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eröffnet am 03.11.11 18:02:35 von
neuester Beitrag 17.11.11 14:02:28 von
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Selbständiger und in PKV versichert. Frau ist Berufstätig und in GKV versichert.
Selbständiger lässt sich z. Bsp. auf Basis 400 EUR einstellen. Dann ist er in GKV. Nach paar Monate Kündigung. Kommt er dann in der Familienversicherung seine Frau?
Wird so funktionieren?
Selbständiger lässt sich z. Bsp. auf Basis 400 EUR einstellen. Dann ist er in GKV. Nach paar Monate Kündigung. Kommt er dann in der Familienversicherung seine Frau?
Wird so funktionieren?
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.298.392 von maria71a am 03.11.11 18:02:35Man ist bei einem 400-Euro-Job nicht gesetzlich krankenversichert. Das ist ein Irrtum. Es werden vom Arbeitgeber einer geringfügigen Beschäftigung zwar pauschale Beträge zur KV abgeführt, aber man hat daraus keine Ansprüche als Arbeitnehmer. Es besteht kein Versicherungsverhältnis.
Zitat von DerStrohmann: Man ist bei einem 400-Euro-Job nicht gesetzlich krankenversichert. Das ist ein Irrtum. Es werden vom Arbeitgeber einer geringfügigen Beschäftigung zwar pauschale Beträge zur KV abgeführt, aber man hat daraus keine Ansprüche als Arbeitnehmer. Es besteht kein Versicherungsverhältnis.
OK. Selbständiger, der in PKV versichert ist, wechselt zur Festanstellung. Z. Bsp. für 410 EUR (wo ist dann minimum um in GKV zu wechseln?).
Kann er dann in der GKV wechseln?
Wenn ja, dann erbeitet er paar Monate (oder nur 1 Monat !!!). Und dann kündigt er. Darf er dann in der Familienversicherung seine Frau?
Oder ist Denkfehler?
Ziel ist in der GKV zurückkommen. Ist so möglich?
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.298.637 von maria71a am 03.11.11 18:40:14Das funktioniert nicht. Vor allem bei einem Monat nicht. http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/pkv-rueckkehr-g…
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.298.718 von DerStrohmann am 03.11.11 18:55:34Ein Jahr lang unter der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, und gut is.
Weil damit der Anspruch auf PKV-Beitritt entfaellt.
Weil damit der Anspruch auf PKV-Beitritt entfaellt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.299.754 von Vivian664 am 03.11.11 22:13:18Nur wenn man unter 55 Jahre alt ist.
Sorry, alles falsch!
1. 410 Euro Job löst nur dann Versicherungspflicht aus, wenn die Selbstständigkeit keine hauptberufliche Selbstständigkeit ist! Das wird ein endloser Streit mit der GKV bis hin zur möglichen Nichtigkeit des Verwaltungsaktes (eben auch rückwirkend)!
2. Selbstständigkeit aufgeben, also gewerrbe abmelden!
3. brauche ich dann keine Versicherungspflicht, weil sofort Familienversicherung greift! Voraussetzung ist aber auch das Einkünfte aus sonstigen Quellen (Achtung Zugewinn oder Gütertrennung beachten / z.B. Miete, Zinsen, etc.) den Wert 1/7 der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht überschreitet!
4. aus Familienversicherung greift nach einem Tag das Recht zu freiwilligen Weiterversicherung, wenn der, der die Familienversicherung gibt 12 Monate ununterbrochen oder in den letzten 60 Monaten 24 Monate Mitglied der GKV war und ist!
5. Grenze 55 ist auch falsch! Ab 55 ist Pflicht nicht ausgeschlossen, sondern an Vorausetzungen geknüpft - vergl. § 5 Abs. 3a SGB V!
Und ansonsten sollten bei solch komplexen Fragen nur die Antworten, die wirklich etwas wissen!
Thorulf Müller
1. 410 Euro Job löst nur dann Versicherungspflicht aus, wenn die Selbstständigkeit keine hauptberufliche Selbstständigkeit ist! Das wird ein endloser Streit mit der GKV bis hin zur möglichen Nichtigkeit des Verwaltungsaktes (eben auch rückwirkend)!
