)
      Avatar
      schrieb am 11.07.11 10:18:53
      Beitrag Nr. 11 ()
      Habe jetzt noch einmal eine Anfrage ans Amtsgericht gestellt, in der Hoffnung ein bisschen mehr herauszufinden. Wenn ich was weiß, melde ich mich.

      BTW: Muss das AG bei Anfragen per E-Mail reagieren? Ich hatte schon einmal vor einiger Zeit ein paar Fragen gestellt und nie was gehört.

      Bis dahin freue ich mich über weitere Kommentare...
      Avatar
      schrieb am 12.07.11 15:35:01
      Beitrag Nr. 12 ()
      So, hat tatsächlich reagiert. Schlauer bin ich trotzdem nicht.

      Jetzt noch einmal die Frage im Wesentlichen:

      Gibt es eine Chance ein 10 Jahre alte Baugenehmigung (ausgelaufen) im Aussenbereich zu erneuern?


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