2. Selbstständigkeit aufgeben, also gewerrbe abmelden!
3. brauche ich dann keine Versicherungspflicht, weil sofort Familienversicherung greift! Voraussetzung ist aber auch das Einkünfte aus sonstigen Quellen (Achtung Zugewinn oder Gütertrennung beachten / z.B. Miete, Zinsen, etc.) den Wert 1/7 der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht überschreitet!
4. aus Familienversicherung greift nach einem Tag das Recht zu freiwilligen Weiterversicherung, wenn der, der die Familienversicherung gibt 12 Monate ununterbrochen oder in den letzten 60 Monaten 24 Monate Mitglied der GKV war und ist!
5. Grenze 55 ist auch falsch! Ab 55 ist Pflicht nicht ausgeschlossen, sondern an Vorausetzungen geknüpft - vergl. § 5 Abs. 3a SGB V!
Und ansonsten sollten bei solch komplexen Fragen nur die Antworten, die wirklich etwas wissen!
Thorulf Müller
Zitat von maria71a: Selbständiger und in PKV versichert. Frau ist Berufstätig und in GKV versichert.
Selbständiger lässt sich z. Bsp. auf Basis 400 EUR einstellen. Dann ist er in GKV. Nach paar Monate Kündigung. Kommt er dann in der Familienversicherung seine Frau?
Wird so funktionieren?
n.m.Meinung geht es so:
1. Gewerbe abmelden!
2. versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen ( also mindestens ein 401€ Job )
3. mindestens 1 Jahr versicherungspflichtig bleiben
4. eigenes Alter muß unter 55 Jahre sein ( beim Wechsel in die GKV )
nur dann bist Du dauerhaft in der gesetzlichen KV und kannst ggf. in die Familienversicherung wechseln
Zitat von Notgeld: n.m.Meinung geht es so:
Meinung ist irrelevant - kenntnis der Gesetze gilt!
1. Gewerbe abmelden!
Muss nicht, kann! es geht um hautberuflich oderf nebenberuflich und hängt vom Weg ab! nebengeräusch und nicht NR1!
2. versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen ( also mindestens ein 401€ Job )
Wäre ein Weg!
3. mindestens 1 Jahr versicherungspflichtig bleiben
Dann ist das richtig!
4. eigenes Alter muß unter 55 Jahre sein ( beim Wechsel in die GKV )
FALSCH! Ist abhängig von den Vorzeiten! Beachte § 5.3a SGB V!
nur dann bist Du dauerhaft in der gesetzlichen KV
NEIN, aber dann kann man sich freiwillig weiter versichern gemäß § 9 VVG!
und kannst ggf. in die Familienversicherung wechseln
Nein, das geht auch ohne den Schmarrn, wie ICH bereits mit Verweis auf die Gesetzetexte gesagt hatte! Einen Pinguin und einen deutlichen Verweis auf Dieter Nuhr! FamVers ist unabhängig vom Alter immer möglich und es reicht EIN TAG für die freiwillige Weiterversicherung, wenn die Person, die FAM-VERS gibt, 12 Monaste ununterbrochen oder 24 Monate in den vergangenen 60 Monaten in GKV war und aktuell ist!
Bitte nur REDEN, wenn man etwas zu SAGEN hat, weil in dieser komplexen materia haben LAIEN NIX (NICHTS) zu SAGEN und NIX (NICHTS) zu REDEN!
DANKE
Thorulf Müller
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.307.424 von CreInPhan am 05.11.11 21:02:33hm, Dein dummes Geschwätz reicht mir nun langsam, darum
1. einen § 5.3a SGB V gibt es nicht
2. im § 6 Abs. 3a SGB V steht:
(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich.
Versicherungsfrei heißt, nicht gesetzlich versichert... !!!
und um alle Unklarheiten zu beseitigen bitte hier lesen:
http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/pkv-rueckkehr-g…
1. einen § 5.3a SGB V gibt es nicht
2. im § 6 Abs. 3a SGB V steht:
(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich.
Versicherungsfrei heißt, nicht gesetzlich versichert... !!!
und um alle Unklarheiten zu beseitigen bitte hier lesen:
http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/pkv-rueckkehr-g…
Zitat von Notgeld: hm, Dein dummes Geschwätz reicht mir nun langsam, darum
1. einen § 5.3a SGB V gibt es nicht
RICHTIG! Tippfehler sind Tippfehler! keine Ahnung ist keine Ahnung, siehe unten! Nicht lesen können, das eine, nicht verstehen, das ANDERE!
2. im § 6 Abs. 3a SGB V steht:
(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich.
Versicherungsfrei heißt, nicht gesetzlich versichert... !!!
Nein, Versicherungsfrei heißt - beitritt nach § 9 möglich!!! Weiterversicherung nach § 9 möglich!
und um alle Unklarheiten zu beseitigen bitte hier lesen:
http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/pkv-rueckkehr-g…
Und das:
1. Gewerbe abmelden!
2. versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen ( also mindestens ein 401€ Job )
3. mindestens 1 Jahr versicherungspflichtig bleiben
4. eigenes Alter muß unter 55 Jahre sein ( beim Wechsel in die GKV )
nur dann bist Du dauerhaft in der gesetzlichen KV und kannst ggf. in die Familienversicherung wechseln
ist so, wie es geschrieben ist, UNFUG! Beachte meine vorangegangenen beitrag, weil da alles gesagt war!
Viele Grüße!
Not Geld??
TM
Und was ist an Notgelds Beitrag falsch? man muss nicht 12 Moante versicherungspflichtig sein um Familienversicherung zu haben udn sich daraus freiwillig versichern können!
Steht in § 9 SGB V
was man beachten muss um Familienversicherung zu erlangen, war von mir gesagt!
Steht aber in § 10 SGB V!!!
Der Link ist schon deshalb irrelevant, weil es eine Adressen Werbeseite ist!
Steht in § 9 SGB V
was man beachten muss um Familienversicherung zu erlangen, war von mir gesagt!
Steht aber in § 10 SGB V!!!
Der Link ist schon deshalb irrelevant, weil es eine Adressen Werbeseite ist!
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.307.647 von CreInPhan am 05.11.11 23:32:54Ja, und die Frage lautet: Wie kann ich legal von der privaten in die gesetzliche KV wechseln.
Das dies vom Gesetzgeber eigentlich nicht gewünscht ist, ist Dir schon klar!?
Insofern gilt es hier nicht Verwirrung zu stiften, sondern den sicheren Weg aufzuzeigen.
Und darum noch einmal der Link mit der entsprechenden Textstelle:
"Die GKV nimmt Versicherte einer PKV nur dann wieder auf, wenn diese versicherungspflichtig werden (beispielsweise nach Aufgabe einer selbständigen Tätigkeit und Aufnahme einer nichtselbständigen Beschäftigung für mindestens zwölf Monate), unter 55 Jahre alt sind und ihr Einkommen unter die geltende Versicherungspflichtgrenze gesunken ist."
http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/pkv-rueckkehr-g…
Gute Nacht.
Das dies vom Gesetzgeber eigentlich nicht gewünscht ist, ist Dir schon klar!?
Insofern gilt es hier nicht Verwirrung zu stiften, sondern den sicheren Weg aufzuzeigen.
Und darum noch einmal der Link mit der entsprechenden Textstelle:
"Die GKV nimmt Versicherte einer PKV nur dann wieder auf, wenn diese versicherungspflichtig werden (beispielsweise nach Aufgabe einer selbständigen Tätigkeit und Aufnahme einer nichtselbständigen Beschäftigung für mindestens zwölf Monate), unter 55 Jahre alt sind und ihr Einkommen unter die geltende Versicherungspflichtgrenze gesunken ist."
http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/pkv-rueckkehr-g…
Gute Nacht.
Zitat von Notgeld: Ja, und die Frage lautet: Wie kann ich legal von der privaten in die gesetzliche KV wechseln.
Ja!
Das dies vom Gesetzgeber eigentlich nicht gewünscht ist, ist Dir schon klar!?
Das ist Unsinn, weil die Möglichkeiten im SGB V geregelt sind!
Insofern gilt es hier nicht Verwirrung zu stiften, sondern den sicheren Weg aufzuzeigen.
Das hatte ich in meinem Beitrag getan! Dann hast Du behauptet, dass man 12 Monate versicherungpflichtig sein müsse um die Fam,ilienversicherung zu nutzen, was hanebüchener Unsinn ist!
Und darum noch einmal der Link mit der entsprechenden Textstelle:
"Die GKV nimmt Versicherte einer PKV nur dann wieder auf, wenn diese versicherungspflichtig werden (beispielsweise nach Aufgabe einer selbständigen Tätigkeit und Aufnahme einer nichtselbständigen Beschäftigung für mindestens zwölf Monate), unter 55 Jahre alt sind und ihr Einkommen unter die geltende Versicherungspflichtgrenze gesunken ist."
Und diese Aussage ist Unsinn, wie man in § 5, § 6, § 9 und § 10 SGB V nachlesen kann! Nur weil irgendein mensch soetwas auf irgendeine Internatseite schreibt, ist es nicht zwangsläufig richtig!
Das "nur" ist falsch! Das "versicherungspflichtig" ist falsch! Der letzte Teil des Satzes ist falsch! Und ich bin Thorulf Müller, derKVProfi und leider ein ausgewiesener Experte in dem Thema (auch wenn ich ausvershen "5" statt "6" tippen sollte)! Und nun verschone uns mit dem Kopieren falscher Aussagen von Pseudo-Internt-Seiten-zum-Thema-PKV-die-nur-Adressen-zum-Verkauf-generieren-sollen!
Gute Nacht.
Schlafe schön und träume von etwas, wovon Du persönlich Ahnung hast! PKV,GKV,SGBV, etc. sind es definitiv nicht!
Zitat von CreInPhan: 1. 410 Euro Job löst nur dann Versicherungspflicht aus, wenn die Selbstständigkeit keine hauptberufliche Selbstständigkeit ist! Das wird ein endloser Streit mit der GKV bis hin zur möglichen Nichtigkeit des Verwaltungsaktes (eben auch rückwirkend)!
2. Selbstständigkeit aufgeben, also Gewerbe abmelden!
3. brauche ich dann keine Versicherungspflicht, weil sofort Familienversicherung greift! Voraussetzung ist aber auch das Einkünfte aus sonstigen Quellen (Achtung Zugewinn oder Gütertrennung beachten / z.B. Miete, Zinsen, etc.) den Wert 1/7 der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht überschreitet!
4. aus Familienversicherung greift nach einem Tag das Recht zu freiwilligen Weiterversicherung, wenn der, der die Familienversicherung gibt 12 Monate ununterbrochen oder in den letzten 60 Monaten 24 Monate Mitglied der GKV war und ist!
5. Grenze 55 ist auch falsch! Ab 55 ist Pflicht nicht ausgeschlossen, sondern an Vorausetzungen geknüpft - vergl. § 6 Abs. 3a SGB V!
Thorulf Müller
Das war die ultimative Antwort auf die Frage von Maria! Familienversicherung ist die Lösung! Dazu muss Sie das Gewerbe abmelden oder nachweisen, dass es nicht hauptberuflich ist und das Einkomen daraus zuzüglich aller sonstigen Einkommen (inkl. 50% aus sonstigen (Mieten, Kapitalvermögen, etc.) Einnahmen des Ehegatten bei Zugewinn) den Wert 1/7 der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht überschreitet!
TM
hier noch ein interessanter Link zum Thema:
http://www.bundderversicherten.de/app/download/BdV_PKV-Brosc…
http://www.bundderversicherten.de/app/download/BdV_PKV-Brosc…
Hallo,
danke für die Antworten. Habe ich richtig verstandan, dass
um in der Familienversicherung zu kommen muss
1. Gewerbe abmelden!
z. Bsp. zum 01.01.2012 wird die Gewerbe abgemeldet oder freiberufliche Tätigkeit still gelegt. Es kommen keine Einkünfte mehr aus selbständige Tätigkeit. Fliegst du dann automatisch aus PKV?
Oder muss in der GKV Familienversicherung schreiben?
2. versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen ( also mindestens ein 401€ Job )
Dann beginnt der Suche Versicherungspflichtige Beschäftigung. Solange keine Einkünfte aus Versicherungspflichtige oder selbständige Beschäftigung gibt, bleibt der Person in der Familien versichert?
3. mindestens 1 Jahr versicherungspflichtig bleiben
OK. Der Suche Versicherungspflichtige Beschäftigung dauert z. Bsp. 9 Monate.
Zwischenzeitlich hat der Person keine Einkünfte. Bleibt dann ganze Zeit in der Familienversicherung?
Und nach 9 Monate wieder Selbständig werden. Kann dann freiwilig in der gesetzliche Vers. bleiben?
4. eigenes Alter muß unter 55 Jahre sein ( beim Wechsel in die GKV )OK. Auch die Altergrenze ist erfüllt.
danke für die Antworten. Habe ich richtig verstandan, dass
um in der Familienversicherung zu kommen muss
1. Gewerbe abmelden!
z. Bsp. zum 01.01.2012 wird die Gewerbe abgemeldet oder freiberufliche Tätigkeit still gelegt. Es kommen keine Einkünfte mehr aus selbständige Tätigkeit. Fliegst du dann automatisch aus PKV?
Oder muss in der GKV Familienversicherung schreiben?
2. versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen ( also mindestens ein 401€ Job )
Dann beginnt der Suche Versicherungspflichtige Beschäftigung. Solange keine Einkünfte aus Versicherungspflichtige oder selbständige Beschäftigung gibt, bleibt der Person in der Familien versichert?
3. mindestens 1 Jahr versicherungspflichtig bleiben
OK. Der Suche Versicherungspflichtige Beschäftigung dauert z. Bsp. 9 Monate.
Zwischenzeitlich hat der Person keine Einkünfte. Bleibt dann ganze Zeit in der Familienversicherung?
Und nach 9 Monate wieder Selbständig werden. Kann dann freiwilig in der gesetzliche Vers. bleiben?
4. eigenes Alter muß unter 55 Jahre sein ( beim Wechsel in die GKV )OK. Auch die Altergrenze ist erfüllt.
Zitat von maria71a: 1. Gewerbe abmelden!
z. Bsp. zum 01.01.2012 wird die Gewerbe abgemeldet oder freiberufliche Tätigkeit still gelegt. Es kommen keine Einkünfte mehr aus selbständige Tätigkeit. Fliegst du dann automatisch aus PKV?
Oder muss in der GKV Familienversicherung schreiben?
Der GKV des Ehe-/Lebenspartners informieren und eine Bescheinigung anfordern! Mit der Bescheinigung die PKV kündigen!
2. versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen ( also mindestens ein 401€ Job )
Dann beginnt der Suche Versicherungspflichtige Beschäftigung. Solange keine Einkünfte aus Versicherungspflichtige oder selbständige Beschäftigung gibt, bleibt der Person in der Familien versichert?
Richtig, aber nach einem tag familienversicherung kann man sich freiwillig weiterversichern, wenn der, der die Familienversicherung gibt 12 Monate ununterbrochen in der GKV oder in den letzten 60 Monaten 24 Monaten GKV Mitglied war!
3. mindestens 1 Jahr versicherungspflichtig bleiben
OK. Der Suche Versicherungspflichtige Beschäftigung dauert z. Bsp. 9 Monate.
Zwischenzeitlich hat der Person keine Einkünfte. Bleibt dann ganze Zeit in der Familienversicherung?
Und nach 9 Monate wieder Selbständig werden. Kann dann freiwilig in der gesetzliche Vers. bleiben?
Nach einem tag, wenn ... s.o.!
4. eigenes Alter muß unter 55 Jahre sein ( beim Wechsel in die GKV )OK. Auch die Altergrenze ist erfüllt.
Bei Familienversicherung egal! Bei Pflicht gilt 55 mit Ausnahmen! Das sind besondere Konstruktionen, die man kaum erklräen kann, weil die individuell geprüft und ggf. konstruiert werden müssen!
P.S.: Und das ist nur das kleine 1*1 der Rückkehr in die GKV!
das große 1*1 gibt es nicht in Foren!
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